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Arbeitsvisum

Verfasst: 25.02.2012, 14:54
von Kira
Hallo,

gibt es bezüglich der Beantragung des Arbeitsvisum neue Bestimmungen?
Ich weiß, dass man unter 60 Jahre alt sein sollte und 2 Jahre Arbeitserfahrung (in China?) haben muss. Gibt es außerdem neue Bestimmungen? Ich erfülle diese Dinge, habe aber dennoch gerade Probleme ein Visum zu bekommen.
Eine private Sprachschule, bei der ich mich als Dozent beworben habe, will, dass ich meine originalen Zeugnisse nach Beijing schicke. Das kommt mir etwas komisch vor. In den Jahren zuvor ging es stets auch mit Kopien. Ich bin etwas verunsichert ob das an der Schule liegt, oder generell ein Problem in Beijing ist.
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

Vielen Dank!

Re: Arbeitsvisum

Verfasst: 25.02.2012, 23:31
von bossel
Kira hat geschrieben:Eine private Sprachschule, bei der ich mich als Dozent beworben habe, will, dass ich meine originalen Zeugnisse nach Beijing schicke. Das kommt mir etwas komisch vor. In den Jahren zuvor ging es stets auch mit Kopien. Ich bin etwas verunsichert ob das an der Schule liegt, oder generell ein Problem in Beijing ist.
Weiß nichts von neuen Bestimmungen, aber Originale solltest Du sowieso auf keinen Fall schicken. Entweder spinnen die bei dieser Sprachschule oder sie wollen Dich verarschen.
Bei Privatschulen ist es übrigens immer empfehlenswert, nach Erfahrungsberichten zu suchen. Gibt zuviele schwarze Schafe in dem Bereich.

Re: Arbeitsvisum

Verfasst: 25.02.2012, 23:55
von Laogai
Was bossel schon schrieb, Originale würde ich nie aus der Hand geben. Frag bei der Schule nach unter welchen Bedingungen (Beglaubigung) sie eine Kopie akzeptieren und biete an das Original bei der ersten persönlichen Begegnung mitzubringen. Wenn darauf nicht eingegangen wird solltest du der Institution eine Abfuhr erteilen.

Und das hier finde ich -äh- süß:
Kira hat geschrieben:Ich weiß, dass man unter 60 Jahre alt sein sollte und 2 Jahre Arbeitserfahrung (in China?) haben muss.
Natürlich benötigt man für ein Arbeitsvisum den Nachweis, dass man bereits zwei Jahre in China gearbeitet hat. Denn merke: Ohne Arbeitsvisum keine Arbeit in China :wink:

Re: Arbeitsvisum

Verfasst: 26.02.2012, 01:07
von VielUnterwegs
Ich kan fuer Peking bestaetigen, dass von der Regierung fuer die Ausstellung der "Arbeitslizenz" (die beim Antrag auf ein Z-Visum mit einzureichen ist) das Zeugnis des hoechsten Hochschulabschlusses im Original einzureichen ist. Da ich bei einer grossen internationalen Firma mit Hauptsitz in den USA taetig bin war mir das egal, bei irgendeiner Sprachschule ist das natuerlich so eine Sache...

Re: Arbeitsvisum

Verfasst: 26.02.2012, 01:19
von Laogai
VielUnterwegs hat geschrieben:Ich kan fuer Peking bestaetigen, dass von der Regierung fuer die Ausstellung der "Arbeitslizenz" (die beim Antrag auf ein Z-Visum mit einzureichen ist) das Zeugnis des hoechsten Hochschulabschlusses im Original einzureichen ist.
Also musstest du dein Original vor deiner Reise nach China von Deutschland nach Beijing schicken, richtig?
Kira hat geschrieben:Eine private Sprachschule, bei der ich mich als Dozent beworben habe, will, dass ich meine originalen Zeugnisse nach Beijing schicke.

Re: Arbeitsvisum

Verfasst: 26.02.2012, 04:12
von VielUnterwegs
laogai hat geschrieben:
VielUnterwegs hat geschrieben:Ich kan fuer Peking bestaetigen, dass von der Regierung fuer die Ausstellung der "Arbeitslizenz" (die beim Antrag auf ein Z-Visum mit einzureichen ist) das Zeugnis des hoechsten Hochschulabschlusses im Original einzureichen ist.
Also musstest du dein Original vor deiner Reise nach China von Deutschland nach Beijing schicken, richtig?
Ja. Der Arbeitgeber beantragt dann mit dem Originalzeugnis (natuerlich vor Ort beim Notar noch in's Chinesische Uebersetzt), so wie dem Lebenslauf und anderen Dokumenten die Arbeitslizenz. Die Bearbeitung dauert um die 10 Werktage und der Arbeitgeber erhaelt die Originaldokumente nach Bearbeitung sofort zurueck. Diese und die Arbeitslizenz schickt er dann zurueck zum neuen Mitarbeiter und legt auch die Buchungsbestaetigung fuer Hotel und Flug bei. Der Mitarbeiter geht dann mit der Arbeitslizenz sowie Hotel- und Flugbuchung zur Botschaft, die dann das Z-Visum ausstellt. Nach der Einreise in China werden dann (vor Ort in China) Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis ausgestellt, beim beantragen der Arbeitserlaubnis ist uebrigens die originale Arbeitslizenz einzureichen und wird von der Behoerde einbehalten.

Natuerlich zeigt sich bei vielen chinesischen Firmen und insbesondere Sprachschulen hier ein Problem. Viele Firmen versuchen irgendwelche Dokumente einzubehalten, um im Streitfall dem Angestellten gegenueber ein Druckmittel zu haben. Bei internationalen/auslaendischen gefuehrten Firmen ist dieses Verhalten aber unueblich und mir kein Fall bekannt.

Re: Arbeitsvisum

Verfasst: 29.02.2012, 16:38
von skynet
Hallo,
ich musste auch mein Orginalzeugnis einschicken. Allerdings wurde dieses in Deutschland vom chinesischen Konsulat kopiert und beglaubigt und anschließend von irgendeinem deutschen Gericht auch noch einmal beglaubigt (Gesamtdauer bis zu 4 Wochen). Diese Kopie wurde dann nach Peking geschickt.
Gruss.