Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, Visum

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
darjeeling
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Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, Visum

Beitrag von darjeeling »

Hallo

Ich vermute, dass es bereits einige Treats zu diesem Thema gibt. Allerdings scheinen die Themen, die ich hier gefunden habe nicht mehr auf dem aktuellsten Stand zu sein, da es ja in den Jahren 2014 und 2015 ja neue Visabestimmungen gab.

Wie schon bereits im Betreff geschrieben, habe ich einen einjährigen Sohn, geboren in China und chinesische Mutter. Ich selber bin Deutscher :o und der kleine ist selber noch nicht aus China ausgereist.

Da wir es noch nicht gemacht haben und einen Urlaub nach Europa geplant haben, würden wir ihm gerne schnellstmöglich den deutschen Reisepaß ausstellen (Geburtsurkunde wurde schon in Berlin 1 beantragt).

Mein Unwissen fängt allerdings mit dem Verzicht der chinesischen Staatsangehörigkeit und mit der Ausstellung des chinesischen Visums an.

Laut chinesischen Behörden ist es in China selber nicht notwendig ein Visum auszustellen. Reist der kleine allerdings aus, braucht er eine chinesische Ausreiseform (ähnlich wie es die Chinesen für Hong Kong benutzen). Nach Ausreise muß der kleine ein neues Einreisevisum für China beantragen, welches eine Gültigkeit von ca. 1 Monat hat. Nach erneuter Einreise in China wird dann ein längeres Familien-Visum beantragt. ...und die chinesische Staatsangehörigkeit ist für immer futsch !!!

Ich bin mir nicht sicher, ob dieses beschriebene Verfahren so richtig ist. Aber es scheint mir etwas kompliziert und nicht logisch.

Meine Fragen:
- Kann man nicht ohne eine Ausreise dieses Visum ausstellen? Ich habe australische Bekannte (Vater und Mutter), dessen Kind in China geboren wurde. Die konnten direkt in China das Visum für ihr Neugeborenes beantragen.
- Was ist die Dauer des Familien-Visums des kleinen.
- Kann man dieses Verfahren auch in einem dritten Land, welches nicht Deutschland ist machen? In meinem Fall würde wir uns in Spanien aufhalten.


Ich würde mich wirklich sehr über jeden Kommentar und Ratschlag freuen.

Beste Grüße aus dem heißen Hangzhou :oops: .
Darjeeling
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canni
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Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Beitrag von canni »

Schieb mal die Info nach ob ihr verheiratet seid... das macht es den erfahrenen Cracks in dieser Sache einfacher.... denk ich mal... hahah ja denke... noch ein bisschen GER in mir. Auch hier ist es heiss und schwul haha..sorry feucht.... ach was... hohe Luftfeuchtigkeit... na ...
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Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Beitrag von darjeeling »

Ja! Wir sind zwar die Ausnahme, aber glücklich Verheiratet. Die Mutter würde allerdings diese Mal nicht mit nach Europa kommen.
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Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Beitrag von Be_happy »

Irgendwie kippst Du das Kind mit dem Bad aus!

Warum informierst Du Dich nicht erst einmal über Doppelstaatigkeit und der Kleine reist zunächst als Tourist nach Europa? Rückkehrbereitschaft sollte da nicht so das Thema sein.

Kannst ihm doch in DE die Doppelstaatsbügerschaft beschaffen. Das geht unter besonderen Umständen. Glaube nicht, daß das unbedingt in einem Forum geklärt werden sollte, sondern mit Sachverstand...
Shenzhen
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Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Beitrag von Shenzhen »

Jop, Be_happy, gerade weil das Kind ja allem Anschein hauptsaechlich erstmal in China bleiben wird. Ich habe aehnliches geplant. Chin. ID, Reisepass und HK-Reisekarte hat unser Kleiner... den Rest muss China und Deutschland nicht wissen....
darjeeling
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Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Beitrag von darjeeling »

Danke für euren Ratschlag, allerdings kompliziert es sich alles etwas, da er bereits unser 2. Sohn ist. Die Strafen für zwei Kinder in Hangzhou sind extrem saftig, und liegen glaube ich bei ca. 300.000 CNY. Dieses Geld werde ich bestimmt nicht dem chinesischen Staat schenken.

Außerdem ist die doppelte Staatsangehörigkeit für China halt immer noch nicht legal!
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Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Beitrag von Shenzhen »

Ok, dann siehts etwas anders aus - allerdings gibt es auch fuer den Fall diverse Moeglichkeiten - mach dich doch erstmal schlau ob das mit der Strafzahlung beim 2. Kind bei dir wirklich der Fall ist - es gibt dort diverse Ausnahmen. Ein betroffener hier im Forum kann evtl. etwas genaueres dazu sagen.

In dem Fall musst du ja auch jetzt keinen deutschen Pass beantragen und somit 2 Staatsbuergerschaften (illegal) haben. Da kannst du immer noch spaeter machen.

Ist allgemein noch ne gute Frage, da wir auch vorhaben noch ein 2. zu bekommen - obwohl es bei uns noch schwieriger ist da wir nicht verheiratet sind. Zuerst hiess es bei uns auch ohne Heirat kein HUKO, kein Pass usw. aber ploetzlich ging es doch (auch ohne roten Umschlag). Also erstmal erkundigen und auch nicht gleich bei der 1. Absage den Kopf in den Sand stecken.
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Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Beitrag von Be_happy »

Gilt auch für Shenzhen
darjeeling hat geschrieben:Außerdem ist die doppelte Staatsangehörigkeit für China halt immer noch nicht legal!
Gerade bezüglich der deutschen Seite würde ich da nicht so geheimniskrämern! Aber wie gesagt, ich würde Sachverstand in Anspruch nehmen.

Die deutsche Seite akzeptiert den Doppelpaß zumindest so lange, bis sich der dann volljährige Nachwuchs selbst entscheidet. Deswegen braucht man ja zumindest zunächst keine Entlassungsurkunde aus der alten Staatsbürgerschaft! Vermute mal, daß da von deutscher Seite ein gewisser Automatismus praktiziert wird.

Ich habe hier auch gelegentlichgelesen, daß solche Doppelstaatsbürgerschaften nicht unbekannt sind und nur bei der Ausreise aus China ein wenig zu tricksen ist.
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Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Beitrag von darjeeling »

Shenzhen hat geschrieben:In dem Fall musst du ja auch jetzt keinen deutschen Pass beantragen und somit 2 Staatsbuergerschaften (illegal) haben. Da kannst du immer noch spaeter machen.
Und wie soll der Kleine reisen? Ohne Reisepass, weder CN noch DE. Denn ohne Eintrag in den Hukou der Mutter bekommt er keine ID oder Reisepass.

Und ohne Strafzahlung wird er nicht in den Hukou eingetragen. Außerdem verstehe ich, dass sich außer der Strafe auch noch meine Frau sterilisieren muss, oder?
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Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Beitrag von Shenzhen »

Be_happy hat geschrieben:Gilt auch für Shenzhen
darjeeling hat geschrieben:Außerdem ist die doppelte Staatsangehörigkeit für China halt immer noch nicht legal!
Gerade bezüglich der deutschen Seite würde ich da nicht so geheimniskrämern! Aber wie gesagt, ich würde Sachverstand in Anspruch nehmen.

Die deutsche Seite akzeptiert den Doppelpaß zumindest so lange, bis sich der dann volljährige Nachwuchs selbst entscheidet. Deswegen braucht man ja zumindest zunächst keine Entlassungsurkunde aus der alten Staatsbürgerschaft! Vermute mal, daß da von deutscher Seite ein gewisser Automatismus praktiziert wird.

Ich habe hier auch gelegentlichgelesen, daß solche Doppelstaatsbürgerschaften nicht unbekannt sind und nur bei der Ausreise aus China ein wenig zu tricksen ist.
Ja, also von Deutscher Seite habe ich da nur in sofern bedenken, dass sie ggf. das Visum verweigern wenn sie wissen das das Kind auch eine deutsche Staatsbuergerschaft hat. D.h. Ausreisen aus China geht dann nur noch ueber Drittland. Ist fuer HK-nahe Leute (mich z.B.) ja kein Thema.
Darum kann es ggf. fuer andere Leute besser sein erstmal auf den deutschen Pass zu verzichten bis man ihn wirklich benoetigt. Nur fuer einen Besuch in D wuerde ich den Aufwand nicht betreiben den Deutschen Pass, Visa usw. usf. - Ausnahmen betr. 2. Kind natuerlich ausgenommen.
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Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Beitrag von Shenzhen »

darjeeling hat geschrieben:
Shenzhen hat geschrieben:In dem Fall musst du ja auch jetzt keinen deutschen Pass beantragen und somit 2 Staatsbuergerschaften (illegal) haben. Da kannst du immer noch spaeter machen.
Und wie soll der Kleine reisen? Ohne Reisepass, weder CN noch DE. Denn ohne Eintrag in den Hukou der Mutter bekommt er keine ID oder Reisepass.

Und ohne Strafzahlung wird er nicht in den Hukou eingetragen. Außerdem verstehe ich, dass sich außer der Strafe auch noch meine Frau sterilisieren muss, oder?
Nicht Sachen aus dem Zusammenhang reissen... Ich sagte ja das es ggf. bei dir anders aussieht... aber wie ich bereits oben geschrieben habe - woher hast du die Info mit der Strafzahlung? Habt ihr bereits bei der entspr. Stelle nachgefragt? Es gibt Ausnahmeregeln (soweit ich weiss: 1. Wenn deine Frau Einzelkind ist, 2. wenn Kind mit Auslaender nach gewisser Wartezeit und noch diverse mehr...). Woher hast du die Info der Zwangssterilisation? Zuviel deutsche Medien geguckt? Da du den Strafbetrag nicht nennen kannst bezweifle ich, dass ihr euch bereits richtig erkundigt habt. Also wie ich auch bereits oben schrieb nicht nur einmal nachfragen und den Kopf in den Sand stecken. Viele Wege fuehren nach Peking...
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Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Beitrag von Be_happy »

Shenzhen hat geschrieben:...Ja, also von Deutscher Seite habe ich da nur in sofern bedenken, dass sie ggf. das Visum verweigern wenn sie wissen das das Kind auch eine deutsche Staatsbuergerschaft hat.
Das Visum werden sie in dem Fall garantiert verweigern, schließlich ist ein Deutscher nicht visumspflichtig. Wo liegt das Problem? Er kann in den gesamten Schengen-Raum ohne Visum einreisen und in viele andere Länder einfacher als ist chinesischem Paß.

Noch einmal: Hier wurden bereits Fälle geschildert, wo Kinder beide Staatsbürgerschaften hatten und nur bei der Einreise getrickst werden mußte.

darjeeling: Was Strafgeld usw. angbelangt, mußt Du Dich mal an kompetenter Stelle schlau machen. Momentan scheinst Du Dich da im Bereich der Vermutungen zu bewegen. Und Doppelstaater zu sein wird wohl kaum strafrechtlich relevant sein?! Wie gesagt, alles Sachen, wo Du erst einmal konkrete Informationen heranziehen solltest!
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Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Beitrag von Shenzhen »

Be_happy hat geschrieben:
Shenzhen hat geschrieben:...Ja, also von Deutscher Seite habe ich da nur in sofern bedenken, dass sie ggf. das Visum verweigern wenn sie wissen das das Kind auch eine deutsche Staatsbuergerschaft hat.
Das Visum werden sie in dem Fall garantiert verweigern, schließlich ist ein Deutscher nicht visumspflichtig. Wo liegt das Problem? Er kann in den gesamten Schengen-Raum ohne Visum einreisen und in viele andere Länder einfacher als ist chinesischem Paß.

Noch einmal: Hier wurden bereits Fälle geschildert, wo Kinder beide Staatsbürgerschaften hatten und nur bei der Einreise getrickst werden mußte.

darjeeling: Was Strafgeld usw. angbelangt, mußt Du Dich mal an kompetenter Stelle schlau machen. Momentan scheinst Du Dich da im Bereich der Vermutungen zu bewegen. Und Doppelstaater zu sein wird wohl kaum strafrechtlich relevant sein?! Wie gesagt, alles Sachen, wo Du erst einmal konkrete Informationen heranziehen solltest!
Auch noch einmal: ich weiß auch das es geht, aber man muss, auch noch einmal, über ein Drittland aus- bzw. einreisen... Je nach Sachlage kann das halt problematisch sein.
darjeeling
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Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Beitrag von darjeeling »

Hallo, nochmal lieben Dank für eure Gewissensratschläge :roll: . Allerdings wäre ich euch wirklich Dankbar, ob mir jemand Bestätigen kann, ob der unten beschriebene Ablauf richtig ist.

LG, Darjeeling

darjeeling hat geschrieben:Laut chinesischen Behörden ist es in China selber nicht notwendig ein Visum auszustellen. Reist der kleine allerdings aus, braucht er eine chinesische Ausreiseform (ähnlich wie es die Chinesen für Hong Kong benutzen). Nach Ausreise muß der kleine ein neues Einreisevisum für China beantragen, welches eine Gültigkeit von ca. 1 Monat hat. Nach erneuter Einreise in China wird dann ein längeres Familien-Visum beantragt. ...und die chinesische Staatsangehörigkeit ist für immer futsch !!!

Ich bin mir nicht sicher, ob dieses beschriebene Verfahren so richtig ist. Aber es scheint mir etwas kompliziert und nicht logisch.

Meine Fragen:
- Kann man nicht ohne eine Ausreise dieses Visum ausstellen? Ich habe australische Bekannte (Vater und Mutter), dessen Kind in China geboren wurde. Die konnten direkt in China das Visum für ihr Neugeborenes beantragen.
- Was ist die Dauer des Familien-Visums des kleinen.
- Kann man dieses Verfahren auch in einem dritten Land, welches nicht Deutschland ist machen? In meinem Fall würde wir uns in Spanien aufhalten.
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Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Beitrag von Be_happy »

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