Wohnsitz in Frankreich, Staatsbürgerschaft deutsch
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Hallo liebe Forengemeinde,
ich benötige ein L-Visum für August. Ich würde den Antrag gern auf Deutsch stellen, sehe aber im Moment keine Möglichkeit dafür, da es mir an bestimmten Voraussetzungen zu mangeln scheint.
Hat hier jemand Erfahrungen mit solchen Umständen?
Ich habe keinen weiteren Wohnsitz in Deutschland.
Vielen Dank vorab!
LG,
Stefan
ich benötige ein L-Visum für August. Ich würde den Antrag gern auf Deutsch stellen, sehe aber im Moment keine Möglichkeit dafür, da es mir an bestimmten Voraussetzungen zu mangeln scheint.
Hat hier jemand Erfahrungen mit solchen Umständen?
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Re: Wohnsitz in Frankreich, Staatsbürgerschaft deutsch
Willkommen im Forum!
Warum? Da du in Frankreich lebst wirst du doch sicherlich auch ein paar Happen Französisch können. Im Visumantrag (PDF) müssen ja keine Romane verfasst werden.00wolle hat geschrieben:Ich würde den Antrag gern auf Deutsch stellen
Laogai <=> 老盖, Ex-Blogwart
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Re: Wohnsitz in Frankreich, Staatsbürgerschaft deutsch
Danke für die Sinnfrage...
Aber nun gut: Es ist wohl weniger die Sprache als die Organisation und Vorlage von zusätzlichen Dokumenten (bspw. certificat de travail, carte de séjour, manchmal auch Gehaltsnachweise), was ich mir gern ersparen würde.
Daher allein die Frage nach der Möglichkeit.
Danke und Gruß,
Stefan
Aber nun gut: Es ist wohl weniger die Sprache als die Organisation und Vorlage von zusätzlichen Dokumenten (bspw. certificat de travail, carte de séjour, manchmal auch Gehaltsnachweise), was ich mir gern ersparen würde.
Daher allein die Frage nach der Möglichkeit.
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Re: Wohnsitz in Frankreich, Staatsbürgerschaft deutsch
Und diese Dokumente müssen in Frankreich eingereicht werden um ein simples Touristenvisum zu beantragen? Das kann ich mir kaum vorstellen. Vielleicht machst du dich hier nochmal schlau.00wolle hat geschrieben:Es ist wohl weniger die Sprache als die Organisation und Vorlage von zusätzlichen Dokumenten (bspw. certificat de travail, carte de séjour, manchmal auch Gehaltsnachweise), was ich mir gern ersparen würde.
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Re: Wohnsitz in Frankreich, Staatsbürgerschaft deutsch
Auch wenn es die Vorstellungen übertreffen könnte. Genau dort habe ich meine Kenntnisse gewonnen. Parallel habe ich diese mit den Angaben des Konsulats in Straßburg abgeglichen und musste feststellen, jup, die Angaben sind für ein L-Visum notwendig.
Der Auszug:
Visa L (Visa touristique)
Motif :Tourisme, visite familiale
Pièces à fournir :
--Passeport en cours de validité et photocopie(valable au moins 6 mois après la date de retour et 2 pages vierges consécutives)
--Formulaire de demande de visa correctement rempli et signé en collant une photo d'identité
--Photocopies des réservations des billets d'avion aller-retour
--Photocopies des réservations d'hôtel durant le séjour ou certificat d'hébergement en Chine
--Attestation d'assurance internationale (soin/rapatriement valide durant le séjour en Chine)
--Certificat de travail ou attestation de revenus (relevé de compte des 3 derniers mois) ou certificat de scolarité (pour les étudiants majeurs plus de 18 ans)
--Pour ceux qui rendent visite à un membre de la famille en Chine, fournissez une lettre d'invitation des parents en joignant une attestation des relations familales(livret de famille, attestation de mariage...) et une pièce d'identité(permis de séjour en Chine pour les Etrangers, Carte d'Identité chinoise pour les Chinois...)
--Pour ceux qui rendent visite aux amis en Chine, fournissez une lettre d'invitation de l'ami en Chine en joignant une pièce d'identité(Permis de séjour en Chine pour les Etrangers, Carte d'Identité chinoise pour les Chinois...)
--Pour les passeports non français, une carte de séjour en France est exigée( ou Attestation de l'employeur en France, Certificat de scolarité de l'école française...)
--Pour certains cas de demande de visa, un certificat financier est exigé
Tja, also erneut die Nachfrage, ob jemand damit Erfahrungen hat, aus dem europäischen Ausland als deutscher Staatsbürger in Deutschland einen Antrag zu stellen.?
Danke und Gruß,
Stefan
Der Auszug:
Visa L (Visa touristique)
Motif :Tourisme, visite familiale
Pièces à fournir :
--Passeport en cours de validité et photocopie(valable au moins 6 mois après la date de retour et 2 pages vierges consécutives)
--Formulaire de demande de visa correctement rempli et signé en collant une photo d'identité
--Photocopies des réservations des billets d'avion aller-retour
--Photocopies des réservations d'hôtel durant le séjour ou certificat d'hébergement en Chine
--Attestation d'assurance internationale (soin/rapatriement valide durant le séjour en Chine)
--Certificat de travail ou attestation de revenus (relevé de compte des 3 derniers mois) ou certificat de scolarité (pour les étudiants majeurs plus de 18 ans)
--Pour ceux qui rendent visite à un membre de la famille en Chine, fournissez une lettre d'invitation des parents en joignant une attestation des relations familales(livret de famille, attestation de mariage...) et une pièce d'identité(permis de séjour en Chine pour les Etrangers, Carte d'Identité chinoise pour les Chinois...)
--Pour ceux qui rendent visite aux amis en Chine, fournissez une lettre d'invitation de l'ami en Chine en joignant une pièce d'identité(Permis de séjour en Chine pour les Etrangers, Carte d'Identité chinoise pour les Chinois...)
--Pour les passeports non français, une carte de séjour en France est exigée( ou Attestation de l'employeur en France, Certificat de scolarité de l'école française...)
--Pour certains cas de demande de visa, un certificat financier est exigé
Tja, also erneut die Nachfrage, ob jemand damit Erfahrungen hat, aus dem europäischen Ausland als deutscher Staatsbürger in Deutschland einen Antrag zu stellen.?
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Re: Wohnsitz in Frankreich, Staatsbürgerschaft deutsch
Hmm, Ausländer, die in Deutschland ein chinesisches Visum beantragen möchten, müssen lediglich die deutsche Aufenthaltsgenehmigung zusätzlich zu den anderen geforderten Unterlagen einreichen. Aber nun gut, ist in Frankreich scheinbar anders.
Die könntest das Visum über eine Agentur (Visumdienst) hier in Deutschland beantragen lassen. Als Privatadresse gibst du zum Beispiel die deiner Eltern an. Die chinesischen Konsulate prüfen nicht nach, ob man als deutscher Staatsbürger auch in Deutschland gemeldet ist.
Die könntest das Visum über eine Agentur (Visumdienst) hier in Deutschland beantragen lassen. Als Privatadresse gibst du zum Beispiel die deiner Eltern an. Die chinesischen Konsulate prüfen nicht nach, ob man als deutscher Staatsbürger auch in Deutschland gemeldet ist.
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Re: Wohnsitz in Frankreich, Staatsbürgerschaft deutsch
Nochmal zurück gelesen:
Und hier noch eine sinnbefreite Aussage:
Willst du länger als drei Monate in China verweilen?00wolle via http://www.visaforchina.org hat geschrieben:--Certificat de travail ou attestation de revenus (relevé de compte des 3 derniers mois) ou certificat de scolarité (pour les étudiants majeurs plus de 18 ans)
Du hast also keine Aufenthaltsgenehmigung für Frankreich, richtig? Die würde nämlich demnach auch (wie in Deutschland, siehe mein Posting oben) in Frankreich ausreichen, um dort ein Visum für China zu bekommen.00wolle via http://www.visaforchina.org hat geschrieben:--Pour les passeports non français, une carte de séjour en France
Und hier noch eine sinnbefreite Aussage:
Die "bestimmten Voraussetzungen", an denen es mangelt, sind entweder Gehirnzellen oder Grundkenntnisse der deutschen Sprache. Oder gar beides.ich benötige ein L-Visum für August. Ich würde den Antrag gern auf Deutsch stellen, sehe aber im Moment keine Möglichkeit dafür, da es mir an bestimmten Voraussetzungen zu mangeln scheint.
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Re: Wohnsitz in Frankreich, Staatsbürgerschaft deutsch
Ein chinesisches Tourivisum kannst Du entweder bei der Botschaft in dem Land beantragen, in welchem du legal lebst und sofern du den legalen Aufenthalt sowie die Genehmigung dahin zurueckzukehren nachweisen kannst.
Heisst: Wenn du einen franzoesischen Auslaenderausweis hast, kannst du in Frankreich beantragen.
Und wie heisst es weiter in den chinesischen Visabestimmungen: ...andernfalls muss der Visaantrag in der chinesischen Botschaft des Landes gestellt werden, dessen Staatsangehoerigkeit man besitzt", in deinem fall Deutschland.
Ich habe meine Visaantraege (F), als ich noch am Pendeln war, mal in Bern, mal in Berlin gestellt und auch immer die Visa dort bekommen. Konstellation: Deutscher Pass, Schweizer Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung.
Heisst: Wenn du einen franzoesischen Auslaenderausweis hast, kannst du in Frankreich beantragen.
Und wie heisst es weiter in den chinesischen Visabestimmungen: ...andernfalls muss der Visaantrag in der chinesischen Botschaft des Landes gestellt werden, dessen Staatsangehoerigkeit man besitzt", in deinem fall Deutschland.
Ich habe meine Visaantraege (F), als ich noch am Pendeln war, mal in Bern, mal in Berlin gestellt und auch immer die Visa dort bekommen. Konstellation: Deutscher Pass, Schweizer Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung.
Wer kriecht, der stolpert nicht.
Re: Wohnsitz in Frankreich, Staatsbürgerschaft deutsch
Du wohnst in Strassburg?
Schreib mal ne PN wenn es schon geht.
Vielleicht kann ich Dir einen Tipp geben.
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Das Leben ist manchmal wie jemand, der Dir eine Tafel Schokolade hinhält und wenn Du reinbeisst merkst Du, dass es eine Zitrone ist. Mogelpackung.
Wenn du eine Sprache nicht oder nicht richtig sprichst, solltest Du zumindest ein guter Pantomime sein....
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Re: Wohnsitz in Frankreich, Staatsbürgerschaft deutsch
Braucht man doch auch nicht mehr wenn man unter die EU-Freizügigkeit fällt. Und seit diesem Jahr dürfen auch keine Bescheinigungen mehr ausgestellt werden, die das bestätigen (zumindest in D). Das könnte somit schwierig werden die Botschaft zu überzeugen.Laogai hat geschrieben:Du hast also keine Aufenthaltsgenehmigung für Frankreich, richtig
Re: Wohnsitz in Frankreich, Staatsbürgerschaft deutsch
Vielen Dank an alle Beiträge!
Fakt 1: Ich muss den Antrag in Frankreich stellen, da das Wohnsitzland entscheidend ist.
Fakt 2: Durch ein nicht vorhandenes Meldegesetz könnte der Aufenthalt grds. wie bei anderen frz. Behörden durch eine Gasrechnung, Telefonrechnung nachgewiesen werden, was jedoch die Botschaft garantiert nicht akzeptiert.
Daher obliegt es nun mir beglaubigt nachzuweisen, dass ein Arbeitsverhältnis in Frankreich vorliegt und meine Wohnadresse in Frankreich ist.
Dann geht es auf zur Botschaft und alles sollte seinen geregelten Lauf nehmen.
Beste Grüße,
Stefan
P.S.:
Was sich mir jedoch wirklich nicht erklärt ist folgende Nachfrage:
Fakt 1: Ich muss den Antrag in Frankreich stellen, da das Wohnsitzland entscheidend ist.
Fakt 2: Durch ein nicht vorhandenes Meldegesetz könnte der Aufenthalt grds. wie bei anderen frz. Behörden durch eine Gasrechnung, Telefonrechnung nachgewiesen werden, was jedoch die Botschaft garantiert nicht akzeptiert.
Daher obliegt es nun mir beglaubigt nachzuweisen, dass ein Arbeitsverhältnis in Frankreich vorliegt und meine Wohnadresse in Frankreich ist.
Dann geht es auf zur Botschaft und alles sollte seinen geregelten Lauf nehmen.
Beste Grüße,
Stefan
P.S.:
Definition Voraussetzung: u.a., eine Bedingung, die im Vorfeld erfüllt sein muss. Subsumiert bedeutet dies, dass bspw. die "Carte de Séjour" evident ist, um als Nichtinhaber eines französischen Passes einen Visumantrag mit Aussicht auf Erfolg zu stellen.Laogai hat geschrieben:sinnbefreite Aussage
Was sich mir jedoch wirklich nicht erklärt ist folgende Nachfrage:
Aber das hat sich jetzt sowieso erledigt.Laogai hat geschrieben:Willst du länger als drei Monate in China verweilen?
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Re: Wohnsitz in Frankreich, Staatsbürgerschaft deutsch
Das ist kein Fakt. Die chinesischen Vertretungen im Ausland können deinen Wohnsitz nicht ermitteln und du musst ihn beim Beantragen nicht nachweisen. Also kannst du als deutscher Staatsbürger das Visum auch "auf Deutsch" (deine Wortwahl) beantragen.00wolle hat geschrieben:Fakt 1: Ich muss den Antrag in Frankreich stellen, da das Wohnsitzland entscheidend ist.
Auch das ist kein Fakt, sondern lediglich eine Vermutung deinerseits.00wolle hat geschrieben:Fakt 2: Durch ein nicht vorhandenes Meldegesetz könnte der Aufenthalt grds. wie bei anderen frz. Behörden durch eine Gasrechnung, Telefonrechnung nachgewiesen werden, was jedoch die Botschaft garantiert nicht akzeptiert.
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Re: Wohnsitz in Frankreich, Staatsbürgerschaft deutsch
Um das Thema abschließend mit meiner Erfahrung zu schließen:
Die chinesische Vertretung im Ausland, hier Frankreich, verlangt einen Wohnsitznachweis, welcher typischerweise, wie in Frankreich sehr häufig, durch eine Telefonrechnung/Gasrechnung o.ä. vorgenommen werden kann.
Die Arbeitstätigkeit in Frankreich musste beglaubigt (Vornahme durch deutsches Generalkonsulat) vorgelegt werden + die bereits angesprochenen Nachweise.
Alles in allem war es dann doch relativ unkompliziert und am Ende für mich erfolgreich.
Vielen Dank an alle für die konstruktiven Beiträge und angebotenen Hilfen!
Mit besten Grüßen aus Frankreich,
Stefan
Die chinesische Vertretung im Ausland, hier Frankreich, verlangt einen Wohnsitznachweis, welcher typischerweise, wie in Frankreich sehr häufig, durch eine Telefonrechnung/Gasrechnung o.ä. vorgenommen werden kann.
Die Arbeitstätigkeit in Frankreich musste beglaubigt (Vornahme durch deutsches Generalkonsulat) vorgelegt werden + die bereits angesprochenen Nachweise.
Alles in allem war es dann doch relativ unkompliziert und am Ende für mich erfolgreich.
Vielen Dank an alle für die konstruktiven Beiträge und angebotenen Hilfen!
Mit besten Grüßen aus Frankreich,
Stefan
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