Sprachnachweis Ehegattennachzug

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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AngelofMoon
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von AngelofMoon »

TomTom hat geschrieben:Irgendwie kommt da immer nur "没有" raus :lol:
Wie wäre es mal damit:"普遍的人权"
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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AngelofMoon
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von AngelofMoon »

unbekannt hat geschrieben:普遍的人權是在中國未知
Na ja Du bist ja auch Unbekannt
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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unbekannt
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von unbekannt »

AngelofMoon hat geschrieben:
TomTom hat geschrieben:Irgendwie kommt da immer nur "没有" raus :lol:
Wie wäre es mal damit:"普遍的人权"
Und jetzt frag mal Deine Freundin was das ist?
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happyfuture
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von happyfuture »

Sachse28 hat geschrieben:Theoretisch ist ein Sprachkurs überhaupt nicht notwendig. Ein Selbststudium reicht. Sie kann bei der Beantragung des Visums auch direkt ein Interview mit dem Konsulatsmitarbeitern führen. Natürlich vorausgesetzt, sie hat dann schon gute Sprachkenntnisse ...
gefällt mir bis jetzt am Besten!
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edmund27
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von edmund27 »

qweqwe hat geschrieben:Wie lange wollte Ihr noch über den Sprachtest diskutieren?
Der macht auf jeden Fall Sinn da Du Dich ja mit Deinem Partner unterhalten willst.
Der Partner auch mal eigenständig in Deiner Stadt oder im Dorf unterwegs sein will.
Bei einem Arztbesuch soll es auch von Vorteil sein das man sich verständigen kann.
Ich würde die Hürde noch höher hängen.
Und das für alle die eine Aufenthaltserlaubnis wollen!
Das ist ja eine seltsame Meinung. Der derzeitige Sprachtest ist deshalb unsinnig, weil er nicht für jeden gilt. wenn man so einen Sprachtest einführt muss er für alle Ausländer gültig sein. Oder erkäre mir warum ein Brasilianer und ein Koreaner kein Sprachtest machen muss. Sind diese Ausländer bessere Ausländer wie Chinesen.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von edmund27 »

Sachse28 hat geschrieben:Theoretisch ist ein Sprachkurs überhaupt nicht notwendig. Ein Selbststudium reicht. Sie kann bei der Beantragung des Visums auch direkt ein Interview mit dem Konsulatsmitarbeitern führen. Natürlich vorausgesetzt, sie hat dann schon gute Sprachkenntnisse ...
Grau ist die Theorie und Praxis ist das Andere. Unser FZF wurde abgelehnt wegen des fehlenden Zertifikats. Ein Interview wurde nicht durchgführt. Meine Frau verfügt über ausreichende Sprachkenntnise um sich frei in Deutschland bewegen zu können. Die wurde von der Botschaft ignoriert. Es gab sogar eine Dienstanweisung der Botschaft, wo nur das Zertifikat von dem Goetheinstitut anzuerkennen sei. Die Problematik des A1 ist genau auf www.migazin.de nach zulesen.
Dann noch eins. Wir sind in Europa die einzigen die noch am Sprachtest festhalten. Obwohl es auch hier Juristen gibt, die den Sprachtest für rechtswidrig halten.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von unbekannt »

Warum ziehst Du denn nicht zu Deiner Frau nach China?
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von happyfuture »

edmund27 hat geschrieben:
Sachse28 hat geschrieben:Theoretisch ist ein Sprachkurs überhaupt nicht notwendig. Ein Selbststudium reicht. Sie kann bei der Beantragung des Visums auch direkt ein Interview mit dem Konsulatsmitarbeitern führen. Natürlich vorausgesetzt, sie hat dann schon gute Sprachkenntnisse ...
Grau ist die Theorie und Praxis ist das Andere.
für dich mag das zutreffen :wink:
edmund27 hat geschrieben:Unser FZF wurde abgelehnt wegen des fehlenden Zertifikats.
Einzelschicksal, theoretisch und hier scheinbar auch praktisch!

Eddy, du bist der Hit :P
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von AngelofMoon »

Aus Bremen/Online:Bislang sah das Bundesinnenministerium keinen Handlungsbedarf und beruft sich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2010, wonach der deutsche Sprachtest nicht gegen EU-Recht verstoße. Diese Lage hat sich in der Zwischenzeit verändert: Die EUKommission formulierte im Mai 2011 deutlich, dass das Recht auf Zusammenleben in der Familie Vorrang vor Integrationsanforderungen hat und Sprachtests nicht zu einer Ablehnung der Familienzusammenführung führen dürfen. Anlass war die Klage einer afghanischen Frau vor dem Europäischen Gerichtshof, in der es nur deshalb nicht zu einem entsprechenden Urteil kam, weil die zuständige Behörde in den Niederlanden die Frau einreisen ließ und das Verfahren eingestellt wurde.
Dieses steht nicht nur bei Bremen/Online sondern auch auf anderen Internetseiten.
Auszug aus der EU Richtline 2003/86/EU:
Artikel 7
(1) Bei Einreichung des Antrags auf Familienzusammenführung kann der betreffende Mitgliedstaat vom Antragsteller den Nachweis verlangen, dass der Zusammenführende über Folgendes verfügt:
(a) Wohnraum, der für eine vergleichbar große Familie in der selben Region als üblich angesehen wird und der die in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsnormen erfüllt;
(b) eine Krankenversicherung für ihn selbst und seiner Familienangehörigen, die im betreffenden Mitgliedstaat sämtliche Risiken abdeckt, die in der Regel auch für die eigenen Staatsangehörigen abgedeckt sind;
(c) feste und regelmäßige Einkünfte, die ohne Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen des betreffenden Mitgliedstaates für seinen eigenen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen ausreicht. Die Mitgliedstaaten beurteilen diese Einkünfte anhand ihrer Art und Regelmäßigkeit und können die Höhe der Mindestlöhne und -renten sowie die Anzahl der Familienangehörigen berücksichtigen.
(2) Die Mitgliedstaaten können gemäß dem nationalen Recht von Drittstaatsangehörigen verlangen, dass sie Integrationsmaßnahmen nachkommen müssen.
Auf Nr.2 in der EU Richtline möchte ich die Leute darauf hinweisen das dieses nach der Einreise gefordert werden kann und nicht vor der Einreise.
Ein entsprechendes Gesetz gibt es auch im Aufenthaltsgesetz unter §44a
Die ganze EU Richtline 2003/86/EU werde ich hier nicht schreiben kann jeder selber im Internet suchen und lesen.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von edmund27 »

@ AngelofMoon

Besser hätte ich es auch nicht zitieren können. Ich wir können hier diskutieren solang wir wollen. Irgendjemand wir ein Grundsatzentscheidung herbeiführen und dann ist A1 makulatur. Wenn es keiner von uns ist, macht es halt ein anderer. Vielleicht ist alles schon in den nächsten Monaten Geschichte.
Es gab mal einen Mann, der sagte die Mauer steht noch 100 Jahre lang. Der Mantel der Geschichte ist schnell darüber hinweg geweht. Vielleicht bin ich der jenige der das kippt. Was sein muss, muss sein. In diesem Sinne schau mer mal. 8) 8) 8)
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von canni »

schliesse mich grundsätzlich angel of the moon und Edmund an.

Provokativ sollten wir fragen, wer sind "die", die aus der Kann Entscheidung immer eine Muss Entscheidung machen? Beamte. Ich habe nix gegen die Leute persönlich,. Nur solcher Art voreingenommen ausgebildeten (ich vermeide das Wort abgerichtet ausdrücklich) Staatsverwaltern kann man doch keine Entscheidung zumuten, die Flexibilität erfordert. Wer jemals mit dem FA zu tun hatte kennt das zur Genüge.

Hilft nur Klagen und wer kann das schon? Auch da haben wir ein Glüngelsystem, das dem einen zeitlichen und finanziellen Riegel vorschiebt.

Ich finde gerade bei der Familienzusammenführung sind wir eine knallharte Diktatur geworden. Wer wen wann und wo heiratet ist schon keine freie Entscheidung. Und einen Sprachnachweis vom Goetheinstitut zu fordern, von dem die selbst sagen, ein grosser Prozentsatz Deutscher Staatsbürger würde den nicht bestehen, ist frech. Ich kenne viele Menschen, deutscher Herkunft, die können und wollen auch gar nicht die hochdeutsche Sprache anwenden. Müssen die jetzt auch den Sprachtest machen? In Niederbayern oder auf der Alb? In meiner Grundschule sprachen die Lehrer schwäbisch. Halt so wie die meisten unserer grossen Erfinder!! :)

Es ist eine Untergrabung der angeblichen Grundrechte, uns zu verwehren, dass unser Ehepartner mit uns zusammen leben kann in diesem unseren Lande. Wo Leute leben, die sich mittlerweile ihre eigene Kultur und Land im Land geschaffen haben und die auf deutsch sch....

Ich kann das alles nicht mehr hören. Reduziert auf 0 und 1. Ehrlich gesagt habe ich es satt, diesen Dummköpfen zu folgen. Ich hoffe, die Piraten kriegen noch mehr Zulauf. Diese machtgeilen
xxxxxxxx von schwarz, gelb, rot und grün.. Gerade die letzteren, die sich ja aus Leuten rekrutiert haben, die in ehrlicheren Jahren genau gegen dieses Establishment Steine und andere Dinge geworfen haben. :)

Wehmütig sind die Erinnerungen an unser Land vor dieser Zeit...... Wo der Maler (Anstreicher) noch kein Abitur brauchte um eine Lehrstelle zu bekommen. Weil seine Arbeit nach dem Ergebnis und nicht danach bewertet wurde, wie es zustande kam. Und Menschen noch Menschen waren, auch wenn sie ungarisch, italienisch, polnisch oder schwäbisch, friesisch und bayrisch sprachen.

So, das war das Wort zum Ostersamstag. Und heute abend ziehe ich mir ein Radler rein.... und hoffe auf eine Bundesligamatch haha.. Stuttgart? wow.. Dann werden die den Mänzersängerknaben mal das Häs ausziehen.. hahah :mrgreen:

Gruessi
Canni
der die gefärbten Eierlein vermisst....
und die Zuckerhasen, obwohl, hier laufen doch einige rum auf zwei Beinen.. aber wir sind ja verheiratet, wenn auch unser Staat das nicht so sieht hahaha...
Das Leben ist manchmal wie jemand, der Dir eine Tafel Schokolade hinhält und wenn Du reinbeisst merkst Du, dass es eine Zitrone ist. Mogelpackung.
Wenn du eine Sprache nicht oder nicht richtig sprichst, solltest Du zumindest ein guter Pantomime sein....
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von happyfuture »

canni hat geschrieben:Auch da haben wir ein Glüngelsystem, das dem einen zeitlichen und finanziellen Riegel vorschiebt.
wat is'n Glüngelsystem :?:
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von edmund27 »

happyfuture hat geschrieben:
canni hat geschrieben:Auch da haben wir ein Glüngelsystem, das dem einen zeitlichen und finanziellen Riegel vorschiebt.
wat is'n Glüngelsystem :?:
Also, der Klüngel. Das Wort kommt aus dem kölnschen Wortschatz und wird inzwischen inzwischen auch im deutschen Sprachgebrauch benutzt. Der berühmte kölnsche Klügel ist ein System von Beziehungen auf Gegenseitigkeit. Man könnte auch sagen , es ist eine lokale Form der Korruption. 8) 8) 8)
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von edmund27 »

@ happyfuture

Das muss ich dich entäuschen. Ich bin kein Einzelschicksal. Das seltsame an der Ablehnung ist, dass ich nur nach dem Stand gefragt habe und dazu die Vollmacht meiner Frau mit gesendet habe. Als Antwort kam dann, dass die Papiere wieder dem Ausländeramt vorgelegt werden. Es kann ja sein die Dame von der Visastelle ist nervös geworden. Weil im Gesetz steht nichts vom A1 . Schau mer mal :lol: :lol: :lol:
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von happyfuture »

edmund27 hat geschrieben:@ happyfuture

Das muss ich dich entäuschen. Ich bin kein Einzelschicksal.
Eddy, bin nicht enttäuscht, habe lediglich für mich ein Fazit gezogen und demnach ist deine Frau ein Einzelschicksal! 8)

Wünsche weiterhin gutes Gelingen und belebende Beiträge!

Frohe Ostern

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