Hallo Mario,mario.s hat geschrieben:Darf ich nachfragen, WO die fuer Euch zustaendige Behoerde ist? - Hier bei uns radiert man unseren Kleinen naemlich aus dem Hukou aus, wenn wir diese Permit beantragen. Das ist Stand Herbst 2013. In diesem Jahr habe ich noch nicht nachgefragt. (Werde es wohl aber in ein paar Tagen tun, wenn wir fuer ihn den HK-Pass beantragen...)E-Techniker hat geschrieben:Vielen Dank! Ganz genau! Ich habe heute bei der zuständigen chinesischen Behörde nachgefragt. Meine Tochter verliert ihre "Hukou" bzw. ihre chinesische Staatsangehörigkeit dadurch nicht. Also Problem gelöst. Vielen Dank noch ein mal an allem!happyfuture hat geschrieben:nach hier sind ja Experten unterwegs
Das Kind ist "auch" Deutsch, und daher benötigt es für eine Reise nach D ein entsprechendes Dokument wie einen Reisepass, der ohne weiteres über die Botschaft organisiert wird.
Das Kind ist "auch" Chinese, bekommt von der CN- Meldebehörde ein Exit-/Entry Permit (blauer Pass) für Chinesische Staatsbürger! So ist das für Minderjährige geregelt!
Wenn das Kind 18 Jahre alt wird, darf/kann/muss es sich bezüglich Nationalität auf eine Staatsbürgerschaft festlegen! Das ist auch gut so, dass die Eltern das nicht festlegen!
Wünsche euch viel Spaß beim Reisen!
Beste Gruesse
Mario
nachgefragt habe ich bei der Polizei Behörde der Stadt Hangzhou,Provinz Zhejing. Genauer Abteilung heißt: 杭州市公安局中国公民出国出境接待大厅. Dort ist zuständig für die Ausstellung des EEPs.
Das Hukou Heft muss man zwar für die EEP-Ausstellung mitbringen. Die Informationsseite des Kindes bleibt jedoch unverändert. Die chinesische Staatsangehörigkeit kann das Kind beibehalten. Wenn das Kind bereits einen chinesischen Reisepass besitzt, muss der abgegeben werden.
Es ist wohl eine neue Maßnahme für solche chinesische Doppelstaater. Seit wann genau ist das Inkrafttreten der Maßnahme, hat die Beamtin mir aber nicht verraten. In China muss man nicht alles so genau wissen. Hauptsache funktioniert das.
Außerdem habe ich noch einen anderen Lösungsweg erfahren. Nämlich kann der deutsche Botschaft in dem chinesischen Pass des Kindes einen Stempel aufbringen, der auf Deutsch und Englisch aussagt, dass das Kind Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland hat. Einen Grund für dieses Aufenthaltsrecht wird aber nicht genannt. In der Vergangenheit sind in Deutschland wohnhafte Doppelstaater mit diesem Stempel im chinesischen Pass von Deutschland nach China und zurückgereist. Für in China wohnhafte Kinder wurde dies bisher noch nicht praktiziert, insofern können der Konsulat nicht garantieren, ob die chinesischen Behörden das Verfahren anerkennen. Einen Versuch ist es aber wert, wenn man das EEP vermeiden möchten.
Viele Grüße
E-Techniker