HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für Visum

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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Laogai
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Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V

Beitrag von Laogai »

steph hat geschrieben:1) Was für eine Staatsangehörigkeit hat ein in Deutschland geborenes Kind, wenn ein Elternteil die deutsche, der andere Elternanteil die chinesische Staatsbürgerschaft hat bei:
a) die Mutter (chines. Staatsangehörigkeit) mit AE ohne NE
b) die Mutter (chines. Staatsangeh.) mit NE
Es gibt nicht die "wenn jene Konstellation, dann diese Staatsangehörigkeit"!

Das Kind nimmt nach dem deutschen Abstammungsprinzip automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit an. Die Eltern können aber wiederum entscheiden, dass das Kind die chinesische Staatsangehörigkeit haben soll. Denn auch in China gilt das Abstammungsprinzip. Das muss dann bei einer chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland angemeldet/registriert werden. Mit der Annahme der chinesischen Staatsangehörigkeit verliert das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, denn China akzeptiert (noch) keine duale oder gar multiple Staatsangehörigkeit.
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Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V

Beitrag von tigerprawn »

Laogai hat geschrieben:Mit der Annahme der chinesischen Staatsangehörigkeit verliert das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit,
Ein deutsches Kind (unter 18) kann ohne deutsches Gerichtsurteil nicht die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren; auch nicht wenn die Eltern dafür Sorgen, dass es noch eine andere Staatsbürgerschaft bekommt.
Hier etwas mehr im Detail: http://www.info4alien.de/einbuergerung/ ... lust25.htm
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Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V

Beitrag von Laogai »

tigerprawn hat geschrieben:
Laogai hat geschrieben:Mit der Annahme der chinesischen Staatsangehörigkeit verliert das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit,
Ein deutsches Kind (unter 18) kann ohne deutsches Gerichtsurteil nicht die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren; auch nicht wenn die Eltern dafür Sorgen, dass es noch eine andere Staatsbürgerschaft bekommt.
Hier etwas mehr im Detail: http://www.info4alien.de/einbuergerung/ ... lust25.htm
Herzlichen Dank für den Link! Das erklärt natürlich, warum einem im Ausland geborenen und von einem deutschen Elternteil abstammenden Kind trotz Übernahme der ausländischen Staatsangehörigkeit ein Visum für Deutschland verwehrt wird :(
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Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V

Beitrag von tigerprawn »

Laogai hat geschrieben:Herzlichen Dank für den Link! Das erklärt natürlich, warum einem im Ausland geborenen und von einem deutschen Elternteil abstammenden Kind trotz Übernahme der ausländischen Staatsangehörigkeit ein Visum für Deutschland verwehrt wird
Jup. Deutsche Staatsbürger können kein Visum für D bekommen, sondern 'nur' einen Reisepass.
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Skorpid
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Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V

Beitrag von Skorpid »

Kurze Rückinfo:

Wir haben dem Visabüro noch die NE meiner Frau zugemailt und die haben das bei den Unterlagen dazugelegt und am Wochenende kamen dann die Reisepässe für mich und meinen Sohn zurück. Beantragt hatten wir (wie für mich früher) ein Touristenvisum (L), bekamen aber ein Besuchervisum (Q2) eingetragen. Ist aber auch prima, haben 3 Monate Zeit einzureisen und dürfen ab dem Tag dann 30 Tage bleiben. Fliegen aber schon übermorgen, insofern kein Problem.

Gott, wird das ein Streß, 5 Stunden ICE im Großraumabteil ohne Tisch, dann 4 Stunden Flughafen, dann 10,5 Stunden Flug.... Ich hoffe unser Junior schreit nicht das Flugzeug nachts zusammen... Hat jemand schon so ein Reisebettchen im Flugzeug gesehen/genutzt?

Ups, muss aufpassen, nächster Beitrag ist mein 1.000ster
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Beitrag von Laogai »

Skorpid hat geschrieben:Hat jemand schon so ein Reisebettchen im Flugzeug gesehen/genutzt?
Gesehen ja, genutzt noch nicht. Auf Xiaogais erstem Flug (13 Monate alt) saßen wir zwar auf den Plätzen, vor denen diese Babyschalen eingehängt werden, aber für eine Schale war er schon zu groß/schwer. Wir haben ihn dann einfach auf dem Boden abgelegt.
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Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V

Beitrag von ingo_001 »

Skorpid hat geschrieben:Ich hoffe unser Junior schreit nicht das Flugzeug nachts zusammen... Hat jemand schon so ein Reisebettchen im Flugzeug gesehen/genutzt?
Ja, z.B. bei Quatar Airways.

Wir hatten eigentl. ganz andere Plätze gebucht.
Aber als wir mit unserer (damals 1 Jahr und 2 Monate alten) Tochter in den Flieger kamen, bekamen wir gleich die komplette rechte Reihe an der Grenze zur B-Klasse.
Vorteil: Dieses Reisebettchen (oder wie Laogai richtig schreibt: einhängbare Schlafschale) konnte an der Trennwand eingehakt werden.
Und da ja keiner vor uns sitzen konnte, hatten wir so viel Platz, dass die Kleine quasi eine eigene Spielecke hatte.

Extra Spielzeug für die Kleine gabs auch - und die Stewardess kam öfter vorbei, um auch ja sicher zu sein, das Alles ok war.

Noch was: Da Ihr "in die Nacht" fliegt, dürfte die biologische Uhr dafür sorgen, dass Euer Junior die meiste Zeit schlafen wird.

Evt. wird er beim Start (wegen des Druckausgleichs) kurz quängelig - muss aber nicht sein.
Unsere Kleine war so abgelenkt von den ganzen neuen Eindrücken, dass ihr das entweder egal war oder sie das einfach schlicht nicht mitbekommen hatte.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V

Beitrag von CH1 »

Habe gestern exakt das gleiche Procedere im Visacenter erlebt. Eine extra Erklärung schreiben müssen.
Meine Tochter ist in Deutsch geboren, lebt schon immer hier. Ist schon 2 Jahre ud 7 monate alt...
Trotzdem diese Erklärung. Meine Frau hat derzeit nur eine Fiktionsbescheinigung weil die neue
Elektr. AUFENTHALTSGENEHMIGUNG NOCH NICHT ZUGESTELLT WURDE.
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