Sprachnachweis Ehegattennachzug

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
Benutzeravatar
Henry_
Forumexperte
Forumexperte
Beiträge: 265
Registriert: 23.02.2008, 15:24

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von Henry_ »

Sorry, ich konnte im Moment über die Suchfunktion nichts finden.
Muss eigentlich der Sohn meiner chinesischen Frau (also mein
Stiefsohn 11 Jahre alt) auch einen A1 Sprachtest machen?
(Noch sind wir nicht verheiratet, aber es interessiert mich dennoch)

Ich erinnere mich, dass dies bisher nicht notwendig war. Hat
sich da etwas verändert?



Henry_
Benutzeravatar
edmund27
VIP
VIP
Beiträge: 2437
Registriert: 08.10.2009, 16:52
Wohnort: Nidderau

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von edmund27 »

Sehr ich richtig du wohnst in London. Wenn du deutscher Staatsbürger bist und in England wohnst, dann entfällt der Sprachtest. Du würdest dann unter Eu-Recht fallen , weil du Eu-Bürger bist. 8) 8)
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
Benutzeravatar
AngelofMoon
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 908
Registriert: 22.05.2011, 12:29

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von AngelofMoon »

Henry_ hat geschrieben:Sorry, ich konnte im Moment über die Suchfunktion nichts finden.
Muss eigentlich der Sohn meiner chinesischen Frau (also mein
Stiefsohn 11 Jahre alt) auch einen A1 Sprachtest machen?
(Noch sind wir nicht verheiratet, aber es interessiert mich dennoch)
Nein erst ab dem 16. Lebensjahr wenn ich es richtig in Erinnerung habe.
§ 32 Kindernachzug

(1) Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn

der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 besitzt,
1a. der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 19 besitzt oder die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben und mindestens ein Elternteil eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 19 besitzt oder
beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen und das Kind seinen Lebensmittelpunkt zusammen mit seinen Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil in das Bundesgebiet verlegt.
entfällt

(2) Einem minderjährigen ledigen Kind, welches das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn es die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, dass es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann, und beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen.

(2a) Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a besitzt, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft bereits in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union bestand, in dem der Ausländer die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzt. Dasselbe gilt, wenn der Ausländer unmittelbar vor der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a besaß.

(3) Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, welches das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen.

(4) Im Übrigen kann dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es auf Grund der Umstände des Einzelfalls zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist. Hierbei sind das Kindeswohl und die familiäre Situation zu berücksichtigen.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Benutzeravatar
Henry_
Forumexperte
Forumexperte
Beiträge: 265
Registriert: 23.02.2008, 15:24

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von Henry_ »

Ich lebe in Hamburg, London und JiangYou.
Allerdings werden sich meine beruflichen Aktivitäten
wohl von China aus nicht realisieren lassen und daher
überlege ich, ob ich sie (beide) nicht nach Hamburg
hole. Ohne Heirat geht das nicht, ich weiß.. ist aber
für mich kein Problem (auf eine Ehe mehr kommt es
nicht drauf an)

Henry_
Benutzeravatar
da hai
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 642
Registriert: 25.03.2007, 16:08
Wohnort: Stuttgart
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 5 Mal

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von da hai »

AngelofMoon hat geschrieben:
da hai hat geschrieben:Ja und wenn deine Frau über einen gewissen Bildungsstand verfügen und somit unter die Kategorie mit erkennbar geringem Integrationsbedarf fallen würde, müsste sie den Sprachkurs wohl auch nicht besuchen.
Erst einmal ist diese Aussage so nicht richtig, da solltest du dich aber ganz schnell informieren wann das zutrifft.
Zum Beispiel würde deine Frau die ihr Studium in Kunst gemacht hat nicht dazu gehören.
Aus:Chinesischer Ehepartner: Beschäftigt oder arbeitslos?
Meine Frau ist mit einem Studentenvisum nach Deutschland gekommen. Dafür musste sie ein fachspezifisches Interview in Peking führen.

Meine Bemerkung war auch darauf gemünzt, dass edmund sagte, dass seine Frau A1 nicht bräuchte, wenn sie im Badminton in der Weltrangliste stehen würde. Ja und wenn sie eine berühmte Schauspielerin, ein Topmodel oder eben über einen gewissen Bildungsstand verfügen würde eben auch nicht. Das bestimmte Gruppen bevorzugt werden ist doch klar, richtig und auch notwendig.
AngelofMoon hat geschrieben:
da hai hat geschrieben:Weiß nicht wo ich so recht mein Kreuz machen soll. Meine Frau hat in China Kunst (Bachelor) studiert.....
Wenn ich jetzt so denken würde wie du, wäre meine nächste Frage: Für was brauchen wir hier jemanden der Kunst Studiert hat und damit nicht einmal seinen Lebensunterhalt verdienen kann?
Diese Frage könnte man auch anderen stellen.
Meinst du etwa dass jeder welcher in einer Binationalen Ehe lebt dem Staat (Bürger) auf der Tasche liegt?
Das dürfte bei den wenigsten der Fall sein, welche einen Deutschen Ehepartner haben.
Gibt es bestimmt auch aber es ist nicht die Regel.
Das behaupte ich auch nicht. Allerdings hängt Arbeitslosigkeit und staatliche Abhängigkeit sehr wohl mit dem Bildungsniveau zusammen. Es geht aber nicht nur um den finanziellen Aspekt, sondern auch um die Integration in die Gesellschaft.
AngelofMoon hat geschrieben:
da hai hat geschrieben:Die Frage ist ja warum sie den Test nicht bestehen. Wer sagt dir, dass es bei diesen 33 Prozent die widrigen Umstände sind?
Informiere dich mal genau bevor du so etwas schreibst.
Beim Verband Binationaler Ehe kann man einige Geschichten von Betroffenen lesen.
Nur ist das dann für Leute wo es keine Probleme beim Ehegattennachzug gegeben hat nicht mehr von Interesse. Da es sie selber ja nicht mehr betrifft.
Wenn ich so die Argumente mit den 20.000 € für einen zweimonatigen Sprachkurs lese möchte ich da doch ein wenig zweifeln. Das es immer Einzelschicksale gibt würde ich auch nie bestreiten wollen. Übrigens melden sich nicht nur die nicht, die keine Probleme bzgl. Ehegattennachzug haben, sondern auch diejenigen nicht, die gar keinen Bock haben die Sprache zu lernen.
Benutzeravatar
da hai
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 642
Registriert: 25.03.2007, 16:08
Wohnort: Stuttgart
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 5 Mal

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von da hai »

qpr hat geschrieben:Ich gebe dir gerne die Telefonnummer vom Leiter der Schule in Xi´an, dann kannst du dich gerne einmal persönlich mit ihm unterhalten ( wie ich es vor ein paar Wochen gemacht habe).
Xi'an war nur ein Beispiel was ich als erstes gefunden habe. Institute in anderen Städten bieten das zu ähnlichen Preisen an. Da gibt es dann auch kleine Intensivgruppen für 5.000 - 8.000 RMB.
qpr hat geschrieben:
da hai hat geschrieben: Ja und wenn deine Frau über einen gewissen Bildungsstand verfügen
Wie das gemeint war habe ich einen Post vorher erklärt.
qpr hat geschrieben:Wir reden hier von Menschen und nicht von Klientel.

Wenn ich deine Aussagen lese, denke ich mir, daß du dich für etwas besseres hälst und auf Menschen, die nicht studiert sind, herabschaust ( Sorry wenn ich falsch liege, aber ich kann mich ja nur auf deine Aussagen beziehen).

Es soll auch Menschen geben, die nicht studiert haben und trotzdem was aus ihrem Leben gemacht haben.
Aber anscheinend ist dir der Bildungsstand wichtiger als der Mensch selber.
Scher doch bitte nicht alle Ungebildeten über einen Kamm.
und @tanzhou

Bildung ist sehr universell und schließt nicht nur ein Studium mit ein. Das wäre auch völlig absurd. Genauso absurd ist es aber auch, die Problematik der Nicht-Integration zu verleugnen. Vor allem in den Großstädten haben sich Gebiete herausgebildet, wo Migranten quasi unter sich leben und mitunter selbst die dritte Generation nur gebrochen Deutsch spricht (siehe mangelnde Sprachenntnisse Kindergarten, Grundschule). Das dies nicht wirklich zu einer Integration führt, ist doch wohl jedem klar. Die Ursache des Ganzen ist dabei vor allem mangelnde Bildung. Bildung, Ausbildung, sonstige Wissensaneignung oder Erziehung jedweder Art. Wenn ich hier in Cannstatt (Stuttgarter Stadtbezirk mit sehr hohem Ausländeranteil) sehe, wie die Leute achtlos ihren Müll und Dreck auf die Straße schmeißen/kippen, könnte ich das Kotzen kriegen. Die Ursache dafür sehe ich sehr wohl in der fehlenden Bildung. Weil sich schlicht und ergreifend kein Kopf um irgendetwas gemacht wird. Da nehme ich natürlich die Nicht-Migranten nicht aus. Aber wenn ich hier die Wahl habe zwischen studierten Türken / Afrikanern / Asiaten einerseits und Bauern aus der Provinz andererseits, dann fällt mir eine Entscheidung nicht schwer.

Bei der ganzen Diskussion wird zudem vergessen, dass diese Regelung sehr wohl einen bestimmten Grund hat. Nämlich es einer gewissen Klientel - und hier meine ich es ganz genau so wie ich es schreibe - zu erschweren, bewußt in die Sozialsysteme einzuwandern. Dabei sollte man nicht vergessen, dass bi-nationale Ehen natürlich auch Ehen zwischen Ausländern und Deutschen mit Migrationshintergrund (und dabei gleicher ursprünglicher Nationalität) mit einschließt.

Wie bereits schon einmal geschrieben, würde ich eine Lösung wie beim Studentenvisum begrüßen, nach der der Ehepartner innerhalb einer bestimmten Zeit ein gewisses Sprachniveau vorweisen muss. Diese Regelung wird aber nie und nimmer händelbar sein.
Benutzeravatar
da hai
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 642
Registriert: 25.03.2007, 16:08
Wohnort: Stuttgart
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 5 Mal

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von da hai »

@qpr Unsere Posts haben sich überschnitten. Zu ein paar Aspekten deines letzten Posts habe ich ja bereits in meinem vorhergehenden Post etwas geschrieben.
Benutzeravatar
edmund27
VIP
VIP
Beiträge: 2437
Registriert: 08.10.2009, 16:52
Wohnort: Nidderau

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von edmund27 »

@da hai

Einige deiner Argumente mögen ja zu treffen. Aber was die Integration betrifft, so hat der Sprachtest überhaupt dazu nichts beigetragen. Ich bin Mitglied im Verband der binationalen Partnerschaften. Hier wird eine rege Diskussion über den Sinn des Sprachtest geführt. Und hier gibt es viele kompetente Leute, die sich jeden Tag mit dem Thema befassen. Und es sind keine Einzelschicksale. Es gibt sehr viele binationale Ehepartner mit dem gleichen Problem. Und das mit den Ausnahmen in Bezug auf A1 ist laut mehreren Staatsrechtler verfassungwidrig und verstößt gegen Artikel 3. Ich hatte ein interessantes Telefonat mit meinem zuständigen Richter. Der hat mir im Gespräch auch bestätigt, dass diese Ausnahmen alle verfassungswidrig sind. Und zu meiner Klage hat er gesagt, es gäbe zu dem Thema sehr viele Klagen, aber ich müsste warten bis ich dran bin. Und dann darf man bei diesem Urteil nicht vergessen es war die 3 Instanz. Was passiert wenn die beklagte jetzt Revision einlegen würde. Dann ginge es zur 4. Instanz. Was dann passiert ist doch klar dann ist der A1 ganz weg.
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
Benutzeravatar
AngelofMoon
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 908
Registriert: 22.05.2011, 12:29

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von AngelofMoon »

da hai hat geschrieben:Meine Frau ist mit einem Studentenvisum nach Deutschland gekommen. Dafür musste sie ein fachspezifisches Interview in Peking führen.
Meine Frage war rein Rhetorisch auf das was du geschrieben hast.
Ich werde niemanden das Recht auf ein Gemeinsames Eheleben/Familienleben verweigern.
da hai hat geschrieben:Meine Bemerkung war auch darauf gemünzt, dass edmund sagte, dass seine Frau A1 nicht bräuchte, wenn sie im Badminton in der Weltrangliste stehen würde. Ja und wenn sie eine berühmte Schauspielerin, ein Topmodel oder eben über einen gewissen Bildungsstand verfügen würde eben auch nicht. Das bestimmte Gruppen bevorzugt werden ist doch klar, richtig und auch notwendig.
Vor dem Gesetz sind alle gleich aber andere sind gleicher?
Für so etwas habe ich kein Verständnis.
Es fängt schon mit unserer Verfassung/Grundgesetz an.
Ein GG darf nur dann eingeschränkt werden, wenn dieses Allgemein gilt und nicht einer Personengruppe.
Entweder man macht den Sprachnachweis vor dem Ehegattennachzug für alle oder für keinen.
Zur Information, es gibt kein Land außerhalb Europas, wo beim Ehegattennachzug vorher ein Sprachnachweis erbracht werden muss.
da hai hat geschrieben:Wenn ich so die Argumente mit den 20.000 € für einen zweimonatigen Sprachkurs lese möchte ich da doch ein wenig zweifeln.
Bei der Summe habe auch ich meine Zweifel, ich habe ja als Einführung geschrieben was ein Sprachkurs am Goethe Institut in Beijing kostet.
Den Finanzielle Aspekt kann man aber nicht unbeachtet lassen, da jeder ein anderes Einkommen hat.
Der eine kann ohne Probleme 3 Sprachkurse seines Ehepartners finanzieren, der andere einen und wieder andere können dieses überhaupt nicht.
Beim Nachziehenden Ehepartner sieht es genauso aus, für den einen ist dieses kein Problem für den anderen ist es aber ein extremes Problem eine Summe in dieser Größe auf zu bringen.
Davon abgesehen sagen die EU Richtlinien das ein Integrationsnachweis vor dem Ehegattennachzug unzulässig ist, nur weil der deutsche Gesetzgeber ein anderes Wort dafür benutzt (Integrationswilligkeit) hat er sich da dann nicht an dieser Richtlinie gehalten.
Das hat die EU Kommission bei anderen EU Ländern klar gesagt.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Benutzeravatar
da hai
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 642
Registriert: 25.03.2007, 16:08
Wohnort: Stuttgart
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 5 Mal

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von da hai »

AngelofMoon hat geschrieben:
da hai hat geschrieben:Meine Frau ist mit einem Studentenvisum nach Deutschland gekommen. Dafür musste sie ein fachspezifisches Interview in Peking führen.
Meine Frage war rein Rhetorisch auf das was du geschrieben hast.
Ich werde niemanden das Recht auf ein Gemeinsames Eheleben/Familienleben verweigern.
da hai hat geschrieben:Meine Bemerkung war auch darauf gemünzt, dass edmund sagte, dass seine Frau A1 nicht bräuchte, wenn sie im Badminton in der Weltrangliste stehen würde. Ja und wenn sie eine berühmte Schauspielerin, ein Topmodel oder eben über einen gewissen Bildungsstand verfügen würde eben auch nicht. Das bestimmte Gruppen bevorzugt werden ist doch klar, richtig und auch notwendig.
Vor dem Gesetz sind alle gleich aber andere sind gleicher?
Für so etwas habe ich kein Verständnis.
Es fängt schon mit unserer Verfassung/Grundgesetz an.
Ein GG darf nur dann eingeschränkt werden, wenn dieses Allgemein gilt und nicht einer Personengruppe.
Entweder man macht den Sprachnachweis vor dem Ehegattennachzug für alle oder für keinen.
Zur Information, es gibt kein Land außerhalb Europas, wo beim Ehegattennachzug vorher ein Sprachnachweis erbracht werden muss.
Ist es wirklich unfair, wenn ich jemandem auf Grund spezieller Eigenschaften (bspw. Bildung) einen Vorteil verschaffe, jemand anderem diesen Vorteil aber auf Grund des Mangels der speziellen Eigenschaften nicht gewähre, ihn aber auch nicht schlechter stelle? Aktuelles Beispiel ist ja die Blue Card, in derem Rahmen für Fachkräfte aus Indien und China die Eintrittshürden für den deutschen Arbeitsmarkt gesenkt wurden. Hier ist doch vollkommen klar, dass eine Ungleichbehandlung notwendig ist. Oder sollten wir stattdessen lieber 1.000 Menschen ohne Schulabschluß aufnehmen. Zwar gibt es auch in Deutschland mehr als genug Arbeitssuchende ohne Schulabschluss, aber wen interessiert das schon? Die fairste aller Lösungen wäre es doch eigentlich, einfach jeden der nach Deutschland kommen möchte aufzunehmen.
AngelofMoon hat geschrieben:
da hai hat geschrieben:Wenn ich so die Argumente mit den 20.000 € für einen zweimonatigen Sprachkurs lese möchte ich da doch ein wenig zweifeln.
Bei der Summe habe auch ich meine Zweifel, ich habe ja als Einführung geschrieben was ein Sprachkurs am Goethe Institut in Beijing kostet.
Den Finanzielle Aspekt kann man aber nicht unbeachtet lassen, da jeder ein anderes Einkommen hat.
Der eine kann ohne Probleme 3 Sprachkurse seines Ehepartners finanzieren, der andere einen und wieder andere können dieses überhaupt nicht.
Beim Nachziehenden Ehepartner sieht es genauso aus, für den einen ist dieses kein Problem für den anderen ist es aber ein extremes Problem eine Summe in dieser Größe auf zu bringen.
Davon abgesehen sagen die EU Richtlinien das ein Integrationsnachweis vor dem Ehegattennachzug unzulässig ist, nur weil der deutsche Gesetzgeber ein anderes Wort dafür benutzt (Integrationswilligkeit) hat er sich da dann nicht an dieser Richtlinie gehalten.
Das hat die EU Kommission bei anderen EU Ländern klar gesagt.
Aber selbst deine Rechnung stimmt nicht so ganz. Mir ist z.B. nicht klar wieso das Essen für zwei Personen berechnet wird. Und 200 RMB im Monat für U-Bahn Tickets? Des Weiteren muss sie Miete, Strom und Wasser auch zahlen, wenn sie irgendwo anders lebt. Das Gleiche gilt für das Essen, Bustickets etc. Die Heimfahrt zur Golden Week ist zudem ihr Privatvergnügen und kann wohl kaum in die Rechnung einbezogen werden. Damit sind die einzig relevanten Kosten die 6.150 RMB + Hin und Rückfahrt zu Ihren Eltern (500 RMB), was in Summe 6.650 RMB ergibt. Hinzurechnen kann man noch Mietunterschiede zwischen Heimatort und Peking.

Und noch einmal was zum Thema Fairness und Gleichbehandlung, wo ich bei dem von edmund hier gelesenen echt wütend werde. Sorry schon einmal im Voraus, falls es etwas unhöflich wird.

Wie ich in dem anderen Thread, den du weiter oben auch verlinkt hast, geschrieben habe, mussten viele Freunde von uns schon nach China zurück. Wir haben Freunde "verloren" die hier über acht Jahre in Deutschland gelebt haben. Die hatten hier deutsche Freunde, manche haben deutsch gedacht. Die haben sich den Arsch für ihr Studium, ihre Zukunft und ihren Verbleib in Deutschland aufgerissen. Angefangen vom Sprachkurs in China (den sie natürlich selbst zahlen mussten) über den Sprachkurs in Deutschland (je nach Stadt hatten sie ein bis zwei Jahre Zeit die DSH-Prüfung zu bestehen) bis hin zu ihrem erfolgreichen Studium (5-6 Jahre). Nach dem Studium hatten viele von denen die gehen mussten, zwar einen Job, verdienten, obwohl sie davon leben konnten, aber nach Gesetzgebung nicht genug um weiter in Deutschland zu bleiben. Ich kann mich noch genau an den Abschied von einem Pärchen (verheiratet beides Chinesen - sie Medizin in China und Chemie in Deutschland, er Amerikanistik in China und Übersetzung in Deutschland studiert) erinnern, die wieder in ihre Heimatstadt Shanghai zurück mussten. Von der Mentalität und den Menschen dort haben sie sich im Laufe der Zeit völlig entfremdet. Die haben geheult wie die Schloßhunde. Die wollten nichts weiter als in Deutschland bleiben. Von ihrem Denken waren die einfach in Deutschland zu Hause. Und dann muss ich so einen absoluten Rotz von Unfairness und Ungleicheit hier im Forum lesen. Was verdammt ist denn die Leistung die die angeheirateten Frauen um die es hier in diesem Thread geht, vollbracht haben, um nach Deutschland zu kommen? Das Einzige was sie in ihrem ganzen Leben dafür tun mussten, ist einen Deutschen zu heiraten. Während viele von unseren chinesischen Freunden, die seit Jahren hier in Deutschland gelebt und gearbeitet haben und voll in die Gesellschaft integriert waren, um die Aufenthaltserlaubnis kämpften und letztlich das Land verlassen mussten, wird ihnen die Aufenthaltserlaubnis in den Allerwertesten geschoben. Natürlich sollen sie auch nach Deutschland kommen. Aber kann man im Gegenzug nicht auch etwas verlangen? Ein Zeichen des Willens mich in das Land integrieren zu wollen? Nein, statt etwas für diese Chance zu tun und sich auf den Hintern zu setzen und wie blöd Tag und Nacht für A1 zu lernen, wird sich bemitleidet, gejammert und Deutschland mit Klagen überzogen. Erzähle mir hier keiner was von Fairness. Manche haben den Schuß im Wald echt nicht gehört.
Benutzeravatar
Henry_
Forumexperte
Forumexperte
Beiträge: 265
Registriert: 23.02.2008, 15:24

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von Henry_ »

da hai hat geschrieben: Das Einzige was sie in ihrem ganzen Leben dafür tun mussten, ist einen Deutschen zu heiraten.
JA UND?
Wo ist das Problem? Ist zwar illegal aber machen doch alle so.
Ich will jetzt nicht zur Scheinehe aufrufen aber irgendwie kann
ich nur den Kopf schütteln.


Henry_
Benutzeravatar
da hai
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 642
Registriert: 25.03.2007, 16:08
Wohnort: Stuttgart
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 5 Mal

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von da hai »

Henry_ hat geschrieben:
da hai hat geschrieben: Das Einzige was sie in ihrem ganzen Leben dafür tun mussten, ist einen Deutschen zu heiraten.
JA UND?
Wo ist das Problem? Ist zwar illegal aber machen doch alle so.
Ich will jetzt nicht zur Scheinehe aufrufen aber irgendwie kann
ich nur den Kopf schütteln.


Henry_
Manchmal hilft es ungemein, wenn man zumindest ansatzweise versucht, einen Text im Gesamtkontext zu verstehen und nicht sinnlos irgendeinen Satz daraus rauspickt. Über so viel mangelndes Lese- und Textverständnis kann ich irgendwie nur den Kopf schütteln.
Benutzeravatar
Henry_
Forumexperte
Forumexperte
Beiträge: 265
Registriert: 23.02.2008, 15:24

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von Henry_ »

da hai hat geschrieben:
Henry_ hat geschrieben:
da hai hat geschrieben: Das Einzige was sie in ihrem ganzen Leben dafür tun mussten, ist einen Deutschen zu heiraten.
JA UND?
Wo ist das Problem? Ist zwar illegal aber machen doch alle so.
Ich will jetzt nicht zur Scheinehe aufrufen aber irgendwie kann
ich nur den Kopf schütteln.


Henry_
Manchmal hilft es ungemein, wenn man zumindest ansatzweise versucht, einen Text im Gesamtkontext zu verstehen und nicht sinnlos irgendeinen Satz daraus rauspickt. Über so viel mangelndes Lese- und Textverständnis kann ich irgendwie nur den Kopf schütteln.

....keine Sorge, intellektuell habe ich deine Post's schon verstanden


Henry_
Benutzeravatar
da hai
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 642
Registriert: 25.03.2007, 16:08
Wohnort: Stuttgart
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 5 Mal

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von da hai »

@ qpr Ich finde es immer wieder erschreckend wie schnell sich Leute persönlich angegriffen fühlen. Habe ich dich etwa in irgendeiner Weise angesprochen? Bloß weil deine Frau Chinesin ist beziehst du das auf dich? Ich habe auf einen Post von AngelofMoon bzgl. Fairness und klagende bi-nationale Ehepaare geantwortet.

Zitat:
Und noch einmal was zum Thema Fairness und Gleichbehandlung, wo ich bei dem von edmund hier gelesenen echt wütend werde.

Was zum Teufel hat das mit dir und deiner Frau zu tun, die alles dafür tut diesen A1 Test zu bestehen? Ich verstehe es echt nicht.

Zum Thema Bildung sag ich nichts mehr. Ich dachte eigentlich, dass das bei meinem vorhergehenden Post klar geworden ist. Und nicht alle Chinesen die im Ausland studieren haben ein reiches Elternhaus. Viele haben in China gearbeitet um sich das Geld für das Auslandsstudium zu sparen und haben dies auch in Deutschland getan. Am Wochenende hat meine Frau immer nach einer kompletten Schicht bei McDoof noch die Nacht durch in einer Bar gekellnert. Irgendwie scheinst du komische Vorstellungen und Vorurteile vom Studentenleben zu haben.
Benutzeravatar
da hai
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 642
Registriert: 25.03.2007, 16:08
Wohnort: Stuttgart
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 5 Mal

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von da hai »

@qpr Keine Sorge, bin gaaanz ruhig :D. Hatte eigentlich gedacht, dass es durch den unten noch mal zitierten Satz klar wird, worauf sich der letzte Absatz bezieht. Leider lässt sich das jetzt auch nicht mehr anpassen.

Hab noch nen schönes und erholsames Wochenende!
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste