Sprachnachweis Ehegattennachzug

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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AngelofMoon
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von AngelofMoon »

edmund27 hat geschrieben:Aber die BRD auf Schadenersatz zu verklagen ist schon eine interessante Variante.
Schade ist nur das dieses den Steuerzahler trifft und nicht den Gesetzgeber selber der dafür verantwortlich ist.
Machen wir aber mal eine kleine Rechnung wie das ganze aussehen könnte:
Sagen wir Pro Jahr waren es durchschnittlich 36.000 Nachzüge davon mussten 32.000 den Sprachnachweis erbringen und im Durchschnitt Kostet das Goethe Institut mit Prüfung 700,-€ sind dann 134.400.000,-€ nur für den Sprachnachweis.
Dazu kommt dann bei 28.000 Personen noch ein dritter Haushalt der pro Kursbesuch mit 400,-€ berechnet wird sind dann 67.200.000,-€.
33% der Antragsteller haben erhebliche Probleme beim erlernen der Deutschen Sprach aus unterschiedlichen Gründen, das sind ca. 10.560 Betroffene.
Hier wird dann ein Schadensersatz pro Person auf 6000,- pro Jahr gerechnet (Hier ist auch der Lohnausgleich von Lohnsteuerklasse I zu III mit einberechnet).
Das würde dann ca. zischen 380.160.000,-€ bis 513.216.000,-€ sein.
Den Steuerzahler würde dieses ca. zischen 581.760.000,-€ bis 714.800.000,-€ kosten.
Ich habe das jetzt aufgerundet, weil dieses nur ein Spiel mit Zahlen ist.
Zur Erinnerung der Sprachnachweis wird jetzt seid 5 Jahren gefordert, ich habe es jetzt mit 6 Jahren gerechnet, da der Gesetzgeber ja immer etwas Zeit brauch bis er ein Gesetz geändert hat.
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edmund27
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von edmund27 »

Ich wollte die Diskussion ein wenig weiterführen. Da ich eine interessante Information zum Sprachtest habe. Wenn ein Bürger aus einem anderen Eu-Land mit ständigem Wohnsitz in Deutschland z.B eine Türkin heiratet und mit Ihr in Deutschland leben will, dann entfällt der Sprachtest. Es gilt hier das Eu-Freizügigkeitsgesetz. Für mich ein weiterer Beweis, dass wir Deutschen nur EU-Bürger 2. Klasse sind. 8)
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von vilarinha »

Hey Edmund,

warum verlegst du nicht deinen ständigen Aufenthalt nach Spanien (da gibts z.Zt. günstigen Wohnraum ;) ).
Ausserdem kannst du dann per EU Freizügigkeit deine Holde ohne Sprachnachweis kommen lassen ...
sonnige Alternative :D
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von edmund27 »

vilarinha hat geschrieben:Hey Edmund,

warum verlegst du nicht deinen ständigen Aufenthalt nach Spanien (da gibts z.Zt. günstigen Wohnraum ;) ).
Ausserdem kannst du dann per EU Freizügigkeit deine Holde ohne Sprachnachweis kommen lassen ...
sonnige Alternative :D
Die Idee ist auch nicht schlecht. ein ehemaliger Arbeitskollege har dor ein Haus. Darüber muss ich nachdenken. Danke für die Idee 8)
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von edmund27 »

Es gibt Neuigkeiten gibt in Bezug auf den Sprachnachweiß führe ich den Thread mal weiter. Es gibt eine aktuelles Urteil vom Bundesverwaltungsgericht Leibzig. Es datiert vom 04.09.2012. Genau kann man das bei Migazin.de nachlesen.

http://www.migazin.de/2012/09/05/bverwg ... d-fuehren/

Das zeigt mir, dass auch noch andere Menschen kämpfen und Erfolg haben. Der Sprachnachweis ist damit so gut wie gekippt. Jetzt fehlt nur noch das i-Tüpfelchen. Damit kann ich die Party langsam vorbereiten. Ich werde mir das Urteil mal sehr genau durchsehen. 8) 8) 8)
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von AngelofMoon »

edmund27 hat geschrieben:Ich werde mir das Urteil mal sehr genau durchsehen.
Habe ich gerade gemacht, ganz vom Tisch ist der Sprachnachweis noch nicht.
Mann muss nachweisen das man innerhalb eines Jahres den Sprachnachweis trotz Bemühungen nicht erreicht/besteht.
Nach einen Jahr muss ein entsprechendes Visum erteilt werden aber der Nachweis der Deutschkenntnisse ist dann daran geknüpft.
Es würde also nur eine Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr erteilt und nicht für 3 Jahre.
So zumindest verstehe ich das was beim BVerwG steht.
http://www.bundesverwaltungsgericht.de/ ... ng_9d.html
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von tanzhou »

AngelofMoon hat geschrieben: Es würde also nur eine Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr erteilt und nicht für 3 Jahre.
So zumindest verstehe ich das was beim BVerwG steht.
http://www.bundesverwaltungsgericht.de/ ... ng_9d.html
Finde ich eine prima Loesung, wenn es so kommen wuerde. Man bekommt ein Jahr AE, muss dann eine Schule oder Kurs in D besuchen und anschliessend einen Nachweis der Deutsch-Kenntnisse erbringen, dann bekommt man eine laengere AE. Waere fair und fuer viele sicherlich einfacher. Wir haben hier in Zhongshan, zumindest soviel ich weiss, keine Schule welche Deutschkurse anbietet, aber einige Englisch-Schulen (hier bei uns im Ortsteil beipielsweise TPR und dann weitere kleinere). Vllt weiss Punisher da mehr, er wohnt ja genau von mir aus am anderen Ende von Zhongshan.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von BeijingGuy »

Ich hab die Mitteilung schon gestern beim Mittagessen mit einem Juristen besprochen.. der war anderer Ansicht als der Grundton hier.

Er erklärte mir, dass gerade das Erfordernis "nicht zumutbar bzw. nicht erfolgreich" wahrscheinlich von den unteren Gericht zumindest erst einmal sehr streng ausgelegt werden wird. Zumutbar wird seiner Meinung nach auch sein, in anderen Städten als dem Wohnort den Test abzulegen - bei "nicht erfolgreich" werden die Richter sicher auch nicht einfach sagen, "okay, es wurde probiert", sondern es muss nachgewiesen werden, dass hier mindestens ein ernstes Bemühen in Form von Kurse, etc. vorgelegen hat.

Einfach zu sagen, dass der Partner zu weit weg von einer Schule lebt oder dass der Partner es nicht auf die Reihe bekommen hat, den A1 innerhalb eines Jahres zu bestehen, wird seiner Meinung nach niemals ausreichen. Klingt für mich zwar typisch juristische Auslegung des ganzen, aber ist meiner Meinung nach nicht von der Hand zu weisen. Als "abgeschafft" würde ich den A1 ganz sicher nicht bezeichnen..
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von edmund27 »

Zumindest ist es schon wieder eine kleiner Schritt. Laut der Auskunft meines Richters sind ein Menge Klagen wegen des selben Sachverhalts anhängig. Und jetzt werden die Leute wieder weiter klagen. Bis der EuGH den Schlußstrich zieht. Also warten wir ab wie es weiter geht. 8) 8) 8)
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von enrigo »

Für mich ist das nicht eindeutig, es ist wie vorbemerkt viel Spielraum für juristische Spitzfindigkeiten.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von AngelofMoon »

edmund27 hat geschrieben:Und jetzt werden die Leute wieder weiter klagen. Bis der EuGH den Schlußstrich zieht.
Der EuGH kommt nur dann ins Spiel wenn das BverwG es an das EuGH richtet oder wenn ein Kläger nach allen deutschen Gerichtlichen Instanzstanzen seine Klage vor dem EuGH bringen kann.
enrigo hat geschrieben:Für mich ist das nicht eindeutig, es ist wie vorbemerkt viel Spielraum für juristische Spitzfindigkeiten.
Soviel Spielraum ist da nun auch wieder nicht aber es kommt auch immer auf den Einzelfall an.
BeijingGuy hat geschrieben:Er erklärte mir, dass gerade das Erfordernis "nicht zumutbar bzw. nicht erfolgreich" wahrscheinlich von den unteren Gericht zumindest erst einmal sehr streng ausgelegt werden wird. Zumutbar wird seiner Meinung nach auch sein, in anderen Städten als dem Wohnort den Test abzulegen...
Auch hier jeder Fall ist ein Einzelfall und die Umstände sind jedes mal andere.
Als Deutscher Staatsbürger steht dir ja nicht nur deutsches Recht/GG sondern auch die Rechte der EU Charta als EU-Bürger zu.
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von da hai »

tanzhou hat geschrieben:
AngelofMoon hat geschrieben: Es würde also nur eine Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr erteilt und nicht für 3 Jahre.
So zumindest verstehe ich das was beim BVerwG steht.
zu langer Link
Finde ich eine prima Loesung, wenn es so kommen wuerde. Man bekommt ein Jahr AE, muss dann eine Schule oder Kurs in D besuchen und anschliessend einen Nachweis der Deutsch-Kenntnisse erbringen, dann bekommt man eine laengere AE. Waere fair und fuer viele sicherlich einfacher.
Einfacher schon, aber fair? Fair für wen? Meiner Meinung nach wird hier ein falsches Zeichen gesetzt. Oder was passiert, wenn nach einem Jahr keine Deutschkenntnisse vorgewiesen werden können? Droht dann die Abschiebung? Wohl eher nicht. Aus diesem Grund wird es durch diese Entscheidung gerade der falschen Klientel - den ungebildeten bzw. schlecht ausgebildeten - einfach gemacht bei der Nicht-Integration. Denn den A1 Level zu bestehen dürfte wohl kein Hexenwerk sein. Das Sprache wichtig, wenn nicht gar einer der wichtigsten Aspekte, für die Integration ist, dürfte wohl unbestritten sein. Wenn man den Aufwand den hier wohl einige betreiben um zu klagen, von den Kosten ganz zu schweigen, in das Erlernen der Sprache stecken würden, bedürfte es wohl keiner Diskussionen wie dieser.

PS: der Meinung bzgl. A1 ist meine Frau übrigens auch
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von da hai »

qpr hat geschrieben:
da hai hat geschrieben: Aus diesem Grund wird es durch diese Entscheidung gerade der falschen Klientel - den ungebildeten bzw. schlecht ausgebildeten - einfach gemacht bei der Nicht-Integration.
1) Wer sagt dir denn, daß Ungebildete sich nicht integrieren wollen?
2) Oder möchtest du solche Menschen lieber nicht ins Land lassen?
1) Das sage ich nicht. Sprache, und darum gings bei dem von dir zitierten Satz von mir, ist aber der Schlüssel zur Integration.
2) Wenn ich ehrlich bin eher weniger.

qpr hat geschrieben:
da hai hat geschrieben:
Denn den A1 Level zu bestehen dürfte wohl kein Hexenwerk sein.
Vielleicht solltest du auch mal berücksichtigen, daß der A1 Test auch für ältere Menschen gilt, die sich im Alter schwerer tun, eine neue Sprache zu lernen, als junge Menschen.
Und wenn jemand in Deutschland die Sprache lernt, kann er das Gelernte auch sofort im Alltag anwenden.
Im Heimatland wird er/sie ja kaum deutsch im Alltag sprechen, so entfällt auch die praktische Anwendung.
Mit dem Alter hast du recht, wir müssen aber nicht so tun als ob die 50-70 jährige Auswanderin der Normalfall ist. Natürlich lernt sich eine Sprache im Land selbst immer leichter. Welche Handhabe hat man nun aber zukünftig bei absolutem Unwillen die Sprache zu lernen und damit seinen Teil zur Integration beizutragen?
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von vilarinha »

da hai hat geschrieben: ... wir müssen aber nicht so tun als ob die 50-70 jährige Auswanderin der Normalfall ist.
hmmm.
werden gesetze und vorschriften immer nur für den "Normalfall" gemacht ?

und da gehören personen 50+ dann nicht dazu ?

das meinst du doch nicht wirklich, oder ?
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von da hai »

vilarinha hat geschrieben:
da hai hat geschrieben: ... wir müssen aber nicht so tun als ob die 50-70 jährige Auswanderin der Normalfall ist.
hmmm.
werden gesetze und vorschriften immer nur für den "Normalfall" gemacht ?
Nein.
und da gehören personen 50+ dann nicht dazu ?
Nein.
das meinst du doch nicht wirklich, oder ?
Was jetzt genau?
Ist es schwerer im Alter eine Sprache zu lernen? Ja. Ist es dewegen unmöglich? Nein. Oder möchtest du zum Ausdruck bringen, dass alle Personen 50+ schlicht zu dumm sind, um so etwas wie den A1 Test zu bestehen und man sie deswegen per Gesetz davor schützen muss.
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