Führung eines Doppelnamens für die chinesische Ehefrau

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X.Wang
Neuling
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Führung eines Doppelnamens für die chinesische Ehefrau

Beitrag von X.Wang »

Hallo zusammen,

mein Freund (Deutsche Staatsangehörigkeit) und ich (Chinesische Staatsangehörigkeit) haben uns heute in einer Kleinstadt von Thüringen zur Eheschließung angemeldet. Bezüglich der Führung eines Doppelnamens für die Ehefrau, also in Form von X-Y, hat die Standesbeamte aber gesagt, es wäre erst dann möglich, wenn ich eine Bestätigung/Genehmigung von der Chinesischen Botschaft vorliegen könnte, die erklärt, dass das VR China meine Namenänderung offiziell anerkannt. Laut dieser Beamten sei der Grund: Das chinesische Gesetz schließt bei der Eheschließung die Möglichkeit einer Führung von jeglichem gemeinsamem Familiennamen aus.

Meine Frage:
1. Hat vielleicht schon jemand Erfahrung mit solch einem Verfahren? Wird wirklich eine s.g. Bestätigung seitens der Chinesischen Botschaft benötigt?? Ist das denn auch so im deutschen Gesetz zur Führung eines Doppelnamens bei der Eheschließung vorgeschrieben??
Ich betrachte nämlich die Worte dieser Beamten ganz skeptisch - Ist doch völlig egal, was im chinesischen Gesetz steht. Die Gültigkeit der namenbezogenen Regelung findet nämlich ausschließlich innerhalb von China statt und die Namenänderung gilt eh nur in Deutschland. Zwischen beiden gibt es doch keine direkte Relevanz.

2. Wie sieht es denn eigentlich nach der Namenänderung im Pass aus? Es wird doch eine Art Anmerkung hinzugefügt, die etwa so aussieht: Frau ... verfügt nun einen in Deutschland erworbenen Doppelnamen. Oder?

Bin nun, ehrlich gesagt, total verwirrt und sogar verärgert durch die deutsche Bürokratie. Diese haben mein Freund und ich bereits in den vergangenen drei Monaten überstanden, wo wir uns um allen die zu übersetzenden + beglaubigenden + überbeglaubigenden Dokumente kümmern mussten. Inzwischen hat uns die Beamte solch einen Eindruck hinterlassen, als ob sie ebenfalls keine Ahnung hat in Bezug auf das gesamte Verfahren chinesisch-deutsches Paar - Dies hat sich bspw. gezeigt, als sie uns vor drei Monaten sagte: "Alle chinesischen Unterlagen müssen unbedingt von einem DEUTSCHEN Notar beglaubigt werden" Wir haben ihr dann heute beigebracht, dass eine in China "von deutscher Außenvertretung legalisierte" Unterlage ebenfalls die benötigte deutsche Übersetzung beinhaltet :roll: Irgendwie habe ich das Gefühl, die Beamte verlangt ja Dokumente nur in ihrem persönlichen Namen, macht damit lauter unnötige Umstände :cry:

Entschuldigt bitte, dass ich hier so viel jammere…Hoffentlich denke ich doch falsch und die "Bürokratie" hat doch tatsächlich gesetzliche Grundlage. Ansonsten würde ich wirklich sehr enttäuscht von der deutschen Behörde.

Ich freue mich auf eure Hilfe/Vorschläge/Berichte und bedanke mich recht herzlich dafür!
LG, X.Wang (Ms)
X.Wang
Neuling
Beiträge: 8
Registriert: 25.04.2017, 19:03

Re: Führung eines Doppelnamens für die chinesische Ehefrau

Beitrag von X.Wang »

Sorry, es ist mir gerade aufgefallen, ich habe die Anfrage im falschen Forum gepostet. In dem für Familie hätte ich sie gepostet. Da mir aber nicht gelingt, hier dieses Thema zu löschen, bitte ich freundlich den Verwalter des Forums, diese Anfrage zu löschen. Vielen herzlichen Dank!
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