Arbeit/Praktikum als Lebensmitteltechniker

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Alex85
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Arbeit/Praktikum als Lebensmitteltechniker

Beitrag von Alex85 »

Hallo!

Ich habe schon öfter gehört, dass der Techniker im Ausland nur schwer anerkannt wird. Stimmt das? Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich gesammelt? Würde gerne nach Shanghai ziehen, hätte auch erstmal nichts gegen ein Praktikum einzuwenden. Für jeden Tipp bin ich dankbar!
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mario.s
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Re: Arbeit/Praktikum als Lebensmitteltechniker

Beitrag von mario.s »

Alex85 hat geschrieben:Hallo!

Ich habe schon öfter gehört, dass der Techniker im Ausland nur schwer anerkannt wird. Stimmt das? Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich gesammelt? Würde gerne nach Shanghai ziehen, hätte auch erstmal nichts gegen ein Praktikum einzuwenden. Für jeden Tipp bin ich dankbar!
Hallo Alex,

dann will ich Dir mal schnell eine Antwort geben. Auch wenn sie Dir eventuell nicht gefallen wird. Doch lass mich vorne anfangen. Grob zusammengefasst bekommst Du in China nur eine Arbeitserlaubnis, wenn Du folgende Mindestvoraussetzungen erfüllst:

* mehr als zwei Jahre Berufserfahrung
* relevante Ausbildung - Und hier liegt ein Problem: Natürlich will der Chinesische Staat zunächst die einheimischen Arbeiter untergebracht sehen. Deshalb heißt relevante Ausbildung so gut wie immer mind. Bachelor Abschluss oder eben besser.
* Alter zwischen 18 und 60 Jahren
* guter Gesundheitszustand (Gesundheitszeugnis notwendig)
* keine kriminelle Vergangenheit
* fester Arbeitgeber
* gültiger Pass

Nun zu Deinem Fall:

Variante 1
Solltest Du deinen staatlichen Lebensmitteltechniker im Jahr 2012 gemacht haben, ist der staatlich geprüfte Techniker dem Bachelor gleich gestellt. Das gilt seit Januar 2012 (Näheres dazu z.B. hier http://www.bmbf.de/_media/press/pm_0131-012.pdf) und Du kannst vor dem Visums-Antrag in Deutschland eine entsprechende Bestätigung einholen.
Problematisch wird dann allerdings, dass Du eventuell keine zwei Jahre Berufspraxis hast.

Variante 2
Du hast Deinen Abschluss vor dem Januar 2012 erhalten? Dann hast Du ein größeres Problem, denn von der Gleichstellung des Technikers mit dem Bachelor sind frühere Abschlüsse ausdrücklich ausgeschlossen und Du wirst nur schwerlich ein offizielles Deutsches Dokument bekommen, welches Dir einen Bildungsstand auf Bachelor-Niveau nachweist. (Auch wenn ich selbst der Meinung bin, dass ein Deutscher staatlich geprüfter Techniker einem Bachelor im Wissenstand mindestens gleichwertig ist. Doch meine Meinung zählt hier nicht. ;) )

Im letzteren Fall blieben Dir für den Aufenthalt in China mit der Möglichkeit einer Erwerbstätigeit nachzugehen nur die Umwege entweder ein Aufbaustudium zum Bachelor an Deinen Techniker dran zu hängen oder in China eine Geschäftsgründung durchzuführen und dann mit einem Business-Visum selbständig zu arbeiten.

Beste Grüße
Mario
世上无难事,只怕有心人。 - Wo ein Wille ist, da ist ein Weg.
(Chinesisches Sprichwort)
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