Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

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ingo_001
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von ingo_001 »

sowa hat geschrieben:Nun habe ich von einer Aupairagentur die Info bekommen, dass das Mädchen die Gastfamilie sofort wechseln darf. Die 2 Wochen Frist hat keine Gültigkeit!
Wenn sich das Aupair bei der Familie unwohl fühlt kann sie sofort gehen!
Von einer Agentur - oder von der, die ihr den Platz vermittelt hat.
Was irgendeine Agentur sagt, muss noch lange nicht für alle Agenturen gelten.
Stichwort: Vertragsinhalte.
sowa hat geschrieben:Angeblich will die EXGastfamilie ihr schaden in dem sie versucht daß das Mädchen länger bleibt und somit nicht zur neuen Gastfamilie wechseln kann. Die neue braucht sie sofort!
Purer Egoismus!

Es sind ein paar unschöne Dinge bei dieser Gastfamilie vorgefallen.
Laut dem Mädchen war die Gastmutter nie mit ihr zufrieden.
Beschimpfte und beleidigte das arme Mädchen. Ein sachliches Gespräch fand so gut wie nie statt!
Auch oft wurde das Mädchen als billige Haushaltshilfe benutzt.
Zu letzt ist die Situation eskaliert. Diese Frau wurde gegenüber dem Aupair handgreiflich!

Ich möchte gegen diese Familie etwas unternehmen.
Nicht das sowas dem nächsten Aupair passiert.
Was kann ich in dem Fall unternehmen?
Da durfte Aussage gegen Aussage stehen und ob bzw. was da raus kommt ... ist sehr spekulativ.

Die Idee eines Gesprächs (mit Euch als neutrale 3. Partei) ist m.E. die beste Möglichkeit, um zu einer Lösung zu kommen, die allen Beteiligten auch was bringt.

Dazu ist es aber nötig, ruhig und sachlich zu bleiben, denn auch Ihr wisst nicht, was wirklich vorgefallen ist.
Das wird sich in einem ruhigen, sachlichen Gespräch feststellen lassen, wenn das denn von allen Seiten auch gewollt ist.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von ingo_001 »

sanctus hat geschrieben:Ich denke, das Beste ist es, wenn du das alles mit der Agentur weiter besprichst. Die sollten für solche Fälle eigentlich vorbereitet sein und können dir sicherlich weitaus hilfreicher sein, als wir hier, die darüber keinen konkreten Überblick haben.
Stimmt, das wäre die beste Anlaufstelle.

Danach wirds dann wahrscheinl. in Richtung Gespräch/Mediation gehen.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von punisher2008 »

sowa hat geschrieben:
tigerprawn hat geschrieben:Was steht denn im Vertrag?
Vertrag! Es geht nicht was in einen Vertrag steht, denn dort kann viel stehen!
Ach so! Und weil da viel stehen kann muss man sich nicht an Verträge halten? Gut dass ich das weiß! Seltsame Weise hast du Dinge zu interpretieren. :lol:
Angeblich will die EXGastfamilie ihr schaden
Purer Egoismus!
Laut dem Mädchen war die Gastmutter nie mit ihr zufrieden.
Beschimpfte und beleidigte das arme Mädchen.
Alles was du schreibst ist ausschließlich aus der Sicht des "armen Mädchens". Dazu bist du noch extrem parteiisch. Ob es daran liegen könnte dass sie eine Freundin/Verwandte oder sonst was deiner Frau ist??? Ich glaube juristisch nennt man das "Befangenheit". :wink:
Was mich etwas enttäuscht wie kann eine Familie ( beide Elternteile sind gutverdienende) von einen armen Mädchen sowas verlangen?
Du bist "enttäuscht", was noch lange nicht bedeutet dass hier ein Vergehen oder Vertragsbruch vorliegt. Was verlangen die denn was für dich so grauenhaft ist? Mal das Geschirr zu spülen? Wurde hier jemand tatsächlich misshandelt oder sind für dich persönlich alle chinesischen Mädchen unschuldige Engel? Ich sage immer wieder: wenn man sich überhaupt einmischt dann sollte man bei solchen Streitigkeiten immer BEIDE Seiten anhören und auch berücksichtigen. Tust du das nicht dann solltest du dich gar nicht erst einmischen. Und da du sowieso alles andere als unparteiisch bist sind deine Argumente nicht wirklich ernst zu nehmen, sorry.
Auch oft wurde das Mädchen als billige Haushaltshilfe benutzt.
:shock: :shock: :shock: Ach nein!!! Ein Aupair das auch mal im Haushalt mithelfen soll? Unvorstellbar!!! Ich dachte immer das wäre ein Teil ihrer Tätigkeit. Sorry, aber deine Meinung ist mir etwas zu einseitig und befangen, alles was du schreibst ist rein subjektiv. Wer von uns weiß denn schon wie es wirklich war? Du anscheinend auch nicht! :roll:
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von Phytagoras »

punisher2008 hat geschrieben: :shock: :shock: :shock: Ach nein!!! Ein Aupair das auch mal im Haushalt mithelfen soll? Unvorstellbar!!! Ich dachte immer das wäre ein Teil ihrer Tätigkeit. Sorry, aber deine Meinung ist mir etwas zu einseitig und befangen, alles was du schreibst ist rein subjektiv. Wer von uns weiß denn schon wie es wirklich war? Du anscheinend auch nicht! :roll:
Das hab ich ehrlich gesagt auch nicht verstanden. Ist es eigentlich die Haupttätigkeit eines Aupair-Mädchens, dass sie hauptsächlich für den Haushalt zuständig ist?
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von tigerprawn »

sowa hat geschrieben:
tigerprawn hat geschrieben:Was steht denn im Vertrag?
Vertrag! Es geht nicht was in einen Vertrag steht, denn dort kann viel stehen!
Sondern was Gesetz ist!
Gesetz ist das eine nicht-Erfuellung eines Vertrages eine Schadensersatzpflichtig begruendet. Es gilt der rechtliche Grundsatz 'Verträge sind zu erfuellen'.
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von sowa »

tigerprawn hat geschrieben:
sowa hat geschrieben:
tigerprawn hat geschrieben:Was steht denn im Vertrag?
Vertrag! Es geht nicht was in einen Vertrag steht, denn dort kann viel stehen!
Sondern was Gesetz ist!
Gesetz ist das eine nicht-Erfuellung eines Vertrages eine Schadensersatzpflichtig begruendet. Es gilt der rechtliche Grundsatz 'Verträge sind zu erfuellen'.
Du schreibst Vertrag ist Vertrag und der ist erbringen!
Was ist wenn ein Vertrag z.B nicht gesetzeskonform ist
oder dem Aupair Leid angetan wurde?
Laut dem Mädchen hat sie die Gastmutter geohrfeigt.
Und das ist ein Grund sofort diese Familie zu verlassen.
Das wurde mir auch von der Agentur gasagt, die das Mädchen in eine neue
Gastfamilie vermittelt hat.
Außerdem ist es so die neue Familie ein Aupair sofort braucht!
Wenn das Aupair aber bis zum 8.August bei der alten Familie bleibt
hat sie vielleicht Ihre Chance verpasst und muss womöglich nach China fliegen!
Jemand der gut verdient kann 270 Euro gut verschmerzen!
Als ein junges Mädchen!
Da muss man sich überlegen wer mehr Schaden hat?
Nur weil ein "Vertrag" erbracht werden muss!

Nun ist das Mädchen bei ihrer neuen Family. Ich hoffe sie wird sich dort wohlfühlen!
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von sanctus »

Also in der Drucksache des Deutschen Bundestages 15/4791 wird ganz explizit geschrieben: "Das Arbeitsfeld umfasst Kinderbetreuung und leichte Hausarbeit. Die häusliche Mithilfe umfasst - inkl. Babysitting - maximal 6 Stunden pro Tag bei maximal 30 Stunden pro Woche."

Unter Mithilfe verstehe ich hier also lediglich, dass man bei der leichten Hausarbeit unterstützend eingreift und nicht alles allein macht.

Aber egal, das führt uns immer noch nicht zu der Antwort, ob nun ein Anspruch i.H.v. EUR 270,- besteht. Und die wahren Umstände, bezüglich darüber, ob hier nun das arme Mädel zu viel machen musste oder nicht, wissen wohl nur die Beteiligten selbst. Mehr Input (!) oder mit der Agentur direkt sprechen, was hier das sinnvollste sein dürfte!
sowa hat geschrieben:Du schreibst Vertrag ist Vertrag und der ist erbringen!
Was ist wenn ein Vertrag z.B nicht gesetzeskonform ist
oder dem Aupair Leid angetan wurde?
Laut dem Mädchen hat sie die Gastmutter geohrfeigt.
Ein Vertrag ist erstmal zu erfüllen. Ob dieser gesetzeskonform ist oder nicht, kann man nur ausmachen, wenn man diesen vorliegen hat. Da das Mädel nun geohrfeigt wurde, steht ihr womöglich ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 314 I BGB zu. Ich kenne hier aber die Vertragsverhältnisse nicht, also wer hier mit wem wie vertraglich verbunden ist. Das wäre z.B. auch bei der Frage nach den EUR 270,- zu ergründen.

Scheint aber auch nicht mehr aktuell zu sein das Problem...?
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von tigerprawn »

sowa hat geschrieben:Was ist wenn ein Vertrag z.B nicht gesetzeskonform ist
Das ist ein wichtiger Punkt, aber auch um das bewerten zu können bleibt die Ausgangsfrage:
tigerprawn hat geschrieben:Was steht denn im Vertrag?
Sobald diese beantwortet ist gibt es folgende Möglichkeiten:
a) Es gibt gar keine diesbezügliche Vertragspflicht --> und schon braucht man sich keine Gedanken mehr zu machen
b) Es gibt eine Pflicht, dann kann man prüfen ob der gegen Gesetze verstößt (explizit,d.h. schon vom Wortlaut direkt gegen das Gesetz, dies wird eher selten der Fall sein), oder ob von der Rechtssprechung ähnliche Klauseln einkassiert wurden.
oder
c) das ganze 'politisch' in Abstimmung mit der Agentur machen, und einen 'Kuhhandel', z.B. keine Anzeige gegen keine Forderung machen.
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von Canis Lupus »

Für gewöhnlich hilft - egal um welche Art der Arbeitsaufnahme es geht - sich seinen Vertrag VOR Arbeitsaufnahme anzuschauen und:

- die Inhalte seines Vertrages zu kennen
- Mögliche Unklarheiten direkt mit dem Arbeitgeber besprechen, sodass man weiß was genau drin steht auch mögliche Konsequenzen.
- bei möglichen Unklarheiten, speziell wenn es rechtliche Dinge sind sich kurz Beistand holen - oftmals hilft schon einfache Internet-Recherche, ansonsten eben mal den Schritt zum Rechtsanwalt oder "Hilfestellen"
- Unterschreiben ausschließlich wenn alles hinlänglich des Vertrages klar ist.

Es ist absolut legitim und normal, dass Arbeitgeber (ich gehe mal weg vom Au-Pair-Geschäft) Vertragsstrafen bei Nicht-Antritt der Arbeit festsetzen.

Natürlich kann auch jeder Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen wenn er misshandelt wird (Wir leben ja hier nicht in einem dritten Welt Land)


Ich sehe hier garnicht das Problem:
- außerordentlich kündigen
- Hilfe bei der "Au-Pair-Agentur" einholen (In der Regel sind das ja keine Direktverträge und diese somit für Mittlung und alles drum und dran ausschließlich zuständig)
- Kein Geld bezahlen, im Zweifelsfall muss die Familie den Rechtsweg eingehen, das werden sie nicht machen wegen 270,- EUR sollten Sie im Unrecht sein - im Zweifel verlieren Sie den Rechtsstreit. Punkt.

Beim Vorgehen gegen körperliche Gewalt:
unverzüglich anzeigen und nicht nach 3 Wochen kommen wenn's zu Streitigkeiten kommt "achja, ich wurde auch geschlagen"
Gang zum Arzt und Polizei unmittelbar nach der Misshandlung! Und dann Anzeige erstatten.

Man muss nicht für alles immer ein Fass aufmachen. Sondern einfach logisch handeln...
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von Linnea »

Canis Lupus hat geschrieben:In der Regel sind das ja keine Direktverträge und diese somit für Mittlung und alles drum und dran ausschließlich zuständig
Doch, das sind direkte Verträge zwischen der Familie und dem Au-pair.
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von punisher2008 »

sowa hat geschrieben: Du schreibst Vertrag ist Vertrag und der ist erbringen!
Vertrag ist Vertrag, auch nach meinem Verständnis. Wenn beide Seiten unterschrieben haben dann gilt er. Falls der Vertrag gegen ein Gesetzt verstößt muss das erst mal bewiesen werden. Da du aber nicht mal weißt was drin steht kannst du das nicht beurteilen.
Jemand der gut verdient kann 270 Euro gut verschmerzen!
Als ein junges Mädchen!
Da muss man sich überlegen wer mehr Schaden hat?
Nur weil ein "Vertrag" erbracht werden muss!
Willst du hier Robin Hood spielen? Und wer bist DU beurteilen zu können wem das Geld mehr zusteht? Wenn der Familie laut Vertrag die 270 € zustehen dann ist das so, da nützt es auch nichts wenn so ein Gutmensch in weißer Ritterrüstung auf seinem Pferd sein Schwert gegen die "Ungerechtigkeit" auf dieser Welt schwingt. "Man" muss nicht überlegen wer den Schaden hat. Es gibt täglich Millionen Menschen die auf irgendeine Weise irgendwie "Schaden" haben. Aber in einem "Rechtsstaat" (auf dem Papier zumindest) hat ein Vertrag nunmal mehr Gewicht als Einzelschicksale, wo jemand "das Geld nötiger hätte". Wie oft kam es schon vor dass in manchen Situationen ICH das Geld nötiger gehabt hätte als andere. Na und? Kann ich das einklagen? Wohl kaum. Also muss ich mich einfach damit abfinden. Wenn ganz deutlich Misshandlung oder Vertragsbruch vorliegt dann tu was dagegen. Ansonsten finde dich einfach damit ab dass im Leben nicht immer alles so läuft wie man hofft. Echte Gerechtigkeit findest du nirgends auf der Welt.
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von Canis Lupus »

Hier geht es wahrscheinlich auch nicht darum wer hier was nötiger hat.
Sondern schlicht und einfach um's Prinzip. Die Familie könnte die 270.- EUR mit Sicherheit verschmerzen, aber wieso sollten Sie darauf verzichten?
Ein Vertrag ist ein Vertrag und verpflichtet zwei Seiten zur Erfüllung zugesagter Leistung.
Bezahlung <--> Arbeit
Einen Vertrag kann man jederzeit beenden, aber dann gibt es eben entsprechende Kündigungsfristen die man nun mal einzuhalten hat.
Verträge schließen mündige Menschen, ab 18 Jahren ab. Also kann man davon ausgehen dass sie Erwachsen und reif sind und sich an Abmachungen halten und wenn nicht zahlen sie eben (Im wahrsten Sinne des Wortes)

Wieso sollte die Familie jetzt aus eigener Hand tiefer in die Tasche greifen um Ersatz zu finden, nur weil Sie mehr Geld haben? Vielleicht haben Sie dafür hart studiert, gearbeitet... Ihr ganzes Leben...
Sie haben genauso ein Recht auf Pflichterfüllung.
Genau das ist eben in meinen Augen "Gerechtigkeit"
Gerechtigkeit ist das man sich an Regeln hält und Verträge erfüllt und nicht "ich hab 5 Mark 50 weniger als du, jetzt hab ich Narrenfreiheit"

Und wie gesagt sollte man misshandelt werden hat man JEDERZEIT das Recht außerordentlich zu kündigen ohne Fristen.
Auch das ist Gerechtigkeit.

Also hat man per se garkein Problem, außer man sagt "jetzt geh ich einfach nicht mehr hin und im Zweifel sag ich die haben mich auch geschlagen"

Wenn Sie geschlagen wurde, soll Sie außerordentlich kündigen. Punkt.
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von tigerprawn »

Damit man sich vorstellen kann was mit 'leichter Hausarbeit' gemeint ist:
http://www.aupair-life.com/deutsch/merkblaetter.php5
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von Canis Lupus »

tigerprawn hat geschrieben:a) Es gibt gar keine diesbezügliche Vertragspflicht --> und schon braucht man sich keine Gedanken mehr zu machen
Bist du dir ganz sicher?
Ich bin kein Rechtsanwalt, ABER es besteht ja ein Unterschied zu einer vertraglich geregelten Schadensersatz Höhe von XXX EUR bei Nicht-Antritt der Arbeit

Und der grundsätzlichen Nicht-Erfüllung eines Vertrages.

Bei den verlangten 270,- EUR handelt es sich ja, soviel ich rauslese nicht um eine grundsätzliche Schadensersatzforderung, sondern lediglich eine Kompensation für den Ersatz Ihrer Arbeit.
Und das scheint mir (als Laie) auch ohne vertragliche Regelung legitim.

Ich kenne mich jetzt im Bereich des Au-Pairs nicht aus.
Aber grundsätzlich steht einem das Recht auf Erfüllung des Vertrages zu (Ich nehme an dass auch ein Au-Pair Kündigungsfristen von 4 Wochen o.ä. hat und nicht einfach sagen kann "morgen komm ich nicht mehr"?!)

Falls ich den Dienst dann verweiger, steht der Familie ja zu für den Zeitraum in dem das eigentliche Au-Pair (auch nach Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist) regulär arbeiten müsste, einen Ersatz zu suchen und die Aufwendungen dafür entsprechend dem Au-Pair in Rechnung zu stellen....


Falls nicht müsste ja vertraglich geregelt sein, dass keine Kündigungsfrist herrscht sprich man von heute auf morgen einfach aufhören kann.
Das ist eher unüblich, wobei ich mich wie gesagt nicht mit "Au-Pair-Veträgen" auskenne.
Aber ansonsten, in einem "normalen" Vertragsverhältnis halte ich diese Summe für absolut legitim.


Edit:
nach Recherche gibt es bei Au-Pairs zwei Wochen Kündigungsfrist:

http://www.aupairagentur-julia.de/fuer- ... -pflichten
http://www.marburg.de/de/116853

Wenn Sie also heute kündigt, respektive auf einen Termin unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt wurde und morgen nicht mehr kommt, müsste Sie - nach meinem Rechtsempfinden - die Zahlungen für die "Ersatzbetreuung" für den Zeitraum von 2 Wochen bezahlen.

(Wie bereits von mir erwähnt - sollte Sie außerordentlich kündigen / gekündigt haben ist das Thema eigentlich schon durch)
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von punisher2008 »

Canis Lupus hat geschrieben: Verträge schließen mündige Menschen, ab 18 Jahren ab. Also kann man davon ausgehen dass sie Erwachsen und reif sind und sich an Abmachungen halten und wenn nicht zahlen sie eben (Im wahrsten Sinne des Wortes)

Wieso sollte die Familie jetzt aus eigener Hand tiefer in die Tasche greifen um Ersatz zu finden, nur weil Sie mehr Geld haben? Vielleicht haben Sie dafür hart studiert, gearbeitet... Ihr ganzes Leben...
Sie haben genauso ein Recht auf Pflichterfüllung.
Genau das ist eben in meinen Augen "Gerechtigkeit"
Gerechtigkeit ist das man sich an Regeln hält und Verträge erfüllt und nicht "ich hab 5 Mark 50 weniger als du, jetzt hab ich Narrenfreiheit"
So und nicht anders ist es. Da bringt es auch nichts wenn der TE ständig mit dem "armen Mädchen" Mitleid erregen will. Ich frage mich sowieso warum ihn das so persönlich betrifft. Verträge sind dazu da eingehalten zu werden. Wozu sonst gäbe es sie? Nur weil sie aus China kommt und ein Mädchen ist, muss das jetzt heißen sie muss sich weniger an Verträge halten als andere? Hat sie irgendwelche Vorrechte anderen gegenüber? Ich bin für gleiche Behandlung für alle, egal ob sie weiß, schwarz, chinesisch oder ob sie männlich oder weiblich sind. Ein erwachsener Mensch hat seinen Teil einer Abmachung einzuhalten, Punkt. Wenn manche ihre Lage ausnutzen will weil sie doch eine armes junges Mädchen aus China ist dann kommen bald auch andere und fordern das gleiche Vorrecht. Nein, sie hat sich den Job ausgesucht und muss jetzt auch selbst damit klar kommen. Wie oft fühlte ich mich schon ausgenutzt oder ausgebeutet, aber auch ich habe mich an Abmachungen gehalten, ob ich sie bereut habe oder nicht. Warum sollten hier jetzt auf einmal andere Bestimmungen gelten? :roll:
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