Fragen zum Besuchsvisum für eine chinesischen Freundin

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WenYaWen
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Fragen zum Besuchsvisum für eine chinesischen Freundin

Beitrag von WenYaWen »

Eine chinesische Freundin von mir möchte mich im Sommer gern für zwei Monate besuchen kommen und nun möchte ich ihr mit der Beantragung eines Besuchsvisums helfen. Nach erster Lektüre diverser Botschaftsseiten habe ich einige Fragen, vor allem da die Situation nicht ganz unkompliziert ist.

1.) Einreise über England: Ich studiere zur Zeit in England. Deshalb würde meine Freundin zunächst gern' in die UK einreisen und einige Wochen hier verbringen, bevor wir dann zusammen nach Deutschland fahren und sie nach ein paar weiteren Wochen von dort aus wieder zurück fliegt. Daher muss sie wohl ein Visum für die UK und ein Schengen-Visum beantragen. Auf den einschlägigen Webseiten klang es teilweise so, als würde sich das ausschließen. So habe ich in Bezug auf das Schengen-Visum gehört, dass über das Land eingereist werden muss, welches das Visum ausgestellt hat. Könnte es daher zum Problem werden, wenn meine Freundin kein Flugticket von China nach Deutschland vorlegen kann? Zudem lautet eine Bedingung der britischen Behörden für die Ausstellung eines "General Visitor" Visums, dass man sich nicht im "Transit" in ein Land außerhalb der UK+Irlands befindet. Ich bin mir nicht sicher, ob dies eine Weiterreise nach Deutschland einschließt. Wäre es unter Umständen nötig, dass sie zunächst nach Deutschland fliegt, dann nach England und wir dann gemeinsam wieder nach Deutschland zurückkehren? Und noch eine Frage: Wie erhält man eine Reservierung eines Fluges, ohne ihn bereits endgültig zu buchen?

2.) Verpflichtungserklärung/Einladungsschreiben: Meine Freundin bezahlt die Reise zwar selbst, ist aber Studentin ohne Einkommen und hat damit, nach allem was ich bisher gehört habe, nur mit Verpflichtungserklärung eine Chance auf ein Visum. Da ich ja ebenfalls Student bin, müssten dies wohl meine Eltern übernehmen. Die deutsche Botschaft verlangt allerdings auch einen Nachweis des Antragstellers der persönlichen Beziehung mit dem Gastgeber. Muss ich dann also als Gastgeber noch ein Einladungsschreiben verfassen?

Hukou und Reisepass hat meine Freundin bereits.

Danke für eure Ratschläge! Ich hoffe wirklich sehr, dass es klappt, da wir uns schon lange auf eine gemeinsame Europatour freuen!
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Sachse28
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Re: Fragen zum Besuchsvisum für eine chinesischen Freundin

Beitrag von Sachse28 »

Einladungsschreiben und Verpflichtungserklärung sind alles kein Problem. Sind nur Formalitäten. Einfach bei der ABH beantragen und ei Einladungsschreiben anfertigen. Der Knackpunkt bei einem Besuchsvisum ist der Nachweis der Rückkehrbereitschaft der chinesischen Freundin. Die muss sie nachweisen, der Rest geht seinen Gang.
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
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AngelofMoon
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Re: Fragen zum Besuchsvisum für eine chinesischen Freundin

Beitrag von AngelofMoon »

Sachse28 hat geschrieben:Einladungsschreiben und Verpflichtungserklärung sind alles kein Problem. Sind nur Formalitäten. Einfach bei der ABH beantragen und ei Einladungsschreiben anfertigen. Der Knackpunkt bei einem Besuchsvisum ist der Nachweis der Rückkehrbereitschaft der chinesischen Freundin. Die muss sie nachweisen, der Rest geht seinen Gang.
Das ist für dass Schengenvisum, für UK muss sie extra ein Visum beantragen.
Da UK nicht zum Schengenabkommen gehört und hier das Freizügigkeitsrecht nicht anwendbar ist, welches sich nur auf Familienangehörige bezieht.
Voraussetzung für das Freizügigkeitsrecht wäre aber das WenYaWen als Deutscher Staatsbürger seinen ersten Wohnsitz in UK hätte (UK gehört zum EWR).
Wie Sachse28 schon geschrieben hat, ist es wichtig dass der Antragsteller seine Rückkehrbereitschaft nachweisen kann.
Ich bezweifel aber das WenYaWen die Voraussetzungen als Student für eine VE erfüllt.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Der Waiguoren
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Re: Fragen zum Besuchsvisum für eine chinesischen Freundin

Beitrag von Der Waiguoren »

AngelofMoon hat geschrieben: Wie Sachse28 schon geschrieben hat, ist es wichtig dass der Antragsteller seine Rückkehrbereitschaft nachweisen kann.
Ich bezweifel aber das WenYaWen die Voraussetzungen als Student für eine VE erfüllt.
Genau das wird es sein. Sie sollte zumindest mal 50.000 Yuan auf einem eigenen Konto nachweisen, die dort fest sind. Dann wäre noch gut, wenn sie Wohneigentum nachweisen könnte, auch wenn sie nicht Hauptbesitzerin ist. Nach dem Nachweis der 50.000 und dreier Wohnungen haben die in der Botschaft bei meiner Freundin immernoch frech gefragt: Ist das schon alles? Ich habe sie gefragt, ob sie selbst mehr nachweisen kann-keine Antwort.

Also, die Einladung bzw. Verpflichtungserklärung ist noch nicht alles....
Ich habe mich wohl verirrt-hier sieht alles so anders aus.
WenYaWen
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Re: Fragen zum Besuchsvisum für eine chinesischen Freundin

Beitrag von WenYaWen »

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Die Verpflichtungserklärung können wie gesagt meine Eltern ausstellen. Die ist also in der Tat nicht das Problem. Hat jemand Erfahrung damit, wie das Einladungsschreiben, dass ich selbst aufsetzen muss aussehen sollte?

Sind für den Nachweis der Rückkehrbereitschaft denn auch Einkommen und Wohneigentum ihrer Eltern relevant? Sie selbst hat keine Wohnung und obwohl sie bereits Geld verdient hat, wird das zur Zeit von den Eltern verwaltet.

Ihr UK Visum dürfte ja eigentlich mit meinem Freizügigkeitsrecht nichts zu tun haben, da für das UK Visum soweit ich weiß kein Einlader verlangt wird. Der Knackpunkt dort ist vor allem, dass es widersprüchliche Angaben gab', ob eine Weiterreise von dort in den Schengenraum selbst mit Schengenvisum erlaubt ist. Letztlich sehe ich aber keinen echten Grund, warum das nicht gehen sollte, sofern sie beide Visa bekommt. Touristengruppen aus China besuchen ja auch oft sowohl die UK als auch das europäische Festland. Oder übersehe ich hier etwas?
TomTom

Re: Fragen zum Besuchsvisum für eine chinesischen Freundin

Beitrag von TomTom »

Anbei mal das Schreiben an das CHINESISCHE Konsulat, wenn mich meine Verlobte nach China einlädt. Einfach abändern und der deutschen Botschaft vorlegen, dürfte genauso reichen. Passkopie vom Einlader beilegen und die besagten anderen Materialien.


http://i47.tinypic.com/iwq8ur.jpg
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mjs
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Re: Fragen zum Besuchsvisum für eine chinesischen Freundin

Beitrag von mjs »

WenYaWen hat geschrieben:Auf den einschlägigen Webseiten klang es teilweise so, als würde sich das ausschließen. So habe ich in Bezug auf das Schengen-Visum gehört, dass über das Land eingereist werden muss, welches das Visum ausgestellt hat.
Jaja - "Einschlägige Webseiten". Grosser Quatsch, den du dir da hast erzählen lassen. Beantragen muss man das Visum bei dem Land, wo das Hauptreiseziel ist (bei euch wohl Deutschland). Über welchen Flughafen dann eingeflogen wird ist irrelevant.

Was du noch die Quelle, wo du den anderen Quatsch gelesen hast?
WenYaWen hat geschrieben:Meine Freundin bezahlt die Reise zwar selbst, ist aber Studentin ohne Einkommen und hat damit, nach allem was ich bisher gehört habe, nur mit Verpflichtungserklärung eine Chance auf ein Visum.
Bei vollen zwei Monaten kann das schon sein, dass die Botschaft da leiber noch wen hat, der mit einer VE beiseite steht. Ab einer gewissen Reisedauer ist das keine Geldfrage mehr sondern auch, dass man neben dem Antragsteller in Deutschland noch wen hat, der Verantwortung übernimmt. Da kannst du bei dem Reiseumfang schon mit rechnen.

Wichtiger für die Chance das Visum zu bekommen ist aber der Nachweis, dass sie was hat wofür sie nach China zurückkommen wird (Rückkehrbereitschaft). Und da nicht vergessen den Studienplatz deiner Freundin zu belegen. Also Schreiben der Uni, da dann auch rein wie lange sie noch bis zum Abschluss braucht, Studentenausweis (mit Kopie) mitnehmen. Gerade wenn sie noch ein paar Jahre bis zum Abschluss hat wird gerne vermutet, dass sie allein dafür schon wieder zurückkommt.

Bankbelege (bzw. die ihrer Eltern, wenn sie von denen finanziert wird) und was du sonst so geschrieben hast ist auch alles sehr sinnvoll. Aber bitte dabei nicht ihren Studizenplatz vergessen oder unterschätzen. Der ist auch was wert.
WenYaWen hat geschrieben:Muss ich dann also als Gastgeber noch ein Einladungsschreiben verfassen?
Wäre sicher besser. Da kannst du dann gleich mit erklären, warum statt dir deine Eltern die Verpflichtungserklärung gemacht haben. Und die Sache mit England kannst du auch gleich noch darstellen.

Das mit der Einladung ist zwar eine formlose Sache, aber das ist auch das Dokument, in dem du die Chance hast alles aufzuschreiben, was du der Botschaft zu dem Fall mitteilen willst. Gerade wenn es ein bischen komplizierter oder ausgefallen ist.
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AngelofMoon
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Re: Fragen zum Besuchsvisum für eine chinesischen Freundin

Beitrag von AngelofMoon »

mjs hat geschrieben:Beantragen muss man das Visum bei dem Land, wo das Hauptreiseziel ist (bei euch wohl Deutschland).
UK gehört nicht zum Schengener Abkommen und stellt auch kein Schengenvisum aus.
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Einre ... _node.html
Da die Einreise mit einen Aufenthalt in UK erfolgt brauch sie auch ein entsprechendes Visum für UK und für den Aufenthalt in D dann ein Schengen Visum.
Genaue Auskunft können nur die zuständigen Auslandsvertretungen geben, also anfragen bei den Botschaften.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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