frage zur visumbeantragung
frage zur visumbeantragung
Hallo liebes Forum,
Ich moechte meine chinesische Freundin gerne nach Deutschland einladen.
Ich habe ein Einladungsschreiben
Die Verpflichtungserklerung
und die Kopie meines Ausweises.
Die Frage:
Muss ich diese Unterlagen bei der chinesischen Botschaft beglubigen lassen?
Die Verpflichtungserklaerung enthaelt ja schon einen Stempel vom Amt.
Bei dem Einladungsschreiben bin ich mir nicht sicher.
Gruss
Ich moechte meine chinesische Freundin gerne nach Deutschland einladen.
Ich habe ein Einladungsschreiben
Die Verpflichtungserklerung
und die Kopie meines Ausweises.
Die Frage:
Muss ich diese Unterlagen bei der chinesischen Botschaft beglubigen lassen?
Die Verpflichtungserklaerung enthaelt ja schon einen Stempel vom Amt.
Bei dem Einladungsschreiben bin ich mir nicht sicher.
Gruss
- Laogai
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Re: frage zur visumbeantragung
Nein, die chinesischen Behörden haben damit nichts zu tun.waywaygg hat geschrieben:Muss ich diese Unterlagen bei der chinesischen Botschaft beglaubigen lassen?
Und herzlich Willkommen hier im Forum!
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- Laogai
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Re: frage zur visumbeantragung
laogai hat geschrieben:Nein, die chinesischen Behörden haben damit nichts zu tun.
Das ist Teamwork:qpr hat geschrieben:Die chinesische Botschaft hat doch gar nichts damit zu tun.
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Re: frage zur visumbeantragung
Abgesehen davon, daß Du offenbar weder Sinn noch Zweck der ganzen Aktion verstanden hast und bei mir den Eindruck der Überforderung erweckst: Wieso gehst Du Schritt zwei vor Schritt eins?!
Wie ist es denn mit der Rückkehrbereitschaft? Darüber würde ich mir als Erstes Gedanken machen, dann kommt gar nichts, und dann vielleicht Einladung und Verpflichtung.
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Re: frage zur visumbeantragung
"Yellow fever"Be_happy hat geschrieben:Abgesehen davon, daß Du offenbar weder Sinn noch Zweck der ganzen Aktion verstanden hast und bei mir den Eindruck der Überforderung erweckst: Wieso gehst Du Schritt zwei vor Schritt eins?!
Das "Erwachen" kommt schon noch früh genug, nu lass ihn mal seine Schritte machen ...
Re: frage zur visumbeantragung
Ich gebe zu die Frage war wohl etwas zu allgemein formuliert...
Es geht um einen Antrag ein normales Visum zum Besuch von "Freunden" bzw. mich und meine Familie.
Ja und es war wohl auch falsch formuliert, da ein Schengen-Visum nicht für China ist... gemeint war: Müssen alle Unterlagen, nicht nur die Verpflichtungserklärung, von einer offiziellen Behörde beglaubigt sein, um in China bei der Beantragung gültig zu sein.
PS: Einige nehmen dieses Forum dann wohl doch etwas zu ernst -_-", jemanden als unfähig zu bezeichnen... Ich habe übrigens auch eine PM bekommen in der sich jemand ausgelassen hat...
finde ich dann aber leider etwas gestört... die typischen Forum-Klugscheißer eben.
Es geht um einen Antrag ein normales Visum zum Besuch von "Freunden" bzw. mich und meine Familie.
Ja und es war wohl auch falsch formuliert, da ein Schengen-Visum nicht für China ist... gemeint war: Müssen alle Unterlagen, nicht nur die Verpflichtungserklärung, von einer offiziellen Behörde beglaubigt sein, um in China bei der Beantragung gültig zu sein.
PS: Einige nehmen dieses Forum dann wohl doch etwas zu ernst -_-", jemanden als unfähig zu bezeichnen... Ich habe übrigens auch eine PM bekommen in der sich jemand ausgelassen hat...
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Re: frage zur visumbeantragung
Nein. Außer der Verpflichtungserklärung und ggf. einer Einladung musst du von deiner Seite ja keine weiteren Unterlagen einbringen.waywaygg hat geschrieben:Müssen alle Unterlagen, nicht nur die Verpflichtungserklärung, von einer offiziellen Behörde beglaubigt sein, um in China bei der Beantragung gültig zu sein.
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Re: frage zur visumbeantragung
quote]Nein. Außer der Verpflichtungserklärung und ggf. einer Einladung musst du von deiner Seite ja keine weiteren Unterlagen einbringen.[/quote]
....stimmt fast.... fehlt noch die Krankenversicherung die er warscheinlich für Sie hier abschließt. Und besser man macht gleich noch nen genauen Reiseplan dazu, meiner Erfahrung nach verlangt das Konsulat das manchmal nachträglich.
....stimmt fast.... fehlt noch die Krankenversicherung die er warscheinlich für Sie hier abschließt. Und besser man macht gleich noch nen genauen Reiseplan dazu, meiner Erfahrung nach verlangt das Konsulat das manchmal nachträglich.
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Re: frage zur visumbeantragung
Wie konnte ich das nur vergessenCH1 hat geschrieben:....stimmt fast.... fehlt noch die Krankenversicherung die er warscheinlich für Sie hier abschließt. Und besser man macht gleich noch nen genauen Reiseplan dazu, meiner Erfahrung nach verlangt das Konsulat das manchmal nachträglich.laogai hat geschrieben:Nein. Außer der Verpflichtungserklärung und ggf. einer Einladung musst du von deiner Seite ja keine weiteren Unterlagen einbringen.
Eine Schachtel Mon Chéri, Flugticket (one way), Verlobungsring und ein beglaubigter Heiratsantrag sollten auch noch beim deutschen Konsulat eingereicht werden. Sonst kommen die dort womöglich noch auf den Gedanken, dass die Freundin für länger in Deutschland bleiben möchte
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Re: frage zur visumbeantragung
War doch wohl eine ganz klare Ansage! Hier lohnt sich kein weiterer Kommentar!waywaygg hat geschrieben:
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Re: frage zur visumbeantragung
Schau lieber mal, dass die gute einen Verdienstnachweis, Wohnsitznachweis, etc pp hat und sie somit als "Rückkehrwillig" gilt...
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