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Haus/Grundstuck Kauf in Duetschland

Verfasst: 07.02.2017, 15:37
von obiwan
Mal ganz allgemein... Darf ein Auslaender ohne Wohnsitz und Aufenthalts Genehmigung in Deutchland eine Immobilie oder Grundstueck kaufen?

Eine Chinesischer Bekannter will gerne in D ein Haus kaufen, wohnt aber weder dort, noch hat er eine Aufenthaltsgenehmigung fuer D. Geht das trozdem, oder muss er erstmal sich um anderes kuemmern?

Danke Bestens

Re: Haus/Grundstuck Kauf in Duetschland

Verfasst: 07.02.2017, 15:44
von tigerprawn
Ja geht. Der Besitz einer Wohnung erlaubt aber auch keinen vereinfachten Aufenthalt.

Re: Haus/Grundstuck Kauf in Duetschland

Verfasst: 07.02.2017, 16:18
von obiwan
tigerprawn hat geschrieben:Ja geht. Der Besitz einer Wohnung erlaubt aber auch keinen vereinfachten Aufenthalt.
Danke, Haus und Wohnung machen dann wohl auch keinen Unterschied... braucht man dazu ein Deutsches Konto, oder kann man die Bezahlung auch ueber Auslaendische Bank laufen lassen?

Re: Haus/Grundstuck Kauf in Duetschland

Verfasst: 07.02.2017, 17:23
von Shenzhen
Das wird derjenige spätestens für die regelmäßige Zahlung der Grundsteuer Nebenkosten etc.. benötigen. Für den Kauf braucht er es nicht, das kann er auch im Koffer dem Verkäufer übergeben. Normalerweise wird das aber über ein Notarkonto laufen. Aber auch dahin kann er es im Koffer bringen oder aus der Schweiz/Hong Kong/Cayman Inseln überweisen.

Re: Haus/Grundstuck Kauf in Duetschland

Verfasst: 07.02.2017, 17:40
von obiwan
Danke Liebe Leut'!

Re: Haus/Grundstuck Kauf in Duetschland

Verfasst: 18.06.2017, 17:33
von expat_de
Wie schon erwähnt für den Erwerb genügen zwar Pass + das Kapital. Der Notar wird aber eine deutsche Postanschrift verlangen. Möglicherweise genügt auch eine in irgendeinem Schengen-Land; China hingegen wird nicht gehen.

Als ich noch in CH wohnte, schrieb ein Notar mir dazu:
"ich habe soeben mit dem Finanzamt in Vorbereitung Ihres Kaufvertrages Rücksprache genommen. Da die Schweiz nicht zum Schengenraum gehört, müssten Sie bitte eine deutsche Zustelladresse in der Urkunde angeben, da weder die Stadtverwaltung noch das Finanzamt in die Schweiz Mitteilungen oder Bescheide sendet.

Das heisst in Ihrem Fall ganz konkret, dass die Bescheide für die Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung bzw. der Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamtes nicht an Ihre Anschrift in der Schweiz übersandt wird und demzufolge weder eine Kaufpreisfälligkeit entsteht noch die Eigentumsumschreibung möglich wird."


HTH

Re: Haus/Grundstuck Kauf in Duetschland

Verfasst: 18.06.2017, 17:41
von expat_de
Noch als Tipp: Der Verkäufer ist normalerweise an dem Verkauf interessiert und wird, wenn es seriös aussieht, wahrscheinlich kein Problem haben, übergangsweise seine Adresse dafür zur Verfügung zu stellen. Nach Abschluss der Transaktion kann man dann die Adresse der Immobilie nehmen. Oder einen Postservice.

Re: Haus/Grundstuck Kauf in Duetschland

Verfasst: 27.06.2017, 21:48
von markus-1969
Das wird derjenige spätestens für die regelmäßige Zahlung der Grundsteuer Nebenkosten etc.. benötigen. Für den Kauf braucht er es nicht, das kann er auch im Koffer dem Verkäufer übergeben. Normalerweise wird das aber über ein Notarkonto laufen. Aber auch dahin kann er es im Koffer bringen oder aus der Schweiz/Hong Kong/Cayman Inseln überweisen.
soo unproblematisch ist das Geldwäscheproblem nicht.

Aber ein Notar weiß das doch wie zu verfahren ist ...

Vor allem wird er wohl steuerpflichtig in Deutschland durch die Vermietung - und der Sachverhalt wird auch dem chinesischen Finanzamt mitzuteilen sein ...

Ich *vermute* daß die ganze Bescheidgeschichten des öffentlichen Rechts über einen inländischen Zustellbevollmächtigten laufen ... google mal danach.

Re: Haus/Grundstuck Kauf in Duetschland

Verfasst: 28.06.2017, 03:32
von obiwan
Also das mit dem Konto eröffnen könnte da ein Problem sein. Da in Dland ja keiner ein Konto haben kann der nicht auch dort seinen Wohnsitz hat - haben die schon probiert, und spätestens beim nach dem Post ID verfahren, kommt dann die Zusatz Forderung fuer Kopie von Aufenthalts Genehmigung/oder Proof of address.

Aber Steuern kann man doch auch von einem ausländischen Konto aus zahlen, oder?

Re: Haus/Grundstuck Kauf in Duetschland

Verfasst: 28.06.2017, 14:09
von hktraveller
obiwan hat geschrieben:Also das mit dem Konto eröffnen könnte da ein Problem sein. Da in Dland ja keiner ein Konto haben kann der nicht auch dort seinen Wohnsitz hat - haben die schon probiert, und spätestens beim nach dem Post ID verfahren, kommt dann die Zusatz Forderung fuer Kopie von Aufenthalts Genehmigung/oder Proof of address.
Stimmt nicht. Ich hab es mit Postident ohne Wohnsitz geschafft (DKB). Auf meinem Perso steht kein fester Wohnsitz in der Bundesrepublik. Die haben dann eine Adresse eingetragen die ich als Zustelladresse angegeben habe.

Re: Haus/Grundstuck Kauf in Duetschland

Verfasst: 28.06.2017, 16:23
von obiwan
hktraveller hat geschrieben:
obiwan hat geschrieben:Also das mit dem Konto eröffnen könnte da ein Problem sein. Da in Dland ja keiner ein Konto haben kann der nicht auch dort seinen Wohnsitz hat - haben die schon probiert, und spätestens beim nach dem Post ID verfahren, kommt dann die Zusatz Forderung fuer Kopie von Aufenthalts Genehmigung/oder Proof of address.
Stimmt nicht. Ich hab es mit Postident ohne Wohnsitz geschafft (DKB). Auf meinem Perso steht kein fester Wohnsitz in der Bundesrepublik. Die haben dann eine Adresse eingetragen die ich als Zustelladresse angegeben habe.
Ok, sollte ich anders ausgedrückt haben. Falls man nicht einen Deutschen Pass oder Perso hat, geht das nicht, es sei denn man/frau hat eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Adresse mit Rechnungen, die das beweisen.

Re: Haus/Grundstuck Kauf in Duetschland

Verfasst: 28.06.2017, 16:38
von rundherum
Also das mit dem Konto eröffnen könnte da ein Problem sein. Da in Dland ja keiner ein Konto haben kann der nicht auch dort seinen Wohnsitz hat - haben die schon probiert, und spätestens beim nach dem Post ID verfahren, kommt dann die Zusatz Forderung fuer Kopie von Aufenthalts Genehmigung/oder Proof of address.
Ich kenne mich mit deutschen Zivilrecht nicht super aus, aber man könnte doch auch einfach eine Firma in Deutschland eröffnen, welche dann das Konto eröffnet, die Steuern bezahlt und sämtliche Rechtsgeschäfte als juristische Person erledigt? Dies fände ich gerade für einen Chinesen viel einfacher. Ich glaube nicht, dass er sämtliche Dokumente und Rechnungen für das chinesische Finanzamt übersetzen lassen möchte, nur um seine Steuern richtig zu bezahlen.
Als Inhaber einer Unternehmung würde er dem chinesischen Staat gegenüber nur etwaige Gewinnausschüttungen versteuern müssen. Die kann er ja alle paar Jahre einmal machen - was wohl weitaus weniger aufwändig wäre.

Re: Haus/Grundstuck Kauf in Duetschland

Verfasst: 07.03.2018, 20:03
von rundherum
Nunja, er könnte ein Crossborder Konto bei einer international tätigen Privatbank eröffnen und wäre fein 'raus.
Hab' ich auch so gemacht. Meine Bank hat mir sogar ein Konto für CNY eröffnet - inklusive Karte.

Wozu will der Mann denn ein Haus in Deutschland kaufen und vermieten? Plant er, zukünftig nach DE zu ziehen?
Wenn er nur investieren will, wäre er wohl weit besser bedient, wenn er in einen Immofonds oder REITs investieren würde. Da kann er besser diversifizieren und ist liquider - und hat weitaus weniger Arbeit und Sorgen mit dem Investment. Zudem müsste er nicht das ganze Kapital in Cash bringen - der Fonds kann im Gegensatz zu Ausländer relativ einfach Hypotheken aufnehmen. Und wenn er einen noch grösseren Hebel will oder Liquidität möchte, kann er den Fonds via Lombardkredit einfach belehnen.
Da die Schweiz nicht zum Schengenraum gehört, müssten Sie bitte eine deutsche Zustelladresse in der Urkunde angeben
Die Schweiz gehört aber zum Schengenraum :!:
Eventuell meinte er die EU?

Re: Haus/Grundstuck Kauf in Duetschland

Verfasst: 07.03.2018, 21:43
von expat_de
rundherum hat geschrieben:
Da die Schweiz nicht zum Schengenraum gehört, müssten Sie bitte eine deutsche Zustelladresse in der Urkunde angeben
Die Schweiz gehört aber zum Schengenraum :!:
Eventuell meinte er die EU?
Das war die Originalauskunft einer Notarin. Ja, das stimmt. Möglich. EU oder EWR vielleicht. Ich hatte das "Problem" dann mit einem Postservice gelöst.

Nach meinem Eindruck haperts bei vielen Notaren (und Rechtsanwälten) mächtig an der Kompetenz. Die kennen sicher viele Formvorschriften und ganz gut das Vorgehen bei 08/15 Fällen, aber sobald irgendwas von dem abweicht, was sie seit 40 Jahren kennen und machen, kann man gleich selbst recherchieren. Praktisch immer ist das schneller und billiger. Speziell auch in diesem Bereich hoffe ich ja auf die Blockchain...

Re: Haus/Grundstuck Kauf in Duetschland

Verfasst: 07.03.2018, 23:33
von Laogai
rundherum und expat_de, ihr könntet viel kostbare Zeit eures Lebens sparen, wenn ihr euch nicht nur die Postings in einem Thread durchlest, sondern auch mal einen Blick darauf werft wann diese Postings verfasst wurden!

Dieser Thread stammt aus dem Jahr 2017, wurde im Februar gestartet und im Juni 2017 kurz wieder aufgegriffen. Nun wurde er von einem Neuling, der ganz offensichtlich ein Spammer ist (sinnbefreiter Beitrag mit Link in der Signatur), wieder ausgegraben.
Und ihr springt voll darauf an :( :roll: