Ausreise aus D verweigern
Ausreise aus D verweigern
Kann einem Chinesen bzw. einem Drittstaatler eigentlich die Ausreise aus D/EU verweigert werden, wenn gegen diesen straf- oder zivilrechtlich Anzeige gestellt wurde? In CN ist das möglich.
- Laogai
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Re: Ausreise aus D verweigern
Ja, siehe Abschnitt 62 AuslG-VwV – Zu § 62 Ausreise, hier speziell 62.2.1.2.2.Julia Lin hat geschrieben:Kann einem Chinesen bzw. einem Drittstaatler eigentlich die Ausreise aus D/EU verweigert werden, wenn gegen diesen straf- oder zivilrechtlich Anzeige gestellt wurde?
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Re: Ausreise aus D verweigern
Um es zu übersetzen was Laogai schrieb:
Baut man ausreichend großen Mist, wird einem der Pass abgenommen oder wenn das nicht möglich ist, wird man zur Fahndung ausgeschrieben. Dann ist bei der Ausreise bei der Grenzkontrolle Schluss.
Gruß,
Norbert
Baut man ausreichend großen Mist, wird einem der Pass abgenommen oder wenn das nicht möglich ist, wird man zur Fahndung ausgeschrieben. Dann ist bei der Ausreise bei der Grenzkontrolle Schluss.
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- Laogai
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Re: Ausreise aus D verweigern
So ein Stuss! sonero/Norbert ist ganz offensichtlich nicht in der Lage Postings richtig zu lesen und den darin enthaltenen Links zu folgen.sonero hat geschrieben:Um es zu übersetzen was Laogai schrieb:
Baut man ausreichend großen Mist, wird einem der Pass abgenommen oder wenn das nicht möglich ist, wird man zur Fahndung ausgeschrieben. Dann ist bei der Ausreise bei der Grenzkontrolle Schluss.
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Re: Ausreise aus D verweigern
Ich verstehe nicht wie ihr miteinander umgeht.
Laogai gab die richtige Antwort und sonnero hat das etwas verkürzt zusammen gefasst.
So wo ist das Problem
Laogai gab die richtige Antwort und sonnero hat das etwas verkürzt zusammen gefasst.
So wo ist das Problem
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Re: Ausreise aus D verweigern
Naja, ich muss dem manchmal ruppigen Laogai Recht geben - sooo einfach kann man die Sache nicht verkürzen.
Der eilige Forumteilnehmer , den's nichts angeht, liest schnell mal darüber weg. Es lohnt sich, den Link mal eingehend zu verfolgen mit den Querverweisen.
Da man dann schnell vom Hölzchen auf's Stöckchen kommt, war es sehr lehrreich auch für mich als Nicht-Ausländer und ich habe einiges verstanden, was ich bisher nur so einfach am Rande mitbekommen habe.
Bei der Terminologie für "ausreisen" geht es ja nicht nur um Länderhopping in Europa und Belange Deutschlands, sondern auch andere Länder und zwischenstaatliche Abkommen. Und viele Situationen, an die man nicht sofort denkt.
Hab auch mal mein Wissen um Wehrpflicht usw aufgefrischt.
A., die leider nicht genügend Zeit und Lust hat, um sich stets auf dem Laufenden zu halten. Muss sie ja auch nicht unbedingt, wofür hat man notfalls Netz und Foren.
Der eilige Forumteilnehmer , den's nichts angeht, liest schnell mal darüber weg. Es lohnt sich, den Link mal eingehend zu verfolgen mit den Querverweisen.
Da man dann schnell vom Hölzchen auf's Stöckchen kommt, war es sehr lehrreich auch für mich als Nicht-Ausländer und ich habe einiges verstanden, was ich bisher nur so einfach am Rande mitbekommen habe.
Bei der Terminologie für "ausreisen" geht es ja nicht nur um Länderhopping in Europa und Belange Deutschlands, sondern auch andere Länder und zwischenstaatliche Abkommen. Und viele Situationen, an die man nicht sofort denkt.
Hab auch mal mein Wissen um Wehrpflicht usw aufgefrischt.
A., die leider nicht genügend Zeit und Lust hat, um sich stets auf dem Laufenden zu halten. Muss sie ja auch nicht unbedingt, wofür hat man notfalls Netz und Foren.
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Re: Ausreise aus D verweigern
sonero hat da nichts "verkürzt zusammen gefasst". Auch du solltest mal lesen was ich verlinkt habe!Petermedia hat geschrieben:Laogai gab die richtige Antwort und sonnero hat das etwas verkürzt zusammen gefasst. So wo ist das Problem
Einer Person mit ausländischem Reisepass darf dieser nicht von deutschen Behörden abgenommen werden.sonero hat geschrieben:Baut man ausreichend großen Mist, wird einem der Pass abgenommen [...]
Auch davon ist in dem von mir angegebenen Link keine Rede. Also von wegen "Um es zu übersetzen was Laogai schrieb" (sonero) bzw. "Laogai gab die richtige Antwort und sonnero hat das etwas verkürzt zusammen gefasst" (Petermedia).sonero hat geschrieben:[...] oder wenn das nicht möglich ist, wird man zur Fahndung ausgeschrieben.
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Re: Ausreise aus D verweigern
Es ging hier nicht um die bessere Antwort, sondern die Umgangsformen, und die lassen leider zu wünschen übrig.
Den interessanten Link habe ich sehr wohl gelesen.
Und zur Fahndung ausgeschrieben werden straffällige Ausländer natürlich den Statuten auch, auch wenn das nicht in deinem zugegeben interessanten Dokument auch
Den interessanten Link habe ich sehr wohl gelesen.
Und zur Fahndung ausgeschrieben werden straffällige Ausländer natürlich den Statuten auch, auch wenn das nicht in deinem zugegeben interessanten Dokument auch
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