Es sei denn, die Frau ist schwanger (hatten wir ja hier im Forum auch schon) oder... jetzt wirds interessant: "Es leben nicht nur meine Ehefrau, sondern auch zwei meiner Kinder in Deutschland. Ich moechte so schnell wie moeglich mit meiner Familie zusammenleben. Muss ich vorher unbedingt Deutschkenntnisse erwerben?" | "Sofern Ihre Kinder deutsche Staatsangehoerige, minderjaehrig und unverheiratet sind und Sie in Deutschland die Personensorge fuer sie ausueben werden, koennen Sie einen Antrag auf Familiennachzug zu diesem Zweck stellen. In dem Fall sind KEINE Deutschkenntnisse nachzuweisen."tanzhou hat geschrieben:Abgesehen davon, ist das Thema nun auch irgendwie "ausgelutsch". Es ist nun mal (noch) das A1 oder ein Interview in deutsch direkt im Konsulat (wie von qpr beschrieben) notwendig. Alles andere ist Zukunftsmusik.
Oder:
"Ich bin deutscher Staatsangehoeriger und halte mich seit drei Jahren aus beruflichen Gruenden im Ausland auf. Waehrend dieses Aufenthalts habe ich eine Auslaenderin kennengelernt, die ich heiraten moechte. Da ich in Kuerze wieder nach Deutschland zurueckziehe, braucht sie ein Visum zum Ehegattennachzug. Muss sie dafuer Deutschkenntnisse nachweisen?" | "Im Fall sogenannter "Rueckkehrer" ist ein Nachweis von Deutschkenntnissen seitens des auslaendischen Ehegatten NICHT erforderlich."
Interessant, nur komisch das es dafuer keine Formulare gibt...