Besuchervisum für Chinaaufenthalt
Besuchervisum für Chinaaufenthalt
Ich habe vor, in der nächsten Zeit eine Freundin von mir in Peking zu besuchen. Es wird mein erstes Mal in China, deswegen wollte ich nach eventuellen Erfahrungen eurerseits fragen, bevor ich mich nochmal konkret an die chinesische Botschaft wende.
Es geht um das sogenannte "Besuchervisum", dass ja - soweit meine eigenen Nachforschungen korrekt sind - quasi eine besondere Art des Touristenvisums ist? Ich habe gelesen, dass ein chinesischer Staatsbürger (wie meine Freundin eben) einen Ausländer zu Besuch einladen kann. Angeblich muss es sich dabei nicht um einen Verwandeten handeln, es kaum auch - salopp gesagt - "Irgendwer" sein.
Desweiteren habe ich gelesen, dass sie dazu ein kurzes Schreiben verfassen muss, in dem steht, dass sie mich einlädt (in Chinesisch oder eben in unserem Falle in Deutsch) und eine Kopie ihres Ausweises dazulegen muss. Dies wird dann an mich geschickt, damit ich das Visum beantragen kann.
Vielleicht sollte ich erwähnen, dass der Besuch keinen konkreten Vorhaben wie Arbeit, Praktikum oder Studium dient, sondern nur dem Besuch meiner Bekannten.
Ich habe leider bei meinen Recherchen keine großen Details finden können was Restriktionen oder das Prozedere im Allgemeinen angeht.
Deshalb die Frage, ob einer von euch damit Erfahrungen gemacht hat. Mich würde u.a. interessieren:
- Muss der Besuch eine bestimmte Mindestlänge haben (z.B. mindestens 30 Tage oder länger)? Dass ich nur eine bestimmte maximale Zeit bleiben kann - wie eben bei jeder anderen Art des Visums - ist mir natürlich klar.
- Ist für meine Freundin neben Schreiben/Ausweiskopie ein weiterer Mehraufwand zu betreiben? Sprich muss sie z.B. weitere bürokratische Dinge erledigen oder wird sie dann erst mal ausgequetscht über mich bzw. meinen geplanten Aufenthalt etc? Oder muss sie gar Auskünfte über ihre finanzielle Lage abgeben bzw. Geld investieren?
- Weiß jemand, ob das Schreiben konkrete Angaben beinhalten muss außer die "bloße Einladung", sprich Daten über die Länge oder ggf. Grund meines Aufenthaltes?
- Für ein normales Touristenvisum müssen ja beim Visumsantrag Dinge wie Flugtickets, Hotelreservierungen, etc mit eingereicht werden. Ich habe gelesen, dass das bei dem "Besuchervisum" entfällt. Ist das korrekt?
- Ich nehme an, dass ich, wenn ich über dieses Besuchervisum in China bin, ich mich bei/mit der Person aufhalten muss, die mich eingeladen hat. Ist es legitim, dass ich nicht bei ihr wohne, sondern z.B. bei einer Verwandten von ihr oder einem Apartment, dass sie mir vermittelt? Kann ich ggf. ohne sie einige Tage in andere Orte reisen (hatte ggf. vor, in Jilin und Changchun für einige Tage noch andere Freunde zu besuchen)?
- Muss ich für das Besuchervisum ein bestimmtes Vermögen vorweisen können?
Vielen Dank für eure evtl. Hilfe. Ich werde mich auf jeden Fall nochmal bei der Botschaft genauer informieren, möchte die dort allerdings nicht gleich mit tausenden von Fragen bombadieren, vielleicht lässt sich ja dank eurer Erfahrung so einiges im Vorfeld klären...
Es geht um das sogenannte "Besuchervisum", dass ja - soweit meine eigenen Nachforschungen korrekt sind - quasi eine besondere Art des Touristenvisums ist? Ich habe gelesen, dass ein chinesischer Staatsbürger (wie meine Freundin eben) einen Ausländer zu Besuch einladen kann. Angeblich muss es sich dabei nicht um einen Verwandeten handeln, es kaum auch - salopp gesagt - "Irgendwer" sein.
Desweiteren habe ich gelesen, dass sie dazu ein kurzes Schreiben verfassen muss, in dem steht, dass sie mich einlädt (in Chinesisch oder eben in unserem Falle in Deutsch) und eine Kopie ihres Ausweises dazulegen muss. Dies wird dann an mich geschickt, damit ich das Visum beantragen kann.
Vielleicht sollte ich erwähnen, dass der Besuch keinen konkreten Vorhaben wie Arbeit, Praktikum oder Studium dient, sondern nur dem Besuch meiner Bekannten.
Ich habe leider bei meinen Recherchen keine großen Details finden können was Restriktionen oder das Prozedere im Allgemeinen angeht.
Deshalb die Frage, ob einer von euch damit Erfahrungen gemacht hat. Mich würde u.a. interessieren:
- Muss der Besuch eine bestimmte Mindestlänge haben (z.B. mindestens 30 Tage oder länger)? Dass ich nur eine bestimmte maximale Zeit bleiben kann - wie eben bei jeder anderen Art des Visums - ist mir natürlich klar.
- Ist für meine Freundin neben Schreiben/Ausweiskopie ein weiterer Mehraufwand zu betreiben? Sprich muss sie z.B. weitere bürokratische Dinge erledigen oder wird sie dann erst mal ausgequetscht über mich bzw. meinen geplanten Aufenthalt etc? Oder muss sie gar Auskünfte über ihre finanzielle Lage abgeben bzw. Geld investieren?
- Weiß jemand, ob das Schreiben konkrete Angaben beinhalten muss außer die "bloße Einladung", sprich Daten über die Länge oder ggf. Grund meines Aufenthaltes?
- Für ein normales Touristenvisum müssen ja beim Visumsantrag Dinge wie Flugtickets, Hotelreservierungen, etc mit eingereicht werden. Ich habe gelesen, dass das bei dem "Besuchervisum" entfällt. Ist das korrekt?
- Ich nehme an, dass ich, wenn ich über dieses Besuchervisum in China bin, ich mich bei/mit der Person aufhalten muss, die mich eingeladen hat. Ist es legitim, dass ich nicht bei ihr wohne, sondern z.B. bei einer Verwandten von ihr oder einem Apartment, dass sie mir vermittelt? Kann ich ggf. ohne sie einige Tage in andere Orte reisen (hatte ggf. vor, in Jilin und Changchun für einige Tage noch andere Freunde zu besuchen)?
- Muss ich für das Besuchervisum ein bestimmtes Vermögen vorweisen können?
Vielen Dank für eure evtl. Hilfe. Ich werde mich auf jeden Fall nochmal bei der Botschaft genauer informieren, möchte die dort allerdings nicht gleich mit tausenden von Fragen bombadieren, vielleicht lässt sich ja dank eurer Erfahrung so einiges im Vorfeld klären...
Re: Besuchervisum für Chinaaufenthalt
Zunächsteinmal das Merkblatt für die Beantragung eines Visums:
http://www.china-botschaft.de/det/lsfw/t514074.htm
Weiß ich nicht 100% aber ich kann mir nicht vorstellen, dass du unbedingt einen Zwang hast, 24/7 mit dieser Person zu verbringen.
P.S.
Grüße
zhutou
http://www.china-botschaft.de/det/lsfw/t514074.htm
Nein, dies spielt keine Rolle. Je "stay" hast du sogar nur höchstens 30 Tage- Muss der Besuch eine bestimmte Mindestlänge haben (z.B. mindestens 30 Tage oder länger)? Dass ich nur eine bestimmte maximale Zeit bleiben kann - wie eben bei jeder anderen Art des Visums - ist mir natürlich klar.
Ein, ihr braucht nur, wie im Merkblatt beschrieben, die Einladung und ihre Ausweiskopie sowie die Angabe, wer die Kosten der Reise übernimmt (das solltest du sein, kommt besse). Andere Dokumente (außer dem Visa-Antrag) sind von dir zu besorgen (z.B. Flugreservierung + ggf. Hotelbuchung)- Ist für meine Freundin neben Schreiben/Ausweiskopie ein weiterer Mehraufwand zu betreiben? Sprich muss sie z.B. weitere bürokratische Dinge erledigen oder wird sie dann erst mal ausgequetscht über mich bzw. meinen geplanten Aufenthalt etc? Oder muss sie gar Auskünfte über ihre finanzielle Lage abgeben bzw. Geld investieren?
Siehe wiederum das Merkblatt. Die Einladung sollte beinhalten, von wann bis wann du dich in China aufhälst und wo. Als Grund kann man einfach angeben "to visit friends and do some sightseeing".- Weiß jemand, ob das Schreiben konkrete Angaben beinhalten muss außer die "bloße Einladung", sprich Daten über die Länge oder ggf. Grund meines Aufenthaltes?
Kann ich dir nicht genau sagen, da du ja sowieso nach China willst, bricht dir da auch kein Zacken aus der Krone, das entsprechend bei zulegen. Wenn du bei deiner Freundin wohnst, sollte sie das unter Angabe der Adresse mit in die Einladung reinschreiben. Wenn du bei ihr schläfst, müsst ihr euch 24h nach Einreise bei der örtlichen Polizeiwache melden um dich dort zu registrieren. Nächtigst du im Hotel, macht das Hotel das für dich.- Für ein normales Touristenvisum müssen ja beim Visumsantrag Dinge wie Flugtickets, Hotelreservierungen, etc mit eingereicht werden. Ich habe gelesen, dass das bei dem "Besuchervisum" entfällt. Ist das korrekt?
- Ich nehme an, dass ich, wenn ich über dieses Besuchervisum in China bin, ich mich bei/mit der Person aufhalten muss, die mich eingeladen hat. Ist es legitim, dass ich nicht bei ihr wohne, sondern z.B. bei einer Verwandten von ihr oder einem Apartment, dass sie mir vermittelt?
Weiß ich nicht 100% aber ich kann mir nicht vorstellen, dass du unbedingt einen Zwang hast, 24/7 mit dieser Person zu verbringen.
Sollte funktionieren, ja.Kann ich ggf. ohne sie einige Tage in andere Orte reisen (hatte ggf. vor, in Jilin und Changchun für einige Tage noch andere Freunde zu besuchen)?
Nein, du musst aber darlegen, wieviel Kosten durch die Reise entstehen und wer dafür aufkommt.- Muss ich für das Besuchervisum ein bestimmtes Vermögen vorweisen können?
P.S.
Das ist so nicht richtig, da man im Einladungsschreiben den Beziehungsgrad mit angeben muss. Als "Freund" / "Freundin" / "Ehemann" etc... "irgendwer" oder "kein Beziehungsgrad" dürfte sicherlich abgelehnt werden.Angeblich muss es sich dabei nicht um einen Verwandeten handeln, es kaum auch - salopp gesagt - "Irgendwer" sein.
Grüße
zhutou
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Re: Besuchervisum für Chinaaufenthalt
hmm, davon habe ich noch nie was gelesen bzw. gehört. Wie sollte eine solche Darlegung aussehen?zhutou hat geschrieben:Nein, du musst aber darlegen, wieviel Kosten durch die Reise entstehen und wer dafür aufkommt.- Muss ich für das Besuchervisum ein bestimmtes Vermögen vorweisen können?
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Re: Besuchervisum für Chinaaufenthalt
Siehe Merkblatt:
Zusätzlich wird über das Visum abgefragt, wer die Kosten der Reise trägt.Die Einladung soll folgende Informationen enthalten: (1) Name, Geschlecht und Geburtsdatum der eingeladenen Person; (2) Reisezweck, Ein- und Ausreisedatum, Besuchsort, Reisekosten der eingeladenen Person; (3) Name, Telefonnummer, Adresse, Unterschrift und Stempel der einladenden Person/Institution; (4) Beziehung zwischen der eingeladenen Person und der einladenden Person/Institution.
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Re: Besuchervisum für Chinaaufenthalt
Ja wer die Reisekosten übernimmt, aber nicht eine Darlegung über die entstehenden Kosten, wenn ich das richtig verstanden habe.zhutou hat geschrieben:Siehe Merkblatt:
Zusätzlich wird über das Visum abgefragt, wer die Kosten der Reise trägt.Die Einladung soll folgende Informationen enthalten: (1) Name, Geschlecht und Geburtsdatum der eingeladenen Person; (2) Reisezweck, Ein- und Ausreisedatum, Besuchsort, Reisekosten der eingeladenen Person; (3) Name, Telefonnummer, Adresse, Unterschrift und Stempel der einladenden Person/Institution; (4) Beziehung zwischen der eingeladenen Person und der einladenden Person/Institution.
de guo xiong, der gerade selber eine Einladung für seine Eltern geschrieben hat
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Re: Besuchervisum für Chinaaufenthalt
Erstmal vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Was das Vorlegen von Finanzen angeht: Ich kenne das nur aus Korea - dort musste ich der Einwanderungsbehörde darlegen, dass ich mindestens über ein Guthaben von ca. 2500 Euro verfüge. Dachte, vielleicht ist das evtl. auch der Fall hier. Aber wenn man wirklich nur die Kosten für Reise und Aufenthalt nachweisen muss, wäre das umso besser
Was das Vorlegen von Finanzen angeht: Ich kenne das nur aus Korea - dort musste ich der Einwanderungsbehörde darlegen, dass ich mindestens über ein Guthaben von ca. 2500 Euro verfüge. Dachte, vielleicht ist das evtl. auch der Fall hier. Aber wenn man wirklich nur die Kosten für Reise und Aufenthalt nachweisen muss, wäre das umso besser
Re: Besuchervisum für Chinaaufenthalt
Okay, mein Fehler. Wollte damit ausdrücken, dass er eben grob schreibt, was an Kosten anfällt.
Re: Besuchervisum für Chinaaufenthalt
Wann muss man eigentlich das Visum bezahlen? bei Einreichen oder Abholung?
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Re: Besuchervisum für Chinaaufenthalt
Beim Abholen.LeChef hat geschrieben:Wann muss man eigentlich das Visum bezahlen? bei Einreichen oder Abholung?
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Re: Besuchervisum für Chinaaufenthalt
danke. noch was: ich reise mit einem freund. sein hauptwohnsitz bayern, meiner BaWue. Koennen wir das zusammen beim konsulat in Muenchen beantragen oder muss es jeder getrennt in FRA und MU einreichen?
Ausserdem: kann man echt nur mit EC oder Scheck bezahlen? kann man nciht mit bargeld zahlen?
Ausserdem: kann man echt nur mit EC oder Scheck bezahlen? kann man nciht mit bargeld zahlen?
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Re: Besuchervisum für Chinaaufenthalt
Soweit ich weiß, ist es genau umgekehrt. In FRA kann man nur mit Cash zahlen, nicht mit EC-Karte.Ausserdem: kann man echt nur mit EC oder Scheck bezahlen? kann man nciht mit bargeld zahlen?
Re: Besuchervisum für Chinaaufenthalt
Danke für eure Hilfe. Bei einem bin ich mir noch nicht ganz sicher: Ich nehme an, meine Bekannte muss mir die Einladung zukommen lassen, damit ich sie bei meinem Visaantrag mit einreichen kann? Nicht dass sie die Sachen irgendwo in China einreichen muss...
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Re: Besuchervisum für Chinaaufenthalt
Ihr müsst getrennt einreichen, du in Frankfurt, dein Freund in München.LeChef hat geschrieben:danke. noch was: ich reise mit einem freund. sein hauptwohnsitz bayern, meiner BaWue. Koennen wir das zusammen beim konsulat in Muenchen beantragen oder muss es jeder getrennt in FRA und MU einreichen?
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Re: Besuchervisum für Chinaaufenthalt
Nein, in China muss deine Bekannte nichts einreichen.accspy hat geschrieben:Ich nehme an, meine Bekannte muss mir die Einladung zukommen lassen, damit ich sie bei meinem Visaantrag mit einreichen kann? Nicht dass sie die Sachen irgendwo in China einreichen muss...
Sie kann dir die Einladung übrigens auch per Mail z.B. als Scan schicken, das muss nicht im Original vorliegen. Spart so also Zeit und Geld.
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