Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

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Roger
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von Roger »

mistervac hat geschrieben:die AOK ( deren Mitglied ich bin) versichert meine Frau erst ab dem Tag, an dem sie hier polizeilich gemeldet ist. ich denke, das geht NICHT mit einem temporären Visum ( korrigiert mich, wenn ich auf dem Holzweg bin)
Bei der polizeilichen Anmeldung beim Einwohnermeldeamt habe ich nur die Heiratsurkunde und eine Kopie des Reisepasses meiner Frau vorgelegt. Damit war sie angemeldet und bekam sogar eine Lohnsteuerkarte zugeschickt, obwohl sie mit ihrem Visum gar nicht arbeiten darf (und auch nicht soll).
Bei der Anmeldung bei der GKV als Familienmitglied habe ich nichts vorlegen brauchen, die Angabe der selben Adresse, das wars. Ich halte diese Forderung der polizeilichen Anmeldung für nicht begründet, der Status der Ehe muß genügen, der Mitarbeiter soll mal zeigen, wo das steht, ansonsten würde ich sofort die KV wechseln.
mistervac hat geschrieben:Der Mitarbeiter der Visumstelle ( Im Falle Guangzhou eine Aussenstelle des Konsulates ) teilte meiner Frau mit, ein solches Visum wäre nur bis zur Dauer von sechs Monaten möglich. Ich glaube dies zwar nicht, das halbe jahr reicht uns aber vollkommen um anschl. das FZF Visum (wieder in China) zu beantragen.
Das soll der (meist ist es eine chinesische Die, mit eigener Auslegung der Vorschriften, was man dann widerlegen muß) Mitarbeiter mal genau begründen.
Die Forderung der Teilnahmebescheinigung ist Humbug, mit diesem Visum will und kann deine Frau ja nicht dauerhaft bleiben.
Kopie von Reisepass Und legalisierter Heiratsurkunde ist o.k., war bei uns auch so.
Die Bearbeitungszeit dauert max.1 Woche, da es kein Langzeitvisum ist.
mistervac hat geschrieben:wenn das eingetragene Datum von Aus- und Einreise nicht passt, weil sich erstere nunmal um ein paar Tage verschiebt, ist das ein Formfehler der zum Antragsverlust führt. resp. : wie ist dieses ( vulgo: erwartete Bearbeitungsdauer) am sichersten zu handhaben ?
Wenn die Gültigkeit des Visums in diesem Zeitraum liegt (und das sollte ja auf jeden Fall so sein, sonst ist das Ganze für die Katz), ist das kein Problem.
Das Linienticket sollte auch kein Problem sein, sie sind um Chinese Newyear auch nicht teurer, ich fliege auch um diese Zeit.
mistervac hat geschrieben:wie würdet Ihr das mit der Krankenversicherung handhaben ??
wie oben geschildert. Temporär zur Sicherheit (der Gürtel zum Hosenträger) vielleicht noch eine KV beim ADAC abschließen und dem Visa-Antrag eine Erklärung beifügen, daß die Familien-KV beantragt ist (so habe ich das bei meinem 10jährigen Stiefsohn gemacht und er hat auch sofort ein C3-Visum bekommen).
mistervac hat geschrieben:sind die Chancen kleiner - die Hürden größer - wenn ich aus dem einfachen Visum Antrag ein multiple entry Antrag machen würde ? ( Hintergrund : ich fahre im April auf die Canton fair und hätte da meine angeheiratet Dolmetscherin doch ganz gerne mit dabei..
Natürlich multible entry, sonst macht das doch keinen Sinn. Die Chancen ändern sich dadurch nicht, man muß das nötigenfalls dem Sachbearbeiter am Visa-Schalter auf seine Frage hin begründen und das sollte einer Ehefrau ja nicht schwerfallen, war bei uns jedenfalls kein Problem.
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mistervac
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von mistervac »

Hallo Freunde des missbrauchten Hartz IV-threads.

An alle Insider hätte ich da noch eine Frage :

meine Frau hat ein Touri Visum ( nur 90 Tage, reicht uns erst mal) beantragt, ich bin mittlerweile mit ihr in Guangzhou, heute wurde sie interviewt.

Ich war dabei. Ich wurde etwas ruppig gefragt, warum ich denn meine Frau auf Besuch einladen wolle, ich entgegnete, ich wolle ihr einen ersten Eindruck meines Landes vermitteln, die Sprache (noch) näher bringen , daraufhin wurde ich weggeschickt, der zuständige Beamte wollte sich mit meiner Frau alleine unterhalten.

Wir wurden insgesamt recht unfreundlich behandelt, Bescheid bekämen wir in 5 Tagen. Keine Prognose, Hinterfragen, nix.

Ich erklärte, dass ich sehr häufig nach China reise, sie wieder "mitbrächte".

Sie wurde u.a. gefragt, wovon sie ( arbeitslos auf meine Veranlassung hin) denn lebe, als sie erklärte, dass sie von mir lebt ( wir sind schließlich verheiratet und ich habe keine Lust, die Tage hier ohne sie zu verbringen, wegen ein paar Hundert Euro - sorry, wenn sich das großk...ig anhört), wurde dieses kommentarlos ungläubig registriert.

Villeicht sehe ich auch nur Gespenster, aber....

FRAGE :

Im Falle der Anblehnung, inwieweit muß der Rechtsbezug seitens der ( nicht) erteilenden Behörde dargestellt werden, respektive, welches sind die formalen Rechtsmittel gegen eine solchige Entscheidung, welches die übergeordnete bzw judikativ zuständige Behörde ??

Kann es überhaupt sein, dass meiner Ehefrau ein 90 Tages Visum nicht zuerkannt wird ??

Danke für Eure Ratschläge vorab

mistervac, aus Canton, wo es gerade AUSSERORDENTLICH kalt ist . brrrrrrrrrr
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von Roger »

Hallo Mistervac,
trotz der unfreundlichen Behandlung (die mir auch schon widerfahren ist), sehe ich keinen Grund, daß das Visum abgelehnt wird. Sollte dies dennoch erfolgen (Stempel auf der letzten Seite des Passes), so muß sofort remonstriert werden, d.h. schriftlich widersprochen werden. Erst dann müssen die Ablehnungsgründe genannt werden. Gegebenfalls kann man einen erneuten Antrag stellen, ansonsten Klage vor dem Verwaltungsgericht in Berlin, wobei man dann keinen Vergleich mit dem Auswärtigen Amt anstreben sollte, dann bleibt man auf den Kosten sitzen. Ich hoffe, daß es nicht soweit kommt.
Viel Glück!
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von mistervac »

Hallo Roger,

das geht ja fast in Echtzeit, Dankeschön.

am Montag wissen wir mehr.

Remontration = formloses Widerspruchsscheiben mit der Bitte um Begründung (anstatt Einschreiben gegen Empfangsbescheinigung) ??

Oder muß ich da noch was beachten ??

mistervac, der den Hartz IV thread echt nützlich findet.... :roll: :roll: :roll:
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von Roger »

Remonstration, formloses Widerspruchsschreiben des Antragstellers ist richtig, ich hoffe, du wirst es nicht brauchen.
Habe eben den Schnee in Südchina auf Bildern meiner Frau gesehen, da muß ich am 10.2. auch hin.
Viel Glück
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mistervac
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von mistervac »

So, jetzt isses passiert, der Antrag wurde abgelehnt.

wir haben Freitag, Ortszeit 16 Uhr, ich hoffe, das WE nutzen zu können, die notwendigen Infos zu erhalten um keinen Formfehler zu machen sowie die Rechtslage genügend zu erkunden, um per Remonstration die Entscheidung ohne Gerichtsverfsahren zu revidieren.

Die Ablehnung wurde unter Bezugnahme auf § 7 Abs 2 "Aufenthaltsgesetz" nicht begründet, liegt da möglicherweise ein Missverständnis b7zgl. meines Anliegens vor ??

Der Beamte fragte meine Frau, nachdem er mich weggeschickt hatte, ob sie denn Deutsch könne.

Sie kann das, was für ein A1-Prüfung susbtituiernedes Gespräch erforderlich ist, nicht, resp. sie traut sich nicht, das, was sie in 70 Stunden Schule gelernt hat, anzuwenden.

Ausserdem war sie nicht darauf vorbereitet.

Ich plane folgendes ( bitte korrigiert mich bzw. gebt mir bessere Ratschläge, wenn ich dabei wäre einen Fehler zu machen) :

Ich werde darauf hinweisen, dass wir diese Remonstration bewußt ohne anwaltliche Hilfe verfassen, da wir das Ganze für ein Missverständnis halten.

Wir werden darauf hinweisen, dass wir nicht ein Einreisevisum zur Umwandlung in eine AE zu beantragen gedachten, quasi präjudiz eine Entschuldigung für den Beamten parat halten., er habe da was falsch verstanden. ( Der Gute soll ja sein Gesicht wahren können)

Ich war im Oktober 2007 hier, im Dezember 2007 und bin es jetzt wieder. Sollte dies nicht glaubhaft machen könen, dass ich meine Frau wieder "zurückbringe" um dann eine AE zu beantragen ??

Im Ernst : Ich denke, 3 Monate Deutschland "entlocken" ihr das nötige Selbstwertgefühl, um den Sprachtest zu passieren.

Ist die Remonstration das einzige aussergerichtliche Rechtsmittel oder habe ich anschließend noch eine "Argumentation" frei, wen ich erst mal die Gründe für die Ablehnung weiß ?

Nach der Remonstration muß die Begründung seitens der Behörde doch zwingend geliefert werden, richtig ??

Welche Fristen hat das Konsulat einzuhalten, bzw kann ich Fristen setzen ??

Selbstredend werde ich diese Remonstration verfassen und nicht meine Frau. Ist der Rechtsgrundlage genüge getan, wenn ich diese in Wir-Form verfasse, von beiden unterschrieben ??

Ist ein Einschreiben notwendig (gibts das in China??) , oder besser eine Empfangsbescheiningung quittieren lassen ?? Ich plane, die Remonstration vorab per email zu senden.

Problem : Ich fliege nächsten Freitag und würde meine Frau gerne mit nehmen.

allgeneine Einschätzung : Dem Beamten war der Hintergrund unsres Antrages nicht klar, ich hoffe ( wie schon des öfteren im deutschen Behördenwesen) durch zur Ausdruckbringung meines Anliegens und dessen Ernsthaftigkeit zum Erfolg zu gelangen.

Leute, ich bin relativ hilflos und brauche Eure Ratschläge
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von mistervac »

Nachsatz :

Ich glaube, irgendwo gelesen zu haben, dass es gegen die Ablehnung eines Besuchsvisums k e i n e Rechtsmittlel gäbe.

Bin ich da schief gewickelt ??
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von Roger »

Hallo Mistervac,
das tut mir leid und jetzt muß schnellstens gehandelt werden, also am Montag sofort auf das Konsulat. Ich kann mich an meinen Fall 2004 erinnern und war zuerst mächtig auf Drehzahl, da kommt mir heute noch der Kaffee hoch. Deine Frau nimmst du mit. Wenn ihr kein Einlass gewährt wird, sofort zum Konsularschalter und das klären, dann kann sie rein.
mistervac hat geschrieben:Die Ablehnung wurde unter Bezugnahme auf § 7 Abs 2 "Aufenthaltsgesetz" nicht begründet, liegt da möglicherweise ein Missverständnis b7zgl. meines Anliegens vor ??
Wenn sich die Visastelle auf §7.2 AufenhaltsG bezieht, ist der Fall schon klar und ich würde das als Mißverständnis interpretieren. Sie unterstellen Deiner Frau, daß sie gleich in D bleiben will unter Umgehung §28 AufenthaltsG (A1-Nachweis), die Härtefallregelung in Anspruch nehmen will, wobei es unbillig ist, wieder ausreisen zu müssen.
Den Gesetzestext AufenthaltsG findest du in der Rubrik Rechtssammlung unter:
http://www.info4alien.de
mistervac hat geschrieben:Ich werde darauf hinweisen, dass wir diese Remonstration bewußt ohne anwaltliche Hilfe verfassen, da wir das Ganze für ein Missverständnis halten.
Die Remonstration kann nur vom Antragsteller - oder bei Vorliegen einer Vollmacht - von dem Bevollmächtigten durchgeführt werden. Mach das schriftlich oder zur Niederschrift am Konsularschalter selbst, da kannst du die Fakten besser erläutern, die auf einem Mißverständnis beruhen. Verlange den Leiter der Visaabteilung, so habe ich das auch gemacht.
mistervac hat geschrieben:Wir werden darauf hinweisen, dass wir nicht ein Einreisevisum zur Umwandlung in eine AE zu beantragen gedachten, quasi präjudiz eine Entschuldigung für den Beamten parat halten., er habe da was falsch verstanden. ( Der Gute soll ja sein Gesicht wahren können)
Das ist der Dreh- und Angelpunkt in dieser Geschichte, biete dabei notfalls auch eine Erklärung an Eides statt an oder eine zusätzliche Bürgschaft.
mistervac hat geschrieben:Ist die Remonstration das einzige aussergerichtliche Rechtsmittel oder habe ich anschließend noch eine "Argumentation" frei, wen ich erst mal die Gründe für die Ablehnung weiß ?
Den Grund der Ablehnung hast du schon!
mistervac hat geschrieben:Welche Fristen hat das Konsulat einzuhalten, bzw kann ich Fristen setzen ??
Das muß so ablaufen, daß deine Frau sofort einen neuen Antrag stellen kann und ihr das Visum vor deinem Abflug bekommt, so war das bei mir auch.
mistervac hat geschrieben:Ich glaube, irgendwo gelesen zu haben, dass es gegen die Ablehnung eines Besuchsvisums k e i n e Rechtsmittlel gäbe.
Das ist inzwischen Fakt, ob das aber bei Eheleuten Anwendung finden kann, ist Sache eines RA´s.


Noch ein kleiner Ratschlag.
Ich habe damals per Fax meiner Frau den Remonstrationstext vorgeschrieben, hab mit dem Leiter der Visastelle telefoniert und mich ins nächste Flugzeug gesetzt (das war auch Freitag zu Montag) und habe das am Montag zum Guten wenden können. Also Ruhe bewahren, freundlich sein aber wenn das nicht hilft, aus allen Rohren schießen.
Viel Glück!
Roger, der am 10.Feb. wieder nach Shanghai fliegt
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von mistervac »

Na das wird mal lustig...

Ich werde die Remonstration am WE verfassen, per Fax und email vorab an das Konsulat senden und dann erst mal Mo früh den Chef anrufen.

Ich hoffe, ich kann dem guten Menschen dass als meinen Fehler verkaufen, damit er sich als Samariter fühlen kann...
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von bue48 »

Das tut mir sehr leid für euch, und ich drücke ganz fest die Daumen, dass es sich am Montag ganz schnell und unproblematisch regeln lässt!
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von mistervac »

..bin schon ganz feste am "remonstrieren" :roll:

eine Frage zur Rechtslage bzw zum Ablauf hätte ich da noch :

Führt die ( erfolgreiche) Remonstration zur Umentscheidung seitens der Behörde oder bedingt diese einen Neuantrag ???

Was kann ich tun, falls die Remonstration abgelehnt wird, bzw : Kann ich beim VG Berlin eine einstweilige Verfügung erwirken ( mit meiner Rechts- und Sachlage)

Die Antrags entgegennehmende Behörde ist nicht das Konsulat ( ich denke mal die Visabehörde ist dem Konsulat unterstellt), die Ablehnung kam aber vom Konsulat selbst.

Folglich werde ich die Remonstration an das Konsulat senden,richtig ??

Ich sende die Remonstration per email ,per Fax und wegen des Zustellungsnachweises ebenfalls per SF Express, und zwar an den mir namentlich bekannten Beamten, der die Ablehnung veranlasste und unterschrieb und an den mir namentlich ebenfalls bekannten Behördenleiter, mit dem ich im Dezember einen recht netten Konatakt hatte.

..jetzt brauch ich nur noch nen Juristen, der meine Remonstration korrekturliest... :oops:

mistervac, so was von nervös, weil er nun mal seine Frau über alles liebt.
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von Roger »

mistervac hat geschrieben:Führt die ( erfolgreiche) Remonstration zur Umentscheidung seitens der Behörde oder bedingt diese einen Neuantrag ???
Die gleiche Frage hatte ich auch. Ein Neuantrag ist hier erforderlich.

Die Remonstration muß an die Konsular- und Rechtsabteilung des Konsulats gerichtet werden. Ich wäre da am Montag persönlich in der Visastelle präsent.

Die Frage bezüglich VG Berlin sollte besser von einem RA geklärt werden.

Trotzdem viel Glück!
TaugeNix

Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von TaugeNix »

http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... hnung.html

Ich weiß, es ist die Moskauer Vertretung - aber ich denke, da wird schön der Gang erklärt.

Juristische Fragen (hier hilft mein VerwaltungsR-AT irgendwie nicht; jd?):
Humm, weiß jemand, ob die Visa-Erteilung /-ablehnung einen VA darstellt?
Gibt es VAs ohne Rechtsmittelbelehrung?
Ist die Remonstration hier ein Widerspruchsverfahren (Vorverfahren)?
Welches Landesgesetz ist einschlägig (sprich: Welches LVwVfG?)
Was ist mit § 83 AufenthG (Unanfechtbarkeit der Ablehnung von touristischen Visa)?

Gruss,
TaugeNix^ist froh, dass bei seiner Freundin alles so einfach war.. (Viel Glück MisterVacuum!)
Roger
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von Roger »

@Taugenix,
vielen Dank für das Merkblatt der Moskauer Botschaft, ich denke, das gilt für alle Auslandsvertretungen.

@mistervac,

in der Ablehnung ist also nicht §7.2 sondern §77.2 angeführt. Das ändert aber nichts an der Vorgehensweise. Darauf achten, daß das Konsulat das abgelehnte Visum nicht als Touristenvisum einstuft, ihr seid verheiratet! Sonst wirds nämlich eng.
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mistervac
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von mistervac »

...es wurde § 77 Abs 2 angeführt.....

im Abschlußsatz meines Remonstrationsschreibens schrieb ich aus diesem Grund :

Als Bürger der Bundesrepublik Deutschland, die Sie als Behörde vertreten, bittet der Unterzeichner um Rat und Unterstützung sowie Darlegung der juristischen Zusammenhänge, insbesondere bezüglich des Familienbesuchsvisums im Gegensatz zum Touristenvisum.

Ich hoffe, dieser Zaunpfahlwink wird von der Behörde verstanden.... :mrgreen:
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