Am Pass kann man nichts sehen, beantragt man einen neuen, ist natürlich kein Ablehnungsbescheid drin. Auch wenn du das Mädchen der Firma empfohlen und mit ihr zusammengearbeitet hast, kennst du sie nicht seit ihrer Geburt. Was bei den Interviews gelaufen ist, weißt du auch nicht. Ist eben nur Hörensagen. Wenn du das anders siehst, bitte.canni hat geschrieben:Ich rede also hier nicht vom Hörensagen!!! Das möchte ich doch mal klarstellen.Und mit der Bezeichnung "einschlägig bekannt!" kann ich nichts anfangen. Dieser Visumsantrag ist ihr erster überhaupt, was man unschwer im Pass sehen kann.
grüssie Canni
der als Waage-Mensch so offensichtliches Unrecht nicht akzeptieren kann.
Das "offensichtliche Unrecht" kann ich hier nicht erkennen. Auch wenn du es nicht gerne hören magst, es ist durchaus möglich das seitens des Mädchen etwas nicht stimmt. Das sollte man in Betracht ziehen - auch wenn es schwer fällt. Dir scheint die Sache ja ziemlich nahe zu gehen. Normalerweise durchläuft die Botschaft so ein Prozedere nicht aus Langeweile. Es ist daher anzunehmen das irgendetwas nicht 100% in Ordnung ist.
Da deine Bekannten ja Einspruch eingelegt haben, wäre es mal interessant zu erfahren welche Erklärung die Botschaft zur Ablehnung angegeben hat. Du sagst du kennst den Vorgang, vielleicht kannst du diesbezüglich dann mal nähere Infos geben. Am sinnvollsten wäre es gleich die ganze Begründung im Original zu kopieren, die persönlichen Daten auszublenden, und dann hier reinzustellen. Dann kann sich jeder selbst ein Bild machen. Plädoyers über Gleichheit, Gerechtigkeit usw. bringen uns hier irgendwie nicht weiter.
Viele Grüße
Andy