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Visum zur Familienzusammenfsührung

Verfasst: 15.02.2011, 16:58
von m.schmidt00
Hi,

wollte mal fragen ob jemand Erfahrungen mit Visa zwecks Familienzusammenführung gemacht hat. Ich möchte meine chinesische Freundin demnächst heiraten (in China) und danach muss sie ja ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Nun benötigt man neuerdings einen A1-Sprachnachweis. Meine Freundin besucht derzeit auch einen offiziellen Sprachkurs beim Goethe-Institut in Shanghai, allerdings ist der nicht so einfach und sie hat - verständlicherweise - auch noch andere Dinge zu tun als Tag und Nacht Deutsch zu lernen (davon ab bin ich der Meinung, dass sie das in Deutschland immernoch tun kann). Da ich doch etwas Angst davor habe dass sie die Sprachprüfung nicht auf Anhieb besteht (und wir dann bis zur nächsten Prüfung warten müssten) habe ich mich mal etwas umgeschaut. Nun habe ich auf dem Informationsblatt zum Sprachnachweis vom Konsulat folgende Informationen gefunden:

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Das Sprachprüfungszertifikat muss außerdem nicht vorgelegt werden bei:
– [...]
– Ehegatten von Hochqualifizierten, Forschern, Firmengründern sowie Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen der Genfer-Flüchtlings-Konvention, wenn die Ehe bereits vor der Ausreise aus der VR China bestanden hat
- [...]
Davon ab dass ich das ziemlich diskriminierend finde, hat jemand Erfahrungen damit gemancht? Wann genau ist man Hochqualifiziert? Wie weist man das nach? Ich habe selbst einige Jahre in der Forschung gearbeitet, bin momentan in der Industrie und habe eine Dr.-Titel und bin auch Mitbegründer einer OHG... Genügt das? Und was bedeutet "wenn die Ehe bereits vor der Ausreise aus der VR China bestanden hat"?

Werde mich natürlich auch offiziell erkundigen, bin aber für Erfahrungsberichte sehr dankbar :-)!

VG
Michael

Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Verfasst: 15.02.2011, 17:54
von Yikee
Ich kann dir zwar die Frage nicht beantworten, aber:
m.schmidt00 hat geschrieben: Nun benötigt man neuerdings einen A1-Sprachnachweis.
Nicht neuerdings, sondern schon ganz lange...
m.schmidt00 hat geschrieben:Meine Freundin besucht derzeit auch einen offiziellen Sprachkurs beim Goethe-Institut in Shanghai, allerdings ist der nicht so einfach und sie hat - verständlicherweise - auch noch andere Dinge zu tun als Tag und Nacht Deutsch zu lernen (davon ab bin ich der Meinung, dass sie das in Deutschland immernoch tun kann).
Ich kenne bislang kaum eine Chinesin, die mit dem A1 Sprachkurs wirklich Probleme hatte. Das sind unterste Grundkentnisse, die jeder innherhalb 2 Monate drauf haben kann. Ich kenne viele Chinesen, die den ohne Probleme mit über 95% geschafft haben.
Warum finanzierst du ihr nicht 2 Monate den Unterhalt, damit sie sich voll und ganz auf den Sprachkurs stürzen kann? Wenn sie zwei, drei Stunden am Tag lernt, reicht das völlig. Da ich nicht glaube das deine Freundin besonders auf den Kopf gefallen ist, gehe ich einfach mal davon aus das sie schlicht stinke faul ist. Fraglich ob sie in Deutschland, wo sie noch mehr abgelenkt ist ( Ehemann, neue Familie, neue Umgebung ) ihre A1 Kentnisse so ohne Probleme schafft, wenn sie das nicht mal am Goethe Institut hinbekommt. Treib sie mal ein bisschen zum lernen an, und such nicht schon nach Fluchtwegen. Ein Gefallen tust du ihr damit sicher nicht. Der Sprachkurs ist nicht schwer! Man muss halt nur mal lernen.

Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Verfasst: 15.02.2011, 19:36
von Attila
Hallo m.schmitt,

nun ich kann nachfühlen das Du das mit der A1 Regelung ungerecht findest, viele andere denken auch so (u.a. http://www.verband-binationaler.de/), inklusive mir.

Habe die Odysee vor nunmehr fast drei Jahren hinter mich gebracht, falls Du an langen Soap Operas interessiert bist:
http://forum.chinaseite.de/ftopic5101.html
:lol:

Um es kurz zu machen: An A1 führt (fast) kein Weg vorbei. Auch ich habe mehrere Jahre in der Forschung gearbeitet, sogar in einem der Top gehypten Bereich - interessiert nur niemanden, bei den Auslandsvertretungen, wirklich.

Ich gebe Yikee recht, ein Sponsoring ist sinvoll. Damit sich Deine Herzallerliebste ganz auf Deutsch lernen konzentrieren kann.

Bin inzwischen auch selbstständig, auch das interessiert bei den Auslandsvertretungen herzlich wenig, solange man nicht Oetcker, Würth, Otto, Quandt, Merckle usw. heisst.

Edit:
m.schmidt00 hat geschrieben: Das Sprachprüfungszertifikat muss außerdem nicht vorgelegt werden bei:
– [...]
– Ehegatten von Hochqualifizierten, Forschern, Firmengründern sowie Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen der Genfer-Flüchtlings-Konvention, wenn die Ehe bereits vor der Ausreise aus der VR China bestanden hat
- [...]
Das heisst mindestens mehrere Monate gemeinsame Lebensführung in der VR China, inklusive Nachweis durch Mietvertrag, polizeiliche Meldung usw.

Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Verfasst: 16.02.2011, 14:58
von lleeem
xxxxx hat geschrieben: Visum zur Familienzusammenführung beantragt

DAS WURDE ABGELEHNT...MIT DER BEGRÜNDUNG VERDACHT AUF SCHEINEHE !!!!

Die sind völlig verzweifelt.
Da wir ja auch bald dieses Visa wollen habe ich jetzt auch bedenken ob das alles klappt.
Wie waren denn die Umstände? Er das erste mal drüben, sofort geheiratet und dann direkt im Anschluss zum Konsulat? Dann wundert es mich nicht wirklich. Erzähl mal ein bisschen mehr über die beiden, damit man einschätzen kann woran es gelegen hat. Alter, Beruf der beiden, wie oft haben die sich vorher getroffen, wie haben die sich kennengelernt?

Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Verfasst: 16.02.2011, 15:25
von Aremonus
MIT DER BEGRÜNDUNG VERDACHT AUF SCHEINEHE
1. den Namen des Beamten verlangen.
2. Begründung behandeln. Die Begründung kann man ganz schnell als beleidigend oder (siehe unten) Menschenrechtswidrig auffassen - die meisten Beamten sind nicht gerade intelligent und können sich nicht differenziert genug ausdrücken, geschweige denn juristisch korrekt argumentieren.
[überzeugungsmodus einschalten]
3. Zu erst freundlich fragen, was man denn machen müsse, dass sie einem dies glauben.
3.1 Dem Beamten versichern, dass man keine Scheinehe führe und endlich wieder zusammen sein wolle, gefühlsduseln.
und so.

Wenn dass nicht klappt...
[gerichtlichen Weg gehen]
4. Eine schriftliche Bestätigung des Entscheides mit Unterschrift des Beamten und dessen Vorgesetzten verlangen.
5. Den Entscheid vor Gericht anfechten.

Das Visum darf zwar abgelehnt werden, aber man kann den Entscheid anfechten und dann muss die Behörde den Beweis erbringen, dass es sich um eine Scheinehe handelt. Die Achtung des Familienlebens ist ein Menschenrecht und die Familienzusammenführung bei Ehe wird davon geschützt.

Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Verfasst: 16.02.2011, 16:09
von gege
Verdacht auf Scheinehe kann schnell hochkommen, wenn die Frau beim Interview auf der Botschaft:

- den Namen des Ehemannes nicht weiss
- das Geburtsdatum des Ehemannes nicht kennt
- die Namen der Schwiegereltern nicht nennen kann
- die Heimatstadt des Ehemannes noch nie gehört hat
- etc.

Alles schon vorgekommen :roll: :wink:

Einfach mal bei der Ausländerbehörde in Deutschland nachhaken. Die stellen ja das Fzf Visum aus und nicht die Botschaft in China.

Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Verfasst: 16.02.2011, 16:26
von incues
xxxxx hat geschrieben:Die stellen das aus ? :shock:

Was genau müssten wir denn in China beantragen beim Konsulat ?
Natürlich überreicht euch das Konsulat das Visa, allerdings nicht ohne Erlaubnis des zuständigen Ausländeramts in Deutschland.(<- Die Prüfen nämlich eure Daten) Es ist auch der Grund, wieso die Erteilung manchmal so ewig dauert, weil du man dort nur eine Nummer auf der Ablage ist :-P

Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Verfasst: 16.02.2011, 16:34
von Marco73
das Visum stellt nur die Botschaft aus, die ABH gibt nur ein go oder nogo an die Botschaft.
bei uns hat die ABH noch nen paar unterlagen gewollt,verdienstbescheinigung arbeitgeberbescheinigung usw. habs gleich nach 2tagen abgegeben und die sachbearbeiterin sagte ok,sie gibt ihre zustimmung gleich online. 1 tage später hat die botschaft meine frau angerufen und gesagt sie kann ihr visum abholen.

Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Verfasst: 16.02.2011, 16:43
von gege
incues hat geschrieben: Natürlich überreicht euch das Konsulat das Visa, allerdings nicht ohne Erlaubnis des zuständigen Ausländeramts in Deutschland.(<- Die Prüfen nämlich eure Daten) Es ist auch der Grund, wieso die Erteilung manchmal so ewig dauert, weil du man dort nur eine Nummer auf der Ablage ist :-P
...und weil die Botschaft die Unterlagen auf dem Postwege zur ABH schickt :?
Irgendwo hab ich mal gelesen, dass bei FZF die Botschaft ein Visum nicht verweigern darf, wenn die ABH ihr OK gegeben hat. Also wäre für mich die ABH erste Anlaufstelle.

Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Verfasst: 16.02.2011, 19:39
von Attila
xxxxx hat geschrieben: DAS WURDE ABGELEHNT...MIT DER BEGRÜNDUNG VERDACHT AUF SCHEINEHE !!!!

Die sind völlig verzweifelt.
Da wir ja auch bald dieses Visa wollen habe ich jetzt auch bedenken ob das alles klappt.
Erstmal gaanz ruhig bleiben, evtl. einen Tee aufbrühen.

Auf eine FZF besteht in der Tat ein Rechtsanspruch - dieser kann eigentlich nur durch eben diesen Verdacht auf Scheinehe (bzw. auch durch Regelausnahme) angefochten werden.

Wenn sich nicht allzu viel geändert hat dürfte die Ablehnung nicht kommentarlos erfolgen, bei FZF müssen Ablehnungen bezüglich dem Antragsteller begründet werden (Stand 2008/2009). Das liefert schonmal Anhaltspunkte.

Das sich seine Frau jetzt von ihm scheiden lassen möchte ist allerdings wenig hilfreich, das macht in der Tat den Eindruck als ob sie sich jetzt den nächstbesten Ausländer suchen wolle mit dessen Behörden es vielleicht besser klappt -> Scheinehe
Ich hoffe mal das die werte Dame hier einfach nur mal emotional 'durchgedreht' ist. Wenn es allerdings dazu schon was offizielles gibt sollten die sich eine gute Erklärung dafür einfallen lassen warum Scheidungsantrag so dicht auf die Visa Ablehnung erfolgt ist.

Dein Bekannter sollte die Ablehnung am besten auf info4alien.de diskutieren, kann parallel zum Anwalt noch den ein oder anderen wertvollen Input bringen.

Und Du lieber xxxxx solltest die Heirat und das FZF einfach gaanz in Ruhe durchziehen. Ablehnungen kommen selten vor und wenn, dann ist das Kind noch lange nicht in den Brunnen gefallen.
:wink:

Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Verfasst: 16.02.2011, 22:25
von ingo_001
xxxxx hat geschrieben:Ich dachte ein 1-Jahres Visum muss so oder so erstmal ausgestellt werden nach der Hochzeit.
Sorry, falsch gedacht.
Besser SuFu (Such Funktion) nutzen :wink:
Hier mal die Kurz-Version:
Sie kommt mit einem Visum zum Familiennachzug (zu Dir/Ehemann) nach Deutschland, was auch auf dem Visum vermerkt ist.
Dann hat sie 90 Tage Zeit, sich u.a. bei der zuständigen ABH, Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt zu melden.
Geschieht das nicht - heisst es nach 90 Tagen: Bye bye Germany.
Wird alles in den 90 Tagen erledigt gibts eine von BL zu BL befristete, jedoch nicht länger als 3 Jahre gültige AE (Aufenthaltserlaubnis).
Während dieser Zeit besteht i.d.R. die Pflicht zur Teilnahme am Integrationskurs Deutsch, was neben der befristeten AE auch in ihrem Pass eingeklebt wird (i.d.R. mit dem Vermerk, dass eine Erwerbstätigkeit gestattet ist).
Sind die 3 Jahre polizeilich unauffällig verlaufen wird dann nach 3 Jahren die unbefristete NE (Niederlassungserlaubnis) erteilt.
Hab darüber schon ausführlich geschrieben und bin jetzt zu faul, das selbst raus zu suchen.

Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Verfasst: 16.02.2011, 23:58
von Tenshu
richtig Ingo... :wink:

@Jens
hier kannst du ein wenig zu dem Thema lesen.
http://forum.chinaseite.de/ftopic9923.html

...wie schon gesagt wurde. Lass deine Frau den A1-Test am besten schon in China machen.
Die Urkunde vom A1 schickt die Botschaft mit den anderen Unterlagen an deine ABH. Die ABH tut sich dann auch leichter mit der Entscheidung zum Visum.

Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Verfasst: 17.02.2011, 09:38
von Aremonus
Sie will die Scheidung weil sie aufgibt.
Dann kann ich aber verstehen, dass die Beamten eine Scheinehe vermuten. Würde ich auch. Das tönt jetzt für Aussenstehende arg nach "Ach, dann scheiden wir uns eben, ich finde schon einen anderen Mann der mich ins Ausland bringt" - je nach Perspektive...

Warum gibt denn die Gute so schnell auf?

Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Verfasst: 17.02.2011, 10:56
von WangZeDong
Tenshu hat geschrieben: ...wie schon gesagt wurde. Lass deine Frau den A1-Test am besten schon in China machen.
Die Urkunde vom A1 schickt die Botschaft mit den anderen Unterlagen an deine ABH. Die ABH tut sich dann auch leichter mit der Entscheidung zum Visum.
Nicht nur am Besten - sie MUSS den schon vor der Antragstellung machen - ohne A1 gibt es kein Visum (Ausnahmefälle mal nicht betrachtet).

Liebe Grüße

Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Verfasst: 17.02.2011, 11:54
von Marco73
wenn die botschaft in GZ weis das ihr eh heiraten wollt und ein FZF visum machen wollt,ist die chance auf ein Schengenvisum bei 0% das ist auch so wenn man seine ehefrau nur zum besuch nach DE haben will. rückkehrbereitschaft nicht erkennbar.

übrigens hat bei uns,auch bei der botschaft in GZ,der antrag für die FZF nur 18tage gedauert bis zur erteilung des visas.also das kann schon schnell gehen,wenn du die sachen für die Abh schnell zusammen hast.

mich wundert das bei deinen bekannten so schnell auf scheinehe entschieden wird,ohne gleichzeitige befragung usw. da muss bei der abgabe einges schief gelaufen sein.

mfg marco