Arbeitserlaubnis für Chinesen bei Teilzeitbeschäftigung?

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
janalein
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Arbeitserlaubnis für Chinesen bei Teilzeitbeschäftigung?

Beitrag von janalein »

Hallo an Alle,

ich habe mal folgende Frage bzgl. eines Visums für Deutschland. Das Visum einer Bekannten aus China läuft bald ab und sie ist derzeit auf der Suche nach einer Beschäftigung in Deutschland. Nun hat sie ein Angebot bekommen, könnte dort aber nur in Teilzeit arbeiten. Würde in diesem Fall das Visum verlängert werden bzw. bekäme sie eine Arbeitserlaubnis oder muss sie hierfür in Vollzeit arbeiten?

Würde mich über Antworten freuen!

Liebe Grüße
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Grufti
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Re: Arbeitserlaubnis für Chinesen bei Teilzeitbeschäftigung?

Beitrag von Grufti »

Hallo Janalein !

Herzlich willkommen in unserem Forum ! :wink:

Ich würde mich sehr wundern, wenn jemand aufgrund einer Arbeitserlaubnis ein Visum verlängert bekäme, denn normalerweise ist doch die Arbeitserlaubnis an eine Visum gekoppelt und nicht umgekehrt.

Erst muß man ein Visum haben , um dann eine Arbeiterlaubnis bekommen zu können...
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janalein
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Re: Arbeitserlaubnis für Chinesen bei Teilzeitbeschäftigung?

Beitrag von janalein »

Hallo grufti,

vielen Dank für deine Antwort!
Hm, so wirklich Profi bin ich da auch nicht.
Sie hatte es mir so erzält:

Sie hat derzeit ein Studentenvisum, das bald ausläuft.
Nun hat sie eben das Jobangebot in Teilzeit.
Würde in so einem Fall das Visum verlängert und sie eine Arbeitserlaubnise bekommen?

Ich frag da auch gerne nochmal nach!

Liebe Grüße
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Grufti
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Re: Arbeitserlaubnis für Chinesen bei Teilzeitbeschäftigung?

Beitrag von Grufti »

Frage doch am Besten gleich die Profis vom Ausländeramt... :wink:
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Re: Arbeitserlaubnis für Chinesen bei Teilzeitbeschäftigung?

Beitrag von Phytagoras »

Ich bin da kein Profi, aber nach meinen Informationen wird nen Studentenvisum nicht einfach in ein Arbeitsvisum umgewandelt.

Sie müsste soweit ich weiß ausreisen, dann nen Arbeitsvisum beantragen und dann schauen, ob es durchkommt.
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Re: Arbeitserlaubnis für Chinesen bei Teilzeitbeschäftigung?

Beitrag von alanos »

Phytagoras hat geschrieben:Ich bin da kein Profi, aber nach meinen Informationen wird nen Studentenvisum nicht einfach in ein Arbeitsvisum umgewandelt.

Sie müsste soweit ich weiß ausreisen, dann nen Arbeitsvisum beantragen und dann schauen, ob es durchkommt.
Es wurde afaik ein neues Visum zur Arbeitssuche eingeführt, mit dem Leute, die hier in Deutschland einen Abschluss gemacht haben, nach dem Abschluss bis zu 6 Monate auf Jobsuche gehen können.
Auch das Umwandeln von Studienvisum zu Arbeitsvisum sollte eigentlich kein Problem sein.
Ich such die Infos mal raus wenn ich Daheim bin...

Edit: Hatte den Link sogar noch auf dem Handy ;)
http://m.china.diplo.de/contentblob/376 ... 0716dd.pdf

Viel Erfolg!
Chinese war tactics: attack in small groups of 2-3 millions.

                                                           Scientia potentia est.
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Re: Arbeitserlaubnis für Chinesen bei Teilzeitbeschäftigung?

Beitrag von sweetpanda »

Nach erfolgreichem Studium erhält man 1 Jahr lang Zeit einen Job zu bekommen. Dieser muss "nahe" am Studium, gut bezahlt und auf keinen Fall Teilzeit sein.
“If you are in favour of global liberal hegemony, you are the enemy.”
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Re: Arbeitserlaubnis für Chinesen bei Teilzeitbeschäftigung?

Beitrag von Schneeti »

sweetpanda hat geschrieben:Nach erfolgreichem Studium erhält man 1 Jahr lang Zeit einen Job zu bekommen. Dieser muss "nahe" am Studium, gut bezahlt und auf keinen Fall Teilzeit sein.
Es sind sogar bis zu 18 Monate, die Tätigkeit muß der Ausbildung angemessen sein und den Lebensunterhalt sichern. Eine Einschränkung, daß es eine Vollzeitstelle sein muß, kann ich nicht finden:

"Ausländerinnen und Ausländer, die ein Studium an einer deutschen Hochschule absolviert haben und weniger als die Jahresgehaltsgrenzen nach der EU-Richtlinie 2009/50/EG (s.o.) verdienen, erhalten wie bisher eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 Aufenthaltsgesetz für eine ihrer Ausbildung angemessene Beschäftigung. Das Einkommen muss aber ausreichen, um den Lebensunterhalt eigenständig zu sichern. Die bisher vorgesehene Prüfung der Arbeitsbedingungen durch die Bundesagentur für Arbeit entfällt (§ 3b Beschäftigungsverordnung).
(...)
Die Aufenthaltserlaubnis für Hochschulabsolventinnen und -absolventen zur Suche einer angemessenen beruflichen Tätigkeit wird künftig nicht mehr nur für zwölf, sondern für 18 Monate erteilt (§ 16 Abs. 4 S. 1 Aufenthaltsgesetz). Während dieser„Suchphase“ dürfen die ausländischen Absolventinnen und Absolventen künftig unbeschränkt erwerbstätig sein, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Ist die bisherige 12-Monatsfrist zur Arbeitsuche am 1. August 2012 noch nicht abgelaufen, ist die Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz um sechs Monate zu verlängern und die Erwerbstätigkeit uneingeschränkt zu gestatten."

(Quelle)
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Re: Arbeitserlaubnis für Chinesen bei Teilzeitbeschäftigung?

Beitrag von sweetpanda »

Lebensunterhalt bestreiten kann ja 800€ Netto gemeint sein. Meine Frau war immer der Meinung, 2500-3000 wären dann Brutto Minimum. Und welcher Absolvent wird denn zum Start in Teilzeit eingestellt? Die müssen durchstarten 60 Stunden die Woche!
Wir verteilen doch hier keine Arbeitserlaubnisse an in Deutschland kostenlos ausgebildete Akademiker damit sie irgendwie herumkrebsen.
Nur Topleute sollen bleiben, die schön fett 500€ Lohnsteuer jeden Monat abdrücken und indirekt am besten noch 2 Jobs für schlecht ausgebildete Deutsche schaffen.
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Re: Arbeitserlaubnis für Chinesen bei Teilzeitbeschäftigung?

Beitrag von mazzel »

sweetpanda hat geschrieben:Lebensunterhalt bestreiten kann ja 800€ Netto gemeint sein. Meine Frau war immer der Meinung, 2500-3000 wären dann Brutto Minimum. Und welcher Absolvent wird denn zum Start in Teilzeit eingestellt? Die müssen durchstarten 60 Stunden die Woche!
Wir verteilen doch hier keine Arbeitserlaubnisse an in Deutschland kostenlos ausgebildete Akademiker damit sie irgendwie herumkrebsen.
Nur Topleute sollen bleiben, die schön fett 500€ Lohnsteuer jeden Monat abdrücken und indirekt am besten noch 2 Jobs für schlecht ausgebildete Deutsche schaffen.
Hmmm ich weiß grade nicht welcher Teil ironisch ist und welcher nicht :D
Es gibt genug Akademiker die nach dem Abschluss erstmal mit 800€ Netto auskommen müssen. Man kann mittlerweile soviel "Mist" studieren, der einem trotz akademischem Titel hinterher nicht viel Geld in die Kasse spült. Und wer dann noch nach dem Bachelor aufhört ist in eingigen Berufen sowieso in den Popo gekniffen, weil die Ausbildung einfach nicht abgeschlossen ist.

Ich denke mal, so schlau werden die bei der entsprechenden Behörde schon sein, dass dort der Durchschnittsanfangslohn des ensprechenden Abschlusses herangezogen wird ;-)
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Re: Arbeitserlaubnis für Chinesen bei Teilzeitbeschäftigung?

Beitrag von Boracay »

sweetpanda hat geschrieben:Die müssen durchstarten 60 Stunden die Woche!
In keiner größeren deutschen Firma lässt man Junge Leute die noch nicht in AT eingestellt sind so lange Arbeiten. Da macht zum einen der BR nicht mit, zum anderen müssen für die Überstunden Rückstellungen aufgebaut werden (in jeder größeren deutschen Firma bekommt man Überstunden ja bezahlt) was das Ergebnis drückt.

Ausnahmen sind vielleicht in der Beraterbranche zu finden....
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Re: Arbeitserlaubnis für Chinesen bei Teilzeitbeschäftigung?

Beitrag von tigerprawn »

sweetpanda hat geschrieben: Nur Topleute sollen bleiben, die schön fett 500€ Lohnsteuer jeden Monat abdrücken
Wie? Ab Brutto 3100 Eur/Monat gilt jemand bei Dir als "Topleut"? Vielleicht im Osten. Aber sonst ist das zumindest bei den MINT Fächern eher unteres Ende. (aber immer noch ein gutes Gehalt!, das will ich nicht abstreiten. Nur "top"?)
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Re: Arbeitserlaubnis für Chinesen bei Teilzeitbeschäftigung?

Beitrag von Boracay »

tigerprawn hat geschrieben: Wie? Ab Brutto 3100 Eur/Monat gilt jemand bei Dir als "Topleut"? Vielleicht im Osten. Aber sonst ist das zumindest bei den MINT Fächern eher unteres Ende. (aber immer noch ein gutes Gehalt!, das will ich nicht abstreiten. Nur "top"?)
Gutes Gehalt? Bei uns ist keine einzige Sekretärin so niedrig eingruppiert. Das Gesicht würde ich gerne sehen wenn man das einem Ingenieur vorschlägt....
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Re: Arbeitserlaubnis für Chinesen bei Teilzeitbeschäftigung?

Beitrag von tigerprawn »

Boracay hat geschrieben:
tigerprawn hat geschrieben: Wie? Ab Brutto 3100 Eur/Monat gilt jemand bei Dir als "Topleut"? Vielleicht im Osten. Aber sonst ist das zumindest bei den MINT Fächern eher unteres Ende. (aber immer noch ein gutes Gehalt!, das will ich nicht abstreiten. Nur "top"?)
Gutes Gehalt? Bei uns ist keine einzige Sekretärin so niedrig eingruppiert. Das Gesicht würde ich gerne sehen wenn man das einem Ingenieur vorschlägt....
Hab ich ja gesagt. MINT (auch Ingenieure) unter(st)es Ende. Geht eigentlich gar nicht.
Ansonsten liegt das (netto) leicht über dem Netto-Medianeinkommen, und insofern ist das ein 'relativ gutes Einkommen'. Aber ehrlich gesagt wollte ich gar nicht diskutieren ab wann das Prekariat anfängt, sondern dass es auf keinen Fall ein 'Top'-Einkommen ist.
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Re: Arbeitserlaubnis für Chinesen bei Teilzeitbeschäftigung?

Beitrag von Boracay »

tigerprawn hat geschrieben:[
Gutes Gehalt? Bei uns ist keine einzige Sekretärin so niedrig eingruppiert. Das Gesicht würde ich gerne sehen wenn man das einem Ingenieur vorschlägt....
Hab ich ja gesagt. MINT (auch Ingenieure) unter(st)es Ende. Geht eigentlich gar nicht.
Ansonsten liegt das (netto) leicht über dem Netto-Medianeinkommen, und insofern ist das ein 'relativ gutes Einkommen'. Aber ehrlich gesagt wollte ich gar nicht diskutieren ab wann das Prekariat anfängt, sondern dass es auf keinen Fall ein 'Top'-Einkommen ist.[/quote]

Netto bekommst du natürlich auch Ingenieure dafür. Sogar in München. Leg da noch ein paar Prämien drauf, bezahlte Überstunden, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld,...usw... Dann bist du schnell bei 90.000€.

Sicherlich kein erhabenes Einkommen, aber dafür lässt sich auch in Süddeutschland gut leben.
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