Sprachnachweis Ehegattennachzug

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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AngelofMoon
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Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von AngelofMoon »

Um das Thema Sprachnachweis weiter zu diskutieren ist der Tread „Besuchervisum Deutschland - kein Interview mehr“ falsch da wir hier vom eigentlichen Thema abweichen.
Entsprechend dem was edmund27 geschrieben hat, möchte ich hier mal ein Beispiel geben:
Sprachkurs Goethe Institut Beijing 2010
240 U-Stunden 4900,- RMB
Unterichtsmaterial 300,- RMB
Prüfungsvorbereitung 300,- RMB
Prüfungsgebühr 650,- RMB
Miete kalt 1350,- RMB pro Monat gesammt 4050,- RMB
Strom und Gas für drei Monate 1600,- RMB
Fahrgeld Bus und U-Bahn für drei Monate ca. 600,- RMB
Lebensmittel pro Monat für 2 Personen ca. 2400,- RMB gesammt ca. 7200,- RMB
Heimfahrt zur Familie in den Golden Weeks Hin und Zurück 600,- RMB (Hard Seater)
Fahrkosten meiner Frau Hin und Zurück Hard Sleeper 500,- RMB
Gesammtkosten ohne meinen Flug 20700,- RMB
entspricht bei einen Wechselkurs von 1 zu 8 = 2587,5 €

In der Klasse meiner Frau waren 12 Schüler, eine hat an der Prüfung nicht teilgenommen.
Von den 11 Prüfungsteilnehmern haben 2 die Prüfung bestanden, alle Schüler waren das erste mal bei einen Sprachkurs.
Im Evaluierungsbericht der Regierung steht dass der Sprachkurs 2010 mit 240 U-Stunden 480,-€ am Goethe Institut in Beijing kostet, der damalige Wechselkurs betrug 1 zu 7,6.
Der Sprachkurs hat also 644,-€ gekostet und nicht das was die Regierung angegeben hat.
Diese Kosten trägt meistens einer dann alleine und das bei Lohnsteuerklasse I.
Jetzt kann jeder mal selber ausrechnen wie lange man einen Sprachkurs hier an der VHS damit besuchen kann, zu berücksichtigen wäre dann auch das man dann die Lohnsteuerklasse III hat.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
TomTom

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von TomTom »

Findest du es nicht etwas vermessen, das Goethe Institut mit einer VHS zu vergleichen? Klar sind beides Sprachschulen, aber ich vergleiche auch keinen Porsche mit einem Trabbi nur weil beides Autos sind. Ein Porsche kostet vielleicht 100.000 Euro, ein Trabbi (der Einfachheit jetzt mal) 10.000 Euro. Auch wenn ich mir jetzt 10 Trabbis anstelle des Porsche kaufen kann, werde ich selbst mit allen Trabbis zusammen nicht so schnell fahren können, wie mit einem Porsche.

Ich hab den Sprachkurs vor zwei Jahren zu Beginn bei meiner Verlobten gesehen, die zur VHS gegangen ist. Dort war sie glaub ich keine 5 Mal, weil das komplette Umfeld und der Lernstil einfach anspruchslos ist. Seitdem haben wir für Sie immer Sprachkurse bei privaten Instituten gebucht. Dort sind zum einen die Klassen nicht so groß (VHS hat ja bis zu 30 Leute wenn man pech hat, wie will man da individuell auf die Leistungen der Schüler eingehen). Auch der Einstufungstest bei der VHS ist ein Witz... Da ist man entweder A1 oder A2 oder direkt B1 oder was auch immer. Dabei kann man das gar nicht so verallgemeinern, aber bei der VHS wird man immer munter in einen Topf gesteckt, aber was will man für sein Geld erwarten, wenn man für einen Kurs "nur" 220 Euro bezahlt. Aber ich weiß ja nicht, da du ja in einem anderen Thread geschrieben hast, dass du mit ausländischen Mitbürgern zu tun hast, bist du vielleicht einer der VHS-Lehrer und möchtest diese Art des Unterrichts ins rechte Licht rücken... wer weiß das schon.
Es kommt halt immer auf den Anspruch an, den man an sich selbst hat. Wer halt einen Trabbi fahren will, kann einen Trabbi fahren, wer nen Porsche will, muss halt tiefer in die Tasche greifen, hat halt am Ende auch mehr davon.

P.S. Die Sprachkurse der VHS erfüllen bspw. auch nicht die Anforderungen die man benötigt um ein Sprachvisum zu erhalten, da alle Kurse weniger als die geforderte Stundenanzahl pro Woche haben.
enrigo
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von enrigo »

Das Problem läßt sich nicht nur monetär sehen, sondern die Sache ist, dass in D vergleichbare Kurse des Goethe Institutes m. M. wahrscheinlich effektiver sind und das Ganze straffer organisiert werden kann; zumal alles im deutschsprachigen Raum ist. In China muss dafür an europäischen Verhältnissen gemessen, ne halbe Weltreise gemacht werden mit Kosten die bei anderer Unterrichtung in Deutschland evtl. geringer gehalten werden können.

Die Vhs-kurse sind nicht mit den Kursen bei Goethe kompatibel.
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AngelofMoon
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von AngelofMoon »

TomTom hat geschrieben:Findest du es nicht etwas vermessen, das Goethe Institut mit einer VHS zu vergleichen?
Ich habe im anderen Tread dazu auch etwas geschrieben was mir das Goethe Institut geschrieben hat was die Lehrkörper angeht. Wie das nun mal so ist in einer Binationalen Ehe, lernt man auch andere Binationale Ehepaare kennen und man tauscht sich aus.
TomTom hat geschrieben:Ich hab den Sprachkurs vor zwei Jahren zu Beginn bei meiner Verlobten gesehen, die zur VHS gegangen ist. Dort war sie glaub ich keine 5 Mal, weil das komplette Umfeld und der Lernstil einfach anspruchslos ist.
Fragen wir mal so, in welchen Regionen kommt es zu so einer Ansicht der VHS Kurse?
Die VHS Kurse bei uns sind nicht so groß wie bei Euch, sie sind nicht größer als wie beim Goethe Institut.
TomTom hat geschrieben:Auch der Einstufungstest bei der VHS ist ein Witz... Da ist man entweder A1 oder A2 oder direkt B1 oder was auch immer.
Kann ich nicht bestätigen, liegt aber wohl daran das die VHS welche hier zuständig ist dieses nicht über einen Test macht.
TomTom hat geschrieben:Aber ich weiß ja nicht, da du ja in einem anderen Thread geschrieben hast, dass du mit ausländischen Mitbürgern zu tun hast, bist du vielleicht einer der VHS-Lehrer und möchtest diese Art des Unterrichts ins rechte Licht rücken... wer weiß das schon.
Nein ich bin kein Lehrer an einer VHS, ich bin im Einzelhandel tätig mit einer Arbeitszeit von ca. 55 Stunden die Woche und die Kunden Ausländischer Mitbürger sind sowohl Private als auch aus dem Gewerbliche.
Der Unterschied zwischen einen Sprachkurs im Heimatland des Ehepartners und hier in Deutschland ist wohl der, dass der Schüler jeden Tag die Deutschen Sprache hört.
Dieses beschränkt sich im Heimatland oft nur auf die Schulen, im Privaten oder auch beim Einkaufen wird der Schüler wohl kaum Deutsch anwenden.
Ich habe auch mit der zuständigen Person gesprochen, welche für die Onlinekurse beim Goethe Institut zuständig ist. Da der Gesetzgeber ja auch darauf rumreitet, dass dieses möglich wäre wenn ein Besuch an einem Goethe Institut nicht gegeben ist.
Antwort von der Person zu meiner Frau: "Für Ihre Frau kommen diese Onlinekurse nicht in frage, wegen den Gastdozenten die den Unterricht in einer anderen Sprache abhalten."
Soviel dazu, genauso wie mit dem Internet Radio Deutsche Welle.
Ich habe versucht die Internetseite hier zu öffnen, fehlanzeige wird Blockiert und lässt sich somit nicht öffnen (habe ich gerade noch einmal versucht, mit dem selben Ergebnis wie 2010).
Was die Privatschule angeht, welche ca. 100 km weiter weg ist habe ich auch schon etwas dazu geschrieben und Privatlehrer sind hier für die Deutsche Sprache fehlanzeige.
Das heißt also dass wir auf Dauer getrennt leben sollen, wegen eines Sprachnachweises den man auch in Deutschland machen kann.
Ich mache jeden den Vorschlag das er sich von seinen Lebenspartner für 3 oder 5 Jahre trennt, für alle Unkosten aufkommt bei Lohnsteuerklasse I mit einen Bruttogehalt von ca. 2000,-€.
Die meisten würden dieses nicht einmal ein Jahr machen.
Was unseren Gesetzgeber angeht hat der so oder so keine Ahnung vom wirklichen Leben und von seinen täglichen Unwahrheiten die er von sich gibt kann einen eigentlich nur noch schlecht werden.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von vilarinha »

TomTom hat geschrieben:... wer nen Porsche will, muss halt tiefer in die Tasche greifen, hat halt am Ende auch mehr davon...

man merkt - du hattest noch nie einen ;)
"Egal wie tief man die Messlatte des menschlichen Verstandes auch anlegt, es kommt jeden Tag einer und marschiert aufrecht drunter durch."
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von qweqwe »

Wie lange wollte Ihr noch über den Sprachtest diskutieren?
Der macht auf jeden Fall Sinn da Du Dich ja mit Deinem Partner unterhalten willst.
Der Partner auch mal eigenständig in Deiner Stadt oder im Dorf unterwegs sein will.
Bei einem Arztbesuch soll es auch von Vorteil sein das man sich verständigen kann.
Ich würde die Hürde noch höher hängen.
Und das für alle die eine Aufenthaltserlaubnis wollen!
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AngelofMoon
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von AngelofMoon »

qweqwe hat geschrieben:Wie lange wollte Ihr noch über den Sprachtest diskutieren?
So lange bis auch der Dümmste begreift dass das Grundgesetz nicht nur für Ihn sondern auch für seine Mitmenschen im Lande zählt.
Oder willst Du die Rechte welche Du für Dich in Anspruch nimmst deinen Nachbarn verwehren?
qweqwe hat geschrieben:Der macht auf jeden Fall Sinn da Du Dich ja mit Deinem Partner unterhalten willst.
Es gibt ja auch nur die Deutsche Sprache in der man sich unterhalten kann, man hat sich ja auch gleich in Deutsch kennen gelernt.
qweqwe hat geschrieben:Ich würde die Hürde noch höher hängen.
Gut dass Du dieses nicht zu entscheiden hast.
Und bevor Du weiter Diskutieren möchtes, rate ich Dir erst einmal folgendes zu lesen:
EU Richtline 2003/86/Eu
Europäische Menschenrechts Konvention
Das Grundrecht vor allem unter Artikel 1 Nr.2
Die Allgemeinen Menschenrechte
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von unbekannt »

Versuch mal Deinen letzten roten Satz ins chinesische zu bringen.
东方红,太阳升, 中国出了个毛泽东。 他为人民谋幸福,呼尔嗨哟,他是人民大救星!
毛主席,爱人民, 他是我们的带路人,为了建设新中国,呼尔嗨哟,领导我们向前进!
共产党,像太阳,照到哪里哪里亮。哪里有了共产党,呼尔嗨哟,哪里人民得解放!
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von AngelofMoon »

unbekannt hat geschrieben:Versuch mal Deinen letzten roten Satz ins chinesische zu bringen.
Brauche ich nicht, deine Anspielung darauf ist mir klar.
Ich gebe jeden den Rat erst einmal vor der eigenen Haustür zu kehren bevor man mit den Finger auf andere Zeigt.
Solltes Du Dir zu Herzen nehmen, der in ein Land lebt das er nicht mag.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von T-Bob »

Hallo AngelofMoon,

auch wenn ich nichts vom Zwang des Sprachnachweises halte, kann ich deine Kostenaufstellung und die Qualität des Sprachkurses vom Goethe Institut nicht wirklich als Argument gegen den Sprachnachweis sehen. Das Einzige was wirklich benötigt wird vom Goethe Institut, ist das Zertifikat selbst. Es ist keine Pflicht den Kurs des Goethe Institutes zu besuchen - das war eure Entscheidung. Hast du dich vorher über Alternativen schlau gemacht? Ich kenne dutzende Chinesen, im Forum wurde darüber ja auch schon öfters geschrieben, die eine andere Deutschschule besucht ( oder gar im Selbststudium gelernt ) und am Ende lediglich die Prüfung beim Goethe Institut abgelegt haben. Meine Frau hat ebenfalls eine private Schule besucht und für 3 Monate Sprachschule rund 2500 Yuan bezahlt (inkl. Unterichtsmaterial ) - noch Zuhause etwas gelernt mit einen Zusatzbuch welches ich ihr für 20€ gekauft habe (Start Deutsch 1. Fit fürs Goethe-Zertifikat A1) - und ohne Probleme bestanden. Die ganzen Sachen wie dein Flug, die Heimkehr in den Golden Weeks usw. sind wohl Privatausgaben die nicht auf Teufel komm raus hätten sein müssen. Mit dem Geld was du bezahlt hast, hätte meine Frau 7 mal das Zertifikat erworben (und bei der war das Goethe Institut auch nicht in der Stadt..). Deine Frau hat die Luxusausführung im Deutsch lernen genossen... da muss man sich dann auch nicht über hohe Kosten aufregen.

Viele Grüße...
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von Sachse28 »

Theoretisch ist ein Sprachkurs überhaupt nicht notwendig. Ein Selbststudium reicht. Sie kann bei der Beantragung des Visums auch direkt ein Interview mit dem Konsulatsmitarbeitern führen. Natürlich vorausgesetzt, sie hat dann schon gute Sprachkenntnisse ...
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von AngelofMoon »

T-Bob hat geschrieben:Hast du dich vorher über Alternativen schlau gemacht?
Ja habe ich und im anderen Tread dazu auch was geschrieben.
Es gibt keine Schule hier an der Deutsch als Fremdsprache gelernt wird, nur eine Privatschule in der Provinzhauptstadt.
T-Bob hat geschrieben:Meine Frau hat ebenfalls eine private Schule besucht und für 3 Monate Sprachschule rund 2500 Yuan bezahlt (inkl. Unterichtsmaterial )
So viel kostet ca. der Unterricht an der Privatschule in einen Monat und das ist ja noch nicht alles.
T-Bob hat geschrieben:da muss man sich dann auch nicht über hohe Kosten aufregen.
Über die Kosten rege ich mich nicht auf, ich habe sie nur mal hier angegeben.
Da von mal abgesehen kommt es auch immer darauf an wo der Ehepartner in China lebt und noch viele andere Faktoren die nie berücksichtigt worden sind.
Ich habe den Bericht jetzt nicht hier und muss es so mal über den Daumen peilen, nach meinen Wissen bestehen ca 33% der Prüfungsteilnehmer den A1 nicht (Insgesammt, nicht nur auf China bezogen).
Rechne dieses mal um auf den Ehegattennachzug, die Zahlen werden Jährlich von der Bundesregierung herausgegeben.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von AngelofMoon »

Sachse28 hat geschrieben:Theoretisch ist ein Sprachkurs überhaupt nicht notwendig. Ein Selbststudium reicht. Sie kann bei der Beantragung des Visums auch direkt ein Interview mit dem Konsulatsmitarbeitern führen. Natürlich vorausgesetzt, sie hat dann schon gute Sprachkenntnisse ...
Das ist richtig, aber die Sprachkenntnisse müssten dann schon im Bereich von B1 sein um den Visumsantrag ohne Zertifikat bei der Deutschen Auslandsvertretung zu beantragen.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von TomTom »

AngelofMoon hat geschrieben:Die Allgemeinen Menschenrechte
unbekannt hat geschrieben:Versuch mal Deinen letzten roten Satz ins chinesische zu bringen.

Irgendwie kommt da immer nur "没有" raus :lol:
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von unbekannt »

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