Chinabesuch mit Tochter
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Chinabesuch mit Tochter
Wir wollen dieses Jahr erstmals mit unserer Kleinen (ein Jahr) nach China.
Dazu zwei Fragen:
1.) Ist es sinnvoll die Geburtsurkunde mitzunehmen, wenn ja warum und in welcher Form (Kopie, Übersetzung, Beglaubigung...)
2.) Habe ich das richtig gesehen, dass bei einem Q2-Visum keine Flugbuchung für die Visaerteilung vorausgesetzt wird?
Unsere Situation: Ich bin deutscher Staatsbürger, meine Frau Chinesin mit Niederlassungserlaubnis, unsere Kleine hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Ich bleibe drei Wochen, Frau und Kind etwa drei Monate. Muss man da noch irgendwas bedenken???
Vielen Dank für Infos und Tipps
Dazu zwei Fragen:
1.) Ist es sinnvoll die Geburtsurkunde mitzunehmen, wenn ja warum und in welcher Form (Kopie, Übersetzung, Beglaubigung...)
2.) Habe ich das richtig gesehen, dass bei einem Q2-Visum keine Flugbuchung für die Visaerteilung vorausgesetzt wird?
Unsere Situation: Ich bin deutscher Staatsbürger, meine Frau Chinesin mit Niederlassungserlaubnis, unsere Kleine hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Ich bleibe drei Wochen, Frau und Kind etwa drei Monate. Muss man da noch irgendwas bedenken???
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- Laogai
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Re: Chinabesuch mit Tochter
Korrekt.cocktailfan hat geschrieben:2.) Habe ich das richtig gesehen, dass bei einem Q2-Visum keine Flugbuchung für die Visaerteilung vorausgesetzt wird?
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Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
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Re: Chinabesuch mit Tochter
Kopie Geburtsurkunde kann gut sein, insbesondere falls Deine Frau und Dein Kind nicht den gleichen Nachnamen haben. Theoretisch kann es sein, dass sie einen Erklärung von Dir braucht, dass es ok für Dich ist das sie mit dem Kind alleine reist. (Das könnte eher beim Hinflug nach China ein Problem sein).cocktailfan hat geschrieben:Ich bleibe drei Wochen, Frau und Kind etwa drei Monate. Muss man da noch irgendwas bedenken???
Das das Kind einen eigenen Reisepass (Kinderreisepass reicht in dem Fall) und eigenes Visum braucht ist klar, oder?
Re: Chinabesuch mit Tochter
Die Einverständniserklärung würd ich auf alle Fälle mitgeben, wenn einer allein mit Kind ausreist. Infos dazu z.B. hier. Meine Frau ist schon mal danach gefragt worden, ist also nicht nur Theorie...tigerprawn hat geschrieben:Kopie Geburtsurkunde kann gut sein, insbesondere falls Deine Frau und Dein Kind nicht den gleichen Nachnamen haben. Theoretisch kann es sein, dass sie einen Erklärung von Dir braucht, dass es ok für Dich ist das sie mit dem Kind alleine reist. (Das könnte eher beim Hinflug nach China ein Problem sein).cocktailfan hat geschrieben:Ich bleibe drei Wochen, Frau und Kind etwa drei Monate. Muss man da noch irgendwas bedenken???
Das das Kind einen eigenen Reisepass (Kinderreisepass reicht in dem Fall) und eigenes Visum braucht ist klar, oder?
Re: Chinabesuch mit Tochter
Dann wir selber den Fall schon hatten: Es wird eine Geburtsurkunde benötigt, falls das Kind nicht im Hukou steht. Vom chinesischen Konsulat in D legalisiert und in China bei einem anerkannten Übersetzer übersetzt.
Bitte klärt das aber vorher mit der Behörde ab. Die entscheiden gern mal verschieden. Im Regelfall sollte diede Urkunde benötigt werden.
Bitte klärt das aber vorher mit der Behörde ab. Die entscheiden gern mal verschieden. Im Regelfall sollte diede Urkunde benötigt werden.
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
Re: Chinabesuch mit Tochter
Anmerkung: Also, das betrifft eigentlich die Umwandlung eines Visums IN China in eine andere von Visum-Typ/Residents Permit. Zum Beispiel bei uns Touristenvisum nach Q2.
Bei der Visumbeantragung IN Deutschland wird zumindestens in Berlin eine Kopie der deutschen Geburtsurkunde benötigt.
Nehmt doch einfach alles an Dokumenten zur Beantragung mit.
Bei der Visumbeantragung IN Deutschland wird zumindestens in Berlin eine Kopie der deutschen Geburtsurkunde benötigt.
Nehmt doch einfach alles an Dokumenten zur Beantragung mit.
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
Re: Chinabesuch mit Tochter
Also ich habe im Oktober 2014 ein Q2 in Frankfurt beantragt, da wurde eine Flugbuchung verlangt.Laogai hat geschrieben:Korrekt.cocktailfan hat geschrieben:2.) Habe ich das richtig gesehen, dass bei einem Q2-Visum keine Flugbuchung für die Visaerteilung vorausgesetzt wird?
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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Re: Chinabesuch mit Tochter
Bein uns war diese nicht nötig:
http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... AC#p282117
Also im Zweifel lieber mitnehmen.
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Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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