Strafe für über die Gleise laufen

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seanlee
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Strafe für über die Gleise laufen

Beitrag von seanlee »

Hallo alle zusammen....
ich habe ganz dringende eine Frage, bitte hier um Ratschläge....
am 15. März 2009 liefe ich mit einer Freundin auf einer nicht genutzte Gleis c.a 10 Meter enfternt neben einer genutzte S-Bahnstreck, nach ungefähr 15 Minuten stiegen 2 Bundsplizisten aus einer Stehengebliebende S-Bahn(nicht geplannt Station), Sie nahmen uns fest, und haben uns zur Wache geführt, nachdem Feststellung von unseren Personalien, haben uns wieder frei gelassen,
heute bekamme ich eine Briefe von DB (S-Bahn Hamburg), das ganze soll 4.831,05 Euro kosten.

Nun habe ich folgende Frage
1. wir sind ganze Zeit auf einer nicht genutzte Gleis gelaufen, welche aufgrund der Verrostung sofort zu erkennen sind.

2. der Zugang zu dem nicht genutze Gleis ist so gut wie gar nichts gesichert, wir sind einfach durch eine Tür einer Berück-Tunnel nach Oben gegangen, danach hat ein Mann uns von einer alte Fabrik erzaehlt, welche unsere Neugierigkeit erweckt hat, danach sind wir auf dem nicht genutzte Gleis weiter gelaufen..

Um gleich allen Kritikern den Wind aus den Segeln zu nahemen:
JA, ich weiß das das gefährlich ist...auch wenn man nicht auf dem richtige Gleis läuft

Nachdem wir zum Vorwurf geäußert haben, haben wir bisher keine Bußgeld bekommen von der Zentrale Bußgeldstelle Halle, aber nun bekommen wir eine Rechnung i.H.v 4.831,05 von S-Bahn Hamburg GmbH, darauf sind verspätete Minute zu sehen, 647 MIN auf allen Linie, betroffen waren 42 Züge, 6,93 Pro Minute, den Rest sind weitere Ausfälle sowie Nebenkosten.
und das ganz soll ich bis 30.09.09 bezahlt zu haben.

So ich hoffe ihr könnt mir n bissl weiterhelfen (ich hoffe auch, ich bin im richtigen unterforum gelandet!?)

MFG Li
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Laogai
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Re: Strafe für über die Gleise laufen

Beitrag von Laogai »

seanlee hat geschrieben:(ich hoffe auch, ich bin im richtigen unterforum gelandet!?)
Leider nein. Ich befürchte sogar, du bist überhaupt im falschen Forum gelandet :(
Wende dich am besten an einen Anwalt, in Foren wirst du allenfalls zweitklassige Unterstützung zu deinem Problem erhalten. Trotzdem viel Glück, auf das die Sache gut ausgeht!
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wuseltiger
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Re: Strafe für über die Gleise laufen

Beitrag von wuseltiger »

Hallo Li,

Du musst einen Anwalt einschalten. Und zwar sofort. Normalerweise gibt es bei solchen Zahlungsaufforderungen eine Frist, wenn die überschritten ist, kann man nichts mehr machen.. Also: Zum Anwalt gehen. :!:
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Attila
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Re: Strafe für über die Gleise laufen

Beitrag von Attila »

Yupp: Rechtsanwalt! Rechtsanwalt! Rechtsanwalt!

Es hört sich für mich nach einer, an den Haaren herbeigezogenen, Phantasieforderung an. Aber wenn Du keinen Rechtsanwalt einschaltest kannst Du für alles mögliche Rechnungen zahlen.

Es gibt viele Internetseiten auf denen Du einen Anwalt finden kannst:
Zum Beispiel: http://www.anwaltssuche.de/

Und den musst Du nicht unbedingt voll bezahlen, erkundige Dich mal über Prozesskostenhilfe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott

Got Pork?
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ingo_001
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Re: Strafe für über die Gleise laufen

Beitrag von ingo_001 »

Und: Alles, was dies bezüglich so an Schriftverkehr rein flattert UNBEDINGT AUFHEBEN (nicht weg schmeissen)!

Der Anwalt muss - um Dich wirkungsvoll vor Gericht vertreten zu können - ALLES wissen (einschliesslich der Einsicht in ALLE UNTERLAGEN).

Frage nebenbei: Da Ihr ja zu zweit erwischt worden seid - wiso hast nur Du eine Rechnung von der DB bekommen?
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
aquadraht
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Re: Strafe für über die Gleise laufen

Beitrag von aquadraht »

ingo_001 hat geschrieben:Und: Alles, was dies bezüglich so an Schriftverkehr rein flattert UNBEDINGT AUFHEBEN (nicht weg schmeissen)!

Der Anwalt muss - um Dich wirkungsvoll vor Gericht vertreten zu können - ALLES wissen (einschliesslich der Einsicht in ALLE UNTERLAGEN).

Frage nebenbei: Da Ihr ja zu zweit erwischt worden seid - wiso hast nur Du eine Rechnung von der DB bekommen?
Ich möchte hier doch ein paar Sachen anmerken.

1. Das ist keine Strafe, sondern eine Schadenersatzforderung. Ein Strafverfahren wegen Transportgefährdung kann durchaus folgen.
2. Die Höhe der Kostenrechnung für einen Vorfall "Personen im Gleis" (so heisst das im Bahnjargon) scheint mir nicht übertrieben. Bei den verspäteten Zügen, in der Transportleitung und an den Bahnhöfen fällt da Mehrarbeit an, die - zumindest grundsätzlich - vergütet werden muss. Dadurch ist ein Schaden entstanden, und für den haftet der Verursacher. Mal zum Vergleich: Ein Bekannter ist durch eigenen Leichtsinn (Drogenmissbrauch) in einen hilflosen Zustand geraten, der einen Notarzteinsatz erforderlich machte. Er konnte im Krankenhaus mit dem geeigneten Gegenmittel schnell wieder zu Bewusstsein gebracht werden und die Notaufnahme gleich verlassen. Kostenpunkt der knappen Stunde vom Abtransport bis zur Entlassung: 1400 Euro. Deutschland ist immer noch (teilweise) ein Hochlohnland.
3. Ingo: Im deutschen Zivilrecht gilt, dass bei einer Mehrheit von Verursachern jeder gesamtschuldnerisch haftet. Das heisst, dass der Forderungsgläubiger die gesamte Summe von demjenigen, der zahlen kann, eintreiben kann. Der kann dann versuchen, von dem oder den anderen Forderungsschuldnern ihre Anteile einzutreiben.
4. Prinzipiell sehe ich schlechte Aussichten, von der Forderung herunterzukommen. Vielleicht lässt sich auf der Grundlage, dass die Forderungsschuldner jetzt und auf absehbare Zeit nicht zahlungsfähig sind und sein werden, ein Kompromiss aushandeln, also vielleicht nur die Hälfte oder so.
5. Einen Anwalt würde ich zunächst nur zur Rechtsberatung nehmen, oder sogar die kostenlose Rechtsberatung, die die Amtsgerichte meines Wissens anbieten, nutzen. Ein Anwalt, wenn er etwas taugt, wird in diesem Fall ohnehin eher davon abraten, allzu aggressiv vorzugehen.

a^2
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Re: Strafe für über die Gleise laufen

Beitrag von ingo_001 »

aquadraht hat geschrieben:
ingo_001 hat geschrieben:Und: Alles, was dies bezüglich so an Schriftverkehr rein flattert UNBEDINGT AUFHEBEN (nicht weg schmeissen)!

Der Anwalt muss - um Dich wirkungsvoll vor Gericht vertreten zu können - ALLES wissen (einschliesslich der Einsicht in ALLE UNTERLAGEN).

Frage nebenbei: Da Ihr ja zu zweit erwischt worden seid - wiso hast nur Du eine Rechnung von der DB bekommen?
Ich möchte hier doch ein paar Sachen anmerken.

2. Die Höhe der Kostenrechnung für einen Vorfall "Personen im Gleis" (so heisst das im Bahnjargon) scheint mir nicht übertrieben. Bei den verspäteten Zügen, in der Transportleitung und an den Bahnhöfen fällt da Mehrarbeit an, die - zumindest grundsätzlich - vergütet werden muss. Dadurch ist ein Schaden entstanden, und für den haftet der Verursacher.

3. Ingo: Im deutschen Zivilrecht gilt, dass bei einer Mehrheit von Verursachern jeder gesamtschuldnerisch haftet. Das heisst, dass der Forderungsgläubiger die gesamte Summe von demjenigen, der zahlen kann, eintreiben kann. Der kann dann versuchen, von dem oder den anderen Forderungsschuldnern ihre Anteile einzutreiben.
5. Einen Anwalt würde ich zunächst nur zur Rechtsberatung nehmen, oder sogar die kostenlose Rechtsberatung, die die Amtsgerichte meines Wissens anbieten, nutzen. Ein Anwalt, wenn er etwas taugt, wird in diesem Fall ohnehin eher davon abraten, allzu aggressiv vorzugehen.

a^2
Zu 2. Sehe da auch eher schwarz für Li.
zu 3. War mir nicht mehr so geläufig - hatte es aber vor 20 Jahren auch so gelernt.
zu 5. Natürlich ist der Weg zum Gericht nur der letzte "Ausweg", wenn davor keine Regelung/Einigung gefunden werden kann.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Strafe für über die Gleise laufen

Beitrag von HK_Yan »

Ich verstehe nicht warum du hier rein schreibst und nicht eine der vielen Boards für Rechtsfragen, da wo tatsächlich Rechtsanwälte helfen können.

http://www.recht.de/" target="_blank
http://www.juraforum.de/forum/" target="_blank
http://www.alege.de/" target="_blank
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsbera ... atung.html" target="_blank
http://www.123recht.net/forum_default.asp" target="_blank
http://www.frag-einen-anwalt.de/" target="_blank
...
+ 50 weitere

Oder einfach mal ähnliche Fälle suchen.....

http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/206150,0.html" target="_blank

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Guangzhou
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Re: Strafe für über die Gleise laufen

Beitrag von Guangzhou »

Auch wenn ich kein Experte bin, ich sehe da schwarz fuer Euch - du sagtest die Polizisten stiegen aus einer S-Bahn mitten auf der Strecke. Das hoert sich fuer mich so an als ob die beiden Polizisten den Fahrer der Bahn zum Anhalten aufgefordert haben. Denn sie haben Gefahr in Verzug gesehen da ihr beide auf benutzten Gleisen rumspaziert, ob das Gleis auf dem ihr gelaufen seit benutzt oder unbenutzt ist koennen und muessen sie denke ich nicht abschaetzen, das ist nicht ihre Aufgabe, sie haben euer Leben in Gefahr gesehen und mussten handeln.
Da ihr euch zumindes fahrlaessig verhalten habt und die S-Bahn einen bezifferbaren Schaden hat der mit Sicherheit rechtlich abgesichert ist wird euch nicht viel uebrig bleiben als das zu zahlen, aber einen Anwalt wuerde ich bei der Summe so oder so einschalten die 500-1000 Euro mehr machen dann auch nichts mehr. Und evtl. kann er die Kosten ja noch reduzieren oder zumindest gerecht auf euch beide aufteilen.

Gruss
wuseltiger
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Re: Strafe für über die Gleise laufen

Beitrag von wuseltiger »

Hallo Li
du musst dich schon an der Diskussion beteiligen, sonst verschwindet der Thread wieder. Die Leute disutieren ja um euch zu helfen..

Falls ihr Studenten seid, bieten einige Hochschulen kostenlose und kompetente Rechtsberatung an, durch Juristen. Erkundige die mal an eurer HS ob es sowas gibt...
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seanlee
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Re: Strafe für über die Gleise laufen

Beitrag von seanlee »

vielen Dank an alle, die mir konstruktive Ratschlaege angeboten haben, ich würde erstmal die untenstehende Links Mal durchklicken....


HK_Yan hat geschrieben:Ich verstehe nicht warum du hier rein schreibst und nicht eine der vielen Boards für Rechtsfragen, da wo tatsächlich Rechtsanwälte helfen können.

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http://www.juraforum.de/forum/" target="_blank
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seanlee
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Re: Strafe für über die Gleise laufen

Beitrag von seanlee »

ich denke, sie hat die Rechnung auch bekommen, auf der Rechnung steht auch Mitschuldner: Frau...

ingo_001 hat geschrieben:Und: Alles, was dies bezüglich so an Schriftverkehr rein flattert UNBEDINGT AUFHEBEN (nicht weg schmeissen)!

Der Anwalt muss - um Dich wirkungsvoll vor Gericht vertreten zu können - ALLES wissen (einschliesslich der Einsicht in ALLE UNTERLAGEN).

Frage nebenbei: Da Ihr ja zu zweit erwischt worden seid - wiso hast nur Du eine Rechnung von der DB bekommen?
ja, werde ich auf jeden Fall gut aufbewahren!
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