Visum für Deutschland für Chinesen?

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
padde
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Visum für Deutschland für Chinesen?

Beitrag von padde »

Hallo Leute,

ich melde mich bei euch, in der Hoffnung, dass hier jemand schon mal einen chinesischen Staatsbürger nach Deutschland (auf Urlaub) eingeladen hat, und mir somit ein paar Tipps geben kann.

Wie ich bereits erfahren habe, ist es wohl deutlich einfacher, jemanden über eine Firma einzuladen (weniger Papierkram), als das direkt privat zu machen. Ich hatte die Möglichkeit, ein Einladungsschreiben durch eine Firma verschicken zu lassen, und nun geht es darum, dass sich die Chinesin damit ein Visum beschaffen muss. Sie hat auch schon einen Pass bekommen, und eine Versicherung abgeschlossen.

Nun hat sie beim deutschen Konsulat einen Termin ausgemacht, und bekam von denen die Antwort, dass sie sich, wenn von einer GmbH eingeladen, besser bei der "Delegation of German Industry and Commerce" melden solle. Die Firma, die sie einlud, ist eine "GmbH & Co. KG".
Weiß jemand was es damit auf sich hat? Gibt's bei dieser Delegation (AHK? IHK?) auch Visas? Wo sind weniger Probleme / Verzögerungen zu erwarten?
Gibt's sonst noch irgendwas zu beachten?

Würde mich freuen wenn ihr mal eure Erfahrungen posten könntet.

Gruß, Padde.
breezing
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Beitrag von breezing »

Wenn sie in Shanghai ist, kann ich dir mehr sagen:
1. sich bei AHK Shanghai telefonisch anmelden und Termin abmachen. wie wo wann was kann man unter dieser Site erfahren http://www.china.ahk.de/chinese/gic/ser ... anghai.htm , allerdings ist es auf Chinesisch, lass sie mal durchlesen.

2. wenn sie Geschaeftsvisum beantraegt, braucht sie ausser dem Einladungsschreiben noch dasEntsendungschreiben der chinesischen Firma und derren HRB-Kopy mit dem roten Stempel.

3. Wenn sie kein Shanghai-Hukou (das ist China-spezifisch, ist nicht ins Deutsch zu uebersetzen), muss den originalen Arbeitsvertrag und Kopy vorlegen...
padde
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Beitrag von padde »

Vielen Dank schonmal!

Sie ist aus Jiangsu, kann aber problemlos nach Shanghai (30 km). Also meinst du, sie soll sich dann an die AHK wenden? Ein Geschäftsvisum braucht sie ja eigentlich nicht... im Prinzip ist die Firma da nur mit drin, um diesen ganzen anderen Papierkram zu sparen.
Also meinst du, dass sie auch ein "normales" (nicht-geschäfts-)Visum beantragen kann?

Den Link werde ich ihr schicken, danke.

Gruß, Padde.
Roger
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Beitrag von Roger »

Wenn das kein "echtes" Geschäftsvisum werden soll, kann das sehr leicht zu erheblichen Problemen d.h. Ablehnung und Ausstempelung des vorgelegten Passes führen, denn nach der Fischeraffäre wird alles peinlich genau hinterfragt und überprüft. Deine Bekannte wird bei Abgabe des Visumantrags einer Befragung unterzogen, da muß alles stimmen. Über die AHK in Shanghai werden gegenüber dem Konsulat die Richtigkeit der Angaben der GmbH & Co KG bestätigt, da bei einem Firmenvisum das Unternehmen die einladende Person versichern muß und auch für alle Kosten haftet. Nur das Konsulat stellt das Visum aus. Der Aufwand und vor allem die Zeit ist auf keinen Fall geringer als für ein Besuchervisum privater Natur:

1. Verpflichtungerklärung im Konsulat (Konsulat in Shanghai ist für Jiangxu zuständig) oder bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland (wohnortbezogen) abgeben. Einkommens- und Wohnraumnachweis erforderlich.

2. Krankenversicherung abschließen (Pflicht, am besten beim ADAC, €97.- für 3 Monate)

3. Visumantrag und Informationen unter http://www.beijing.diplo.de
padde
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Beitrag von padde »

Vielen Dank Roger.

Ich habe inzwischen auch von mehreren Seiten gesagt bekommen, dass ich sie einfach privat einladen soll. Tolle Fehlinformation, die ich da von meinem ehemaligen Boss bekommen habe...

Nun ja. Ich werde mich gleich morgen zum Ausländeramt aufmachen und so eine Verpflichtungserklärung abgeben (und daraufhin wohl ein Dokument erhalten, das ich ihr zuschicken soll).

Eine Reisekrankenversicherung hat sie selbst schon abgeschlossen, das gibt hoffentlich keine Probleme.

Mein aktueller Wissensstand ist, dass sie folgendes benötigt, um ein Visum für Deutschland zu bekommen:

1) Einladungsschreiben von mir
2) Kopie meines Passes und Personalausweises (so gelesen hier im Forum)
3) Die Verpflichtungserklärung von mir, die ich beim Ausländeramt erhalte, und die ich nur gegen Vorlage eines Einkunftsnachweises und Unterkunftnachweises bekommen kann
4) Einen ausgefüllten Antrag auf ein Visum (Formular erhältlich hier: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... agChin.pdf)
5) Eine Reisekrankenversicherung

Bitte korrigiert mich, falls ich etwas vergessen habe, oder etwas falsch verstanden habe...

Gruß, Padde.
Roger
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Beitrag von Roger »

das Ausländeramt verlangt die Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate und Wohnraumnachweis durch Vorlage des Mietvertrages oder des Abgabenbescheides bei Hauseigentümern, also nicht vergessen.

1. Einladungsschreiben, ist nicht verkehrt, wird aber nicht verlangt, da sich das aus dem ausgefüllten Visumantrag ergibt.

2. Kopie der Identitätsseiten des Reisepasses kann nicht schaden, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben

3. Verpflichtungserklärung §84AuslG obligatorisch plus 1 Kopie

4. Ausgefüllter Antrag RK 1201 gemäß Merkblatt "Visum für eine Besuchsreise" 3 Passfotos mit weißem Hintergrund, 1 Kopie der Identitätsseiten des Reisepasses, Hukou im Original mit Kopien aller Seiten und Ergänzungen und Wohnsitzbestätigung des Arbeitgebers, Bestätigung des Arbeitgebers über berufliche Stellung und Urlaubsgewährung mit Firmensiegel (das habe ich einmal nicht machen lassen, weil ich es als nicht notwendig empfand und promt wurde das Visum abgewiesen, erst nach Erklärung des Ausländeramts wurde das Visum erteilt)

5. Krankenversicherung obligatorisch, Mindestdeckungssumme €30000.- deshalb besser in Deutschland abschließen
Viel Glück!
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Grufti
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Beitrag von Grufti »

Roger hat geschrieben: 5. Krankenversicherung obligatorisch, Mindestdeckungssumme €30000.- deshalb besser in Deutschland abschließen
Viel Glück!
Für die allererste Zeit reicht eine Reisekrankenversicherung, die u.a. beim ADAC schon vor Ankunft der zu Versichernden in Deutschland abgeschlossen werden kann..
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Roger
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Beitrag von Roger »

habe eben mit der Deutschen Botschaft in Beijing gesprochen, Wohnsitzbestätigung sowie Bestätigung über berufliche Stellung und Urlaubsgewährung für die eingeladene Person vom Arbeitgeber müssen neuerdings in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Ich betrachte das als Schikane für die Chinesen, denn Fremdsprachen sind außer an der Ostküste wenig verbreitet.
padde
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Beitrag von padde »

Hallo Roger,

ich weiß nicht wieso ich über dein Posting nicht benachrichtigt wurde (hab' das für diesen Thread eingestellt), aber gut dass du es schreibst!

Ich habe mit ihr zusammen ein Schreiben in chinesisch und englisch aufgesetzt, das müsste also genügen.

Man man... da wird man echt schikaniert, wo's nur geht.

Gruß, Padde.
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Beitrag von padde »

Zu allem Überfluss muss diese Übersetzung nun auch noch beglaubigt werden!! Ich fass' es nicht!

:evil: :evil: :evil:
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Beitrag von Grufti »

Wieso soll eine beglaubigte Übersetzung eine "Schikane " sein ???

Glaubt hier denn irgendjemand, daß ein gewöhnlicher deutscher Beamter Chinesisch kann???
Ansonsten könnte man ihm ja irgendeinen mit ein paar imposanten chinesischen Stempeln versehene Gebrauchsanweisung für einen Rasierapparat hinhalten... :roll:
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
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Beitrag von Roger »

Die deutsche Konsularbeamtin in der Deutschen Botschaft in Beijing sagte mir, wenn die Wohnsitzbestätigung und die Bestätigung über Urlaubgewährung durch den Arbeitgeber in Deutsch oder Englisch vorliegen würde und mit dem Siegel des Arbeitgebers versehen sei, dies ausreichen würde.

Das Problem sehe ich bei den meisten Antragstellern darin, daß der Arbeitgeber nichts unterschreiben wird, was er nicht lesen kann. Mir wurden auch viele, nur chinesische Schriftstücke zur Unterschrift vorgehalten, die ich nicht lesen konnte und deshalb in dieser Form auch nicht unterschrieben habe.

Die an den Visa-Schaltern der Deutschen Botschaft in Beijing sitzenden Personen sind ausschließlich perfekt der chinesischen Sprache mächtig, sonst könnten sie ja nicht die bei der Visaantrags-Annahme übliche Befragung durchführen. Deshalb betrachte ich die neuerdings geforderte Vorlage o.a. Dokumente in Deutsch oder Englisch als Schikane.
padde
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Beitrag von padde »

Jo, ich würd' doch auch mal sagen dass, wer nicht Chinesisch kann, in der Dt. Botschaft in China fehl am Platze ist.

Es dauert Wochen und kostet Unmengen an Nerven, diese ganzen Dokumente zusammenzutragen. Zudem findet man nirgends (abgesehen von diesem Forum hier) zuverlässig (das wird sich noch herausstellen) und umfassende Informationen was man wie zusammentragen muss. Ich finde es eine Zumutung, und würde es durchaus als Schikane bezeichnen. Und zwar nicht nur gegen die Chinesen, sondern auch gegen Deutsche, die Chinesen einladen möchten.
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Beitrag von Grufti »

Es geht nicht um die Beamten "vor Ort" in Beijing oder Shanghai... sondern um die Beamten in Deutschland.

Die Leute in China sind Beamte des Bundes, und haben mit einem Sachbearbeiter im KVR nichts zu tun. Die Beglaubigung ist für Leute in Deutschland..
"Schikane" wäre....wenn man die beglaubigte Übersetzung noch "überbeglaubigen " müßte.... so wie in den 80iger Jahren bei Exporten nach dem Irak.
Zumnidest für Exporte für Baghdad-Messen mußten die Doks ins Arabische übersetzt, dann beglaubigt, ...und von der irakischen Botschaft in Bonn "überbeglaubigt " werden, damit alles seine Ordnung hatte...
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
Roger
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Beitrag von Roger »

Hallo Grufti,

da ist bei Dir was durcheinander geraten. Die deutschen Botschaft in China verlangt neuerdings gemäß Merkblatt "Besuchervisum Stand Juni 2005" o.a. Dokumente in deutscher oder englischer Sprache. Das ist vielleicht vom Auswärtigen Amt nach der Fischer Affäre ausgeheckt worden aber die Umsetzung erfolgt durch den Botschafter und die Konsular- und Rechtsabteilung in Beijing. Hier hat es auch Umbesetzungen gegeben ( der Botschafter ist auf jeden Fall neu). Die Übersetzung und Beglaubigung hat mit Leuten in Deutschland überhaupt nichts zu tun und ist nur erforderlich, wenn die Bestätigung des Arbeitgebers in China nur in chinesischer Sprache erfolgt. Allerdings muß dabei das Hukou weder übersetzt noch beglaubigt werden und das find ich bei dem neuen Procedere unlogisch, also doch Schikane. Deshalb ist es besser, diese Bestätigungen gleich in Englisch oder Deutsch zu verfassen und vom Arbeitgeber unterschreiben und siegeln zulassen, aber dann sind wir wieder beim Thema wie oben, was in meiner Situation zum Glück nicht auftritt.
Mir fällt dabei nur ein, "Die Welt zu Gast bei Freunden", von hinten durch die Brust ins Auge.
Padde:
Wochen dauert es zwar nicht, wenn man gezielt vorgeht aber es nervt, die vorgetragenen Informationen sind zuverlässig, ich habe das schon zweimal hinter mir und bin zum dritten mal gerade dabei.
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