Sprachnachweis Ehegattennachzug

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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canni
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von canni »

Wir wollen ein geeintes Europa. Dafür zahlen wir viel Kohle. Wir wollen bald eine eurpäische Gesetzgebung. Aber da wo es unseren Volksverdummern nicht passt machen wir was anderes.

Nur darum geht es. Was Recht ist in Europa, zu dem wir sogar führend gehören, muss für uns Deutsche auch billig sein.

Alles andere ist Murks. Das dieses seltsame Regel auch gegen unsere Grundrechte verstößt kommt noch hinzu.

Es ist doch scheiss egal wer wie oder aus welchem Grund als Deutscher mit seinem Ehepartner zusammen leben möchte. Es muss es genauso können wie Franzosen, Italiener und alle andern.

Und all die andern Kommentar sind doch überflüssig.
Das Leben ist manchmal wie jemand, der Dir eine Tafel Schokolade hinhält und wenn Du reinbeisst merkst Du, dass es eine Zitrone ist. Mogelpackung.
Wenn du eine Sprache nicht oder nicht richtig sprichst, solltest Du zumindest ein guter Pantomime sein....
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tanzhou
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von tanzhou »

Ohne jetzt auf die einzelnen Posts einzugehen, teils hat qpr auch schon etwas dazu geschrieben: Es geht hier um das ehelichen zusammenleben in D mit der chin. Ehefrau (teils vllt auch umgekehrt) und es sollte moeglich sein, die Sprache in dem jeweiligen Land in der EU zu erlernen und nicht aus Vorausetzung zu stellen, um in D einzureisen! Das ist der Knackpunkt. Alle anderen die aus China oder anderswo her einwandern moechten, keine famil. Bindung haben, als welchem Grund auch immer, denke ich haben schon genug Auflagen zu erfuellen.

Meine Frau hat job-maessig ausreichend Biss und Intellekt, eine gute Sache in D starten zu koennen, da sehe ich keine grossen Probleme, mit Fleiss geht das. Die Sprache dort zu erlernen ist nun mal die beste Moeglichkeit. (Sprachaustausch im jeweiligen Ausland, so wie man das vllt waehrend der Schulzeit kennt, helfen ja schliesslich auch die Sprache zu erlernen/festigen. Ich habe damals mein Englisch auch eigentlich nur gelernt wegen meiner unzaehligen Aufenthalte in den USA, die Schule vermittelt eben nur eine Basis.

Also ich denke, dass die Politiker sich dazu mal ein paar Gedanken machen sollten, ausl. Ehepartner von deutschen bzw. EU-Staatsbuergern den Weg etwas einfacher zu machen (damit meine ich nicht, Verpflichtungen wie die Sprache zu erlernen, entfallen zu lassen, etc). Wieso und weshalb wurde hier zu Genuege angesprochen.
Japaner (und einige andere Laender wie die USA, etc, die mit D eng partnerschaftlich/wirtschaftlich verknuepft sind) muessen bspw. keinen A1 Test vorweisen ... auch dieses Thema hatten wir hier im Forum. Fuer meine Ehepartnerin finde ich aber diese Forderung durchaus berechtigt!
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AngelofMoon
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von AngelofMoon »

da hai hat geschrieben:Ist es wirklich unfair, wenn ich jemandem auf Grund spezieller Eigenschaften (bspw. Bildung) einen Vorteil verschaffe, jemand anderem diesen Vorteil aber auf Grund des Mangels der speziellen Eigenschaften nicht gewähre, ihn aber auch nicht schlechter stelle?
Du stellst ihn damit aber automatisch schlechter.
da hai hat geschrieben:Beispiel ist ja die Blue Card, in derem Rahmen für Fachkräfte aus Indien und China die Eintrittshürden für den deutschen Arbeitsmarkt gesenkt wurden.
Von der Blue Card halte ich nicht viel, wenn jemand Einwandern möchte und für seinen Lebensunterhalt selber aufkommen kann möge er es gerne tun.
da hai hat geschrieben:Hinzurechnen kann man noch Mietunterschiede zwischen Heimatort und Peking.
Dir sollte klar sein das die Miete/Unkosten im Heimatort weiter bestehen oder das sie eventuell auch eine Eigentumswohnung haben. Der Lebensunterhalt in den Metropolen ist höher als in anderen Regionen. Es fallen also Kosten für einen dritten Haushalt an.
da hai hat geschrieben:Nach dem Studium hatten viele von denen die gehen mussten, zwar einen Job, verdienten, obwohl sie davon leben konnten, aber nach Gesetzgebung nicht genug um weiter in Deutschland zu bleiben.
Von diesen Mindesteinkommen halte ich genauso wenig wie vom Sprachnachweis oder den Studiumsgebühren.
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edmund27
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von edmund27 »

@ da hai

Warum so wütend. Ein wenig Gelassenheit wäre angebracht. Das ich mein mein Recht nur von Anfang, durch eine Klage durchsetzen wollte ist eine Behauptung, die nicht zu begründen. Und ich empfehle dir mal den Artikel 3 des Grundgesetzes durch zu lesen. Dann sollt dir klar sein was fair bedeutet. Ich bin hier in diesem Staat aufgewachsen, der sich als Rechtsstaat bezeichnet. In meiner schulische Ausbildung habe ich alles gelernt über die demokratische Grundordnung der BRD. Und jetzt mache ich nichts anderes als mein Verfassungsmäßiges Recht durchzusetzen. Und dann bin ich Europäer nehme mein europäisches Recht in Anspruch, wenn mir die BRD dies verweigert. Im übrigen hat mir der zuständige Richter für meine Klage, in einem sehr guten Gespräch mitgeteilt, dass das A1 sehr wohl gegen die Verfassung verstößt. Deshalb frage ich mich wozu du so wütend bist. Wenn jemand sich in diesem Staat benachteiligt fühlt, so kann er doch sein Recht hier durchsetzen. 8) 8) 8)
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canni
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von canni »

Genau Edmund, dem ist nichts hinzufügen.

Nur weil die CDU ihre rechte Klientel schützen muss, die nicht von ungefähr an den Machthebeln sitzt, kann man uns mündigen Bürgern, wie es immer so schön heisst, nicht den Mund verbieten
Leider haben weder die grünangestrichenen Roten noch die blassroten den Mut oder die Macht gehabt, sich da zu widersetzen.
Es geht ja nicht um einen Frosch, der irgendwo quakenderweise den Bau einer dringend notwendigen Infrarstruktur verhindert, sondern bloss um Menschen, auch Stimmvieh genannt.

Ich habe gerade mal wieder einen Film über die Kreuzritter gesehen. Warum diese Länder, die wir bekehren wollten, noch immer nicht bekehrt sind? Weil wir nicht ansässig wurden! Da haben die schelmischen Muselmannen doch einen viel besseren Plan. Infiltrieren. Von innen aushöhlen. Keine Burgen sondern Tempel bauen. Christenverfolgung im Internetzeitalter.

Aber eins sage ich Euch, wenn schon Gebetsteppich, dann kaufe ich mir einen in Persien und nicht in China :)
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Henry_
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von Henry_ »

Es ist keine Erfindung er CDU sondern diese Politik geht durch nahezu alle Parteien.
Dabei bedient man sich vermeintlich guten Argumenten. Wie immer gibt es wirkliche
und vermeintliche Gründe.

Vermeintlich will man mit dem Sprachtest die Integration fördern. Klingt gut.
In Wahrheit wird alles unternommen, um den Zuzug von Ausländern einzudämmen.
Der Sprachtest ist da nur ein Mittel und wenn man sich die Statistik ansieht,
sind nach Einführung dieser Voraussetzung die Anträge auf Daueraufenthalts-
genehmigungen merkbar zurück gegangen. Ziel erreicht! Wer sich integrieren
will - integrierte sich schon vorher. Wer es nicht will, wird auch mit einem
solchen Test nicht integriert.

Damit stehen dann alle bisherigen Bundesregierungen im Einklang mit dem
größten Teil unserer Bevölkerung.

Ein Beispiel, dass die Messlatte selbst für Besuche höher gelegt wurde ist
mit der Wahl von Olaf Scholz (SPD) zum ersten Bürgemeister in Hamburg
passiert. Dort war bisher für die Genehmigung einer Verpflichtungserklärung
nur die Versicherung notwendig, dass man als Einladender nicht von öffentlichen
Mitteln (ALG I + ALG II) lebt. Jetzt wollen die genaue Einkommensnachweise
inkl. Mietvertrag sehen. Die werden dann überprüft, dass sie auch über den
Pfändungsfreigrenzen des § 850 c ZPO liegt. Bei Selbstständigen werden nicht
einmal lapidare Erklärungen des Steuerberaters akzeptiert. War in anderen
Gegenden schon immer so aber Hamburg hatte bisher mit der recht einfachen
Handhabung seine bekannte Weltoffenheit dokumentiert. DANKE SPD :..(

Wie schön waren da noch die Zeiten in der rot/grünen Schröderregierung
als es noch den Volmer-Erlass (oder Fischer-Erlass) aus dem Jahr
2000 gab. http://de.wikipedia.org/wiki/Volmer-Erlass

Solange in der deutschen Gesamtbevölkerung gegenüber Ausländern vor-
behalte existieren lässt sich jede Regierung etwas einfallen um den Zuzug
zu erschweren.

Henry_
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BeijingGuy
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von BeijingGuy »

Unabhängig davon, ob es "unfair" ist, dass man zuerst lediglich die wirklich grundgrundgrundlegendsten Kenntnisse der Sprache des neuen Landes lernen muss, noch ein paar Anmerkungen:

Ich habe noch einmal mit dem Juristen gefachsimpelt, der liest hier ja auch mit. Und er bleibt dabei: der relativ hoffnungsvolle Grundtun hier (v.a. Edmund) wird nichts daran ändern, dass es - vorerst - bei der Regelung für A1 bleiben wird. Dass ein Richter in einem Gespräch Edmnund irgendetwas zugesagt haben soll (unter zwei Augen?), hält er für relativ unwahrscheinlich, da Richter so etwas - auf Teufel komm raus - nicht machen, aber von manchen Parteien gerne das ein oder andere Wort so verstanden wird. Und wenn der Richter tatsächlich die Verfassungsmäßigkeit anzweifle, würde er das Verfahren eh aussetzen und dem Verfassungsgericht vorlegen müssen (Wann möchtest du deine Frau in D haben, Edmund? So nen Vorlagebeschluss wird nicht gerade kurzfristige Ergebnisse bringen, glaube ich). Da aber ja immer wieder über Sachverhalte mit Bezug zur Regelung des A1 entschieden wurde, scheinen die deutschen Gerichte ja von einer Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes auszugehen.

Außerdem meinte der Jurist, dass die Leute hier wohl alles keine ausgebildeten Juristen sind, denn sonst würde man wissen, dass da noch einige Kniffe kommen: a) könne man ohne Entscheidungsgründe des Urteils sowieso keine Schlüsse ziehen und b) würde das Urteil ohnehin nicht für geringfügig anders gelagerte Fälle direkte Auswirkungen haben und wenn doch, entsprechend streng ausgelegt werden (siehe mein voriges Post).

PS: er hatte noch ein paar mehr Argumente, aber die habe ich vergesen bzw. nicht verstanden (ich bin ja kein Rechtsverdreher) :P Soll er selber schreiben, wenn ich was verkehrt / verkürzt dargestellt habe.. :mrgreen:
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edmund27
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von edmund27 »

BeijingGuy hat geschrieben:Unabhängig davon, ob es "unfair" ist, dass man zuerst lediglich die wirklich grundgrundgrundlegendsten Kenntnisse der Sprache des neuen Landes lernen muss, noch ein paar Anmerkungen:

Ich habe noch einmal mit dem Juristen gefachsimpelt, der liest hier ja auch mit. Und er bleibt dabei: der relativ hoffnungsvolle Grundtun hier (v.a. Edmund) wird nichts daran ändern, dass es - vorerst - bei der Regelung für A1 bleiben wird. Dass ein Richter in einem Gespräch Edmnund irgendetwas zugesagt haben soll (unter zwei Augen?), hält er für relativ unwahrscheinlich, da Richter so etwas - auf Teufel komm raus - nicht machen, aber von manchen Parteien gerne das ein oder andere Wort so verstanden wird. Und wenn der Richter tatsächlich die Verfassungsmäßigkeit anzweifle, würde er das Verfahren eh aussetzen und dem Verfassungsgericht vorlegen müssen (Wann möchtest du deine Frau in D haben, Edmund? So nen Vorlagebeschluss wird nicht gerade kurzfristige Ergebnisse bringen, glaube ich). Da aber ja immer wieder über Sachverhalte mit Bezug zur Regelung des A1 entschieden wurde, scheinen die deutschen Gerichte ja von einer Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes auszugehen.

Außerdem meinte der Jurist, dass die Leute hier wohl alles keine ausgebildeten Juristen sind, denn sonst würde man wissen, dass da noch einige Kniffe kommen: a) könne man ohne Entscheidungsgründe des Urteils sowieso keine Schlüsse ziehen und b) würde das Urteil ohnehin nicht für geringfügig anders gelagerte Fälle direkte Auswirkungen haben und wenn doch, entsprechend streng ausgelegt werden (siehe mein voriges Post).

PS: er hatte noch ein paar mehr Argumente, aber die habe ich vergesen bzw. nicht verstanden (ich bin ja kein Rechtsverdreher) :P Soll er selber schreiben, wenn ich was verkehrt / verkürzt dargestellt habe.. :mrgreen:
Das ist halt seine persönliche Meinung. Es gibt Juristen die sind anderer Meinung. Vor gut einem Jahr hätte an so eine schnelle Entscheidung auch nicht geglaubt. Der Eindruck der immer hier entsteht, ich wäre ein Einzelkämpfer ist schlicht falsch. Die Anzahl spiegelt sich in der Menge der Klagen wieder. Es sind jede Menge Klagen wegen dem gleichen Problem vor mir. Wer weiß was morgen ist. Oder ist der Jurist Hellseher. Man darf hier nicht übersehen, dass dieses Urteil vom Bundesverwaltungsgericht gefällt wurde. Es ist die 3 Instanz. Ich glaube nicht dass die BRD Revision einlegen wird . Dann würde die es ja zum EuGh gehen.

Jetzt zu deiner Frage , wann meine Frau einreist. Die will ich dir gerne beantworten. Mein Plan hat seit Samstag eine entscheidene Wendung genommen. Das heißt genau. Wenn bis Weihnachten keine Entscheidung gefallen ist. Dann verlasse ich Deutschland und nehme mir das Recht raus das europäische Freizügigungsgesetz in Anpruch zu nehmen. Das heißt die Einreise wäre im Frühjahr 2013. Ich denke ich habe deine Frage gut beantwortet. 8) 8) 8)
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edmund27
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von edmund27 »

qpr hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben: Der Eindruck der immer hier entsteht, ich wäre ein Einzelkämpfer ist schlicht falsch.
Sicher bist du ein Einzelkämpfer, weil es dir einzig und alleine darum geht, deine Frau ohne Sprachtest nach Deutschland zu holen.
Ob der Sprachtest jetzt kippt und andere davon auch profitieren, interessiert dich überhaupt nicht.

edmund27 hat geschrieben: Das heißt die Einreise wäre im Frühjahr 2013.
Sorry, aber in der Zeit, wo du schon am prozessieren bist, hätte deine Frau schon 5 Sprachtests machen können.
Nur aus persönlicher Eitelkeit alles auf dem Rücken seiner Frau austragen... gut, muß jeder selber wissen.
Ich bin kein Einzelkämpfer, ich kenne viele die ein ähnliches Problem haben und eine Klage eingereicht haben mit dem selben Hintergrund. Eine Sammelklage ist nicht möglich. Jeder muss für sich alleine klagen. Und jetzt bekommt die Frau aus Afgahnistan Ihr Visum. Gerne hätte ich mich an diese Klage dran gehängt. Also ist das nicht richtig was du hier. Solange prozessiere ich nicht. Klage wurde im Mai eingereicht. Und dann gibt es private Umstände , dass meine Frau den A1 nicht machen kann. Und ich trage dass nicht auf dem Rücken meiner Frau aus. Wir treffen in dieser Angelegenheit immer alles gemeinsam. Und das ich dass aus purer Eitekeit mache ist deine subjektive Meinung, die ich respektiere. Aber aus meine Sicht ist die falsch und niemand kann für mich sprechen. Und ausserdem, seit Samstag hat sich die Situation entscheidend verändert. Wir leben in einer sehr dynamischen Welt, wo sich alles sehr schnell verändert. Was heute noch gilt, ist morgen vielleicht schon Geschichte. Wer weiß ob der Sprachnachweis nicht schon im nächsten Monat Geschichte ist. Oder bist du Hellseher. Schau mer mal 8)
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von AngelofMoon »

BeijingGuy hat geschrieben:Außerdem meinte der Jurist, dass die Leute hier wohl alles keine ausgebildeten Juristen sind, denn sonst würde man wissen, dass da noch einige Kniffe kommen: a) könne man ohne Entscheidungsgründe des Urteils sowieso keine Schlüsse ziehen und b) würde das Urteil ohnehin nicht für geringfügig anders gelagerte Fälle direkte Auswirkungen haben und wenn doch, entsprechend streng ausgelegt werden (siehe mein voriges Post).
Sehe ich auch so, denn es hat sich in den 5 Jahren seid der Einführung des Gesetzes nichts verändert.
Hinzu kommt das dieses nur einen sehr geringen Teil der Bevölkerung betrifft, die vom Gesetzgeber außer acht gelassen werden kann.
Selbst wenn es nächstes Jahr nach den Wahlen einen Regierungswechsel geben sollte, könnte man mit einer Änderung wohl erst 2014 rechnen.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von rainer14 »

@ Edmund

Könntest Du mir einmal kurz sagen, warum Deine Frau den A1-Test nicht machen kann?

Schönen Tag, Rainer
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von canni »

@Rainer.
Die Antwort ist doch: warum soll sie es machen, wenn es gegen das Europäische Recht ist?
Können die in Berlin machen was ihnen gerade passt? In anderen Fällen wo es uns Bürgern weh tut, beziehen sie sich wieder auf Europarecht.

Es ist doch egal, welchen Grund Frau Edmund hat. Es ist ein Unrecht, das uns in diesem Fall auf den letzten beschissenen Platz in Europa stellt. Noch weit hinter den Ländern, denen wir unsere Steuergelder in den Hintern schieben. Peng und aus!

Wir müssen uns an Gesetze halten, dann sollen die Pfosten in Berlin das auch tun. Wir haben doch im Europarat nicht dagegengestimmt und dagegen geklagt wohl auch nicht. Also....

Einige hier haben es genau auf den Punkt gebracht: Deutsch lernen in Deutschland.. wo sonst??
Das ist genau wie bei den Konsulaten hier... Die Chinesen dort können deutsch, aber können die Deutschen dort auch verhandelbar chinesisch? Aber sie dürfen rein. Edmunds Ehefrau darf die Ehe nicht praktizieren.
Womit sie wiederum gegen Regeln verstösst, die vom Familiengericht als Scheidungsgrund anerkannt werden.
Was sagst Nu? Edmund ist gottseidank glücklich verheiratet.... aber sonst hätte er den Persilschein für eine Scheidung. Danke nach Berlin...
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von edmund27 »

rainer14 hat geschrieben:@ Edmund

Könntest Du mir einmal kurz sagen, warum Deine Frau den A1-Test nicht machen kann?

Schönen Tag, Rainer
Ich habe das schon mehrmals hier diskutiert. Aber lese dir mal mal das neue Urteil durch, dann hast du die Antwort. Wir klagen aus dem gleichen Grund wie die afgahnische Frau. Und die Bedingungen die das Gericht in seinem Urteil festgelegt hat, genau diese hatte ich der Botschft als Kompromiss angeboten. Und jetzt legt ein Gericht genau diese Bedingungen fest. Ist für mich schon komisch. Und eines sage ich dir noch , dieser A1 Test ist eine riesige Finantierung der Goetheinstitute weltweit. Und meine Frau die kann soviel deutsch, dass sie sich hier ohne mich frei bewegt hat. Sie hat hier viele Verwandte, die sie hier ohne mich besucht hat. 8) 8)
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von Cromson »

Der eigentlich Gewinner heisst: Goethe-Institut!

Dafuer koennten die aber wirklich mal expandieren, kann doch nicht sein das Mann/Frau durchs halbe Land reisen muss um den Sprachtest abzulegen.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von tanzhou »

Abgesehen davon, ist das Thema nun auch irgendwie "ausgelutsch". Es ist nun mal (noch) das A1 oder ein Interview in deutsch direkt im Konsulat (wie von qpr beschrieben) notwendig. Alles andere ist Zukunftsmusik.
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