Achtung: Kontrolle der Verpflichtungserklärung bei Einreise
Re: Achtung: Kontrolle der Verpflichtungserklärung bei Einre
Bei den Behörden, egal wo, überrascht mich nichts mehr. Egal, wie machen das jetzt auch in DK same procedure as every year ...
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
Re: Achtung: Kontrolle der Verpflichtungserklärung bei Einre
Grundlage ist der Grenzkodex (Verordnnug EG 562/2006), der für die Bundespolizei verbindlich ist.edmund27 hat geschrieben:
Gilt das für alle Reisenden die aus Ländern kommen, wo man eine Verpflichtungserklärung für ein Visum brauch. Und wo steht das.
Artikel 5, Abs 1 regelt die Einreisevoraussetzungen und da steht unter Punkt c
Er muss den Zweck und die Umstände des beabsichtigten
Aufenthalts belegen, und er muss über ausreichende Mittel
zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer
des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in
den Herkunftsstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat,
in dem seine Zulassung gewährleistet ist, verfügen oder
in der Lage sein, diese Mittel rechtmäßig zu erwerben.
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