Visum für Deutschland für Chinesen?

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
Roger
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Beitrag von Roger »

Eränzender Erfahrungsbericht:

Erstes Visum keine Probleme, nach zwei Tagen erteilt.

Beim zweiten Visum habe ich es nicht für nötig gehalten, daß meine Freundin im RK 1201 die Zeilen 19 und 20 ausfüllt, da ich ihr empfohlen hatte, ihre Arbeit aufzugeben. Ich hielt das zu dieser Zeit für völlig unbedeutend. Der Visumantrag wurde abgelehnt und der Pass ausgestempelt, was mich veranlasste sofort über meine Freundin zu remonstrieren, um die Gründe zu erfahren. Die nicht ausgefüllten Zeilen 19 und 20 bedeuten für die Visa-Abteilung eine geringe Rückkehrbereitschaft und damit die Ablehnung des Visums. Mit Unterstützung der zuständigen Ausländerbehörde per Fax, daß der Einreise nichts entgegensteht (sehr freundliche Dame der Behörde) und Flug stehenden Fußes nach Beijing hat meine Freundin nochmals einen Termin bekommen. Da ihr Pass aber ausgestempelt worden war, wurde dieser Termin automatisch gecancelled und sie hätte keinen Einlass durch die chin. Soldaten bekommen. So hat sich also der Flug gelohnt, da ich sofort in der jeden Tag 300m langen Schlange vor der Botschaft Einlass bekommen habe und am Beglaubigungsschalter sofort Einlass für meine Freundin gewährt wurde. Alles sehr zuvorkommend und höflich.
Nach einer entsprechenden Richtigstellung der Situation wurde das Visum erteilt.

Fazit: Was machen Arbeitslose Chinesen, die einen deutschen Freund gefunden haben?
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Grufti
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Beitrag von Grufti »

Ich weiß nicht, was meine jetzige Frau richtig gemacht hatte, daß sie ..obwohl sie ihre gute Arbeit in China gekündigt hatte.., nicht von irgendeiner Behörde ..weder in China noch in Deutschland bei ihrer Aus- bzw Einreise zurückgewiesen wurde.... :roll:
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Roger
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Beitrag von Roger »

Bei der eigenen Frau ist das was ganz anderes, das richtige Ausfüllen der Zeilen 37 bis 43 im RK 1201 bedeutet "Alles klar" für die Behörden, wenn der Antragsteller mit dieser Person verheiratet ist.
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Beitrag von Grufti »

Roger hat geschrieben:Bei der eigenen Frau ist das was ganz anderes, das richtige Ausfüllen der Zeilen 37 bis 43 im RK 1201 bedeutet "Alles klar" für die Behörden, wenn der Antragsteller mit dieser Person verheiratet ist.

das war vor unserer Heirat....
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Roger
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Beitrag von Roger »

Grufti hat geschrieben:
Roger hat geschrieben:Bei der eigenen Frau ist das was ganz anderes, das richtige Ausfüllen der Zeilen 37 bis 43 im RK 1201 bedeutet "Alles klar" für die Behörden, wenn der Antragsteller mit dieser Person verheiratet ist.

das war vor unserer Heirat....


Glück gehabt!
padde
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Beitrag von padde »

Hallo nochmal,

Roger, du schreibst nun
"Allerdings muß dabei das Hukou weder übersetzt noch beglaubigt werden und das find ich bei dem neuen Procedere unlogisch [...]"

Muss ich daraus schließen, dass die jetzt auch das Hukou übersetzt haben wollen? Nicht nur den Brief des Arbeitgebers, der die Arbeitsstelle etc. bestätigt?

Sie hat am 13. Juni einen Termin beim Konsulat... drückt mir die Daumen dass da alles glatt geht.

Gruß, Padde.
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Beitrag von Grufti »

Die Übersetzung/Beglaubigung des Hukou war zumindest für die Heirat 2003 noch notwendig...
Am besten läßt Du noch alle Zeugnisse etc. übersetzen, denn das kann bei einer evtl. Arbeitssuche von Nutzen sein..
Lieber mehr..als weniger tun....
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Beitrag von padde »

Sie kommt hier nur 3 Wochen auf Urlaub ;) Braucht's das dann wirklich?
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Beitrag von Grufti »

Sorry hab ich nicht mitbekommen :oops:

dann meines Wissens natürlich nicht....
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Beitrag von Roger »

nein, Hokou muß für ein Besuchervisum eben nicht übersetzt werden, sondern nur mit allen Egänzungen vorgelegt werden, sofern es welche gibt. Der Text im Merkblatt lautet: "Hukou im Original mit Kopien aller Seiten und Ergänzungen und Wohnsitzbestätigung des Arbeitgebers (in deutscher oder englischer Sprache)"

Viel Glück am 13., ist in China ja keine Unglückszahl und auch kein Freitag.
padde
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Beitrag von padde »

Ok gut, da wird sie erleichtert sein...

呵呵, ja, stimmt, mit den Glücks/Unglücks-Zahlen haben sie's ja, die Chinesen.

Naja, vielen Dank auf jeden Fall für die ganzen Infos! Vielleicht hilft der Thread ja auch noch jemand anderem weiter. Ich werde hier auch berichten, wie es weiter verläuft.

Gruß, Padde.
padde
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Beitrag von padde »

Ok, nächste Unsicherheit:

Wisst ihr wie's mit dem Geld ist? Ich kann, da ich Student bin, kein Einkommen nachweisen, weshalb mir im Ausländeramt empfohlen wurde, dass meine chinesische Freundin selbst ihr Einkommen nachweisen soll.

Sie hat auch genug Kohle, aber die Frage ist, wo sie das wie anlegen/nachweisen muss. Und wieviel genau? Weiß da jemand was?

Gruß, Padde.
Roger
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Beitrag von Roger »

Hallo Padde,

wie hast Du dann die Verpflichtungserklärung bekommen?

Gemäß Zeile 36 im Rk1201 müssen die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts nachgewiesen werden, das Beste ist eine Kreditkarte, ansonsten Kontoauszug bzw. Nachweis durch die Bank oder Gehaltsbescheinigung vom Arbeitgeber. Deine Freundin muß bei der üblichen Befragung bei Abgabe des Antrags deutlich machen, daß sie in der Lage ist, diese Kosten zu besteiten.

Dann nochmals viel Glück, in Shanghai ist das einfacher als in Beijing.
padde
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Beitrag von padde »

Nun, ich hab' die Verpflichtungserklärung ganz problemlos hier auf dem Ausländeramt bekommen. Die Dame hat mich gefragt ob ich nachweisen kann, dass ich meine Freundin für die Zeit in der sie hier ist unterhalten kann. Als ich antwortete, dass ich das schon kann, aber, weil Student, kein festes Einkommen nachweisen kann, hat sie gesagt, dass das kein Problem wäre, wenn meine Freundin selbst "Geld hat". Als ich das bejahte, hat sie auf die Erklärung draufgeschrieben: "Besucher bezahlt selbst", und hat mir den Wisch gegeben (nachdem ich 25 Euro abgedrückt hab).

Meine Freundin hat sowohl eine Kreditkarte, als auch Festgeld, als auch eine Gehaltsbescheinigung. Sollte dann ausreichen, oder?

Gruß, Padde.
Roger
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Beitrag von Roger »

dann sollte das kein Problem sein, am besten alles mitnehmen.

Ich muß schon sagen, freundliches Ausländeramt. Ich hatte beim letzten Mal gegenüber der bauchfreien jungen Behördenangestellten gefrozzelt, daß ich Hartz IV- Empfänger sei: Zitat " Da kann ich Ihnen gar nichts bescheinigen, das langt ja nicht mal für Einen".
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