...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
dakine
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von dakine »

Sachse28 hat geschrieben:
Gott segne Photoshop ...
§ 267 StGB sieht das sicher differenzierter.
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ingo_001
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von ingo_001 »

Laogai hat geschrieben:Aber ich tippe mal auf Geburtsurkunde eures Kindes, eure Heiratsurkunde, den Reisepass samt deutschem Aufenthaltsstatus deiner Frau und dein Reisepass. Alles als Kopien, die einbehalten werden. Originale nur als Backup zum Vorzeigen. Es muss auch nichts Beglaubigt oder Legalisiert werden. Oder wie immer das sich schimpft.
Folgendes wird Licht ins Dunkel bringen:

http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... VAC+berlin
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von CH1 »

RanRan hat geschrieben:"Da die Mutter des Kindes Chinesin ist, benötigen wir von ihr eine Kopie der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Deutschland sowie eine Passkopie. Wir können aufgrund einer neuen Bestimmung ein Visum für Elias ( unseren Sohn ) nur dann beantragen, wenn die Aufenthaltserlaubnis der Mutter an seiner Geburt bereits unbefristet war. Ansonsten wird das Kind als Chinese betrachtet, und bekommt vom Konsulat ein spezielles Einreisedokument."
...das muss dann aber wirklich ganz aktuell und Neu sein.
Weder im Mai 2014 noch im September 2014 wurde das in Frankfurt so gehandhabt.
Da gabs das Visa ohne ein spezielles chinesisches Reisedokument für das Kind.
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von sanctus »

Oha, na ob ich da wirklich noch Licht ins Dunkel bringen kann? Kann mir gut vorstellen, dass man da bestimmt schon wieder an so einigen Bestimmungen rumgebastelt hat.

Aber ich fasse gerne noch einmal zusammen, wie es bei uns damals war:

Aussage der Botschaft:

Kinder, von denen ein Elternteil Chinese ist und eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland besitzen, bekommen einen 旅行证 und kein Visum für die VR China mehr. Sobald eine Niederlassungserlaubnis des chin. Elternteils jedoch vorliegt oder einmal vorgelegen hat, gilt diese Bestimmung nicht (mehr). Diese Kinder müssten dann wieder ein Visum für die VR China beantragen.

Der Fall von RanRan ist demnach so: Sobald man einmal eine Niederlassungserlaubnis erhalten hat (auch wenn man diese nicht mehr haben sollte), so gilt hier, dass die Kinder ein Visum beantragen müssen. Die Grenze ist hier das Geburtsdatum des Kindes, für das ein Visum bzw. 旅行证 beantragt wird. RanRan soll das also nur nachweisen, mehr nicht.
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von Laogai »

sanctus hat geschrieben:Oha, na ob ich da wirklich noch Licht ins Dunkel bringen kann?
Vielleicht wenigstens nur dazu:
RanRan hat geschrieben:Daher möchte ich euch gerne fragen, die schon Erfahrung in der Beantragung einer Reisebescheinigung haben , welche Dokumente ich mitnehmen muss um ein Nachreichen zu vermeiden.
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von sanctus »

Welche Unterlagen??? - Das hängt mal wieder stark vom Sachbearbeiter ab. Wir hatten damals so gut wie alles in Original und Kopie dabei (haben es persönlich beantragt), eben weil es da gar keine klaren Angaben gab (immerhin war das Prozedere vollkommen neu). Gebraucht wurde davon aber dann kaum etwas.

Daher 2 Vorschläge:

1) Alles was man so hat an Unterlagen (quasi das komplette Leben in Form von Dokumenten und Papieren sicherheitshalber mitnehmen in Original und Kopie.

2) Zusätzlich einfach mal die Zuständigen kontaktieren und nachfragen. Die müssen schließlich am Ende damit arbeiten und diese entscheiden dann schlussendlich auch darüber.
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von rexmundi »

Hallo,

ein Glück hab ich diese Thread gefunden! Ich habe die Tage auch mit den VAC telefoniert und keiner wusste so genau was zu tun ist und ich wurde nur auf das Generalkonsulat verwiesen.
@sanctus: Super erklärt, danke für deine Berichte!

Eine kleine Frage hab ich noch bevor wir uns nächste Woche nach Berlin fahren.
Muss man sein Kind zur Beantragung mitnehmen? ( ich denke mal nicht)
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von ingo_001 »

rexmuneidi hat geschrieben:Eine kleine Frage hab ich noch bevor wir uns nächste Woche nach Berlin fahren.
Muss man sein Kind zur Beantragung mitnehmen? ( ich denke mal nicht)
Nein.

Jedenfalls nicht, wenns um die Beantragung des Visums geht, da reichen die jeweiligen Unterlagen:

http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... VAC+berlin

Aber wenns um die Ausstellung des chin. Kinderreisepasses (incl. Foto, denke ich mal, denn es ist ja ein Ausweisdokument) geht, dann muss das Kind m.E. natürlich mitkommen, denn die Botschaft in Berlin bzw. das zuständige Konsulat muss ja auch sehen (verifizieren), für wen der Pass ausgestellt werden soll - ist bei Erwachsenen ja auch nicht anders ... und gilt ja auch für Dich: Wenn Du einen neuen Pass brauchst, musst Du ja auch persönl. antreten.
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von rexmundi »

Na das hat sich ja gelohnt nach Berlin zu fahren ... :X

Wir waren bei der Botschaft in der Brückenstraße aber die wollten uns keinen "Chin. Kindereisepass" (?) ausstellen da meine Frau schon über 4 Jahren in DE war (Gesamtzeit, mit au pair Aufenthalt). Sie besitzt allerdings noch eine befristet AE. Die drei Jahre in denen wir verheiratet sind und sie in DE lebt sind erst im Herbst vorbei, so das sie die Niederlassungserlaubnis beantragen könnte.

Naja, jedenfalls sind wir dann zum Visa Appl Center (Invalidenstraße) gefahren und habe auf normalen Wege ein Visum für unseren kleinen (und mich auch gleich) beantragt.
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von sanctus »

Tja, da sieht man mal wieder, dass China eben kein Rechtsstaat ist und Gesetze lediglich als "Empfehlung" dienen.

Nach deinen Schilderungen, rexmundi, hättet ihr den chin. Kindereisepass eigentlich bekommen müssen, denn es geht nicht darum, ob deine chin. Frau die Anforderungen für eine Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erfüllt, sondern ob sie bereits eine hat oder schon einmal hatte.

...aber ganz ehrlich, überraschen tut mich das absolut nicht: Siehe meinen ersten Satz im Beitrag!
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von rexmundi »

Ja, leider ist das immer so ein durcheinander. Als wir in China beim Notar waren um die Geburtsurkunde beglaubigen zu lassen wusste der auch nicht was er machen soll und sagte wir sollen sagen was wir brauchen, welchen Stempel etc o_O

Mein Frau hatte und hat keine Niederlassungserlaubnis sondern nur eine AE
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von sanctus »

...und auf einmal, da waren sie keine Chinesen mehr!

Die Kuriosität geht weiter. Nach nun genau 2 Jahren (旅行证 bzw. chin. Reiseausweis nur 2 Jahre gültig) wollten wir den 旅行证 verlängern. Um aber nicht umsonst nach Berlin zu fahren, haben wir gestern die Botschaft mal angerufen und gefragt, welche Unterlagen etc. benötigt werden.

Es wurde aber nur kurz und knapp eine Frage gestellt: "Wo lebten die Kinder innerhalb der 2 Jahre?" Da wir natürlich in Deutschland leben, wurde kurz und knapp gesagt: "So sind die Kinder keine Chinesen mehr und der Ausweis kann nicht verlängert werden!"

Dass das mit der Gesetzesgrundlage nicht ganz einhergeht haben wir an der Stelle einfach mal sein gelassen. So, nun gehen wir Freitag doch nach Berlin aber Richtung Invalidenstraße! - Und damit ist der Spuk des 旅行证 (oder zumindest das Drumherum) für uns nun vorbei! Schade, denn eigentlich war dieser ganz praktisch...
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von ingo_001 »

sanctus hat geschrieben:Es wurde aber nur kurz und knapp eine Frage gestellt: "Wo lebten die Kinder innerhalb der 2 Jahre?" Da wir natürlich in Deutschland leben, wurde kurz und knapp gesagt: "So sind die Kinder keine Chinesen mehr und der Ausweis kann nicht verlängert werden!"

Dass das mit der Gesetzesgrundlage nicht ganz einhergeht haben wir an der Stelle einfach mal sein gelassen. So, nun gehen wir Freitag doch nach Berlin aber Richtung Invalidenstraße! - Und damit ist der Spuk des 旅行证 (oder zumindest das Drumherum) für uns nun vorbei! Schade, denn eigentlich war dieser ganz praktisch...
De facto ist es also wie folgt:
Ist der Lebensmittelpunkt D., dann kann man sich das Teil in die Andenkenkiste legen, wenn die erstmalige 2-jährge Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.

Also viel Rauch um (fast) Nichts ...
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von retroplacebo »

ingo_001 hat geschrieben:De facto ist es also wie folgt:
Ist der Lebensmittelpunkt D., dann kann man sich das Teil in die Andenkenkiste legen, wenn die erstmalige 2-jährge Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.
Laut Aussage eines Mitarbeiters des chin. Konsulates in Frankfurt gilt:
Das Reisedokument 旅行证 kann nach Ablauf erneut (für wiederum zwei Jahre) beantragt werden, sofern sich das Kind in den vorausgegangenen zwei Jahren maximal 18 Monate außerhalb der VR China aufgehalten hat.

Mit anderen Worten: Hielt sich das Kind innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisbar länger als 6 Monate in China auf, kann das 旅行证 erneut beantragt werden.
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Und wie registriert man den Pass?

Beitrag von DanielClaton »

Hallo,

>Bezüglich "Bekanntmachung der Staatsangehörigkeit" war ich heute Morgen auf dem lokalen Rathaus. Dort meinte ich nur das ich den zweiten Pass >registriert haben möchte, was auch schnell geschah. Also wirklich alles unkompliziert. Wenn man dann noch in der Nähe von Berlin wohnt (bzw. ein >fähiges Konsulat um die Ecke hat) ist es wirklich ein Traum ;-)

Wir waren in Berlin und heute war ich auf der Stadtverwaltung in Glauchau. Die meinten nur, sie hätten keine Ahnung, unter was sie den Pass registrieren sollten, da müsste ich mich an die chin. Botschaft wenden, weil die chin. Staatsbürgerschaft hätte mein Sohn ja nicht. Ist ja in D geboren. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass die chin. Botschaft weiß, was ein deutscher Beamter in seinen Computer einhacken muss.

Nicht mal die Frage, ob ich es dann auch einfach nicht registrieren kann, konnte mir beantwortet werden.

Was müssen die auf dem Amt jetzt tun? Was passiert, wenn ich mir den Aufwand spare und das "Travel Permit" einfach nicht registriere?
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