Wenn du nur ein einfaches Touristenvisum beantragen willst (bis 60 Tage), dann lasse die Punkte 4.7 bis 4.10 besser unausgefüllt.xxxxx hat geschrieben:Sagt mal ist es zwingend erforderlich im Antrag für ein solches Visum einen EINLADER zu hinterlegen ?
Wenn ja muss ich dann eine Einaldung vorlegen ?
Oder besser weg lassen ?
Besuchsvisum für China
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Re: Besuchsvisum für China
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Re: Besuchsvisum für China
Ich lese immer wieder diesen oder ähnliche Hinweise - warum aber eigentlich?laogai hat geschrieben:Wenn du nur ein einfaches Touristenvisum beantragen willst (bis 60 Tage), dann lasse die Punkte 4.7 bis 4.10 besser unausgefüllt.xxxxx hat geschrieben:Sagt mal ist es zwingend erforderlich im Antrag für ein solches Visum einen EINLADER zu hinterlegen ?
Wenn ja muss ich dann eine Einaldung vorlegen ?
Oder besser weg lassen ?
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Re: Besuchsvisum für China
Der Vorteil ist Bequemlichkeit, Anonymität des Einladers, und das Ersparnis eventueller Rückfragen.de guo xiong hat geschrieben: Ich lese immer wieder diesen oder ähnliche Hinweise - warum aber eigentlich?
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Punkt 2 ist mir persönlich am wichtigsten, den Staat geht es nichts an wen ich wo wann besuche.
Die Daten werden mit Sicherheit archiviert, sollte die Person Straffällig werden u.o einer terroristischen Organisation angehören (oder dies bezichtigt werden), hängst du automatisch mit im Netzwerk der Verdächtigen.
Das hört sich abgedroschen an, gibts aber überall auf der Welt, auch in Deutschland.
Ein interessanter Podcast zu dem Thema:
http://chaosradio.ccc.de/cr128.html" target="_blank ( leider in China geblockt, wie immer ).
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Re: Besuchsvisum für China
hm 20 Sekunden mehraufwand.Andy_yi hat geschrieben:Der Vorteil ist Bequemlichkeit,de guo xiong hat geschrieben: Ich lese immer wieder diesen oder ähnliche Hinweise - warum aber eigentlich?
de guo xiong, der keinen Nachteil daran sieht, den wahren Grund des Aufenthaltes zu "gestehen"
wenn man sich ordnungsgemäß anmeldet ist die eh fuschAndy_yi hat geschrieben:Anonymität des Einladers,
gab es noch nie ....Andy_yi hat geschrieben:und das Ersparnis eventueller Rückfragen.
da wäre ich mir nicht so sicherAndy_yi hat geschrieben:Die Daten werden mit Sicherheit archiviert,
ich denke besonders in D, aber die bekommen wahrscheinlich keine Daten meines Visumantrages für ChinaAndy_yi hat geschrieben:Das hört sich abgedroschen an, gibts aber überall auf der Welt, auch in Deutschland.
de guo xiong, vielleicht zu ehrlich?
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Re: Besuchsvisum für China
Das gibt`s in den USA mit am haeufigsten, sowas nimmt homeland security sehr genau.Andy_yi hat geschrieben:Der Vorteil ist Bequemlichkeit, Anonymität des Einladers, und das Ersparnis eventueller Rückfragen.de guo xiong hat geschrieben: Ich lese immer wieder diesen oder ähnliche Hinweise - warum aber eigentlich?
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Punkt 2 ist mir persönlich am wichtigsten, den Staat geht es nichts an wen ich wo wann besuche.
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Du meinst das wird keinen Aerger geben wenn man mit einem Touri Visa einreist und dann dort heiratet? Wie verhaelt sich das denn bei der Ausreise wenn man die Heiratsdokumente dabei hat, oder spielt das in dem Moment keine Rolle?laogai hat geschrieben: Wenn du nur ein einfaches Touristenvisum beantragen willst (bis 60 Tage), dann lasse die Punkte 4.7 bis 4.10 besser unausgefüllt.
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Re: Besuchsvisum für China
Bei mir in erster Linie Bequemlichkeit, auf Rückfragen verzichte auch gerne. Warum soll ich die Punkte ausfüllen, wenn ich das Visum auch so bekomme? Und die Botschaft scheint es nicht wirklich zu interessieren. Letztes Jahr habe ich ein 90 Tage Visum erhalten, weil ich Unterlagen meines Weibes und mir (Kopie der Heiratsurkunde, Kopie des Reisepasses meiner Frau) mit dem Antrag zusammen eingereicht hatte. Zwar hatte ich als Reisezweck (Punkt 2.1) Tourist angegeben, aber da auch für den Ableger ein Visum her musste dürfte der Botschaft schon klar gewesen sein, dass wir auch Familienangehörige besuchen werden.Andy_yi hat geschrieben:Der Vorteil ist Bequemlichkeit, Anonymität des Einladers, und das Ersparnis eventueller Rückfragen.de guo xiong hat geschrieben:Ich lese immer wieder diesen oder ähnliche Hinweise - warum aber eigentlich?
Ganz davon abgesehen, dass uns meine Schwiegereltern nicht direkt eingeladen haben. Aber natürlich waren wir herzlich willkommen
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Re: Besuchsvisum für China
Man kann mit einem Touristenvisum ohne Probleme in China heiraten. Bei der Ausreise reist du aus. Außer deinem Pass muss dabei nichts vorgezeigt werden. Von daher verstehe ich die Frage nicht so recht. Es geht doch wohl um einen Ausländer, der nach China einreisen will, oder?!WUHAN_HUBEI_EXPRESS hat geschrieben:Du meinst das wird keinen Aerger geben wenn man mit einem Touri Visa einreist und dann dort heiratet? Wie verhaelt sich das denn bei der Ausreise wenn man die Heiratsdokumente dabei hat, oder spielt das in dem Moment keine Rolle?laogai hat geschrieben: Wenn du nur ein einfaches Touristenvisum beantragen willst (bis 60 Tage), dann lasse die Punkte 4.7 bis 4.10 besser unausgefüllt.
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Re: Besuchsvisum für China
Du musst ohnehin die polizeiliche Meldung vornehmen, das hat nichts damit zu tun ob du sie als Einlader einträgst oder nicht. Sind zwei separate Dinge.
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Re: Besuchsvisum für China
An der Grenze kommt es zu keinen "doofen Nachfragen". Ging es nicht um ein Visum für China und was man im Visumantrag ausfüllen soll?xxxxx hat geschrieben:Aber wenn ich mich nicht melde könnte es an der Grenze zu doofen Nachfragen kommen
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Re: Besuchsvisum für China
Jens, erst mal musst Du nach China einreisen, um Dich polizeilich melden zu können!xxxxx hat geschrieben:Aber wenn ich mich nicht melde könnte es an der Grenze zu doofen Nachfragen kommen
könnte....war bisher nie der Fall.....aber wie gesagt könnte
Weder im Visumantrag noch auf dem erteiltem und in deinen Pass geklebtem Visum sind Hinweise bezüglich deines Aufenthaltes in China! Wie Andy schreibt, hat das Eine nichts mit dem Anderen zu tun!
Nachfragen kann es lediglich bezüglich unsachgemäß ausgefüllten ENTRY-CARD (gelber Zettel) geben, wobei ich bei Aufenthaltsort nie etwas eintrage und diesbezüglich einmal eine Nachfrage kam. Ansonsten sollte das Bild in Deinem Pass Dir ähnlich sein, dann dürften keine "doofen" Nachfragen kommen.
Beantrage ein stink normales Touri-Visum (L) ohne Einlader und schreib bei 2.5 Besuchsort(e) Shenzhen rein - that's all! Ansonsten kennen sich die Visa-Agenturen sehr gut aus!
Ein wenig zweischneidig.
Mir sind hingegen Rückfragen inzwischen lieber als dass irgendwelche Beamte / Sachbearbeiter mich nicht erreichen können, die Sachlage nicht klären können und dann auf Nummer sicher gehen gar nichts für mich tun.laogai hat geschrieben:Bei mir in erster Linie Bequemlichkeit, auf Rückfragen verzichte auch gerne.
Habe ich mehrfach so erlebt dass irgendein Sachbearbeiter gerne weitergeholfen hätte, wenn er zu ein paar Punkten hätte nachfragen können ... und dann nur eine Sackgasse vorfindet: Handynummer - keine. Und sich dann denkt "wer nicht will, der hat schon".
Ist nicht unbedingt ein chinaspezifisches Problem und beim Antrag fürs Touristenvisum nach China sicher ziemlich egal. Aber eben nur ziemlich. Keine Kontaktadresse angeben verhindert natürlich alle Arten von Spam, Belästigungen usw. ... aber eben auch jeden Kontakt zu deinen Gunsten.
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Re: Ein wenig zweischneidig.
Da hast du wohl etwas missverstanden. Es ging um die Namen und Kontaktdaten der Person in China, die eingeladen hat bzw. die man besuchen möchte.mjs hat geschrieben:Mir sind hingegen Rückfragen inzwischen lieber als dass irgendwelche Beamte / Sachbearbeiter mich nicht erreichen können, die Sachlage nicht klären können und dann auf Nummer sicher gehen gar nichts für mich tun.laogai hat geschrieben:Bei mir in erster Linie Bequemlichkeit, auf Rückfragen verzichte auch gerne.
Meine persönlichen Kontaktdaten inklusive Telefonnummer gebe ich immer an, andernfalls wir der Visumantrag gar nicht erst angenommen!
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Re: Ein wenig zweischneidig.
Hatte ich schon kapiert - Adresse deiner Bekannten / Firma / Wohnung / Hotel in China. Welche i.d.R. der Weg sind dort mit dem Besucher / Tourist / Student Kontakt aufzunehmen wenn was im Argen liegt, oder? Nur mal so als Beispiel: Pass verloren und du merkst es nicht. Selbst wenn du Glück hast und er gefunden und abgegeben wird - ohne Kontaktadresse in China, wie soll der dir zurückgegeben werden?laogai hat geschrieben:Da hast du wohl etwas missverstanden. Es ging um die Namen und Kontaktdaten der Person in China, die eingeladen hat bzw. die man besuchen möchte.
Ist nur ein Beispiel und in aller, aller, aller Regel ist deine Kontaktadresse in China wirklich völlig unerheblich (und beim Antrag wohl selten ein Problem wenn du das Feld einfach frei läßt). Wenn's aber mal relevant wird und das ist ja eher, wenn was schief läuft, ärgert man sich dann oft doch, dass man nichts mitgeteilt hat.
Wo liegt nochmal der Vorteil, sich in dem Punkt auszuschweigen? Vielleicht übersehe ich ja etwas gewichtiges.
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Theorie vs Praxis ...
Die könnten mich theoretisch auf der Handynummer anrufen, die ich im Antrag eingetragen habe. Aber mal im Ernst, wenn ich meinen Pass im Ausland verliere, merke ich das relativ schnell und informieren die Botschaft! Alles Weitere überlasse ich Deiner gut vorhandenen Fantasie!mjs hat geschrieben:Beispiel: Pass verloren und du merkst es nicht. Selbst wenn du Glück hast und er gefunden und abgegeben wird - ohne Kontaktadresse in China, wie soll der dir zurückgegeben werden?
In meinen letzten Besuchs-Visumanträgen Typ L habe ich immer nur meine Wohnadresse inklusive Handynummer angegeben, mehr wollten die auch nicht!
Re: Theorie vs Praxis ...
Ist die deine Wohnadresse was anderes als die Kontaktadresse / -person über die du zu erreichen bist?happyfuture hat geschrieben:In meinen letzten Besuchs-Visumanträgen Typ L habe ich immer nur meine Wohnadresse inklusive Handynummer angegeben.
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