Doppelte Staatsbürgerschaft im Drittland
Doppelte Staatsbürgerschaft im Drittland
Hallo zusammen, ich habe mit Interesse bereits einige Threads zur doppelten Staatsbürgerschaft hier im Forum gelesen, und selbst mal wegen US-Staatsbürgerschaft eine Frage gestellt. Unsere Konstallation hat sich jetzt so ergeben dass wir in Japan leben, ich Mann Deutsch, meine Frau Chinesisch ist. Wenn ich es richtig verstanden habe kann das Kind die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen, weil Deutschland es akzeptiert?
Meine Frau ist von dem Gedanken beseelt dem Kind einen chiensischen Pass und ein Hukou in China zu machen, will aber auch die Deutsche Staatsbürgerschaft. Nach chinesischem Internet ist das scheinbar möglich, aber ich bin mir nicht sicher. Sie meinte, dass ein Kind, dessen Hukou in China ist aber das lange ausreist automatisch den Hukou gelöscht bekäme? Hat jemand hier Erfahrung damit?
Mein Plan wäre jetzt gewesen das Kind nach der Geburt bei der deutschen Botschaft und bei der chinesischen Botschaft zu registrieren, beide Pässe zu beantragen und wenn wir von Japan aus nach China reisen mit dem Chinesischen pass zu fliegen und wenn wir von Japan aus nach Deutschland reisen mit dem Deutschen? Geht das nicht?
Wie sollte ich das alles am besten Regeln? Um Ratschläge oder Tipps wär ich sehr dankbar...
Meine Frau ist von dem Gedanken beseelt dem Kind einen chiensischen Pass und ein Hukou in China zu machen, will aber auch die Deutsche Staatsbürgerschaft. Nach chinesischem Internet ist das scheinbar möglich, aber ich bin mir nicht sicher. Sie meinte, dass ein Kind, dessen Hukou in China ist aber das lange ausreist automatisch den Hukou gelöscht bekäme? Hat jemand hier Erfahrung damit?
Mein Plan wäre jetzt gewesen das Kind nach der Geburt bei der deutschen Botschaft und bei der chinesischen Botschaft zu registrieren, beide Pässe zu beantragen und wenn wir von Japan aus nach China reisen mit dem Chinesischen pass zu fliegen und wenn wir von Japan aus nach Deutschland reisen mit dem Deutschen? Geht das nicht?
Wie sollte ich das alles am besten Regeln? Um Ratschläge oder Tipps wär ich sehr dankbar...
- Laogai
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft im Drittland
Deutschland akzeptiert nicht generell die doppelte Staatsbürgerschaft, nur unter bestimmten Voraussetzungen. Euer in Japan geborenes Kind erfüllt diese Voraussetzungen nicht.aburaman hat geschrieben:Wenn ich es richtig verstanden habe kann das Kind die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen, weil Deutschland es akzeptiert?
China erlaubt generell die doppelte Staatsangehörigkeit nicht. Wenn also heraus kommt, dass euer Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt verliert es die chinesische oder ihr werdet aufgefordert euch für eine zu entscheiden.
Die Frage ist ja auch, welchen Aufenthaltstitel euer Kind in Japan hat. Dieser wird im Reisepass vermerkt, damit es aus Japan ausreisen kann. Würde Japan den Aufenthaltstitel sowohl in einen deutschen als auch einen chinesischen Pass stempeln?aburaman hat geschrieben:Mein Plan wäre jetzt gewesen das Kind nach der Geburt bei der deutschen Botschaft und bei der chinesischen Botschaft zu registrieren, beide Pässe zu beantragen und wenn wir von Japan aus nach China reisen mit dem Chinesischen pass zu fliegen und wenn wir von Japan aus nach Deutschland reisen mit dem Deutschen? Geht das nicht?
Ich bin kein Experte (daher bitte unbedingt bei info4alien anfragen ), wage aber zu behaupten, dass euer Plan mit der doppelten Staatsangehörigkeit nicht funktionieren wird.
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft im Drittland
Sorry das ist falsch - Er ist Deutscher - Sie Chinesin, das Kind kann nach Deutschem Recht beide Staatsangehoerigkeiten haben Deutsch und Chinesisch.Laogai hat geschrieben:Euer in Japan geborenes Kind erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
Was das wie und wie lange angeht in dieser Konstellation bin ich ueberfragt, theoretisch sollte es kein Problem sein in Japan beide Staatsangehoerigkeiten fuer das Kind zu erhalten, fuer die Deutsch 100% kein Problem, fuer die Chin. solltet ihr euch beim Chinesischen Konsulat in Japanerkundigen in wie weit HUKO-Eintrag usw usf. aus der Ferne erfolgen kann.
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft im Drittland
es ist nun einmal so, dass china keine doppelte staatsbürgerschaft anerkennt. somit könnt ihr herumtricksen wie ihr wollt, das ist vollkommen sinnlos. was deutschland anerkennen mag, ist den chinesen doch egal. und wenn ihr euer leben lang via länder, für die china kein visum benötigt, nach china und deutschland reisen wollt, dann viel spaß damit. aber dadurch ändert sich auch nichts.
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft im Drittland
Sehe ich auch so.
China akzeptiert nur eine Staatsangehörigkeit - punkt.
Ob D. Weitere toleriert, ist da für China irrelevant.
Lösung 1: Die Tatsache hinnehmen und sich für eine entscheiden - die einfachste und legale Variante.
Lösung 2. Mit 2 Pässen arbeiten und aufpassen, dass man dabei nicht erwischt wird.
Ggfs. muss dann über ein Drittland nach China bzw. D. eingereist werden, damit diese "halbseidene" Variante funktioniert.
China akzeptiert nur eine Staatsangehörigkeit - punkt.
Ob D. Weitere toleriert, ist da für China irrelevant.
Lösung 1: Die Tatsache hinnehmen und sich für eine entscheiden - die einfachste und legale Variante.
Lösung 2. Mit 2 Pässen arbeiten und aufpassen, dass man dabei nicht erwischt wird.
Ggfs. muss dann über ein Drittland nach China bzw. D. eingereist werden, damit diese "halbseidene" Variante funktioniert.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft im Drittland
Eure Meinung und was China akzeptiert oder nicht ist schoen, gut, und stimmt auch. Aber darum ging es garnicht, ich habe einzig folgenden Satz entkraeftet der nicht stimmt:
Unser Kind hat beide und wird beide behalten - legal illegal scheissegal
Das Kind erfuellt die Voraussetzungen fuer Deutschland.Laogai hat geschrieben:Deutschland akzeptiert nicht generell die doppelte Staatsbürgerschaft, nur unter bestimmten Voraussetzungen. Euer in Japan geborenes Kind erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
Unser Kind hat beide und wird beide behalten - legal illegal scheissegal
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft im Drittland
Interessant wäre zu erfahren, wo das Kind geboren wurde.
In China sollte es kein Problem darstellen, es mit einem deutschen und chinesischen Reisepass auszustatten.
Es gibt ja genug Beispiele, das Kinder in Mainland beide Staatsangehörigkeiten besitzen (in Wuhan z.B. wird das Kind be ieiner Ausreise nach D aus dem Hukuo ausgetragen und nach der Rückkehr wieder eintragen, sprich, die Doppelstaatsbürgerschaft wird dort "anerkannt" bzw. stillschweigend geduldet.
Ist es aber in Japan zur Welt gekommen, denke ich mal, wird es nicht so einfach werden.
Aber da würde ich bei der chinesischen Botschaft nachfragen, nur die können Auskunft geben.
In China sollte es kein Problem darstellen, es mit einem deutschen und chinesischen Reisepass auszustatten.
Es gibt ja genug Beispiele, das Kinder in Mainland beide Staatsangehörigkeiten besitzen (in Wuhan z.B. wird das Kind be ieiner Ausreise nach D aus dem Hukuo ausgetragen und nach der Rückkehr wieder eintragen, sprich, die Doppelstaatsbürgerschaft wird dort "anerkannt" bzw. stillschweigend geduldet.
Ist es aber in Japan zur Welt gekommen, denke ich mal, wird es nicht so einfach werden.
Aber da würde ich bei der chinesischen Botschaft nachfragen, nur die können Auskunft geben.
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft im Drittland
Warum sollte man aufpassen, nicht erwischt zu werden?ingo_001 hat geschrieben: Lösung 2. Mit 2 Pässen arbeiten und aufpassen, dass man dabei nicht erwischt wird.
Wenn du 2 Staatsangehörigkeiten besitzt, bist du sogar verpflichtet, mit dem jeweiligen Reisepass einzureisen.
Warum sonst stellen die deutschen AV´s kein Visum für Kinder binationaler Ehen aus?
Weil sie einen deutschen Pass besitzen und somit verpflichtet sind, mit diesen in D einzureisen.
Und wenn, wie in diesem Fall, der Lebensmittelpunkt Japan ist, warum sollte man da tricksen?
Anders sähe es aus, wenn sie in China leben würden.
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft im Drittland
Ja, meine Aussage war falsch. Deutschland erlaubt die doppelte Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche und das andere Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit besitzt. Dabei ist es aus Sicht der deutschen Rechtsprechung unerheblich, wo das Kind geboren wurde. Ich hingegen dachte diese Regelung gilt nur für in Deutschland geborene Kinder.Shenzhen hat geschrieben:Eure Meinung und was China akzeptiert oder nicht ist schoen, gut, und stimmt auch. Aber darum ging es gar nicht, ich habe einzig folgenden Satz entkraeftet der nicht stimmt:Das Kind erfuellt die Voraussetzungen fuer Deutschland.Laogai hat geschrieben:Deutschland akzeptiert nicht generell die doppelte Staatsbürgerschaft, nur unter bestimmten Voraussetzungen. Euer in Japan geborenes Kind erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
Davon unabhängig:
Wohl in Japan (wenn es denn schon auf der Welt ist). Siehe Ausgangsfrage, aburaman will das Kind bei der deutschen und der chinesischen Botschaft registrieren.qpr hat geschrieben:Interessant wäre zu erfahren, wo das Kind geboren wurde.
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft im Drittland
Letztens lebten sie noch in Südkorea und wollten das Kind in den USA zur Welt bringen.Laogai hat geschrieben: Davon unabhängig:Wohl in Japan (wenn es denn schon auf der Welt ist). Siehe Ausgangsfrage, aburaman will das Kind bei der deutschen und der chinesischen Botschaft registrieren.qpr hat geschrieben:Interessant wäre zu erfahren, wo das Kind geboren wurde.
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft im Drittland
Sehr gut, völlig richtig gemerkt. Ärgerlich das manch einer irgendwelche Knochen hinwirft, ohne jeglichen echten Bezug und die redlichen Forenmitglieder mühen sich auch noch ab.qpr hat geschrieben:Letztens lebten sie noch in Südkorea und wollten das Kind in den USA zur Welt bringen.Laogai hat geschrieben: Davon unabhängig:Wohl in Japan (wenn es denn schon auf der Welt ist). Siehe Ausgangsfrage, aburaman will das Kind bei der deutschen und der chinesischen Botschaft registrieren.qpr hat geschrieben:Interessant wäre zu erfahren, wo das Kind geboren wurde.
Letztendlich muss hier im Forum doch mittlerweile jede verf....Konstellation durchgekaut worden sein.
“If you are in favour of global liberal hegemony, you are the enemy.”
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft im Drittland
Hallo,
genau genau wir waren in Südkorea, das mit Amerika konnt ich dank eurer Hilfe meiner Frau austreiben. Das Kind ist noch nicht auf der Welt erst Ende nächsten Monats...
genau genau wir waren in Südkorea, das mit Amerika konnt ich dank eurer Hilfe meiner Frau austreiben. Das Kind ist noch nicht auf der Welt erst Ende nächsten Monats...
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft im Drittland
Hallo,
genau genau wir waren in Südkorea, das mit Amerika konnt ich dank eurer Hilfe meiner Frau austreiben. Bin jetzt in Japan angestellt. Das Kind ist noch nicht auf der Welt, erst Ende nächsten Monats...
genau genau wir waren in Südkorea, das mit Amerika konnt ich dank eurer Hilfe meiner Frau austreiben. Bin jetzt in Japan angestellt. Das Kind ist noch nicht auf der Welt, erst Ende nächsten Monats...
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft im Drittland
Und nicht vergessen (für die nächsten 30 Jahre abspeichern). Sollte Dein Kind Kinder haben, müssen die (sollte er im Ausland leben) innerhalb eines Jahres bei der deutschen Botschaft nachregistriert werden, damit sie die deutsche Staatsbürgerschaft von Geburt an haben.
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft im Drittland
Weil bei Chinesen nur eine Staatsbuergerschaft erlaubt ist.qpr hat geschrieben:Warum sollte man aufpassen, nicht erwischt zu werden?
Ich stelle mir das so vor: Du fliegst von DE nach China. Check-in ist kein Problem, du hast ja einen CN Pass. Nun kommst du in CN an und wirst gefragt wo denn der deutsche Stempel ist? Was nun?
Szenario 2: Du willst den CN Pass in DE erneuern, und der Pass hat keinen DE Stempel.
Ich koennte mir vorstellen das so etwas passieren koennte. Oder liege ich da falsch? Ich vermute es nur.
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