Frage zu Q2 Visum
- renekovac71
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Re: Frage zu Q2 Visum
noch mall zum temat. wes ich hatte gekriegt von eine lehrnerin,chinesin. Sie haben auch abgelegt china statangehorigkeit. und jetzt wir schon wieder haben chinesische stadangehorigkeit. sie erteilt ,,das ist nicht mehr moeglich, chinesische regierung solches leute schon abgeschreiben,, sie allein hatte gesagt das schanz zuruzk kriegen chinesische Identitet steht bei 0,0garnicht prozent.
Re: Frage zu Q2 Visum
Was ist denn die max Gültigkeit mit der ein Q2 Visum ausgestellt wird? 12 Monate?
Die Amis können ja mittlerweile 10 Jahres Visa kriegen, schade das sowas bei uns nicht funktioniert.
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- Laogai
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Re: Frage zu Q2 Visum
Korrekt, ein Jahr. Genauer gesagt ein Jahr plus die Tage, die man bei jeder Einreise bleiben darf. Mein Jahresvisum z.B. wurde am 02.07.2014 ausgestellt, enter before ist der 02.07.2015. Ich darf bei jeder Einreise 60 Tage bleiben. Wenn ich also am 01.07.2015 einreise dürfte ich bis zum 29.08.2015 im Land bleiben.blur hat geschrieben:Was ist denn die max Gültigkeit mit der ein Q2 Visum ausgestellt wird? 12 Monate?
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Re: Frage zu Q2 Visum
Huch, sehe gerade, dass man in Hongkong wohl auch zwei Jahre bekommt.Laogai hat geschrieben:Korrekt, ein Jahr.blur hat geschrieben:Was ist denn die max Gültigkeit mit der ein Q2 Visum ausgestellt wird? 12 Monate?
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Re: Frage zu Q2 Visum
Ich habe auch ein Q2, Multible Entries, Duration of each stay 030 after entry, 1 Jahr Gültigkeit. Da läßt sich nichts dran ändern und auch nicht umschreiben! Visum ist Visum! Jedes Jahr nach Hamburg für ein neues dieser Art.
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Re: Frage zu Q2 Visum
Das Q2 Visum meines Stiefsohnes hat eine Gültigkeit von 2 Jahren mit einer maximalen Verweildauer von 180 Tagen. Somit reicht es für 2,5 Jahre.
Gemacht haben wir dies in Hongkong.
Gemacht haben wir dies in Hongkong.
Re: Frage zu Q2 Visum
Wenn man in Hongkong zwei Jahre bekommt müsste man ja auch in den USA als Ausländer ein 10 Jahres Visum bekommen können?
Wie kompliziert ist es denn ein Q1 Visum zu bekommen? Das Visum ansich wird sicher gleich "aufwendig" sein wie ein Q2 Visum, aber man muss dann ja in China noch eine Resident Permit beantragen.
Wie kompliziert ist es denn ein Q1 Visum zu bekommen? Das Visum ansich wird sicher gleich "aufwendig" sein wie ein Q2 Visum, aber man muss dann ja in China noch eine Resident Permit beantragen.
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Re: Frage zu Q2 Visum
Meinen Informationen zu Folge kann man außerhalb von China kein Q1 Visum beantragen. Das haben mir zumindest die Agency Damen am Flughafen in Hongkong gesagt. Vielleicht ist es auch einfach zu kompliziert. Sie bieten es jedenfalls nicht an. Man braucht auch auf jeden Fall einen Medical Check dafür.
Als unser erstes Q2 Visum drohte abzulaufen, wollten wir es in China verlängern, bzw. in ein Q1 Visum umschreiben lassen. Dies wurde von der örtlichen Behörde verneint. Mein Stiefsohn wäre immernoch Chinese (trotz europäischem Pass und ohne Hukou oder chinesischem Pass) und müsste erst auf die chinesische Staatsbürgerschaft verzichten, um ein Visum beantragen zu können. Und das wiederum geht nur mit der Zustimmung und Unterschrift vor Ort des leiblichen Vaters, der aber sicherlich nie mehr nach China reisen wird.
Somit haben wir die am Ende bedeutend einfachere Version "Hongkong" gewählt.
Als unser erstes Q2 Visum drohte abzulaufen, wollten wir es in China verlängern, bzw. in ein Q1 Visum umschreiben lassen. Dies wurde von der örtlichen Behörde verneint. Mein Stiefsohn wäre immernoch Chinese (trotz europäischem Pass und ohne Hukou oder chinesischem Pass) und müsste erst auf die chinesische Staatsbürgerschaft verzichten, um ein Visum beantragen zu können. Und das wiederum geht nur mit der Zustimmung und Unterschrift vor Ort des leiblichen Vaters, der aber sicherlich nie mehr nach China reisen wird.
Somit haben wir die am Ende bedeutend einfachere Version "Hongkong" gewählt.
Re: Frage zu Q2 Visum
Wie soll man das Q1 Visum denn innerhalb China beantragen? Das braucht man doch um überhaupt einreisen zu können. Danach geht man zum Amt und beantragt eine Resident Permit, das Q1 Visum läuft ja nach 30 Tagen ab.
Re: Frage zu Q2 Visum
Hallo Leutlas,
ich habe jetzt auch ein Q2 Visum bekommen. Mit 90Tagen Aufenthalt und Mehrmaliger Einreise. Meine Frage ist allerdings, kann ich mit diesem Visum auch für meine Firma in China arbeiten oder ist das nicht erlaubt? Es ist ja schließlich nur ausgestellt für Familienbesuch, wäre in meinem Fall aber auch sehr praktisch für die Firma bei der ich arbeite da sehr viel im Ausland unterwegs.
Danke schon mal für eure Antworten!
Gruß
ich habe jetzt auch ein Q2 Visum bekommen. Mit 90Tagen Aufenthalt und Mehrmaliger Einreise. Meine Frage ist allerdings, kann ich mit diesem Visum auch für meine Firma in China arbeiten oder ist das nicht erlaubt? Es ist ja schließlich nur ausgestellt für Familienbesuch, wäre in meinem Fall aber auch sehr praktisch für die Firma bei der ich arbeite da sehr viel im Ausland unterwegs.
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Gruß
Re: Frage zu Q2 Visum
Arbeiten darfst du nur mit einer Arbeitserlaubnis und mit dem Q2 Visum bekommst du keine.
Re: Frage zu Q2 Visum
Ok dann also doch kein Vorteil für die arbeit. Macht auch nix, ist nicht mein problem. Hätte mir nur evtl. verholfen öfters in China arbeiten zu können.
Danke für die schnelle Antwort
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- obiwan
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Re: Frage zu Q2 Visum
Nicht unbedingt. Kommt halt drauf an wie man nach China kommt. War zu Beispiel schon da, musste also nicht einreisen. Das war mit nem Business (F) visa damals.blur hat geschrieben:Wie soll man das Q1 Visum denn innerhalb China beantragen? Das braucht man doch um überhaupt einreisen zu können.
genau, so auch gemacht und ohne grossen Ach und Krach dann ein Q1 fuer 1 Jahr, multi-entry abgeholt. (Hat 3 Wochen gedauert, musste aber nicht China verlassen.blur hat geschrieben:Danach geht man zum Amt und beantragt eine Resident Permit...
Aber nur wenn man das Q1 im Ausland beantragt hat. In meinem Fall war das Q1 das von der PSB in China ausgestellt wurde, eben fuer 12 Monate gultig - Wohlgemerkt vom Antrags Datum, nicht Abhol DAtum (also eigentlich 11 Monate und ne Woche...)blur hat geschrieben:...das Q1 Visum läuft ja nach 30 Tagen ab.
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