Sprachnachweis Ehegattennachzug
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Ach. Es geht hier um ne VB gegen nen Gesetz. Okay, hab den Thread hier nur überflogen.
Aber stimmt. Dann wirds wohl eher an der Frist scheitern.
Aber stimmt. Dann wirds wohl eher an der Frist scheitern.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
mal so doof gefragt:AngelofMoon hat geschrieben: Miete kalt 1350,- RMB pro Monat gesammt 4050,- RMB
Strom und Gas für drei Monate 1600,- RMB
Lebensmittel pro Monat für 2 Personen ca. 2400,- RMB gesammt ca. 7200,- RMB
Heimfahrt zur Familie in den Golden Weeks Hin und Zurück 600,- RMB (Hard Seater)
ohne Sprachkurs würde die gute Dame weder Wohnung, Energie, Verpflegung noch Fahrt wahlweise zu ihrer Familie oder zu ihrem Ehemann benötigen?
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
und käme sie schneller nach Deutschland (denn darum geht es doch), hätte sie natürlich auch ohne Deutschkenntnisse sofort einen lebenshaltungskosten-deckenden Job, ajaqpr hat geschrieben:Mal doof geantwortet:otternase hat geschrieben:
mal so doof gefragt:
ohne Sprachkurs würde die gute Dame weder Wohnung, Energie, Verpflegung noch Fahrt wahlweise zu ihrer Familie oder zu ihrem Ehemann benötigen?
Ohne Sprachtest hätte die gute Dame noch ihre Arbeitsstelle und könnte ihre laufenden Unkosten decken.
sorry, ich habe Verständnis dafür, wenn jemand sich über die Sprachanforderungen ärgert, weil so die Ehe erst Monate später gelebt werden kann, aber wer die Kosten als Grund für Protest aufführt, ist meiner Ansicht nach nicht glaubwürdig. Eine Ehe überhaupt, eine binationale Ehe sowieso kostet viel Geld, wer so aufs Geld achten muss, dass die Kosten dafür weh tun, sollte sich die ganze Sache besser nochmal überlegen!
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Die Unkostenaufstellung war von mir nur als Einstand für dieses Thema und als Beispiel gegeben.otternase hat geschrieben:mal so doof gefragt:
ohne Sprachkurs würde die gute Dame weder Wohnung, Energie, Verpflegung noch Fahrt wahlweise zu ihrer Familie oder zu ihrem Ehemann benötigen?
Es gibt aber immer wieder Leute wie T-Bob (auf der ersten Seite) die Ihre Situation auf andere Projektzieren, obwohl die Umstände anders sind.
Sie und Ihre Familie leben in ein und der selben Stadt (1100 km von Beijing), also keine Fahrkosten und ein Besuchervisum zu Ihren Ehemann in Deutschland würde sie nicht bekommen wegen fehlender Familiäre Verwurzelung und Rückkehrbereitschaft. Wobei die Rückkehrbereitschaft wieder von der Familiäre Verwurzelung abhängig gemacht wird.
Unter Familiäre Verwurzelung ist zu verstehen Ehemann und Kind im Heimatland des Visumspflichtigen, was natürlich logisch ist wenn man mit jemanden verheiratet ist der in Deutschland arbeitet und lebt.
Zur Info, es gibt keine Schule in Ihrer Stadt wo Deutsch unterrichtet wird, es gibt eine Privatschule in der Provinzhauptstadt aber diese ist Teurer als das Goethe Institut in Beijing und nicht jeder kann sich dort anmelden.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Also ich glaube hier haben einige mein Anliegen nicht genau verstanden. Meine Frau möchte gerne Ihr Deutsch verbessern. Sie war bevor wir heirateten zweimal in Deutschland und hat sich frei ohne mich hier bewegt. Wenn meine Frau nach Deutschland kommt lernt sie natürlich Deutsch und kann hier das Erlernte gleich umsetzen. Sie wird hier im Badmintonverein spielen und da wird sie auch Ihr Deutsch verbessern.
Den Ablehnungsbescheid habe ich erhalten und die Klageschrift ist eingereicht. Zum Sprachtest ist noch zu sagen, das im Gesetz dazu nichts steht. Ich zitiere: §30 Absatz 3 der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.
Und dies wurde bei meiner Frau nicht geprüft.
Den Ablehnungsbescheid habe ich erhalten und die Klageschrift ist eingereicht. Zum Sprachtest ist noch zu sagen, das im Gesetz dazu nichts steht. Ich zitiere: §30 Absatz 3 der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.
Und dies wurde bei meiner Frau nicht geprüft.
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
@AngelofMoon
Darf ich noch eins zum Sprachtest ergänzen was wichtig ist. Es sind laut meinem Bescheid vom 26.04.2012 nur Sprachzertifikate zugelassen nach dem Standart der Association of Language Testers in Europe. Und nach meinen Informationen erfüllt nur das Goehte Institut in Beijing die Anforderung.
Aber ich gebrauche mal die Worte meines großen Landsmannes. Der Worte sind genug gewechselt. Nun lasst mich Taten sehen.
Ohne Ursache keine Wirkung.
Darf ich noch eins zum Sprachtest ergänzen was wichtig ist. Es sind laut meinem Bescheid vom 26.04.2012 nur Sprachzertifikate zugelassen nach dem Standart der Association of Language Testers in Europe. Und nach meinen Informationen erfüllt nur das Goehte Institut in Beijing die Anforderung.
Aber ich gebrauche mal die Worte meines großen Landsmannes. Der Worte sind genug gewechselt. Nun lasst mich Taten sehen.
Ohne Ursache keine Wirkung.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Edmund das ist ein Gesetz, was nur aussagt das sich der Nachzugswillige Ehepartner auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.edmund27 hat geschrieben:Zum Sprachtest ist noch zu sagen, das im Gesetz dazu nichts steht. Ich zitiere: §30 Absatz 3 der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.
Was darunter genau zu verstehen ist findest Du in der Vwv zum Aufenthaltsgesetz unter 30.1.2.3.1
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile
In China gibt es jetzt 7 Sprachlernzentren plus Hongkong wo man die Deutsche Sprache erlernen kann und wo die Prüfung durch das Goethe Institut gemacht werden.edmund27 hat geschrieben:Und nach meinen Informationen erfüllt nur das Goehte Institut in Beijing die Anforderung.
http://www.goethe.de/ins/cn/lp/dll/deindex.htm
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
@AngelofMoon
Vielen Dank für die Informationen. So was ähnlich war mir bekannt, aber ich hatte nur eine Info gelesen, es gäbe eine interne Dienstanweisung des auswärteigen Amtes nur Zertifikate von Gothe Instituten anzuerkennen. Ich werde nochmal nach der Quelle nachforschen.
Aber was du mir geschickt hast ist nur eine Verwaltungvorschrift und keinen Gesetzescharakter. Ich habe mal beim Wasser-und Schifffahrtsamt gearbeitet. Dort hatte wir mal einen Fall wo eine Verwaltungsvorschrift gekippt wurde. Es einer geklagt und sich auf das Gesetz berufen. Dem Richter war die Vorschrift egal, für Ihn galt nur das Gesetz. Nach der Vorschrift könnte ja nur das Gotheinstitut A1 Prüfungen abnehmen oder sehe ich das falsch.
Vielen Dank für die Informationen. So was ähnlich war mir bekannt, aber ich hatte nur eine Info gelesen, es gäbe eine interne Dienstanweisung des auswärteigen Amtes nur Zertifikate von Gothe Instituten anzuerkennen. Ich werde nochmal nach der Quelle nachforschen.
Aber was du mir geschickt hast ist nur eine Verwaltungvorschrift und keinen Gesetzescharakter. Ich habe mal beim Wasser-und Schifffahrtsamt gearbeitet. Dort hatte wir mal einen Fall wo eine Verwaltungsvorschrift gekippt wurde. Es einer geklagt und sich auf das Gesetz berufen. Dem Richter war die Vorschrift egal, für Ihn galt nur das Gesetz. Nach der Vorschrift könnte ja nur das Gotheinstitut A1 Prüfungen abnehmen oder sehe ich das falsch.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Nein es gibt da mehrere Möglichkeiten.edmund27 hat geschrieben:Nach der Vorschrift könnte ja nur das Gotheinstitut A1 Prüfungen abnehmen oder sehe ich das falsch.
Deutschland ist ja nicht dass einzigste Land in dem Deutsch gesprochen/geschrieben wird, da sind ja auch noch Österreich und die Schweiz.
So viel mir bekannt ist, gibt es aber in China nur die Sprachlernzentren welche mit dem Goethe Institut zusammen arbeiten und nur dort können die Prüfungen gemacht werden.
Es gibt bestimmt noch mehr Schulen wo Deutsch unterrichtet wird aber die Abschlüsse werden nicht anerkannt. Die Prüfung für den Sprachnachweis wird von Mitarbeitern des Goethe Institut durch geführt (nicht von den Lehrern der Sprachkurse).
Wer die Prüfungsmodule aber entwickelt hat ist mir nicht bekannt.
Der Unterricht wurde vom Goethe Institut und der telec GmbH ausgearbeitet, für Österreich wurde dieses von der telec GmbH überarbeitet.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
VG Oldenburg (Oldenburg) 11. Kammer, Beschluss vom 10.05.2012, 11 B 3223/12
§ 28 Abs 1 S 5 AufenthG, § 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG, § 39 Nr 6 AufenthV, Art 7 Abs 2 EGRL 86/2003
Punkt 5 in der Rechtsprechung sollte man genau lesen, dort steht das was Edmund und auch ich immer geschrieben haben.
http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... focuspoint
§ 28 Abs 1 S 5 AufenthG, § 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG, § 39 Nr 6 AufenthV, Art 7 Abs 2 EGRL 86/2003
Punkt 5 in der Rechtsprechung sollte man genau lesen, dort steht das was Edmund und auch ich immer geschrieben haben.
http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... focuspoint
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Vielen Dank. Den Artikel habe ich mir ausgedruckt und genau durchgearbeitet. Übrigends ist schon ein Akte beim Verwaltungsgericht angelegt. Die Ausländerbehörde wird auch beigeladen. Und die Klage wird dem Einzelrichter vorgelegt. Es scheint doch schneller zu gehen als ich dachte.AngelofMoon hat geschrieben:VG Oldenburg (Oldenburg) 11. Kammer, Beschluss vom 10.05.2012, 11 B 3223/12
§ 28 Abs 1 S 5 AufenthG, § 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG, § 39 Nr 6 AufenthV, Art 7 Abs 2 EGRL 86/2003
Punkt 5 in der Rechtsprechung sollte man genau lesen, dort steht das was Edmund und auch ich immer geschrieben haben.
http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... focuspoint
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Das hört sich ja erfreulich an. Kann man Prognosen anstellen ab wann sich das dann tatsächlich in der Praxis ändert? Wochen, Monate oder Jahre? Oder wäre das reine Spekulation?
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Wenn du zeitnah mit deiner Frau zusammen ziehen willst, würde ich nicht drauf warten.tongji_student hat geschrieben:Das hört sich ja erfreulich an. Kann man Prognosen anstellen ab wann sich das dann tatsächlich in der Praxis ändert? Wochen, Monate oder Jahre? Oder wäre das reine Spekulation?
Edmund klagt auch nur für seine Frau - die keine Lust, Zeit oder Deutschkenntnisse hat das A1 Zertifikat zu erwerben.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Woher willst Du dieses wissen.Andy_yi hat geschrieben:die keine Lust, Zeit oder Deutschkenntnisse hat das A1 Zertifikat zu erwerben.
Unterstelle nicht irgendjemanden etwas, was du nicht beweisen kannst.
Das kann man nicht, erst einmal muss ja ein Verhandlungstermin gefunden werden.tongji_student hat geschrieben:Kann man Prognosen anstellen ab wann sich das dann tatsächlich in der Praxis ändert?
Die Frage bleibt wohl ehr die, ob der Deutsche Gesetzgeber den Sprachnachweis aus dem Aufenthaltsgesetz entfernt.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Weil Edmund das selber mal hier ins Forum geschrieben hat - nämlich das bei seiner Frau die entsprechenden Deutschkentnisse vorhanden sein würden, aber die Mitarbeiter kein Interview vorgenommen hätten. Das seine Frau dann nicht eben das A1 beim Goethe-Institut ablegt - was mit vorhandenen Deutschkentnissen ja kein Problem wäre, wird sicherlich eines der oben genannten Gründe haben - was auch sonst.AngelofMoon hat geschrieben: Woher willst Du dieses wissen.
Unterstelle nicht irgendjemanden etwas, was du nicht beweisen kannst.
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