HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für Visum

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
Benutzeravatar
Skorpid
VIP
VIP
Beiträge: 1094
Registriert: 30.03.2009, 14:37
Wohnort: bei Dresden, Sachsen

HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für Visum

Beitrag von Skorpid »

Hallo,

ich habe gerade ein ganz großes Problem. Meine Frau (CHN) hat für mich (D) und unseren Sohn (D) Flüge für den 05.02 gebucht. Jetzt hat gerade die Visa-Agentur angerufen und uns mitgeteilt, dass wir eine Erklärung abgeben müssen, dass unser Sohn ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft hat (hat er seit Geburt in Deutschland, keine doppelte Staatsbürgerschaft) und mindestens 18 Monate in Deutschland gelebt hat. Unser Sohn ist aber am 07.08.2014 geboren, es fehlen ihm also vor dem Abflug noch 2 Tage um die 18 Monate voll zu machen. Auf Nachfrage meint die Visa-Agentur, er bekäme so kein Visum... Ist das wirklich so? Flug um zwei Tage verschieben geht nicht, da nichts mehr frei ist in den kommenden Tagen und Umbuchungen schweineteuer sind. Wenn kann man anrufen, mit wem kann man da reden um das zu klären?
tigerprawn
VIP
VIP
Beiträge: 2046
Registriert: 07.02.2011, 11:54
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V

Beitrag von tigerprawn »

Bei der Visumsagentur anrufen (oder bei der Botschaft klären) ob er stattdessen ein Chinese Travel Dokument (Pseudoreisepass für Doppelstaatler von der chinesischen Botschaft) bekommen kann. Meiner Meinung nach wird der ohne längere Wartezeit ausgestellt.

https://en.wikipedia.org/wiki/Chinese_Travel_Document
Benutzeravatar
Skorpid
VIP
VIP
Beiträge: 1094
Registriert: 30.03.2009, 14:37
Wohnort: bei Dresden, Sachsen

Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V

Beitrag von Skorpid »

Danke für die Rückantwort.
Nach mehreren Telefonaten habe ich in der Botschaft nun jemand dran gehabt, der als erster auf die Idee kam zu fragen, welchen Aufenthaltstitel meine Frau eigentlich hat. Da die Aufenthaltsgenehmigung unbefristet ist und sie eine Niederlassungserlaubnis hat, ist alles kein Problem, dann braucht man auch keine Erklärung abgeben. -> Problem, hoffentlich, gelöst.
Benutzeravatar
Roemer
Forumexperte
Forumexperte
Beiträge: 393
Registriert: 25.01.2009, 19:06
Wohnort: 德国
Hat sich bedankt: 115 Mal
Danksagung erhalten: 8 Mal

Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V

Beitrag von Roemer »

Hoffentlich geht alles gut!

Mein Pass liegt dort auch gerade, angereichert mit zusätzlichen Erklärungen :roll:
Tipping is not a city in China.
Benutzeravatar
Sachse28
VIP
VIP
Beiträge: 2240
Registriert: 09.09.2009, 23:16

Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V

Beitrag von Sachse28 »

Ich blick da auch nicht mehr ganz durch: Meine Frau hat eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für D, unsere Tochter ist in D geboren. Sie bräuchte daher nicht diesen chin. Kinderreiseersatzpass. Unsere Tochter hat ursprünglich die dt. Staatsbürgerschaft. Beim letzten Umzug hat allerdings die Meldebehörde eine dt. und chin. Staatsbürgerschaft auf den Meldenachweis angegeben und sich darauf berufen, dass dies immer so angegeben werden muss, sobald ein Elternteil Chinese ist. Jetzt befürchte ich aber das Problem, dass die Visaagentur sagt: "Ist doch Chinesin, braucht kein Visum.", das chin. Konsulat aber: "doppelte Staatsbürgerschaft gibt es nicht, sie ist Deutsche, also Visum besorgen. Kinderreiseersatzpass gibt es nicht, weil Mutter hat unbefristete Aufenthaltsgenehmigung." Und ich steh dann wieder da und schreib in das Forum, dass Nationalstaaten abgeschafft werde sollen ... kein Wunder.
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
Benutzeravatar
sanctus
VIP
VIP
Beiträge: 1959
Registriert: 08.08.2007, 09:04
Wohnort: 北京
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 8 Mal

Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V

Beitrag von sanctus »

Dieses Wirrwarr ist doch nichts neues. Ich habe ein paar sporadische Kenntnisse über das Recht Chinas und damit bin ich an Wissen oft reicher als chinesische Beamte. Traurig aber wahr.

Die letzte offizielle Aussage die ich bekommen habe, war, dass mein Sohn (4 Jahre) mittlerweile nach chinesischer Sicht nicht mehr chinesisch ist, weil er die letzten 2 Jahre (als Inhaber des chin. Reisedokuments 旅行证) ausschließlich in Deutschland gelebt bzw. gewohnt hat (Reisen als Besuch/ Urlaub nach China zählen nicht).

Das widerspricht zwar dem Gesetz, welches ich öfters im Thread über den 旅行证 gepostet habe, aber, da meine Frau bereits seit längerem einen NE hat, würde sich das sowieso erübrigen. Nur wusste das die Botschaftsmitarbeiterin das gar nicht - und doch kommt sie zu dieser Entscheidung. :?:

Alle Fälle sind in China individuelle Einzelfälle und werden meistens nicht einheitlich nach dem chin. Recht entschieden. - Das ist jedenfalls mein Eindruck.

Das lässt sich am folgenden aktuellen Beispiel zeigen:

Die Botschaft hat meinem Sohn ein viel zu kurzes Q2-Visum ausgestellt, welches von den Antragsunterlagen komplett abweicht. Wir brauchen 35 Tage, haben aber nur 30 Tage bekommen. Um das Visum in China zu verlängern, hat meine Frau ein paar Beziehungen bei der Provinzbehörde in Zhejiang spielen lassen. Nun könnte man meinen, dass es damit viel einfacher wäre, ein plumpes Q2-Visum zu verlängern. - Aber: meine Frau soll jetzt Unterlagen bringen, die haben mit ihrem Aufenthalt und dem Studium in Ungarn von vor 12 Jahren zu tun. Die wollen also nun weit mehr und ältere Unterlagen für eine Verlängerung haben, als für die Beantragung ursprünglich. Ich hatte sogar spaßeshalber noch gefragt, ob der Impfausweis meines Vaters noch benötigt würde. :mrgreen:

Aber gut zu wissen, dass nicht nur ich die Kuriositäten der chin. Behörden mitmachen muss! :lol:
谁想要大成绩,就要有更大的目标!

„Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben“ Farin Urlaub
qpr
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 831
Registriert: 04.09.2015, 18:07
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V

Beitrag von qpr »

Sachse28 hat geschrieben: Jetzt befürchte ich aber das Problem, dass die Visaagentur sagt: "Ist doch Chinesin, braucht kein Visum.", das chin. Konsulat aber: "doppelte Staatsbürgerschaft gibt es nicht, sie ist Deutsche, also Visum besorgen. Kinderreiseersatzpass gibt es nicht, weil Mutter hat unbefristete Aufenthaltsgenehmigung." Und ich steh dann wieder da und schreib in das Forum, dass Nationalstaaten abgeschafft werde sollen ... kein Wunder.
Die Visaagentur hat überhaupt nichts zu entscheiden, da sie kein Visum vergeben können :wink:

Nur was die Botschaft/das Konsulat sagt, ist für euch maßgeblich.
Benutzeravatar
Sachse28
VIP
VIP
Beiträge: 2240
Registriert: 09.09.2009, 23:16

Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V

Beitrag von Sachse28 »

Die verweisen aber wiederum an die Visaagentur und die Visaagentur auf ihre Internetpräsenz. Letztere ist aber wieder nichtssagend. Im Ergebnis wünscht man sich endlich VoA.
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
qpr
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 831
Registriert: 04.09.2015, 18:07
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V

Beitrag von qpr »

Sachse28 hat geschrieben:Die verweisen aber wiederum an die Visaagentur und die Visaagentur auf ihre Internetpräsenz. Letztere ist aber wieder nichtssagend. Im Ergebnis wünscht man sich endlich VoA.
Eine Visaagentur reicht deinen Antrag beim Visa Application Center ein.
Was kann die Visaagentur da selbstständig entscheiden?

Oder meinst du mit Visaagentur das Application Center?

Ansonsten gibt es das VOA in China, aber halt noch nicht für jedermann.
Benutzeravatar
Sachse28
VIP
VIP
Beiträge: 2240
Registriert: 09.09.2009, 23:16

Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V

Beitrag von Sachse28 »

Ja, genau diese Visa Center. Die haben auch letztesmal noch jede Menge Dokumente nachgefordert.
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
Benutzeravatar
Laogai
Titan
Titan
Beiträge: 17486
Registriert: 05.08.2007, 22:36
Wohnort: N52 29.217 E13 25.482 附近
Danksagung erhalten: 132 Mal

Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V

Beitrag von Laogai »

Sachse28 hat geschrieben:Unsere Tochter hat ursprünglich die dt. Staatsbürgerschaft. Beim letzten Umzug hat allerdings die Meldebehörde eine dt. und chin. Staatsbürgerschaft auf den Meldenachweis angegeben und sich darauf berufen, dass dies immer so angegeben werden muss, sobald ein Elternteil Chinese ist. Jetzt befürchte ich aber das Problem, dass die Visaagentur sagt: "Ist doch Chinesin, braucht kein Visum.", das chin. Konsulat aber: "doppelte Staatsbürgerschaft gibt es nicht, sie ist Deutsche, also Visum besorgen. Kinderreiseersatzpass gibt es nicht, weil Mutter hat unbefristete Aufenthaltsgenehmigung."
Was auf dem Meldenachweis steht ist unerheblich. Wenn Du mit deiner Tochter ins Ausland reisen möchtest musst du für sie einen Kin­der­rei­se­pass beantragen. Und der wird auch von den chinesischen Behörden bzw. dem CVASC anerkannt :!:
Laogai <=> 老盖, Ex-Blogwart
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
Benutzeravatar
Laogai
Titan
Titan
Beiträge: 17486
Registriert: 05.08.2007, 22:36
Wohnort: N52 29.217 E13 25.482 附近
Danksagung erhalten: 132 Mal

Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V

Beitrag von Laogai »

Lektüre für Minuten.
Da wurde schon alles geklärt, erklärt und erläutert.
Laogai <=> 老盖, Ex-Blogwart
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
Benutzeravatar
Skorpid
VIP
VIP
Beiträge: 1094
Registriert: 30.03.2009, 14:37
Wohnort: bei Dresden, Sachsen

Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V

Beitrag von Skorpid »

Danke für den Link Laogai, ich habe dieses Thema in der Forensuche nicht gefunden sonst hätte ich nicht extra geschrieben. Ist ja echt ne kuriose Sache...
steph
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 570
Registriert: 09.10.2011, 19:14
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V

Beitrag von steph »

jetzt nochmal ganz konkret die Frage (darum ging es auch teilweise in Laogais link: Lektüre für Minuten:)

1) Was für eine Staatsangehörigkeit hat ein in Deutschland geborenes Kind, wenn ein Elternteil die deutsche, der andere Elternanteil die chinesische Staatsbürgerschaft hat bei:
a) die Mutter (chines. Staatsangehörigkeit) mit AE ohne NE
b) die Mutter (chines. Staatsangeh.) mit NE

2)Und was ist in den o.g Fällen mit dem Kind (Geburtsurkunde für das Kind usw.) wenn die Mutter selbst:

a) eine Geburtsurkunde hat
b) keine Geburtsurkunde hat

Man liest und hört immer wieder, das in dem Fall die Mutter eine eigene Geburtsurkunde braucht: WARUM? Was passiert denn, wenn Sie keine hat!?
Benutzeravatar
Sachse28
VIP
VIP
Beiträge: 2240
Registriert: 09.09.2009, 23:16

Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V

Beitrag von Sachse28 »

Dann wird das Baby wieder in den Bauch gesteckt, bis die Mutter die Geburtsurkunde besorgt hat. :wink:

1a) für CN: CN; für D: D+CN
1b) für CN: D; für D: D+CN
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste