Deswegen würde ich ja gerne mal in so einen Vertrag rein sehen wollen. Nach der klassischen Variante ist das Verhältnis so: Au-Pair liefert Arbeit und Kinderbetreuungsdienste und erhält im Gegenzug dafür Unterbringung und Verpflegung zzgl. Taschengeld. Nur wenn hier Taschengeld bereits im Voraus geleistet wurde, kann ich mir vorstellen, woher hier entgeltliche Ansprüche gegenüber dem Au-Pair entstehen sollen.Canis Lupus hat geschrieben:Falls ich den Dienst dann verweiger, steht der Familie ja zu für den Zeitraum in dem das eigentliche Au-Pair (auch nach Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist) regulär arbeiten müsste, einen Ersatz zu suchen und die Aufwendungen dafür entsprechend dem Au-Pair in Rechnung zu stellen....
Ansonsten sind wir, wie ich sehe, hier fast alle der selben Meinung!
Aber gerne nochmal an sowa: Wenn man im Leben Probleme erfährt, dann sollte man sich mit den Parteien, die das Problem ausgelöst haben oder direkt damit zu tun haben in Verbindung setzen und nach Lösungen suchen. Ich weiß gar nicht, was wir hier als Forengemeinde da groß tun können?
Zumindest sollte man doch im Vorfeld sich mal mit den Beteiligten auseinandergesetzt haben, bevor man sich an eine unbeteiligte nicht involvierte anonyme Gruppe bzw. Forum wendet, weil, wie du siehst, treten wir hier auf der Stelle und driften in andere Diskussionen ab.