Visum zur Familienzusammenfsührung

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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Attila
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Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Beitrag von Attila »

Hallo Jens,

Habe gerade wenig Zeit, daher in Kürze:

Einladung musst Du nicht schreiben, Deine Frau muss nur die Antragsunterlagen ausfüllen.

Termine brauchen Familienangehörige deutscher Staatsbürger nicht - war zumindest 2008 in Shanghai noch so.

Wenn ihr nicht schon habt: Überbeglaubigte und legalisierte Heiratsurkunde. Die roten Heiratsbücher reichen nicht aus!
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Attila
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Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Beitrag von Attila »

xxxxx hat geschrieben:
Attila hat geschrieben: Termine brauchen Familienangehörige deutscher Staatsbürger nicht - war zumindest 2008 in Shanghai noch so.

Hallo, ist dem wirklich so ? Auch in Guangzhou ?
Wen könnte man diesbezüglich Fragen.
Per Telefon komme ich auch nie durch :cry:
Also Guangzhou (Kanton) scheint mal wieder eine Extrawurst zu braten.

In Peking heisst es sogar auf der Website:
Familienangehörige (nur Ehegatten und Kinder, nicht Eltern oder anderer Familienangehörige) von EU/EWR-Staatsangehörigen können täglich zwischen 11:00 und 11:30 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung Anträge zwecks Erteilung eines Schengen-Visums einreichen.
Übersichtsseite Visabestimmungen Peking

Konsulat Kanton hingegen schweigt sich vornehm aus.

Im Merkblatt zum Ehegattennachzug (PDF)

oder

In den Informationen zum VAC (PDF)

finden sich keine Informationen darüber wie Ehegattennachzug terminlich zu behandeln ist.

Ich würde sagen da bleibt nur der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes:
Erreichbarkeit:

09:00 bis 15:00 Uhr Montag bis Freitag

aus dem Ausland:
Tel: ++49-3018-17-2000
Fax: ++49-3018-17-51000

im Inland:
Tel: 03018-17-2000
Fax: 03018-17-51000

E-Mail:

buergerservice@diplo.de
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mjs
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Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Beitrag von mjs »

Attila hat geschrieben:In Peking heisst es sogar auf der Website:
Familienangehörige (nur Ehegatten und Kinder, nicht Eltern oder anderer Familienangehörige) von EU/EWR-Staatsangehörigen können täglich zwischen 11:00 und 11:30 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung Anträge zwecks Erteilung eines Schengen-Visums einreichen.
Übersichtsseite Visabestimmungen Peking
Schengen-Visum geht in Peking ohne Termin. Für Familienzusammenführung braucht man schon einen.
nip
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Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Beitrag von nip »

Guten Tag liebe Forumsmitglieder. Ich bin neu hier im Forum und werde auch nur kurze Zeit hier verweilen. Ich unterstütze einen guten Freund - der zur Zeit außerordentlich viel zu tun hat - und nur wenig Zeit hat.
Historie:
1. Der erste Antrag bezüglich eines Besuchervisums für Deutschland ist abgelehnt worden. Die üblichen Begründungen und Verdachtsmomente.
2. Es wurde Widerspruch eingelegt mit ausgiebiger Begründung.
3. Auch dieser zweite Antrag wurde abgewiesen.
4. Nun hat er vier Wochen Zeit um wieder Widerspruch einlegen zu können. Dann geht die Angelegenheit vor das Verwaltungsgericht nach Berlin.

Aktuelle Fakten:
Ich habe meinem Freund geraten zunächst wiederum Widerspruch fristgerecht (4 Wochen nach Eingang der zweiten Ablehnung) einzulegen. Mit dem Hinweis Begründung folgt !

1. Mein Freund ist Besitzer eines Unternehmens in Hongkong.
2. Er hat dort eine Festlandchinesin kennengelernt. Beide wollen heiraten. Große Liebe !!!
3. Seine chinesische Freundin spricht Deutsch, denn sie war schon einmal mit einem Deutschen verheiratet. Hat aber nie (auch während ihrer damaligen Ehe) einen Visumsantrag gestellt. Sie wollte in China bleiben.
4. Nun - wie gesagt tiefe, große Liebe - steht der Hochzeitstermin fest.
5. Im Oktober 2011 wird in Hongkong die Ehe geschlossen.
6. Beide habe alle ihre Papiere zusammen. So z.B. Notar etc. Eben alles was man für eine Eheschließung in Hongkong benötigt.

Doch nun zur entscheidenden Frage:

Wer hat Erfahrung ??

Soll er den zweiten Widerspruch nochmals begründen oder soll mein Freund in Ruhe die Ehe in Hongkong vollziehen und anschl. über das Visum der Familienzusammenführung seine (dann ist die Chinesin seine Ehefrau) geliebte chinesische Ehefrau nach Deutschland kommen lassen?

Wer hat Erfahrung ob es bei solch einem Vorgang seitens der deutschen Botschaft weiterhin Probleme geben könnte?

Beide werden nach der Heirat häufiger in China (bzw. Hongkong verweilen) weil mein Freund sein dortiges Unternehmen erweitern wird.

Für eine schnelle Hilfe bzw. Antwort bin ich auch im Sinne meines Freundes sehr dankbar.

Gruß nip
Andy_yi
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Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Beitrag von Andy_yi »

Hallo nip, willkommen im Forum :) !

Wenn beide ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben wollen, macht es natürlich Sinn direkt eine Familienzusammenführung zu beantragen. Ein Besuchervisum ist zeitlich begrenzt. Wie die Chancen stehen durch einen erneuten Einspruch ein Visum zu erwirken, geht aus deinen Informationen zum Ablehnungsgrund nicht hervor.

Wenn seine Frau die Familienzusammenführung beantragt, kann es sein das sie nach §§ 43 bis 45 Aufenthaltsgesetz zu einem Integrationskurs Deutsch verpflichtet wird. Dies hängt aber zunehmend davon ab, wie gut sie bereits Deutsch spricht und wie zeitnah die Kursplätze zu erreichen sind. Wie es währendessen mit dem "verweilen in Hongkong" aussehen würde kann ich dir leider nicht beantworten.

Lg
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Luntan
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Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Beitrag von Luntan »

Ein Gesuch wird von einer Behörde nach der Aktenlage beurteilt. In diesem Fall hat es so wie die Lage jetzt offenbar ist keine Möglichkeit gegeben dies zu genehmigen. Wenn aber ohnehin in einem Monat geheiratet wird empfehle ich auf weitere Umtriebe und Anwaltsunkosten zu verzichten.

Ist erst einmal ein verheiratetes Paar da das nun einen Antrag stellt, ändert sich auch die Aktenlage. Der Antrag kann dann neu eingereicht werden und ein entsprechender A1 Sprachtest sollte für die Ehefrau kein Problem sein. Dem Besuch in Deutschland steht nichts mehr im Wege.

Der juristische Weg dürfte länger dauern und der Ausgang ist ungewiss.
nip
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Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Beitrag von nip »

Zunächst einmal herzlichen Dank @ Andy_yi und @ Luntan für die aufschlußreichen Mitteilungen.

Ich fasse nochmal zusammen:

Der zweite Antrag ein Besuchervisum zu bekommen wurde abgelehnt. Verdacht auf Scheinehe etc.

Fakt:

Im Oktober heiraten beide in Hongkong Seine zukünftige Ehefrau war schon einmal mit einem Deutschen verheiratet. Sie spricht perfekt die deutsche Sprache. In der Vergangenheit hat sie nie die deutsche Staatsangehörigkeit angestrebt.
Auch nach der Hochzeit in HK im Oktober 2011 steht dies noch nicht auf der Tagesordnung.

Man möchte aber im Rahmen der Familienzusammenführung ein FZF-Visum beantragen, das - so wurde mir mitgeteilt - eine Dauer von einem Jahr Aufenthaltsrecht beinhaltet.

Durch die aktuelle Ablehnung eines Besuchervisums (vor der Hochzeit) stellt sich nun die Frage ob man auch nach der Eheschließung die Frist von 6 Monaten beachten muß bevor man ein neues Visum beantragen kann.

Nach meinem Dafürhalten entsteht doch nach der Eheschließung eine neue Sach- und Faktenlage die unter Umständen bei einem neuen Antrag zwecks FZF-Visum diese 6-Monatsfrist für ein normales Besuchervisum außer Kraft treten lässt.

Liege ich in der Beurteilung dieser Frage richtig oder hat jemand im Forum andere Erfahrungen gemacht?

Meine Bitte an die Sachverständigen im Forum ist die, ob man mir auch den genauen Ablauf schildern kann was man nun beachten muß wenn man nach der Eheschließung in HK das FZF-Visum bei der Deutschen Botschaft in Peking beantragt.

Wa ist zu tun und worauf muß mein Freund unbedingt achten?

Wie schon erwähnt spricht seine zukünftige Ehefrau perfekt die deutsche Sprache und beide wollen in China das Unternehmen meines Freundes erweitern.
Nicht nur in HK sondern evtl. auch im Festland.
Seine zukünftige Ehefrau ist Festlandchinesin.

Vielen Dank schon heute für eure Mitteilungen und Hilfe. Es wäre sehr nett von euch bald zu lesen, denn mein Freund fliegt nächsten Mittwoch nach HK um dort mit seiner zukünftigen Ehefrau ihren Geburtstag feiern zu können.

Gruß nip
Andy_yi
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Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Beitrag von Andy_yi »

Hallo nip!

Eine Scheinehe kann nur unterstellt werden, wenn die beiden sich schon in einer Ehe befinden. Ich denke, die Behörden vermuten das beide mit einem Besuchervisum in Deutschland heiraten wollen und somit das "Heiratsvisum" umgehen.

Ich gehe einfach mal davon aus, dass dein Freund Deutscher Staatsbürger ist. Sollten beide in Hongkong heiraten könnten diese auch im Anschluss eine Familienzusammenführung beantragen - natürlich weil eine neue Aktenlage entsteht - viel mehr aber weil seine (dann) Ehefrau nach dem Aufenthaltsgesetz § 28, Familiennachzug zu Deutschen, das Recht auf einen Ehegattennachzug hat - weil der Mann Deutscher Staatsbürger ist.

Das würde ich dann auch so machen. Was passieren kann, ich möchte natürlich den Teufel nicht an die Wand malen, das dieses mal wirklich Scheinehe unterstellt wird. Bedeutet dann im Klartext das unterstellt wird, die Ehe bestünde nur zum Zweck damit sich der Ehegatte nach Deutschland absetzen kann.
Bei einer Anfechtung über den Rechtsweg, wäre dann die Botschaft in der Beweispflicht diese Scheinehe nachzuweisen. Ich denke, das die beiden dann ganz gute Chancen hätten.

Gehen wir einfach mal vom besten aus, das ein Besuchervisum nicht funktioniert, dafür aber die Familienzusammenführung ohne Probleme von statten geht!

PS: Nicht vergessen die Heiratsurkunde vor dem Antrag auf ein FZF im Highcourt ( in Hongkong ) überglaubigen zu lassen!

Siehe dazu auch: 8. Anerkennung in Deutschland
nip
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Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Beitrag von nip »

@Andy_yi - Herzlichen Dank !!! Ja, mein Freund ist deutscher Staatsbürger. Und nach seinen Aussagen sind alle Papiere zusammen um in HK zu heiraten.
Hast du Kenntnisse wie lange es dauern kann bis einem Antrag auf FZF stattgegeben wird ?

Die Hochzeit findet im Oktober 2011 in HK statt.

Wir treffen uns am 05.1102011 mit anderen Freunden und würden dann die Dame aus China entsprechend willkommen heißen.

Hoffentlich geht alles gut über die Bühne.

Nochmals vielen Dank und ein schönes Wochenende.

Gruß nip
nip
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Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Beitrag von nip »

ich habe eine PN bekommen. Würde gerne antworten und bekomme diese Mitteilung:

Leider bist du nicht berechtigt, diese Funktion zu nutzen. Du hast dich vermutlich erst vor kurzem registriert und musst dich noch mehr im Board beteiligen, damit du diese Funktion nutzen kannst.

Wie kann ich einer PN die ich heute bekommen habe nun antworten?

Danke !!

Gruß nip
Andy_yi
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Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Beitrag von Andy_yi »

nip hat geschrieben: Hast du Kenntnisse wie lange es dauern kann bis einem Antrag auf FZF stattgegeben wird ?
Laut den Erfahrungen anderer Forenmitglieder in der Regelzeit 6 Wochen. Soll aber Leute gegeben haben bei den es schneller oder auch langsamer ging.
nip hat geschrieben:ich habe eine PN bekommen. Würde gerne antworten und bekomme diese Mitteilung:
Wie kann ich einer PN die ich heute bekommen habe nun antworten?
Soviel ich weiß braucht man mindestens 5 Beiträge. Also schnell noch 1-2 Beiträge schreiben ("spammen" :P ) und dann lesen!


Lg
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gege
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Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Beitrag von gege »

nip hat geschrieben: Hast du Kenntnisse wie lange es dauern kann bis einem Antrag auf FZF stattgegeben wird ?

Die Hochzeit findet im Oktober 2011 in HK statt.

Wir treffen uns am 05.1102011 mit anderen Freunden und würden dann die Dame aus China entsprechend willkommen heißen.
Meinst Du 05.11.2011 in Deutschland treffen? Das wird aber mächtig knapp. Wir haben letztes Jahr alleine 3 Wochen auf einen Termin für das Visum zur FZF in Guangzhou gebraucht (auch wenn einige meinen, man bräuchte dazu keinen Termin). Danach hatte meine Frau es aber innerhalb von weiteren 4 Wochen erhalten.
Gege - 哥哥
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Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Beitrag von nip »

Danke für die Antworten.

Gruß nip
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Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Beitrag von nip »

Der Termin in Deutschland ist der 05.11.2011.

Wir wollten dann zu diesem Zeitpunkt in Deutschland gemeinsam feiern.

Gruß nip
Patti-Paletti
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Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Beitrag von Patti-Paletti »

Ich habs bestimmt schon irgendwo geschrieben, aber hier dann nochmal.
Bei uns ging es sehr schnell mit dem FZF, am 18.07 in Shanghai beantragt und am 10.08 auch dort dann das Visum abgeholt.

Aber fragt mich nicht was mich das an Nerven gekostet hat... Ich hab noch nie in meinem Leben so viele Emails verfasst oder Telefonate geführt... Ich hatte immer volle transparenz wo meine Unterlagen gerade sind.

Dass meine Frau aber schwanger ist und die ihr dann vor dem Flugverbot die Einreise ermöglichen müssen, hat uns aber auch ein bisschen dabei geholfen das Visum so schnell zu bekommen.

Persönlicher Kontakt hilft da ne Menge, meist dauert es wohl im Ausländeramt sehr lange. Ich hab dann auch da angerufen, hatte einen Ansprechpartner und habe die Beweggründe nochmals in eine schöne Email verfasst. Donnerstag den 04.08. sind die Unterlagen bei denen angekommen und am Montag den 08.08. ging das Ok nach Shanghai also konnte ich da meine ganze Energie wieder dem Generalkonsulat widmen ;-)

Ein kleiner Tip am Rande, Freunde oder Bekannte die Zugriff auf das Behörden-Intranet haben, könnten ja von gewissen Mitarbeitern der Bundesregierung die Email-Adressen raus bekommen. Es ist schön wenn man dann auch im Generalkonsulat einen persönlichen Ansprechpartner hat.
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