Besuchervisum Freundin (Studentin)

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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sowa
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Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Beitrag von sowa »

ja, ich weiss, daß die botschaften und konsulate sogenannte rechtsfreie räume sind.
visas können ohne begründung abgelehnt werdenauch wenn alles in ordnung ist.
nur allein der verdacht, dass ein visumsantragsteller nicht mehr deutschland verläßt.
kann man irgendwie verstehen. aber sollen die doch lieber strenger sein beim diesen
bombenlegenden islamisten.
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Phytagoras
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Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Beitrag von Phytagoras »

Mal ne Frage. Gibts zu dem Einladungsschreiben und der Verpflichtungserklärung auch irgendwo nen Muster, das man nutzen kann?
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Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Beitrag von snowman.de.117 »

Phytagoras hat geschrieben:Mal ne Frage. Gibts zu dem Einladungsschreiben und der Verpflichtungserklärung auch irgendwo nen Muster, das man nutzen kann?
Die Verpflichtungserklärung musst du dir von der ABH ausstellen lassen, das ist ein offizielles Dokument. Das kannst du nicht selbst verfassen.

Beim Einladungsschreiben würde Ich generell auf Muster verzichten, da sich die Angaben über dich und deine Freundin auch darin wiederspiegelen sollten.
Du musst da keinen Roman schreiben, einfach kurz worum es geht.
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Phytagoras
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Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Beitrag von Phytagoras »

Die Verpflichtungserklärung musst du dir von der ABH ausstellen lassen, das ist ein offizielles Dokument. Das kannst du nicht selbst verfassen.
ABH? Wofür steht das denn?
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Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Beitrag von de guo xiong »

Phytagoras hat geschrieben:
Die Verpflichtungserklärung musst du dir von der ABH ausstellen lassen, das ist ein offizielles Dokument. Das kannst du nicht selbst verfassen.
ABH? Wofür steht das denn?
ABH=Ausländerbehörde

BTW wenn Du in China lebst, gibst Du selbige bei der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat ab

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Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Beitrag von Phytagoras »

Achso.

Dachte ich könnte nen Brief schreiben "Hiermit verpflichte ich mich xxxx von dann bis dann in meinem Haus aufzunehmen".....

Ich muss nun extra zur Ausländerbehörde laufen für ein einfaches Touristenvisum?
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Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Beitrag von MGe »

Phytagoras hat geschrieben:Achso.

Dachte ich könnte nen Brief schreiben "Hiermit verpflichte ich mich xxxx von dann bis dann in meinem Haus aufzunehmen".....

Ich muss nun extra zur Ausländerbehörde laufen für ein einfaches Touristenvisum?
Ja, weil deine Freundin sonst kein Visum bekommt.
Du musst zur ABH und die Verpflichtungserklärung abschließen, die ist Rechtsbinded, heißt: wenn deine Freundin hier Mist macht, haftest du für alles. Selbstverfassen geht nicht !

Das Einladungsschreiben musst du selbst verfassen. Denke daran auch eine Auslandskrankenversicherung für deine Freundin abzuschließen, diese muss Sie auch beim Konsulat vorlegen.

Hinzu kommt natürlich auch noch das deine Freundin eine ganze Stange an Papieren besorgen muss, da hoffe Ich für euch das Sie eine feste Arbeitsstelle hat, da Sie wohl sonst sehr schlechte Chancen hat ein Visum zu bekommen.
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Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Beitrag von de guo xiong »

Phytagoras hat geschrieben:Achso.

Dachte ich könnte nen Brief schreiben "Hiermit verpflichte ich mich xxxx von dann bis dann in meinem Haus aufzunehmen".....

Ich muss nun extra zur Ausländerbehörde laufen für ein einfaches Touristenvisum?
Ich denke Du meinst ein Besuchsvisum oder?

Falls ja, dann mußt Du zur ABH und dort auch nachweisen, dass Du in der Lage bist, deinen Verpflichtung nachzukommen z.B. durch Lohnbescheinigungen der letzten 3 Monate.

Bei der Verpflichtungserklärung geht es nicht um die Unterkunft allein, sondern darum, dass Du im Fall der Fälle für alle Kosten aufkommst (z.B. schwere Krankheit (die nicht komplett von der Krankenversicherung abgedeckt wird), bei Abschiebung oder Ähnlichem) und dem Staat keine Kosten entstehen.

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Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Beitrag von bue48 »

Hier findest du weitere Informationen zum Thema Verpflichtungserklärung - kostet übrigens 25 Euro!
Nein, nicht die Info... :lol: - die Verpflichtungserklärung mit ihrem Siegel :mrgreen:

@de guo xiong - sehe ich genauso!
...dem Staat keine Kosten entstehen
:mrgreen: Genau!
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Sie: "Why don't you say: Oh, my strong boss... ?

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Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Beitrag von Phytagoras »

Hinzu kommt natürlich auch noch das deine Freundin eine ganze Stange an Papieren besorgen muss, da hoffe Ich für euch das Sie eine feste Arbeitsstelle hat, da Sie wohl sonst sehr schlechte Chancen hat ein Visum zu bekommen.
Sie ist noch Studentin...

Falls ja, dann mußt Du zur ABH und dort auch nachweisen, dass Du in der Lage bist, deinen Verpflichtung nachzukommen z.B. durch Lohnbescheinigungen der letzten 3 Monate.
Ich bin selbst Student und hab auch keinen Lohn. Aufnehmen würden meine Eltern ihn ja...

Ey, das regt mich immer mehr auf.


Aber danke... Das wird ja echt noch ein Spaß...
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Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Beitrag von happyfuture »

Phytagoras hat geschrieben:Sie ist noch Studentin...
Phytagoras hat geschrieben:Aufnehmen würden meine Eltern ihn ja...
Irgendwie blick ich da nicht ganz durch :roll:
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Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Beitrag von Phytagoras »

Irgendwie blick ich da nicht ganz durch
Ups, meinte natürlich sie.

Also. Situation ist: Ich lebe aufgrund meines Studiums noch bei meinen Eltern und da sollte sie dann, wenn sie hierhinkommt fürn Urlaub, auch wohnen :D
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Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Beitrag von sacrator »

de guo xiong hat geschrieben: Falls ja, dann mußt Du zur ABH und dort auch nachweisen, dass Du in der Lage bist, deinen Verpflichtung nachzukommen z.B. durch Lohnbescheinigungen der letzten 3 Monate.
Dazu habe ich auch mal eine Frage: Reicht es, wenn nur der Einladende diesen Nachweis erbringt?

Ich bin im Grunde in derselben Situation: Freundin (und ich) studieren noch, sie möchte in den Sommerferien herkommen. Ebenso wie Phytagoras, wohne ich noch bei meinen Eltern und sie wird dort dann auch wohnen. Die Verpflichtungserklärung wird sie von meinem Vater bekommen.
Allerdings meinte sie, sie müsse beim Antrag noch nachweisen, dass sie ein Konto hat, wo mindestens um die 5000 Euro drauf liegen. Auch wenn das offiziell nirgendwo direkt so steht.
Ich frage mich allerdings, ob sowas wirklich benötigt wird, denn eigentlich sollte die Verpflichtungserklärung alle evtl. entstehenden Kosten ja abdecken. 5000 Euro sind nicht gerade wenig Geld, und auch wenn ich sie wohl irgendwie auftreiben könnte (es geht ja nicht verloren), hätte ich ein mulmiges Gefühl dabei, so einen riesen Betrag auf ein chinesisches Konto zu überweisen.

In den Threads, die ich gefunden hatte, ist Derartiges auch nicht wirklich aufgetaucht. Von daher wollte ich noch einmal explizit nach Erfahrung fragen und ob jemand von Fällen weiß, bei denen ein Visumsantrag auch ohne die 5000 Euro erfolgreich war.

Viele Grüße und besten Dank schonmal für jede Antwort!

p.s.
Bei den erforderlichen Unterlagen im Merkblatt steht da Folgendes:
Nachweise über die wirtschaftliche Situation des Antragstellers (z.B. von der Bank bestätigte Kontoauszüge oder Sparbücher der letzten drei bis sechs Monate aus denen regelmäßige Einkünfte erkennbar sind; Steuerbescheide; Sozialversicherungsnachweis; keine Depositzahlungen) [...]
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Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Beitrag von bue48 »

Zu den für die Verpflichtungserklärung erforderlichen Unterlagen gehört u.a. der Nachweis der wirtschaftlichen Möglichkeiten des Einladenden sowie ausreichenden Wohnraums. Ich habe dazu meine Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate sowie den Mietvertrag vorgelegt, aus dem die Wohnungsgröße eindeutig erkennbar ist.

Dies hat aber nichts zu tun mit dem von dir erwähnten Betrag von 5000 Euro.
Ehe die deutsche Botschaft bzw. das Konsulat ein Visum ausstellt, wird die Rückkehrbereitschaft deiner Freundin untersucht. Da spielt die wirtschaftliche Situation in China eine entscheidende Rolle:
zum Beispiel beschäftigt und die Garantie, nach der Rückkehr aus Deutschland auch dort weiter arbeiten zu können; eine Eigentumswohnung oder andere Werte; der Nachweis entsprechender finanzieller Möglichkeiten in China usw. Wie gesagt, es geht dabei ausschließlich um die Frage, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass die das Visum beantragende Person auch wieder nach China zurückkehrt...


Auch hier findest du zahlreiche wertvolle Tipps, weitere Infos gibt es mit Hilfe der SuFu!

Edit: siehe auch hier: http://forum.chinaseite.de/ftopic10810.html
VlG Bue48

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Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Beitrag von Torte »

Hallo nach langer Zeit,

zum Ergebnis: sie hat ihr Visum bekommen. Komischerweise nur genau fuer den Zeitraum wenn wir in Deutschland sind (anstatt wie sonst einem Monat), aber ist ja ok.

Was wir gemacht haben, war prinzipiell nichts weiter als bei der Wahrheit zu bleiben. Sie hat in der Botschaft ihre Situation erklaert genau wie ich sie schon hier beschrieben hatte. Daraufhin wollten sie noch meine Unterlagen sehen (Reisepass, Visum, Nachweis dass ich in China arbeite), da wie im Falle von andy meine Eltern die einladenen Personen sind. Das wars. Nach nur drei Werktagen war das Visum schon da.

Zu den Unterlagen. Wir sind einfach die folgende Liste durchgegangen (http://www.peking.diplo.de/Vertretung/p ... =Daten.pdf" target="_blank) und haben alles mitgenommen was wir bekommen konnten. Bis auf 1-2 davon war auch alles dabei.
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