Master nachholen Im Staasdienst?

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shuhan
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Master nachholen Im Staasdienst?

Beitrag von shuhan »

Hallo alle zusammen,
ich hatte vor einiger Zeit Fragen bezüglich des öffentlichen Dienstes gestellt. Nach dem ersten gescheiterten Vorstellungsgespräch in einem Bundesamt habe ich nun eine schriftliche Zusage zu einer unbefristeten Stelle in einem Landesministerium erhalten.

Derzeit schreibe ich noch meine Abschlussarbeit. Ich möchte nun nach meinem Abschluss mit meiner Arbeit in dem Ministerium beginnen. Ich habe jedoch noch Fragen, wie ich später einen Master nachholen könnte. Vielleicht weiss jemand, wie sowas läuft. Ich werde zunächst wie üblich als Tarifbeschäftigter des Landes eingestellt. Meine angehende Tätigkeit entspricht dem gehobenen Dienst. Um jedoch später in den höheren Dienst aufsteigen zu können, braucht man auf jeden Fall einen Master-Abschluss, sonst ist es extrem schwierig, in den höheren Dienst aufzusteigen. Ich würde nun erst mal vollzeit arbeiten, würde aber gerne irgendwann später den Master nachholen. Fernstudium wäre eine Möglichkeit, ich habe jedoch gehört, dass nur extrem wenige Unis in deutschland überhaupt Fernstudiengänge anbieten. Und bei normalen Master-studiengängen kenne ich es so von meinen Kommilitonen in Master-Informatik, dass ein Masterstudiengang in dieser Richtung extrem zeitaufwendig ist, das kann man schlecht so nebenbei machen. Meine Mutter meinte jedoch, dass man im Öffentlichen Dienst die Möglichkeit besäße, für einige Zeit beurlauben zu lassen, um z.B. einen Abschluss nachzuholen. Klar verdient man in der zwischenzeit nichts, aber man behält den Job. Ist das wirklich so möglich? Ich glaube, das geht sowieso erst, wenn man verbeamtet ist, oder?

Ich habe nun auch Zusagen für Master-Plätze an vier Universitäten, an denen ich mich beworben habe, erhalten. Wie ist es eigentlich, wenn man sich an der gleichen Uni nach paar Jahren für den gleichen Studiengang nochmal bewerben möchte, wenn man schon mal eine Zusage bekommen hat und die Frist der Einschreibung einfach verstreichen ließ? Ein guter Freund von meinem Vater, der ein akademischer Rat einer Uni ist, meinte zu meinem Vater, ich solle am besten einen Brief an die entsprechenden Unis schreiben, indem ich demütig meine Gründe erkläre, warum ich derzeit das Masterstudium lieber nicht antreten möchte. Das würde einen besseren Eindruck hinterlassen, wenn man sich später noch mal bewerben möchte, meinte er. Ich weiss nicht, ob man diesen Aufwand machen soll, denn ich persönlich glaube nicht daran, dass sich irgendein Dekan jahre später an einen Bewerber noch erinnert. Kann man sich denn so normal noch mal bewerben, auch wenn man schon früher die Zulassung bekommen hat?

Ich danke euch im Voraus für Informationen.

Shuhan
ElStudente
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Re: Master nachholen Im Staasdienst?

Beitrag von ElStudente »

Selbstverständlich kannst du dich erneut bewerben, auch wenn du zuvor eine Zulassung bekommen hast. Und kein Mensch wird sich daran erinnern: "Oh, Bewerber Nummer 43538, Herr Müller, der hat sich doch vor 3 Jahren schonmal beworben. Und dann wollte der feine Herr ja nicht mehr... der kriegt jetzt keine Zulassung!" Die sichten jedes Semester hunderte, tausende Bewerbungen. Kein Mensch merkt sich da auch nur einen einzigen Namen. Und ja, du kannst dich vom Dienst freistellen lassen, allerdings nur als Beamter und mit triftigem Grund. Ein Studium zur expliziten Weiterbildung wäre so ein Grund. Du kannst dich auch ohne Beamtenstatus freistellen lassen. Es kommt dann aber viel mehr auf deine Individuelle Position an und ob der Staat einen Nutzenzugewinn in deiner Fortbildung sieht. Ich würde jedenfalls empfehlen, dass du dein Studium ganz normal bis zum Ende des Masters durchziehst und nicht zwischendurch anfängst zu arbeiten. Es ist nämlich sehr schwer, aus der Sicherheit einer Anstellung, mit monatlichem Gehalt, heraus wieder auf Student umzuschalten mit wenig Geld und viel lernen. So leistungsfähig wie mit 21-28 bist du nie wieder. Nutze diese Chance um alles Wissen aufzunehmen, was du bekommen kannst. Arbeiten kannst du früh genug noch. Das heißt natürlich nicht, dass man sich künstlich Zeit lassen sollte.
shuhan
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Registriert: 27.03.2012, 18:28

Re: Master nachholen Im Staasdienst?

Beitrag von shuhan »

ElStudente hat geschrieben:Selbstverständlich kannst du dich erneut bewerben, auch wenn du zuvor eine Zulassung bekommen hast. Und kein Mensch wird sich daran erinnern: "Oh, Bewerber Nummer 43538, Herr Müller, der hat sich doch vor 3 Jahren schonmal beworben. Und dann wollte der feine Herr ja nicht mehr... der kriegt jetzt keine Zulassung!" Die sichten jedes Semester hunderte, tausende Bewerbungen. Kein Mensch merkt sich da auch nur einen einzigen Namen. Und ja, du kannst dich vom Dienst freistellen lassen, allerdings nur als Beamter und mit triftigem Grund. Ein Studium zur expliziten Weiterbildung wäre so ein Grund. Du kannst dich auch ohne Beamtenstatus freistellen lassen. Es kommt dann aber viel mehr auf deine Individuelle Position an und ob der Staat einen Nutzenzugewinn in deiner Fortbildung sieht. Ich würde jedenfalls empfehlen, dass du dein Studium ganz normal bis zum Ende des Masters durchziehst und nicht zwischendurch anfängst zu arbeiten. Es ist nämlich sehr schwer, aus der Sicherheit einer Anstellung, mit monatlichem Gehalt, heraus wieder auf Student umzuschalten mit wenig Geld und viel lernen. So leistungsfähig wie mit 21-28 bist du nie wieder. Nutze diese Chance um alles Wissen aufzunehmen, was du bekommen kannst. Arbeiten kannst du früh genug noch. Das heißt natürlich nicht, dass man sich künstlich Zeit lassen sollte.
Danke für die schnelle Antwort! :)

Es wäre schon super, wenn ich später noch den Master durch Fortbildung erwerben könnte.
Du hast schon recht, dass es besser wäre, den Master durchzuziehen. Allerdings wünsche ich mir nach dreieinhalb Jahren Studium eine Abwechselung zum trockenen Studium. Außerdem wollte ich schon immer in den Staatsdienst, und ich habe nachgedacht, dass man bei einem Berufseinstieg mit Master-Abschluss ohne Berufserfahrungen viel schwerer haben würde, in so eine oberste Behörde reinzukommen als mit einem Bachelorabschluss, da man im höheren Dienst eines Minsteriums hohe Verantwortung übernehmen muss. Und solche Stellen im höheren Dienst gibt es auch kaum. Deshalb würde ich gerne zuerst mit meiner Arbeit dort anfangen, aber den Master würde ich nachholen.
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