Eröffnung deutsches Konto für meine chin. Frau - chin. TIN

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klaus.gabriel
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Eröffnung deutsches Konto für meine chin. Frau - chin. TIN

Beitrag von klaus.gabriel »

TIN = TaxIdentificationNumber
Hallo! meine Gattin lebt zur Zeit mit 3 jährigem Aufenhaltsstitel in Deutschland.
Sie hat noch Wohnungen und Konten in China.
Ihre deutsche Bank fordert sie zur Nennung ihrer TIN auf.
Als Rentnerin, meint sie in CHina steuerbefreit zu sein und habe darum auch keine TIN. Si ehabe nur ihre chin. Personalausnummer.
??? Stimmt das?
??? Wie habt ihr erfolgreich diese Frage beantwortet.
Ich muss das Formular in 3 Wochen (bis Mitte Oktober 18) abgeben.
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de guo xiong
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Re: Eröffnung deutsches Konto für meine chin. Frau - chin. T

Beitrag von de guo xiong »

klaus.gabriel hat geschrieben:TIN = TaxIdentificationNumber
Hallo! meine Gattin lebt zur Zeit mit 3 jährigem Aufenhaltsstitel in Deutschland.
Sie hat noch Wohnungen und Konten in China.
Ihre deutsche Bank fordert sie zur Nennung ihrer TIN auf.
Als Rentnerin, meint sie in CHina steuerbefreit zu sein und habe darum auch keine TIN. Si ehabe nur ihre chin. Personalausnummer.
??? Stimmt das?
??? Wie habt ihr erfolgreich diese Frage beantwortet.
Ich muss das Formular in 3 Wochen (bis Mitte Oktober 18) abgeben.
ja, fuer cines. Staatsbuerger ist die TIN= der ID Nummer (bzw. wenn diese nur 17 statt 18 Stellen hat ID+x).

Hier dazu eine offizielle Quelle: Information on Tax Identification Numbers

BTW.: frueher war es fuer Auslaender die Reisepassnummer, aber dies hat sich zwischenzeitlich geaendert
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rundherum
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Re: Eröffnung deutsches Konto für meine chin. Frau - chin. T

Beitrag von rundherum »

Ihre deutsche Bank fordert sie zur Nennung ihrer TIN auf.
Basierend worauf? Sie wohnt doch in Deutschland? Ihre Bank sollte ihre lieber ein Formular geben in welchem sie erklärt, in Deutschland wohnhaft zu sein. Nur weil sie Indizien für einen Wohnsitz in China aufweist heißt das für die Bank nicht, dass sie Daten nach China schicken muss. Gebt denen ja nicht die TIN, sonst schickt die Bank noch Daten nach China was für Deine Frau unter Umständen zu Problemen führt und sicherlich keine Vorteile mit sich bringt.
ja, fuer cines. Staatsbuerger ist die TIN= der ID Nummer
Korrekt, solange hier wie von uns vermutet die AIA TIN gemeint ist

Disclaimer:
Wir gehen hier davon aus, dass Deine Frau keine US-Staatsbürgerschaft besitzt und nie in den USA wohnhaft war. Sonst ist die rechtliche Situation komplizierter.
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klaus.gabriel
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Re: Eröffnung deutsches Konto für meine chin. Frau - chin. T

Beitrag von klaus.gabriel »

Herzlichen Dank für Eure kompetente Aufklärung.
USA = niemals/nein

?? Auf ihren Namen läuft nur die Rente und sie vermutet diese als zu gering, um besteuert zu werden oder das Renten prinzipiell als steuerfrei. Oder die Rentenkasse fürht es automatisch ab und sie weiß nichts davon.
?? Hat jemand von euch belastbare Infos dazu?

In China würde ich erst nach 5 Jahren steuerpflichtig für weltweit erziete Einkünfte.
?? Ich habe keine solche Frist für sie in D gefunden. Eher scheint mir, dass trotz noch auf 3 Jahre beschränktem Aufenhaltstitel (Familienzusammenfürhrung und Intergrationskurspflicht) ab dem ersten Tag ihres Aufenhalts in D zu gelten.
?? ?? Hat jemand von euch belastbare Infos dazu?

OK, die chinesischen ID-Card-Nummer scheint die TIN zu sein.
Sie hat in D keinerlei Einkünfte, braucht Sie dann eine deutsche TIN? Muss sie dann die chinesichen Renteneinkünfte (<< 8.000€/a), die niemals ein deutsches Konto zu gesicht bekommt, eine Stuererklärung abgeben??
?? Hat jemand von euch belastbare Infos dazu?

Wenn sie kein deutscher Steuerbürger mit TIN würde, kann ich meine Steuerklasse vermutlich auch nicht von I auf III umschreiben lassen??
?? Hat jemand von euch belastbare Infos dazu?

Schönes herbstliches Wochenende!
rundherum
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Re: Eröffnung deutsches Konto für meine chin. Frau - chin. T

Beitrag von rundherum »

Als Hinweis: Wir sind hier keine Rechtsexperten und ersetzen keine umfassende Rechtsberatung. Wir tauschen hier nur unverbindlich Erfahrung aus.
?? Auf ihren Namen läuft nur die Rente und sie vermutet diese als zu gering, um besteuert zu werden oder das Renten prinzipiell als steuerfrei. Oder die Rentenkasse führt es automatisch ab und sie weiß nichts davon.
?? Hat jemand von euch belastbare Infos dazu?
Ihr seid eine Ehegemeinschaft und werdet ja gemeinsam besteuert, entsprechend muss die Rente in Deutschland versteuert werden, da ihr ja in Deutschland lebt.
Wenn die Rente auf ein Konto in China geht und dieses Konto eine chinesische und keine deutsche Adresse hinterlegt hat, hat der deutsche Fiskus keine Möglichkeit heraus zu finden, dass da ein paar Yuan an Deine Frau fliessen. Das ist zwar nicht legal, aber wenn es sich um ein paar hundert Yuan im Monat handelt wäre der Aufwand, dies korrekt zu melden, in keinem Verhältnis zur drohenden Geldstrafe. Da würde ich einfach nichts sagen.
In China würde ich erst nach 5 Jahren steuerpflichtig für weltweit erziete Einkünfte.
?? Ich habe keine solche Frist für sie in D gefunden. Eher scheint mir, dass trotz noch auf 3 Jahre beschränktem Aufenhaltstitel (Familienzusammenfürhrung und Intergrationskurspflicht) ab dem ersten Tag ihres Aufenhalts in D zu gelten.
?? ?? Hat jemand von euch belastbare Infos dazu?
Wer sich mehr als 183 Tage in einem Kalenderjahr in Deutschland aufhaltet, ist in Deutschland steuerpflichtig. Wer gemeldet ist ist daher implizit steuerpflichtig. Sie ist damit steuerpflichtig.
OK, die chinesischen ID-Card-Nummer scheint die TIN zu sein.
Sie hat in D keinerlei Einkünfte, braucht Sie dann eine deutsche TIN? Muss sie dann die chinesichen Renteneinkünfte (<< 8.000€/a), die niemals ein deutsches Konto zu gesicht bekommt, eine Stuererklärung abgeben??
?? Hat jemand von euch belastbare Infos dazu?
Siehe oben. Müssen ja, der deutsche Staat kanns aber nicht prüfen. Wenn es 8000 Euro pro Jahr sind, würde ich das aber angeben. Das ist dann kein Rundungsfehler mehr.
Sollte sie als Alleinstehende besteuert werden, wird sie aber keine Steuern zahlen müssen. Die Steuerangaben haben aber u.U. noch andere Implikationen, sodass es schnell strafrechtlich relevant werden kann wenn sie solche Beträge nicht angibt.
Wenn sie kein deutscher Steuerbürger mit TIN würde, kann ich meine Steuerklasse vermutlich auch nicht von I auf III umschreiben lassen??
?? Hat jemand von euch belastbare Infos dazu?
In Deutschland haben auch Ausländer eine TIN.
Das deutsche Steuerrecht kenne ich nicht da nicht im Detail, daher kann ich nicht sagen ob Du die Steuerklasse ändern kannst.
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Re: Eröffnung deutsches Konto für meine chin. Frau - chin. T

Beitrag von kami »

Wenn bei ihren Wohnsitz in D haben und im Gemeinsamen Haushalt leben wird nach der Hochzeit automatisch die Steuerklasse 4 angelegt für beide, Wechsel geht in 3/5 es wäre noch die option 4/4 mit faktor was aber zu prüfen gilt .
Deine Frau sollte eigentlich auch schon eine deutsche Steuernummer bekommen haben.
Damit geht ihr zusammen zum Finanzamt und beantragt den Steuerklassenwechsel.

Lasst euch vorher beraten was besser für euch ist 4/4 ,3/5 , 4/4 mit Faktor,geht beim Steuerberater

Mit der Steuerklasse 3/4,4/4 Faktor ist man verplichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Meine Frau ist auch nur mit AT Familie hier das werden wir erst später ändern können, aber Steuerklassenwechsel hat funktioniert ,sie hat 2 Wochen nach ankunft ihre Steuernummer erhalten
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klaus.gabriel
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Re:meine chin. Frau - TIN und chinesiche Rente

Beitrag von klaus.gabriel »

Der Spaß geht weiter.... Meine Frau ist nun 56 Jahr und erhält bereits seit dem 50ten eine kleine betriebliche Rente ~400€/mtl.
Wenn nun automatisch Daten via TIN bzw. äquivalent ihrer chin. ID-Card-Numemr ausgetauscht, hat sie Sorge ihren Rentenanspruch zu verlieren.
Wer kann dazu was sagen?

Das Finanzamt in D will genau wissen, welche Art diese Rente ist (stattlich/betrieblich/priv. Rentenversicherung) um ggf einen Progressinsvorbehalt gelten machen zu können. Wie könnte der denn aussehen, weil sie ja nach deutschen Recht altersbedingt noch keinen Rentenaspruch hat?
Sie hat keine weiteren Einkünfte (niergendwo!). Wir haben die Wahl gemeinsam oder einzeln veranlagt zu werden. Ich habe nur ein durchschnittliches EInkommen. Was rechnet sich wohl besser?
Wer kann dazu was sagen?
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klaus.gabriel
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Re:meine chin. Frau - TIN und chinesiche Rente

Beitrag von klaus.gabriel »

korrektur: Nach inquisitorischer Nachfragebei meiner Gattin erfuhr ich, dass es bei ihr um eine staatliche Rente und keine betriebliche handelt.
Ich weiß nicht, ob das etwas verändert in der Problematik, aber ich wollte es gesagt haben.
Shenzhen
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Re: Eröffnung deutsches Konto für meine chin. Frau - chin. T

Beitrag von Shenzhen »

Mit 50 Staatliche Rente in China von 3.000RMB..... Ich glaube Deine Frau erzählt Dir was vom Pferd...

Die wird nen Exlover haben der Sie noch aushält, oder Wohnungen die Geld einbringen, oder Geld beiseite gelegt/verborgt haben das sie nun nach und nach zurück bekommt.

Eines ist sicher, das genannte Geld ist keine staatliche Rente.
tfranck
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Re: Eröffnung deutsches Konto für meine chin. Frau - chin. T

Beitrag von tfranck »

Shenzhen hat geschrieben:Mit 50 Staatliche Rente in China von 3.000RMB..... Ich glaube Deine Frau erzählt Dir was vom Pferd...

...

Eines ist sicher, das genannte Geld ist keine staatliche Rente.
In Peking zumindest ist für "blue collar" Frauen Rentenalter 45, "white collar" mit 50.
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klaus.gabriel
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Re: Eröffnung deutsches Konto für meine chin. Frau - chin. T

Beitrag von klaus.gabriel »

Shenzhen hat geschrieben:Mit 50 Staatliche Rente in China von 3.000RMB..... Ich glaube Deine Frau erzählt Dir was vom Pferd...

Die wird nen Exlover haben der Sie noch aushält, oder Wohnungen die Geld einbringen, oder Geld beiseite gelegt/verborgt haben das sie nun nach und nach zurück bekommt.

Eines ist sicher, das genannte Geld ist keine staatliche Rente.
Hi VIP, deine Vermutungen sind unbegründet und leitet meine Fragestellung in eine falsche Richrung ab.

Sie war Abteilungsleiterin (white collar) der Kreditabteilung einer großen chin. Banken in Dongyang bei Hangzhou. Ich habe Einblick in das Rentenkonto. Und ja, es gibt zusätzlich nicht deklarierte Mieteinnahmen, die auf ihren Sohn laufen, ihr aber ihr zugute kommne. (Erbe aus warmer Hand).

Aber noch immer ist meine Frage nach der Einstellung der chin. Rente für im Ausland lebende Chinesen unbeantwortet.
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Re: Eröffnung deutsches Konto für meine chin. Frau - chin. T

Beitrag von 拉尔斯 »

Die chinesische Rente darf nach Artikel 18 des DBA in China besteuert werden:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=3

Die Rente ist daher in Deutschland steuerfrei und unterliegt nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG dem Progressionsvorbehalt.

Hier kannst du dann etwas rechnen, welche Varianten (ob Einzel- oder Zusammenveranlagung) sich wahrscheinlich für euch lohnen, http://ehegattensplitting.info/. Bei den Progressionseinkünften trägst du nur die Rente von deiner Frau ein, das zu versteuernde Einkommen lässt du bei ihr natürlich leer. Um mal zu sehen wie hoch die Differenz ohne die Rente ist, guckst du dir die Belastung ohne die Rente deiner Frau bei einer Zusammenveranlagung an.

Ich würde aber mal vermuten, dass deine Einkommensteuer im Grundtarif (Einzelveranlagung) "teurer" ist als die Einkommensteuer im Splittingtarif mit den Progressionseinkünften deiner Frau auch wenn ihr wegen dem Progressionsvorbehalt einen höheren Steuersatz habt.
Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele: Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist’s: Reise, reise! (Wilhelm Busch)
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Re: Eröffnung deutsches Konto für meine chin. Frau - chin. T

Beitrag von cmstein »

tfranck hat geschrieben:
Shenzhen hat geschrieben:Mit 50 Staatliche Rente in China von 3.000RMB..... Ich glaube Deine Frau erzählt Dir was vom Pferd...

Eines ist sicher, das genannte Geld ist keine staatliche Rente.
In Peking zumindest ist für "blue collar" Frauen Rentenalter 45, "white collar" mit 50.
Nicht nur in Peking, auch hinter den sieben Bergen bei den sieben Zwergen. Staatliche Rente von 3000 im Monat für ungelernte Arbeiter mit 50 ist der Normalfall im Arbeiter- und Bauernparadies.
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