Q2 Visum für zwei Jahre

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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Re: Q2 Visum für zwei Jahre

Beitrag von Laogai »

qpr hat geschrieben:Wenn du mit deinem neuen Reisepass ein Visum für China beantragst, mußt du eine Kopie des alten Passes inkl. der alten Visa mit einreichen.
Wo und seit wann das?

In Berlin ist das definitiv nicht notwendig, selbst wenn man im Visumantrag angegeben hat, dass man in der Vergangenheit bereits ein chinesisches Visum beantragt hatte, dieses aber nicht im (nun neuen) Reisepass zu finden ist.
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Re: Q2 Visum für zwei Jahre

Beitrag von qpr »

Laogai hat geschrieben:Wo und seit wann das?
Frankfurt hat das verlangt.

Außerdem muß man noch eine formlose Erklärung abgeben, über sämtliche Auslandsreisen, wenn der Reisepass nach dem 31.12. 2013 ausgestellt wurde.
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Re: Q2 Visum für zwei Jahre

Beitrag von Laogai »

qpr hat geschrieben:
Laogai hat geschrieben:Wo und seit wann das?
Frankfurt hat das verlangt.
Außerdem muß man noch eine formlose Erklärung abgeben, über sämtliche Auslandsreisen, wenn der Reisepass nach dem 31.12. 2013 ausgestellt wurde.
Spannend!

Jetzt noch bitte die Frage "Seit wann?" beantworten :wink:
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Re: Q2 Visum für zwei Jahre

Beitrag von qpr »

Laogai hat geschrieben:
qpr hat geschrieben:
Laogai hat geschrieben:Wo und seit wann das?
Frankfurt hat das verlangt.
Außerdem muß man noch eine formlose Erklärung abgeben, über sämtliche Auslandsreisen, wenn der Reisepass nach dem 31.12. 2013 ausgestellt wurde.
Spannend!

Jetzt noch bitte die Frage "Seit wann?" beantworten :wink:
Da mußt du die Jungs und Mädels selber fragen.

Keine Ahnung, ich habe das letztes Jahr gelesen.
Eigentlich sollte das ja nur für Auslandschinesen/ eingebürgerte Chinesen gelten, aber die Konsulate machen eh was sie wollen.
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Re: Q2 Visum für zwei Jahre

Beitrag von Laogai »

qpr hat geschrieben:
Laogai hat geschrieben:Jetzt noch bitte die Frage "Seit wann?" beantworten :wink:
Da mußt du die Jungs und Mädels selber fragen. Keine Ahnung, ich habe das letztes Jahr gelesen.
Jetzt lass dir nicht alles aus der Nase ziehen, welche "Jungs und Mädels" soll ich da fragen und wo hast das gelesen?
qpr hat geschrieben:Eigentlich sollte das ja nur für Auslandschinesen/ eingebürgerte Chinesen gelten, aber die Konsulate machen eh was sie wollen.
Uiuiui, jetzt wird es noch spannender! Deutsche Staatsbürger, die vormals die chinesische Staatsbürgerschaft hatten, werden bei der Visumbeantragung meiner Erfahrung nach -äh- gesondert behandelt. Diese müssen in Berlin nämlich zu einem persönlichen Gespräch bei der Botschaft erscheinen.

Aber das betrifft auch nur jene Ex-Chinesen! Für alle anderen Antragsteller ohne -hüstel- Exmigrationshintergrund gilt das nicht.
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Re: Q2 Visum für zwei Jahre

Beitrag von darjeeling »

Laogai hat geschrieben:
qpr hat geschrieben:
Laogai hat geschrieben:Wo und seit wann das?
Frankfurt hat das verlangt.
Außerdem muß man noch eine formlose Erklärung abgeben, über sämtliche Auslandsreisen, wenn der Reisepass nach dem 31.12. 2013 ausgestellt wurde.
Spannend!

Jetzt noch bitte die Frage "Seit wann?" beantworten :wink:
Stimmt !!! Ich musste alle Auslandsreisen von dem 1.1.2014 an förmlich angeben.
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Re: Q2 Visum für zwei Jahre

Beitrag von qpr »

Laogai hat geschrieben:
qpr hat geschrieben:
Laogai hat geschrieben:Jetzt noch bitte die Frage "Seit wann?" beantworten :wink:
Da mußt du die Jungs und Mädels selber fragen. Keine Ahnung, ich habe das letztes Jahr gelesen.
Jetzt lass dir nicht alles aus der Nase ziehen, welche "Jungs und Mädels" soll ich da fragen und wo hast das gelesen?

Die Jungs und Mädels des Frankfurter Konsulates.
Gelesen habe ich das letztes Jahr bei Li Xutang Visaservice.
Aber anscheinend hat sich das wieder geändert, jetzt ist dort nur von chinesischstämmigen Antragstellern die Rede.
qpr hat geschrieben:Eigentlich sollte das ja nur für Auslandschinesen/ eingebürgerte Chinesen gelten, aber die Konsulate machen eh was sie wollen.
Uiuiui, jetzt wird es noch spannender! Deutsche Staatsbürger, die vormals die chinesische Staatsbürgerschaft hatten, werden bei der Visumbeantragung meiner Erfahrung nach -äh- gesondert behandelt. Diese müssen in Berlin nämlich zu einem persönlichen Gespräch bei der Botschaft erscheinen.

Aber das betrifft auch nur jene Ex-Chinesen! Für alle anderen Antragsteller ohne -hüstel- Exmigrationshintergrund gilt das nicht.
In Frankfurt werden nur Kopien des alten deutschen Reisepasses und der dort vorhandenen Visa verlangt, bzw. soll der alte chinesische Reisepass als Kopie eingereicht werden.
Von einem persönlichen Erscheinen steht dort nichts.
Auf der Webseite des VAC steht auch nichts von persönlichen Erscheinen.
https://www.visaforchina.org/web/guidan ... ext.action
Aber anscheinend ist das von Botschaft/Konsulat zu Konsulat verschieden.
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Re: Q2 Visum für zwei Jahre

Beitrag von Laogai »

Pass zwar nicht in den Thread "Q2 Visum für zwei Jahre", aber da wir bereits damit angefangen haben:
qpr hat geschrieben:Wenn du mit deinem neuen Reisepass ein Visum für China beantragst, mußt du eine Kopie des alten Passes inkl. der alten Visa mit einreichen.
qpr hat geschrieben:Außerdem muß man noch eine formlose Erklärung abgeben, über sämtliche Auslandsreisen, wenn der Reisepass nach dem 31.12. 2013 ausgestellt wurde.
darjeeling hat geschrieben:Stimmt !!! Ich musste alle Auslandsreisen von dem 1.1.2014 an förmlich angeben.
Die Chinesen lassen aber auch keine Langeweile bei der Visumbeantragung aufkommen und denken sich immer etwas Neues aus :(

Ich wollte heute sieben Touristenvisa beantragen. Drei Anträge, bei denen die Reisepässe nach dem 31.12.2013 ausgestellt waren, wurden nicht angenommen. Es müsste entweder der vorherige Reisepass mit eingereicht werden, oder wenn dieser nicht mehr vorhanden ist (z.B. weil bereits durch das Bürgeramt eingezogen oder anderweitig entsorgt) eine Auflistung der Länder, die man in den letzten drei Jahren besucht hat.

Ich habe gefragt seit wann es diese Regelung gibt und als Antwort "Seit ein paar Tagen" erhalten. Das kommt zumindest für Berlin ganz gut hin, denn erst vor 1 1/2 Wochen hatte meine Firma ein Touristenvisum beantragt und erhalten, der eingereichte Reisepass wurde 2015 ausgestellt.

Nun also mehr oder weniger wie qpr und darjeeling bereits berichtet haben. Man muss keinen Nachweis erbringen für den Fall, dass der alte Reisepass nicht mehr vorhanden ist. Es reicht aus dieses auf dem Schrieb, auf dem man die besuchten Länder auflistet, zu vermerken. Man muss lediglich das Jahr und den Monat des Auslandbesuches angeben und natürlich das Land. Also z.B. "März 2014, Peru". EU-Länder müssen nicht gesondert ausgewiesen werden, da reicht dann "März 2014, EU" statt "März 2014, Spanien". Was nachvollziehbar ist, denn in einem alten Reisepass wäre dazu auch kein Sichtvermerk.

Der Schrieb bzw. die Liste kann formlos gestaltet werden, muss jedoch eigenhändig unterschrieben sein.

Ich vermute, dass es bei dieser neuen Regelung nicht darum geht zu überprüfen, wer bereits ein chinesisches Visum erhalten hat, sondern wer sich in den letzten Jahren in "gefährlichen" Ländern aufgehalten hat. Und letztendlich ist es mal wieder reine Schikane. Oder vielleicht mal wieder eine Retourkutsche? Hat sich bei der Beantragung eines Visums für Deutschland bzw. für Schengen für Chinesen in der letzten Zeit etwas verändert?

Diese Infos werde ich gleich auch in einem gesonderten Thread einstellen, daher bei Fragen oder Anmerkungen bitte dort weiter machen!
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Re: Q2 Visum für zwei Jahre

Beitrag von tigerprawn »

Q2 Visum für zwei Jahre: wieviel Tage Aufenthalt pro Mal habt ihr dort eingetragen bekommen?
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Re: Q2 Visum für zwei Jahre

Beitrag von qpr »

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Re: Q2 Visum für zwei Jahre

Beitrag von Phytagoras »

Meins hat 180 Tage pro Aufenthalt, 2 Jahre Q2.
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Re: Q2 Visum für zwei Jahre

Beitrag von blur »

Mein Q2 hat 30 Tage Aufenthalt je Einreise.
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Re: Q2 Visum für zwei Jahre

Beitrag von Laogai »

tigerprawn hat geschrieben:Q2 Visum für zwei Jahre: wieviel Tage Aufenthalt pro Mal habt ihr dort eingetragen bekommen?
Es wird eingetragen was du dir wünschst. Hatte neulich ein Q2 für meinen Filius beantragt und zunächst 60 Tage pro Einreise eingetragen. Am Schalter noch haben wir das dann aber auf 90 Tage geändert und nun hat er 90 Tage bekommen.
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Re: Q2 Visum für zwei Jahre

Beitrag von tigerprawn »

Laogai hat geschrieben:
tigerprawn hat geschrieben:Q2 Visum für zwei Jahre: wieviel Tage Aufenthalt pro Mal habt ihr dort eingetragen bekommen?
Es wird eingetragen was du dir wünschst.
Gute Info! Auch danke an die anderen.
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Re: Q2 Visum für zwei Jahre

Beitrag von darjeeling »

Hallo !!

Wie lange dauert denn normalerweise die Bearbeitungszeit?

Die Visum-Bearbeitungsstelle hat am 16.August meine Unterlagen auf dem Postweg erhalten und sich bis dato noch nicht gemeldet

LG :oops:
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