da hai hat geschrieben:Ja und wenn deine Frau über einen gewissen Bildungsstand verfügen und somit unter die Kategorie mit erkennbar geringem Integrationsbedarf fallen würde, müsste sie den Sprachkurs wohl auch nicht besuchen.
Erst einmal ist diese Aussage so nicht richtig, da solltest du dich aber ganz schnell informieren wann das zutrifft.
Zum Beispiel würde deine Frau die ihr Studium in Kunst gemacht hat nicht dazu gehören.
Aus:
Chinesischer Ehepartner: Beschäftigt oder arbeitslos?
da hai hat geschrieben:Weiß nicht wo ich so recht mein Kreuz machen soll. Meine Frau hat in China Kunst (Bachelor) studiert.....
Wenn ich jetzt so denken würde wie du, wäre meine nächste Frage: Für was brauchen wir hier jemanden der Kunst Studiert hat und damit nicht einmal seinen Lebensunterhalt verdienen kann?
Diese Frage könnte man auch anderen stellen.
Meinst du etwa dass jeder welcher in einer Binationalen Ehe lebt dem Staat (Bürger) auf der Tasche liegt?
Das dürfte bei den wenigsten der Fall sein, welche einen Deutschen Ehepartner haben.
Gibt es bestimmt auch aber es ist nicht die Regel.
da hai hat geschrieben:Die Frage ist ja warum sie den Test nicht bestehen. Wer sagt dir, dass es bei diesen 33 Prozent die widrigen Umstände sind?
Informiere dich mal genau bevor du so etwas schreibst.
Beim Verband Binationaler Ehe kann man einige Geschichten von Betroffenen lesen.
Nur ist das dann für Leute wo es keine Probleme beim Ehegattennachzug gegeben hat nicht mehr von Interesse. Da es sie selber ja nicht mehr betrifft.