Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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Pan
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Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von Pan »

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich hoffe jemand kann mir mit Empfehlungen weiterhelfen:
Meine Ehefrau (Chinesin, ich bin Deutscher) besitzt ein Aufenthaltsvisum für Deutschland. Im Zuge der Familienzusammenführung hatten wir für die Tochter (16 Jahre, schulpflichtig in China) ebenfalls ein Aufenthaltsvisum beantragt. Im Vorfeld waren wir bei der örtlichen Ausländerbehörde. Sie bestätigte, daß sie einem Nachzug der Tochter zustimmen würde, da bei meiner Frau und mir hier in Deutschland alles in "geordneten Verhältnissen" ist. Das Aufenthaltsvisum wurde aber vom Konsulat von Kanton von einem Herrn XXXXXX abgelehnt, ohne jegliche Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde, wozu die Botschaft normalerweise verpflichtet ist.
Jetzt haben wir für die Tochter ein ganz normales Touristenvisum für 3 Monate beantragt (Einladung, Verpflichtungserklärung, Hin- und Rückflugticket, ...). Dieses wurde aber wieder willkürlich (ohne Rückmeldung bei der AB) von diesem XXXXXX abgelehnt mit der Begründung es bestehe "keine nachgewiesene Rückkehrwilligkeit"!!
Wie ich in anderen Landesforen gelesen habe, ist das wohl eine gängige Praxis der Konsulte.
Was kann ich gegen diesen Willkürbescheid tun? Was ist erfolgreich? Ich wollte vor dem Verwaltungsgericht Berlin klagen. Kennt jemand einen guten Anwalt?
Ich hoffe auf Eure Hilfe. Danke
Pan
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jd
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von jd »

Hallo Pan,

einzelfallbezogene Rechtsberatung ist in Foren zu Recht ein Tabu, aber einige Hinweise kann man Dir natürlich an die Hand geben:

1. Problem: Ablehnung des Visumsantrags auf Kindernachzug im Wege der Familienzusammenführung

2. Problem: Ablehnung des Antrags für ein Besuchsvisum

Säumen wir das Pferd einmal von hinten auf. In Fallkonstellationen, in denen ein Besuchsvisum einem früheren Familienzusammenführungsvisum nachfolgt, ist die Ablehnung des Besuchsvisums mit der Begründung mangelnder Rückkehrbereitsschaft aus Sicht der Botschaft/Ausländerbehörde folgerichtig, da ja das frühere Visum (und damit das eigentliche Begehren, bevor hilfsweise auf den Besuchsvisumsantrag zurückgegriffen wurde,) auf einen Daueraufenthalt in Deutschland gerichtet war bzw. ist.

In Fallkonstellationen, in denen der Visumsantrag auf eine Familienzusammenführung von minderjährigen Kindern des ausländischen Ehegatten gerichtet ist, hilft zunächst ein Blick ins Gesetz, konkret in § 32 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), ich zitiere mal auszugsweise:

"§ 32 (Kindernachzug)

(1)
Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
1. der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 besitzt oder
2. beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen und das Kind seinen Lebensmittelpunkt zusammen mit seinen Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil in das Bundesgebiet verlegt.

(2) Einem minderjährigen ledigen Kind, welches das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn es die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, dass es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann, und beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen.

(2a) [...]

(3) Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, welches das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen.

(4) Im Übrigen kann dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es auf Grund der Umstände des Einzelfalls zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist. Hierbei sind das Kindeswohl und die familiäre Situation zu berücksichtigen."


Unter der Voraussetzung, dass der ausländische Ehegatte des/der Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann man die Norm dahingehend zusammenfassen, dass ...
... dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers unter 16 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist, wenn beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteile wenigstens eine Aufenthaltserlaubnis besitzen oder
... dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers im Alter von 16 oder 17 dann eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist, wenn es die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, dass es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann, und beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil wenigstens eine Aufenthaltserlaubnis besitzen oder
... dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, wenn es auf Grund der Umstände des Einzelfalls zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist.

Wie die Deutsche Botschaft bzw. zuständige Ausländerbehörde bzw. die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit den mehrdeutig auslegbaren Normtext "wenn es ... gewährleistet erscheint, dass es [das Kind] sind auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann" bzw. die Härtefallklausel der Ermessensvorschrift interpretieren, solltest Du bei einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin Deines Vertrauens erfragen. Aus eigener anwaltlicher Tätigkeit empfehle ich, sich an einen auf das Ausländerrecht spezialisierten Anwalt zu wenden; als erste Anlaufstelle für die Suche nach einem geeigneten Anwalt vor Ort bietet sich eine Nachfrage beim örtlichen/regionalen Anwaltverein oder der örtlichen/regionalen Rechtsanwaltskammer an.

P.S.: Üblicherweise ist der Verfahrensablauf in Visumsantragsverfahren erstens Visumsantrag, zweitens - bei Ablehnung - Remonstration, drittens - bei aufrecht erhaltener Ablehnung - Klage (binnen Monatsfrist).

JD,
der nach langer Zeit mal wieder berufsbezogen aus anwaltlicher Sicht postet
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bue48
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von bue48 »

Hallo Pan,

herzlich willkommen hier im Forum.

Vielleicht hilft dir auch dieser Hinweis von @Attila schon ein wenig?

Ich drück euch die Daumen und wünsche viel Erfolg!!


Edit:
Meine Freundin hat vor kurzem ein Besuchsvisum beim Konsulat in Guangzhou ohne jegliche Probleme bekommen. Da ich selbst nicht dabei war, kann ich über die Mitarbeiter dort keine Aussage machen.
VlG Bue48

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Ealing
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von Ealing »

die Tochter deiner Frau sollte remonstrieren, im Konsulat wird ihr dann mitgeteilt warum die Rückkehrbereitschaft aus Sicht des Konsulats nicht vorliegt. Sicherlich liegt es am bereits abgelehnten Visaantrag auf Familiennachzug. Wahrscheinlich lagen die Voraussetzungen doch nicht vor? Auch muss das Konsulat, so weit ich weiss, die Ausländerbehörde nicht zwingend beim FZ Visum beteiligen, beim Besuchsvisum ist eine Beteiligung gar nicht vorgeschrieben.
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Attila
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von Attila »

Hallo Pan, erstmal willkommen im Forum!

Auch ich durfte mit meiner Frau schon leidvolle Erfahrungen mit Herrn F aus G machen, was seine Motivationen sind wird wohl für immer ein Geheimnis bleiben.

Es wäre erst einmal wichtig zu wissen ob Deine Frau hier in Deutschland ist, dann müsste sie eine Aufenthaltserlaubnis (AE) haben. Für eine weitere Diskussion hier und in anderen Foren wäre es hilfreich zu wissen auf welchem Paragraphen die AE fußt (Das steht auf dem Aufkleber mit dem Namen Aufenthaltstitel in ihrem Pass).

Das Forum http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... ?board=ehe
ist wirklich ganz gut, wenn auch sehr Sachbezogen. Damals habe ich es so gemacht das ich die 'harten' juristischen und verfahrenstechnischen Fragen dort diskutiert habe und den emotionalen Rückhalt und Tipps gewürzt mit Bauernschläue hier im Forum bekam.

Ein Tipp: Nenne bei info4alien niemals die Klarnamen von Behördenmitarbeitern! Da dort viele ebensolcher Mitarbeiter viele hilfreiche Postings verfassen. Verständlicherweise sind diese nicht sehr erbaut wenn ein Kollege an den Pranger gestellt wird.

Ich sehe es auch so das das Besuchsvisum folgerichtig abgelehnt wurde da unmittelbar vorher schon ein FZF Visum abgelehnt worden ist. Für ein Besuchsvisum muss eine erkennbare Rückkehrbereitschaft vorliegen, welche ja durch den Antrag zur FZF ausgehebelt worden ist.

Daher wäre es wohl am sinnvollsten wenn die Tochter gegen die Ablehnung des FZF Visums remonstriert, falls das noch möglich ist. Dann könnt ihr wenigstens die Gründe für die Ablehnung erfahren - obwohl ich immer dachte das ein Antrag zur FZF gar nicht ohne Begründung abgelehnt werden kann!

Auf jeden Fall würde ich den Fall akkurat und anonymisiert auf info4alien schildern. Dabei genau zwischen Visum und Aufenthaltserlaubnis trennen und darlegen wer denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die junge Dame hat, falls das bei einer 16 Jährigen noch relevant sein sollte.

Kleiner Tipp zum Schluss: Was uns damals geholfen hat war den Wohnsitz meiner Frau weg aus Guangdong, hin nach Shanghai zu verlegen. Bei Herrn F wären wir nur noch mit einer Klage weitergekommen. Dem Konsulat in Shanghai reichte glücklicherweise eine polizeiliche Meldebestätigung welche meine Frau aufgrund eines gültigen Mietvertrages ausgestellt bekam. Dadurch war nun das deutsche Konsulat in Shanghai für sie zuständig und wir hatten von da an keine Probleme mehr und umgingen den aufwändigen Prozess einer Klage.

@jd: Schön das Du hier noch mitliest!
@bue48: :wink:
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott

Got Pork?
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von Rala »

Hallo.
Wir hatten auch so unsere Probleme mit genau diesem Herrn. Bei uns hatte er einen Antrag auf ein Sprachkursvisum wegen mangelnder Rückkehrbereitschaft abgelehnt. Die Remonstration wurde mit der gleichen Begründung abgeschmettert. Nach einem längeren und sehr ehrlichem Telefonat meinerseits mit ihm hat er uns dann aber bei der sehr kurzfristigen Vergabe (innerhalb einer Woche war alles geregelt) eines Besuchsvisums für drei Monate geholfen. Da spielte die "mangelnde Rückkehrbereitschaft" plötzlich dann keine Rolle mehr. Also ich weiss nicht genau was ich von ihm halten soll und bin auch bis heute nicht schlau aus dieser ganzen Aktion geworden.
Gruß
Rala
Pan
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von Pan »

Hallo Rala,

wie hast du das denn geschafft??! Der Herr dort erscheint mir nicht sehr kooperativ, zumal ich inzwischen weiß, daß er hier bei Anwälten am Berliner Verwaltungsgericht bekannt ist
Pan
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von Pan »

Attila hat geschrieben:Das Forum http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... ?board=ehe" target="_blank
ist wirklich ganz gut,
Danke für den Tipp. Habe es ausprobiert, bin aber enttäuscht. Behauptet doch tatsächlich ein Ex-Behördenritter, er hätte bei dem Wohl eines Kindes "ein Wörtchen mitzureden" unterstützt mit Fäkalienworten :shock: . Jedenfalls hat niemand vernünftig geholfen, sondern gleich Unredlichkeiten unterstellt.
Ist denn das so etwas Gemeingefährliches, wenn die Tochter den Ehemann besucht?! Das ist kein Terrorist, der hier auf Kosten der Allgemeinheit nach Deutschland kommt. Ist das für deutsche Behörden so unvorstellbar, daß ein Kind wegen eines Sprachkurses nach Deutschland kommt?! Schon das Wort "Verwurzelungsnachweis" macht mich verrückt. Eine sehr ähnliche Forderung gab's vor 70 Jahren! Ich war schon in vielen Ländern und in China ist mir mal das Visum abgelaufen, aber in keinem Land habe ich so Etwas erlebt, wie ich es von deutschen Behörden jetzt erlebe. :(
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von mistervac »

Attila hat geschrieben: Auch ich durfte mit meiner Frau schon leidvolle Erfahrungen mit Herrn F aus G machen, was seine Motivationen sind wird wohl für immer ein Geheimnis bleiben.
..nun wisssen wir, dass es sich um Herrn L.F. aus G. in C. handelt :lol:


mistervac, der froh ist, mit solchen Betonköpfen nix mehr zu tun haben zu müssen.
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bue48
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von bue48 »

Pan hat geschrieben:
Attila hat geschrieben:Das Forum http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... ?board=ehe" target="_blank
ist wirklich ganz gut,
Danke für den Tipp. Habe es ausprobiert, bin aber enttäuscht. Behauptet doch tatsächlich ein Ex-Behördenritter, er hätte bei dem Wohl eines Kindes "ein Wörtchen mitzureden" unterstützt mit Fäkalienworten :shock: . Jedenfalls hat niemand vernünftig geholfen, sondern gleich Unredlichkeiten unterstellt.
Hallo Pan,

ich kann - wie viele andere auch - deine Enttäuschung, okay - auch deine Verärgerung verstehen!

Aber ich kann nach Lesen des entsprechenden Threads bei info4alien deine Ausführungen hier in keiner Weise nachvollziehen und finde sie einfach nur ungerecht! :twisted:

Ich hoffe für dich, dass die Forenmitglieder bei info4alien, die dir m.E. wirklich helfen wollen, deinen bislang letzten Beitrag hier nicht auch lesen...

Attila hat geschrieben: Ein Tipp: Nenne bei info4alien niemals die Klarnamen von Behördenmitarbeitern! Da dort viele ebensolcher Mitarbeiter viele hilfreiche Postings verfassen. Verständlicherweise sind diese nicht sehr erbaut wenn ein Kollege an den Pranger gestellt wird. ...

Auf jeden Fall würde ich den Fall akkurat und anonymisiert auf info4alien schildern. Dabei genau zwischen Visum und Aufenthaltserlaubnis trennen und darlegen wer denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die junge Dame hat, falls das bei einer 16 Jährigen noch relevant sein sollte.
Da war es ja leider für deinen Beitrag in dem anderen Forum schon zu spät...

Wirklich, ich wünsche euch ganz viel Erfolg!
VlG Bue48

Ich: "Oh, my sweet Chinese Lady..."
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mistervac
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von mistervac »

bue48 hat geschrieben:
Pan hat geschrieben:
Attila hat geschrieben:Das Forum http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... ?board=ehe" target="_blank
ist wirklich ganz gut,
Danke für den Tipp. Habe es ausprobiert, bin aber enttäuscht. Behauptet doch tatsächlich ein Ex-Behördenritter, er hätte bei dem Wohl eines Kindes "ein Wörtchen mitzureden" unterstützt mit Fäkalienworten :shock: . Jedenfalls hat niemand vernünftig geholfen, sondern gleich Unredlichkeiten unterstellt.
Hallo Pan,

ich kann - wie viele andere auch - deine Enttäuschung, okay - auch deine Verärgerung verstehen!

Aber ich kann nach Lesen des entsprechenden Threads bei info4alien deine Ausführungen hier in keiner Weise nachvollziehen und finde sie einfach nur ungerecht! :twisted:

Ich hoffe für dich, dass die Forenmitglieder bei info4alien, die dir m.E. wirklich helfen wollen, deinen bislang letzten Beitrag hier nicht auch lesen...
Attila hat geschrieben:
sorry,aber ich muss dem threaderöffner zustimmen.

Auch ich habe mich - schon länger her - von den Aliens nach einer nicht zu überbietenden Infantilität adminseits verabschiedet, kein Vergleich mit "unserem" Forum.
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgele

Beitrag von aquadraht »

mistervac hat geschrieben:
Attila hat geschrieben: Auch ich durfte mit meiner Frau schon leidvolle Erfahrungen mit machen, was seine Motivationen sind wird wohl für immer ein Geheimnis bleiben.
..nun wisssen wir, dass es sich um aus G. in C. handelt :lol:
mistervac, der froh ist, mit solchen Betonköpfen nix mehr zu tun haben zu müssen.
Naja, das Geheimnis ist so gross nicht. Ein knappes Drittel der Bürger der Bundesrepublik Deutschland hat nach stabilen Erkenntnissen der Meinungsforschung ein zu erheblichen Teilen verfestigt rechtsextremes Weltbild, zu dem "Überfremdungsängste" ganz zentral gehören. Da ist es logisch, dass Einreisegesuche "Fremdrassiger" mit grösstem Misstrauen beäugt werden.

Chinesen haben es nach meiner Erfahrung eher leichter als Russen, Ukrainer, Weissrussen, Armenier und andere "Ostvölker". Da wird noch inhumaner und gnadenloser selektiert. Ich kenne Fälle, in denen einer 78jährigen Mutter aus der Ukraine die Einreise zu ihrer krebskranken 56jährigen Tochter (deutsche Staatsangehörige) mit der Einrede der mangelnden Rückreisewilligkeit verweigert wurde, mit überliefertem mündlichen Kommentar "diese Slawen lügen eh alle".

Deutsche "Fremdenpolitik" hat immer noch einen Geruch. Es ist keine Entschuldigung, aber andere europäische Länder wie die Niederlande, Frankreich und Spanien sind da nicht wirklich besser. Leider.

a^2
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von de guo xiong »

sowa hat geschrieben: ....
Du solltest Dir mal überlegen, was Du hier so postet!

de guo xiong, für den es wie ein Aufruf zur Gewalt klingt
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von Laogai »

aquadraht hat geschrieben:Ein knappes Drittel der Bürger der Bundesrepublik Deutschland hat nach stabilen Erkenntnissen der Meinungsforschung ein zu erheblichen Teilen verfestigt rechtsextremes Weltbild, zu dem "Überfremdungsängste" ganz zentral gehören.
Wo steht das? Und wie stabil sind diese Erkenntnisse der Meinungsforschung? Woran wird die Stabilität der Erkenntnisse gemessen?
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Re: Besuchsvisum nach Deutschland von Konsulat Kanton abgelehnt

Beitrag von Laogai »

laogai hat geschrieben:
aquadraht hat geschrieben:Ein knappes Drittel der Bürger der Bundesrepublik Deutschland hat nach stabilen Erkenntnissen der Meinungsforschung ein zu erheblichen Teilen verfestigt rechtsextremes Weltbild, zu dem "Überfremdungsängste" ganz zentral gehören.
Wo steht das? Und wie stabil sind diese Erkenntnisse der Meinungsforschung? Woran wird die Stabilität der Erkenntnisse gemessen?
Die Fragen ziehe ich wieder zurück.

aquadraht wollte wohl nur sein eigenes Weltbild hier propagieren und hat sich dazu mal wieder irgend einen Thread aus diesem Forum heraus gepickt. Schäm dich!
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