Aufenthaltserlaubnis

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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ranti
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Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von ranti »

Hallo Forum,

ich bin jetzt seit Februar mit einer Taiwanerin verheiratet. Meine Frau ist schwanger und geplant war, dass sie im Mai nach Deutschland kommt und dann bis August ohne Visum bleiben kann.

Das Kind kommt im August und ich war davon ausgegangen, das meine Frau dann eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt, dafür gibt es ja hier im Forum und im Internet einige Beispiele, und auch ein Arbeitskollege hat mir von einem solchen Fall erzählt.

Ich habe deswegen beim Ausländerbüro angerufen um mir das bestätigen zu lassen, aber man sagte mir, das wäre nicht möglich und meine Frau müsse nach Ablauf der 90 Tage zurück nach Taiwan, was nach meinem Verständnis nicht möglich ist, da sie dann entweder hochschwanger ist Mutter eines deutschen Kindes.

Ein Visum kann sie nicht mehr beantragen, sie kann nicht genug Deutsch und es würde auch zu lange dauern. Irgendwann würde die Fluggesellschaft sie ja auch nicht mehr mitnehmen, weil sie schwanger ist.

Kann mir jemand sagen, wie ich am besten vorgehe?
Verstehe ich das deutsche Aufenthaltsrecht falsch oder das Ausländerbüro?
Soll ich mir besser einen Anwalt nehmen?
tigerprawn
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Re: Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von tigerprawn »

Das waere die unsaubere Loesung (koennte aber klappen). Eigentlich sollte sie wohl ein FZF-visum beantragen. am besten alle Fragen bei www.info4alien.de posten.
Staudi
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Re: Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Staudi »

tigerprawn hat geschrieben:Eigentlich sollte sie wohl ein FZF-visum beantragen.

warum Eigentlich ??? ist das nicht der richtige Weg um dieses Ziel zu erreichen :?: :!:
tigerprawn
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Re: Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von tigerprawn »

Staudi hat geschrieben: ist das nicht der richtige Weg um dieses Ziel zu erreichen :?: :!:
Das ist der richtige Weg. Der TE haette es gerne anders, und vielleicht kann es auch anders gehen. Es gibt da sogar zwei richtige Wege:

-FZF zum Ehemann : Dann sollte sie aber ihren A1-Deutschtest bestanden haben
-FZF zum ungeborenen (deutschen) Kind. Dann ist wohl kein A1 noetig.
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gege
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Re: Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von gege »

Nicht vergessen... Sie ist aus Taiwan! Das heisst generell schon mal visafreie Einreise in den Schengenraum. Nach meinem Verständnis sollte sie einfach hier einreisen und das Kind bekommen. Danach kann sie ja wohl kaum noch abgeschoben werden?!

tigerprawn hat geschrieben:
Staudi hat geschrieben: ist das nicht der richtige Weg um dieses Ziel zu erreichen :?: :!:
Das ist der richtige Weg. Der TE haette es gerne anders, und vielleicht kann es auch anders gehen. Es gibt da sogar zwei richtige Wege:

-FZF zum Ehemann : Dann sollte sie aber ihren A1-Deutschtest bestanden haben
-FZF zum ungeborenen (deutschen) Kind. Dann ist wohl kein A1 noetig.
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Grufti
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Re: Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Grufti »

ranti hat geschrieben:Hallo Forum,

ich bin jetzt seit Februar mit einer Taiwanerin verheiratet. Meine Frau ist schwanger und geplant war, dass sie im Mai nach Deutschland kommt und dann bis August ohne Visum bleiben kann.

Das Kind kommt im August und ich war davon ausgegangen, das meine Frau dann eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt, dafür gibt es ja hier im Forum und im Internet einige Beispiele, und auch ein Arbeitskollege hat mir von einem solchen Fall erzählt.

Ich habe deswegen beim Ausländerbüro angerufen um mir das bestätigen zu lassen, aber man sagte mir, das wäre nicht möglich und meine Frau müsse nach Ablauf der 90 Tage zurück nach Taiwan, was nach meinem Verständnis nicht möglich ist, da sie dann entweder hochschwanger ist Mutter eines deutschen Kindes.

Ein Visum kann sie nicht mehr beantragen, sie kann nicht genug Deutsch und es würde auch zu lange dauern. Irgendwann würde die Fluggesellschaft sie ja auch nicht mehr mitnehmen, weil sie schwanger ist.

Kann mir jemand sagen, wie ich am besten vorgehe?
Verstehe ich das deutsche Aufenthaltsrecht falsch oder das Ausländerbüro?
Soll ich mir besser einen Anwalt nehmen?

Hallo Ranti !
Erst einmal herzlich willkommen in unserem Forum ! :wink:

Zu den Visumsbestimmungen kann ich leider nichts beitragen, denn der Beginn meiner Ex-Ehe mit einer Taiwan(es/er)in ist schon ne kleine Ewigkeit her, (wir hatten 1983 geheiratet)...

aber es ist wichtig, daß Ihr wegen der Bestimmungen für flugreisende Schwangere beachtet.

Ich habe auf "die Schnelle" nur die Bestimmungen der LH gefunden, die aber nicht viel von denen der anderen Airlines abweichen dürften...

Unbeschwertes Fliegen in der Schwangerschaft
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
Staudi
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Re: Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Staudi »

na dann gehts wohl hier weiter --->

http://www.taipei.diplo.de/Vertretung/t ... hrung.html
user12345
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Re: Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von user12345 »

Vielleicht hat die Frau ja ein abgeschlossenes Studium?

Mit Kind sollte A1 nicht notwendig sein, ich bin mir nicht sicher, ob die dann eine Fiktionsbescheinigung ausstellen und der Fall dann in D geheilt werden kann.

Das hängt etwas von der ABH ab. Das Kind sollte in D geboren werden, dann würde ich eventuell heiraten (das hängt aber vom Standesamt ab). Oft rufen die dann bei der ABH an, war bei uns so.

Da sie ohne Visum einreisen kann, ist es normalerweise so, dass sie nicht wieder zurück muss - kann wie gesagt nur sein, dass sie eine Fiktionsbescheinigung erst einmal bekommt, bis über den Fall entschieden ist (bzw. das wird sowieso so passieren, weil erst einmal die Aufenthaltsgenehmigung an die ABH geschickt werden muss, die gibt es ja nicht mehr direkt in den Pass).

ich würde bei info4alien nachfragen.

Noch eine Sache: Vorab bei der ABH ist ja klar was die sagen. Die denken, dann soll die Frau doch in Taiwan ihr Kind kriegen. Klar wollen die jetzt nicht helfen. ich würde mich über meine Rechte VORHER informieren und dann die ABH vor vollendete Tatsachen stellen. Ein Abschiebung geht nämlich Wissens nach nicht mehr, wenn das Kind da ist.
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ranti
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Re: Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von ranti »

Vielen Dank für die Antworten.

Meine Frau hat ein abgeschlossenes Studium, bringt das was? Soviel ich weiß macht das keinen Unterschied für ein Visum.

Die Sache mit Ausländerbüro und deutschem Institut in Taipei bin ich schon durch, einen neuen Termin im deutschen Institut bekommt meine Frau erst im Juli, und dann kann sie schon nicht mehr fliegen.

Dass ihr mich nicht falsch versteht: Ich möchte nichts illegales machen! Ich möchte es einfach vorher klären und vor Allem meine Frau beruhigen, die ist seit ihrem Termin beim deutschen Institut völlig verunsichert.

Abschieben wird man sie auf keinen Fall können. Ohne Kind zurück nach Taiwan geht nicht, da sie für das Kind sorgen muss und man sie nicht trennen kann, mit Kind geht schon gar nicht, weil das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und nicht abgeschoben werden kann. Und im Aufenthaltsgesetz steht ja ausdrücklich drin, dass sie als Mutter eines minderjährigen Deutschen ein Bleiberecht hat.

Wir werden es jetzt einfach so durchziehen. Ein flaues Gefühl habe ich deswegen trotzdem :( aber ich möchte auch nicht länger von meiner Frau getrennt sein, schon gar nicht wenn das Baby kommt.
tigerprawn
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Re: Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von tigerprawn »

ranti hat geschrieben:Wir werden es jetzt einfach so durchziehen
vergiss nicht das ganze noch mit Deiner Krankenkasse abzuklaeren. So eine Geburt ist teuer.
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ranti
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Re: Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von ranti »

Stimmt, das ist auch ein Argument dafür, dass das Kind hier zur Welt kommt. In Deutschland ist meine Frau mit mir Familienversichert, das habe ich schon geklärt.
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Lotti
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Re: Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Lotti »

Die Schwangerschaft muss vom AA berüksichtigt werden.
Das heisst, das Visum muss früh genug erteilt werden, um den Flug zu ermöglichen.
Ich glaube, im 7ten Monat, oder früher, bei Risikoschwangerschaft.
Klar, dass die dann auch nicht auf ihr 90 Tage pochen können.
Dafür gibt es dann z.B. eine Fiktionsbescheinigung, die den Aufenthalt nochmal verlängert, bis der richtige Aufenthaltstitel ausgestellt werden kann.
Wenn sie das FZF zum ungeborenen Kind beantragt müssen die die Schwangerschaft entsprechend, zeitlich berücksichtigen, sowohl bei der Einreise, als auch die anschließende Zeit bis zur Entbindung.
In 3 Sekunden ist der Huehnerfuss aus meiner Suppe verschwunden, sonst gibts morgen Kaesefondue!!!
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