Familienbesuch in Deutschland mit chinesischer Ehefrau

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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corneta
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Re: Familienbesuch in Deutschland mit chinesischer Ehefrau

Beitrag von corneta »

egon hat geschrieben:Meine Frage war aber grundsätzlich: Wer hat schon Erfahrungen in dieser Konstellation machen können?
de guo xiong :wink:, bei ihm sind die Konstelationen ähnlich, auch wenn er das so explizid nicht geschrieben hat.
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edmund27
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Re: Familienbesuch in Deutschland mit chinesischer Ehefrau

Beitrag von edmund27 »

de guo xiong hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben: Mein Frau reist demnächst über Östereich ein.
och und ich dachte Deine Frau wäre schon längst via FZF-Visum (ohne A1) in D? Und falls nicht, wolltest Du dann nicht D verlassen .... Fragen über Fragen .....
edmund27 hat geschrieben:Email kontakt innerhalb 24 Stunden
habe ich bis jetzt auch immer erhalten beim Generalkonsulat in Shanghai - bei der Deutschen Botschaft war es auch so .....
Weißt du es gibt gewisse Sachen die lege ich im Internet nicht mehr offen. Und deine Frage interessieren mich nicht. Du kannst das Glauben oder bleiben lassen. Ich habe hier nur eine Möglichkeit aufgezeigt, wie man Europa nutzen kann. Übrigends wird dieser Weg sehr viel von Türken genutzt. :mrgreen:
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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egon
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Re: Familienbesuch in Deutschland mit chinesischer Ehefrau

Beitrag von egon »

So. Ich habe heute Antwort vom deutschen Konsulat erhalten.
Dokumente die wir bringen sollen (Copy and paste):
Visaantrag (zu finden unter: https://videx.diplo.de); zwei Passfotos; die Eheurkunde aus Hongkong mit Apostille; den Reisepass mit Kopie der Identitätsseite; eine von Ihnen selbst verfasste Einladung für Ihre Ehefrau mit dem Zweck der gemeinsamen Reise in Deutschland; eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags und Ihres Visums für China sowie einen Nachweis über den regelmäßigen Aufenthalt Ihrer Ehefrau im Amtsbezirk des Generalkonsulats Shanghai. Visagebühren sind nicht zu zahlen, auch der Vorlage einer Rückflugreservierung bedarf es nicht.
Zum Thema TSL oder nicht: Sie können jeden Montag und jeden Mittwoch von 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr ohne Terminvereinbarung vorsprechen.
Also so weit so gut.
Nur sei man sich dann doch nicht sicher, ob die Freizuegigkeitsregelung von uns in Anspruch genommen werden kann, da ich zwischen meiner Abmeldung aus Deutschland und meiner Wohnsitznahme und Heirat in China 12 Jahre in der Schweiz (Schengen Staat, welcher die EU Regelung bezüglich Visavorschriften übernommen hat) gelebt habe. Zusätzlich besitze ich ja noch die schweizer Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung bis 2017.
Man habe zwar in den EU Vorschriften dazu nichts gefunden, sei sich aber dennoch nicht sicher.
Notfalls muss ich dann das Visum bei der schweizer Botschaft beantragen...
Wer kriecht, der stolpert nicht.
cmstein
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Re: Familienbesuch in Deutschland mit chinesischer Ehefrau

Beitrag von cmstein »

egon hat geschrieben:...eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags...
:shock:

Was soll das denn? Was ist mit den ganzen Hausmännern, werden die in Deutschland immer noch so diskriminiert 8)
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