gege hat geschrieben:july_stef hat geschrieben:Deswegen hatte ich ja auch gefragt. Ich habe auch nur ein Touristenvisum und kein Besuchervisum. Kann ich dann trotzdem angeben, dass ich bei meinem Freund wohne?
Das macht keinen Unterschied. Offiziell hast Du 24 Stunden Zeit Dich anzumelden, wenn Du nicht in einem Hotel übernachtest, welches die Anmeldung für Dich erledigt.
Gege, der sich sowohl mit Besuchs-, als auch mit Touristenvisum bisher nie angemeldet hat (ohne Konsequenzen)
Macht es wirklich keinen Unterschied?
Meine Information ist:
Wenn man mit einen Touristenvisum einreist, muss man im Hotel wohnen. Wenn man bei Privatpersonen wohnt, muss man deren Namen angeben, inklusive Adresse, Telefonnummer, Arbeitsplatz etc.. Das wird dann alles geprüft, und wenn die Person als "unbedenklich" gilt, bekommt man das Besuchervisum.
Sachse28 hat geschrieben:
Normalerweise interessiert sich keine Sau für dich. Aber wenn du in einer Wohnanlage wohnst, dann werden die Anwohner immer Achtung geben, ob ein Ausländer registriert ist. Gerade von Seiten der Wohnverwaltungen ist man da sehr achtsam.
Ich weiß nicht genau, was eine "Wohnanlage" ist. Aber meine damalige Freundin wohnte in einem Wohnblock, wo's am Eingang einen Pförtner gab. Trotzdem hat sich nie jemand dafür interessiert, wer ich bin.
Das war der Grund, warum ich das damals nicht gemacht habe. Und ich ging dann eben davon aus, dass ich mit einem Touristenvisum dann nicht bei einer Privatperson wohnen kann, sonst wäre ich gleich "dran" gewesen.