HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für Visum
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Hallo,
ich habe gerade ein ganz großes Problem. Meine Frau (CHN) hat für mich (D) und unseren Sohn (D) Flüge für den 05.02 gebucht. Jetzt hat gerade die Visa-Agentur angerufen und uns mitgeteilt, dass wir eine Erklärung abgeben müssen, dass unser Sohn ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft hat (hat er seit Geburt in Deutschland, keine doppelte Staatsbürgerschaft) und mindestens 18 Monate in Deutschland gelebt hat. Unser Sohn ist aber am 07.08.2014 geboren, es fehlen ihm also vor dem Abflug noch 2 Tage um die 18 Monate voll zu machen. Auf Nachfrage meint die Visa-Agentur, er bekäme so kein Visum... Ist das wirklich so? Flug um zwei Tage verschieben geht nicht, da nichts mehr frei ist in den kommenden Tagen und Umbuchungen schweineteuer sind. Wenn kann man anrufen, mit wem kann man da reden um das zu klären?
ich habe gerade ein ganz großes Problem. Meine Frau (CHN) hat für mich (D) und unseren Sohn (D) Flüge für den 05.02 gebucht. Jetzt hat gerade die Visa-Agentur angerufen und uns mitgeteilt, dass wir eine Erklärung abgeben müssen, dass unser Sohn ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft hat (hat er seit Geburt in Deutschland, keine doppelte Staatsbürgerschaft) und mindestens 18 Monate in Deutschland gelebt hat. Unser Sohn ist aber am 07.08.2014 geboren, es fehlen ihm also vor dem Abflug noch 2 Tage um die 18 Monate voll zu machen. Auf Nachfrage meint die Visa-Agentur, er bekäme so kein Visum... Ist das wirklich so? Flug um zwei Tage verschieben geht nicht, da nichts mehr frei ist in den kommenden Tagen und Umbuchungen schweineteuer sind. Wenn kann man anrufen, mit wem kann man da reden um das zu klären?
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Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V
Bei der Visumsagentur anrufen (oder bei der Botschaft klären) ob er stattdessen ein Chinese Travel Dokument (Pseudoreisepass für Doppelstaatler von der chinesischen Botschaft) bekommen kann. Meiner Meinung nach wird der ohne längere Wartezeit ausgestellt.
https://en.wikipedia.org/wiki/Chinese_Travel_Document
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Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V
Danke für die Rückantwort.
Nach mehreren Telefonaten habe ich in der Botschaft nun jemand dran gehabt, der als erster auf die Idee kam zu fragen, welchen Aufenthaltstitel meine Frau eigentlich hat. Da die Aufenthaltsgenehmigung unbefristet ist und sie eine Niederlassungserlaubnis hat, ist alles kein Problem, dann braucht man auch keine Erklärung abgeben. -> Problem, hoffentlich, gelöst.
Nach mehreren Telefonaten habe ich in der Botschaft nun jemand dran gehabt, der als erster auf die Idee kam zu fragen, welchen Aufenthaltstitel meine Frau eigentlich hat. Da die Aufenthaltsgenehmigung unbefristet ist und sie eine Niederlassungserlaubnis hat, ist alles kein Problem, dann braucht man auch keine Erklärung abgeben. -> Problem, hoffentlich, gelöst.
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Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V
Hoffentlich geht alles gut!
Mein Pass liegt dort auch gerade, angereichert mit zusätzlichen Erklärungen
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Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V
Ich blick da auch nicht mehr ganz durch: Meine Frau hat eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für D, unsere Tochter ist in D geboren. Sie bräuchte daher nicht diesen chin. Kinderreiseersatzpass. Unsere Tochter hat ursprünglich die dt. Staatsbürgerschaft. Beim letzten Umzug hat allerdings die Meldebehörde eine dt. und chin. Staatsbürgerschaft auf den Meldenachweis angegeben und sich darauf berufen, dass dies immer so angegeben werden muss, sobald ein Elternteil Chinese ist. Jetzt befürchte ich aber das Problem, dass die Visaagentur sagt: "Ist doch Chinesin, braucht kein Visum.", das chin. Konsulat aber: "doppelte Staatsbürgerschaft gibt es nicht, sie ist Deutsche, also Visum besorgen. Kinderreiseersatzpass gibt es nicht, weil Mutter hat unbefristete Aufenthaltsgenehmigung." Und ich steh dann wieder da und schreib in das Forum, dass Nationalstaaten abgeschafft werde sollen ... kein Wunder.
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Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V
Dieses Wirrwarr ist doch nichts neues. Ich habe ein paar sporadische Kenntnisse über das Recht Chinas und damit bin ich an Wissen oft reicher als chinesische Beamte. Traurig aber wahr.
Die letzte offizielle Aussage die ich bekommen habe, war, dass mein Sohn (4 Jahre) mittlerweile nach chinesischer Sicht nicht mehr chinesisch ist, weil er die letzten 2 Jahre (als Inhaber des chin. Reisedokuments 旅行证) ausschließlich in Deutschland gelebt bzw. gewohnt hat (Reisen als Besuch/ Urlaub nach China zählen nicht).
Das widerspricht zwar dem Gesetz, welches ich öfters im Thread über den 旅行证 gepostet habe, aber, da meine Frau bereits seit längerem einen NE hat, würde sich das sowieso erübrigen. Nur wusste das die Botschaftsmitarbeiterin das gar nicht - und doch kommt sie zu dieser Entscheidung.
Alle Fälle sind in China individuelle Einzelfälle und werden meistens nicht einheitlich nach dem chin. Recht entschieden. - Das ist jedenfalls mein Eindruck.
Das lässt sich am folgenden aktuellen Beispiel zeigen:
Die Botschaft hat meinem Sohn ein viel zu kurzes Q2-Visum ausgestellt, welches von den Antragsunterlagen komplett abweicht. Wir brauchen 35 Tage, haben aber nur 30 Tage bekommen. Um das Visum in China zu verlängern, hat meine Frau ein paar Beziehungen bei der Provinzbehörde in Zhejiang spielen lassen. Nun könnte man meinen, dass es damit viel einfacher wäre, ein plumpes Q2-Visum zu verlängern. - Aber: meine Frau soll jetzt Unterlagen bringen, die haben mit ihrem Aufenthalt und dem Studium in Ungarn von vor 12 Jahren zu tun. Die wollen also nun weit mehr und ältere Unterlagen für eine Verlängerung haben, als für die Beantragung ursprünglich. Ich hatte sogar spaßeshalber noch gefragt, ob der Impfausweis meines Vaters noch benötigt würde.
Aber gut zu wissen, dass nicht nur ich die Kuriositäten der chin. Behörden mitmachen muss!
Die letzte offizielle Aussage die ich bekommen habe, war, dass mein Sohn (4 Jahre) mittlerweile nach chinesischer Sicht nicht mehr chinesisch ist, weil er die letzten 2 Jahre (als Inhaber des chin. Reisedokuments 旅行证) ausschließlich in Deutschland gelebt bzw. gewohnt hat (Reisen als Besuch/ Urlaub nach China zählen nicht).
Das widerspricht zwar dem Gesetz, welches ich öfters im Thread über den 旅行证 gepostet habe, aber, da meine Frau bereits seit längerem einen NE hat, würde sich das sowieso erübrigen. Nur wusste das die Botschaftsmitarbeiterin das gar nicht - und doch kommt sie zu dieser Entscheidung.
Alle Fälle sind in China individuelle Einzelfälle und werden meistens nicht einheitlich nach dem chin. Recht entschieden. - Das ist jedenfalls mein Eindruck.
Das lässt sich am folgenden aktuellen Beispiel zeigen:
Die Botschaft hat meinem Sohn ein viel zu kurzes Q2-Visum ausgestellt, welches von den Antragsunterlagen komplett abweicht. Wir brauchen 35 Tage, haben aber nur 30 Tage bekommen. Um das Visum in China zu verlängern, hat meine Frau ein paar Beziehungen bei der Provinzbehörde in Zhejiang spielen lassen. Nun könnte man meinen, dass es damit viel einfacher wäre, ein plumpes Q2-Visum zu verlängern. - Aber: meine Frau soll jetzt Unterlagen bringen, die haben mit ihrem Aufenthalt und dem Studium in Ungarn von vor 12 Jahren zu tun. Die wollen also nun weit mehr und ältere Unterlagen für eine Verlängerung haben, als für die Beantragung ursprünglich. Ich hatte sogar spaßeshalber noch gefragt, ob der Impfausweis meines Vaters noch benötigt würde.
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„Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben“ Farin Urlaub
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Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V
Die Visaagentur hat überhaupt nichts zu entscheiden, da sie kein Visum vergeben könnenSachse28 hat geschrieben: Jetzt befürchte ich aber das Problem, dass die Visaagentur sagt: "Ist doch Chinesin, braucht kein Visum.", das chin. Konsulat aber: "doppelte Staatsbürgerschaft gibt es nicht, sie ist Deutsche, also Visum besorgen. Kinderreiseersatzpass gibt es nicht, weil Mutter hat unbefristete Aufenthaltsgenehmigung." Und ich steh dann wieder da und schreib in das Forum, dass Nationalstaaten abgeschafft werde sollen ... kein Wunder.
Nur was die Botschaft/das Konsulat sagt, ist für euch maßgeblich.
Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V
Die verweisen aber wiederum an die Visaagentur und die Visaagentur auf ihre Internetpräsenz. Letztere ist aber wieder nichtssagend. Im Ergebnis wünscht man sich endlich VoA.
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Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V
Eine Visaagentur reicht deinen Antrag beim Visa Application Center ein.Sachse28 hat geschrieben:Die verweisen aber wiederum an die Visaagentur und die Visaagentur auf ihre Internetpräsenz. Letztere ist aber wieder nichtssagend. Im Ergebnis wünscht man sich endlich VoA.
Was kann die Visaagentur da selbstständig entscheiden?
Oder meinst du mit Visaagentur das Application Center?
Ansonsten gibt es das VOA in China, aber halt noch nicht für jedermann.
Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V
Ja, genau diese Visa Center. Die haben auch letztesmal noch jede Menge Dokumente nachgefordert.
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Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V
Was auf dem Meldenachweis steht ist unerheblich. Wenn Du mit deiner Tochter ins Ausland reisen möchtest musst du für sie einen Kinderreisepass beantragen. Und der wird auch von den chinesischen Behörden bzw. dem CVASC anerkanntSachse28 hat geschrieben:Unsere Tochter hat ursprünglich die dt. Staatsbürgerschaft. Beim letzten Umzug hat allerdings die Meldebehörde eine dt. und chin. Staatsbürgerschaft auf den Meldenachweis angegeben und sich darauf berufen, dass dies immer so angegeben werden muss, sobald ein Elternteil Chinese ist. Jetzt befürchte ich aber das Problem, dass die Visaagentur sagt: "Ist doch Chinesin, braucht kein Visum.", das chin. Konsulat aber: "doppelte Staatsbürgerschaft gibt es nicht, sie ist Deutsche, also Visum besorgen. Kinderreiseersatzpass gibt es nicht, weil Mutter hat unbefristete Aufenthaltsgenehmigung."
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Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V
Lektüre für Minuten.
Da wurde schon alles geklärt, erklärt und erläutert.
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Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V
Danke für den Link Laogai, ich habe dieses Thema in der Forensuche nicht gefunden sonst hätte ich nicht extra geschrieben. Ist ja echt ne kuriose Sache...
Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V
jetzt nochmal ganz konkret die Frage (darum ging es auch teilweise in Laogais link: Lektüre für Minuten:)
1) Was für eine Staatsangehörigkeit hat ein in Deutschland geborenes Kind, wenn ein Elternteil die deutsche, der andere Elternanteil die chinesische Staatsbürgerschaft hat bei:
a) die Mutter (chines. Staatsangehörigkeit) mit AE ohne NE
b) die Mutter (chines. Staatsangeh.) mit NE
2)Und was ist in den o.g Fällen mit dem Kind (Geburtsurkunde für das Kind usw.) wenn die Mutter selbst:
a) eine Geburtsurkunde hat
b) keine Geburtsurkunde hat
Man liest und hört immer wieder, das in dem Fall die Mutter eine eigene Geburtsurkunde braucht: WARUM? Was passiert denn, wenn Sie keine hat!?
1) Was für eine Staatsangehörigkeit hat ein in Deutschland geborenes Kind, wenn ein Elternteil die deutsche, der andere Elternanteil die chinesische Staatsbürgerschaft hat bei:
a) die Mutter (chines. Staatsangehörigkeit) mit AE ohne NE
b) die Mutter (chines. Staatsangeh.) mit NE
2)Und was ist in den o.g Fällen mit dem Kind (Geburtsurkunde für das Kind usw.) wenn die Mutter selbst:
a) eine Geburtsurkunde hat
b) keine Geburtsurkunde hat
Man liest und hört immer wieder, das in dem Fall die Mutter eine eigene Geburtsurkunde braucht: WARUM? Was passiert denn, wenn Sie keine hat!?
Re: HILFE !!! Mein Sohn lebt angeblich 2 Tage zu wenig für V
Dann wird das Baby wieder in den Bauch gesteckt, bis die Mutter die Geburtsurkunde besorgt hat.
1a) für CN: CN; für D: D+CN
1b) für CN: D; für D: D+CN
1a) für CN: CN; für D: D+CN
1b) für CN: D; für D: D+CN
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