Sprachnachweis Ehegattennachzug

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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Cromson
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von Cromson »

tanzhou hat geschrieben:Abgesehen davon, ist das Thema nun auch irgendwie "ausgelutsch". Es ist nun mal (noch) das A1 oder ein Interview in deutsch direkt im Konsulat (wie von qpr beschrieben) notwendig. Alles andere ist Zukunftsmusik.
Es sei denn, die Frau ist schwanger (hatten wir ja hier im Forum auch schon) oder... jetzt wirds interessant: "Es leben nicht nur meine Ehefrau, sondern auch zwei meiner Kinder in Deutschland. Ich moechte so schnell wie moeglich mit meiner Familie zusammenleben. Muss ich vorher unbedingt Deutschkenntnisse erwerben?" | "Sofern Ihre Kinder deutsche Staatsangehoerige, minderjaehrig und unverheiratet sind und Sie in Deutschland die Personensorge fuer sie ausueben werden, koennen Sie einen Antrag auf Familiennachzug zu diesem Zweck stellen. In dem Fall sind KEINE Deutschkenntnisse nachzuweisen."

Oder:

"Ich bin deutscher Staatsangehoeriger und halte mich seit drei Jahren aus beruflichen Gruenden im Ausland auf. Waehrend dieses Aufenthalts habe ich eine Auslaenderin kennengelernt, die ich heiraten moechte. Da ich in Kuerze wieder nach Deutschland zurueckziehe, braucht sie ein Visum zum Ehegattennachzug. Muss sie dafuer Deutschkenntnisse nachweisen?" | "Im Fall sogenannter "Rueckkehrer" ist ein Nachweis von Deutschkenntnissen seitens des auslaendischen Ehegatten NICHT erforderlich."

Interessant, nur komisch das es dafuer keine Formulare gibt... :wink:
tigerprawn
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von tigerprawn »

tanzhou hat geschrieben:Abgesehen davon, ist das Thema nun auch irgendwie "ausgelutsch". Es ist nun mal (noch) das A1 oder ein Interview in deutsch direkt im Konsulat (wie von qpr beschrieben) notwendig. Alles andere ist Zukunftsmusik.
Ausgelutscht? Es geht doch gerade erst los:
edmund27 hat geschrieben: Wenn bis Weihnachten keine Entscheidung gefallen ist. Dann verlasse ich Deutschland und nehme mir das Recht raus das europäische Freizügigungsgesetz in Anpruch zu nehmen. Das heißt die Einreise wäre im Frühjahr 2013. Ich denke ich habe deine Frage gut beantwortet. 8) 8) 8)
Hast Du denn schon einen Job im Ausland gefunden. Einfach in ein anderes EU-Land reisen, Visum fuer die Frau bekommen, und dann wieder nach Deutschland geht so auch nicht. Aber man kann dagegen auch Klage einreichen :lol: :lol: :lol:
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DaWei
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von DaWei »

tigerprawn hat geschrieben:Hast Du denn schon einen Job im Ausland gefunden. Einfach in ein anderes EU-Land reisen, Visum fuer die Frau bekommen, und dann wieder nach Deutschland geht so auch nicht. Aber man kann dagegen auch Klage einreichen :lol: :lol: :lol:
Seit wann ist es denn notwendig, einen Job zu haben, um in der EU seinen Wohnsitz zu verlagern? Solange man dafür das nötige Kleingeld hat, kann man in der EU wohnen wo und wie lange man will. Das Freizügigkeitsabkommen erlaubt es jedem Bürger* der EU (einer der wenigen Vorteile für Otto-Normal-Verbraucher).

*Weiß grad nicht, ob die neuen EU-Länder auch so frei sind, aber mit DE-Pass klappt es sogar in der Schweiz, die nicht zur EU gehört.
Disclaimer: Alles, was ich schreibe, widerspiegelt nur meine persönliche Meinung und/oder Erfahrungen. Sollte ich dabei Gefühle verletzt oder jemand beleidigt haben, entschuldige ich mich von ganzem Herzen, denn dies liegt nicht in meiner Absicht.
tigerprawn
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von tigerprawn »

Nun gut, ein Job ist nicht erforderlich, aber eine gewisse Nachhaltigkeit. Siehe auch

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 7281596/20

d.h. einfach über die Grenze könnte Deiner ABH später nicht reichen.
Freddy44
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von Freddy44 »

puhhh...viel gelesen hier und mich auch manchmal geschämt...
ich bin inzwischen verheiratet,meine frau besucht ihren deutschkursus und hat anfang november ihren termin in der deutschen botschaft.Am 19.12.12 hat sie dann ihren test,den sie hoffentlich besteht und dann hoffen wir,das botschaft und abh schnellstmöglich zu dem ergebniss kommen,das wir endlich unsere im august geschlossene ehe auch leben dürfen..und zwar ZUSAMMEN....denn darum geht es!Auch ich bin für das erlernen der sprache,wenn man denn schon in deutschland seinen lebensmittlelpunkt errichten will,ABER..das man uns zwingt..trotz eines GG und trotz der Europäischen Gesetze..diesen sprachtest ERST im ausland abzulegen,ist eine bodenlose frechheit und eben nicht menschlich...
es kann viel diskutiert werden,aber das gerade die deutschen behörden gegen unser GG und unsere Gesetze einfach mal so verstoßen dürfen....FRECHHEIT...aber wir sind eben nur dummes wahlvolk..
alle anderen europäer haben es einfacher..warum??
und was mir noch aufstößt..und ich bin kein Rassist..warum dürfen fast alle afrikanischen Menschen in unser land kommen,hier asyl beantragen und bekommen auch noch deutschkurse und intergrationskurse bezahlt??und das bezieht sich nun nicht auf länder,in denen ein bürgerkrieg herrscht.sehr verwunderlich für einen einfachen mann wie mich...
und das meine frau..meine ehefrau..schlechter gestellt und anders behandelt wird..NUR weil sie eben keinen japanischen oder koreanischen pass hat...mhh
alle menschen sind vor dem gesetz gleich????nur WO bitte...

und damit gehe ich nun erstmal dahin..und werde warten und warten und warten..und hoffen,das botschaft und abh mir und meiner frau geneigt sind und ich sie schnellstens wieder in meine arme schließen darf...
euch allen viel glück..
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AngelofMoon
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von AngelofMoon »

Cromson hat geschrieben:"Ich bin deutscher Staatsangehoeriger und halte mich seit drei Jahren aus beruflichen Gruenden im Ausland auf. Waehrend dieses Aufenthalts habe ich eine Auslaenderin kennengelernt, die ich heiraten moechte. Da ich in Kuerze wieder nach Deutschland zurueckziehe, braucht sie ein Visum zum Ehegattennachzug. Muss sie dafuer Deutschkenntnisse nachweisen?" | "Im Fall sogenannter "Rueckkehrer" ist ein Nachweis von Deutschkenntnissen seitens des auslaendischen Ehegatten NICHT erforderlich."
Der Grund dafür ist, dass die Ehe schon im Ausland gelebt worden ist und somit kann man eine Schein/Zwangsehe ausschließen.
Von Seitens des Gesetzgebers wurde ja immer gesagt, das der Sprachnachweis im Aufenthaltsgesetz wegen Schein/Zwangsehen eingebracht wurde.
Nur den Beweis ist der Gesetzgeber bis jetzt noch schuldig geblieben, dass der Sprachnachweis Schein/Zwangsehen verhindert.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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AngelofMoon
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von AngelofMoon »

Freddy44 hat geschrieben:und was mir noch aufstößt..und ich bin kein Rassist..warum dürfen fast alle afrikanischen Menschen in unser land kommen,hier asyl beantragen und bekommen auch noch deutschkurse und intergrationskurse bezahlt??und das bezieht sich nun nicht auf länder,in denen ein bürgerkrieg herrscht.sehr verwunderlich für einen einfachen mann wie mich...
Das höre ich von anderen auch immer:
"Die dürfen hier her aber deine Frau darf nicht kommen"
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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