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Export nach China, Mehrwertsteuerbefreit?

Verfasst: 09.11.2017, 11:15
von beacor11
Hallo liebe China- Forum Leser und Schreiber,

meine Frau möchte ab dem 01.01.2018 ihr eigenes Gewerbe starten: Sie kauft hier in Deutschland Produkte und versendet diese über einen Dienstleister nach China. Nun bin ich mir nicht ganz schlüssig, wie sich die ganze Sache verhält mit der Mehrwertsteuer. Denn im Internet finde ich nur widersprüchliche Informationen darüber.

Knackpunkt ist, dass meine Frau ausschließlich an Privatpersonen verkauft. Folgender Link bzw. Seite sagt aus, dass Verkauf an Privatpersonen in Drittländern generell Umsatzsteuerbefreit sind:

https://www.rechnungswesen-portal.de/Fa ... ehmen.html

Folgende Seite sagt das gleiche:

https://www.zervant.com/de/blog/rechnun ... ittlander/

Nun habe ich ein Merkblatt eines Steuerberaters gelesen, und in diesem steht für dessen Mandanten folgendes:

So berechnen Sie die USt bei Warenlieferungen an Privatpersonen in der EU
Dreh- und Angelpunkt der Frage, ob Sie für Ihre Lieferung Umsatzsteuer berechnen müssen, ist der
umsatzsteuerliche „Ort der Lieferung“. Befindet er sich dort, wo Sie Ihr Unternehmen betreiben oder
dort, wo Ihr Kunde wohnt?
Wenn Ihr Kunde eine Privatperson oder ein Unternehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(USt-IdNr.) ist, ist der Ort der Lieferung dort, wo Sie die Ware dem Paketdienst übergeben. Schreiben
Sie in diesen Fällen Ihre Rechnungen wie gewohnt mit Umsatzsteuer.


Nun bin ich also komplett verwirrt. Gibt es hier eventuell Nutzer, die bereits ein Export-Gewerbe nutzen und an Privatpersonen verkaufen? Sind die Verkäufe wirklich Mehrwertsteuerbefreit?

Vielen Dank für das Lesen dieses Themas und ein schönes, baldiges Wochenende euch.

Re: Export nach China, Mehrwertsteuerbefreit?

Verfasst: 09.11.2017, 12:07
von tigerprawn
Wenn man ein Gewerbe aufmacht holt man sich auch einen Steuerberater. Insbesondere in der Anfangsphase (und spaeter als letzte Verteidigungslinie dem Finanzamt gegenueber).

Re: Export nach China, Mehrwertsteuerbefreit?

Verfasst: 09.11.2017, 12:12
von Roemer
beacor11 hat geschrieben: ......
So berechnen Sie die USt bei Warenlieferungen an Privatpersonen in der EU
Dreh- und Angelpunkt der Frage, ob Sie für Ihre Lieferung Umsatzsteuer berechnen müssen, ist der
umsatzsteuerliche „Ort der Lieferung“. Befindet er sich dort, wo Sie Ihr Unternehmen betreiben oder
dort, wo Ihr Kunde wohnt?
Wenn Ihr Kunde eine Privatperson oder ein Unternehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(USt-IdNr.) ist, ist der Ort der Lieferung dort, wo Sie die Ware dem Paketdienst übergeben. Schreiben
Sie in diesen Fällen Ihre Rechnungen wie gewohnt mit Umsatzsteuer......
Lieferungen in die VR China sind Umsatzsteuerfrei.

Das von Dir zitierte Schreiben bezieht sich auf Lieferungen innerhalb der Gemeinschaft.
Da die VR China ein Drittland ist, kommt der von Dir zitierte Passus damit nicht zum Tragen.

Re: Export nach China, Mehrwertsteuerbefreit?

Verfasst: 09.11.2017, 12:33
von chinavelo
Ob Rechnungen mit oder ohne Mehrwertsteuer ausgestellt werden, hängt u.a. davon ab, ob deine Frau als Kleinunternehmer eingestuft wird oder nicht. Diese Einstufung wird auf Antrag vom Finanzamt vorgenommen. Wenn der voraussichtliche Umsatz nicht mehr als € 50.000 ist, kann die Einstufung als Kleinunternehmer erfolgen; das bedeutet, daß auf den selbst ausgestellten Rechnungen keine MwSt ausgewiesen wird und im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen kann für Rechnungen, die man erhält.

Ist man jedoch Regelunternehmer und man verkauft seine Ware an eine Privatperson (Inland, EU-Ausland; Drittland) wird die Rechnung, bis auf wenige Ausnahmen, mit MwSt. ausgestellt.

Wie schon von tigerprawn erwähnt, sollte bei Geschäftsgründungen ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Bernd

Re: Export nach China, Mehrwertsteuerbefreit?

Verfasst: 09.11.2017, 13:20
von Roemer
Bei meinem vorangegangenem Post bin ich davon ausgegangen, dass es sich um eine GmbH handelt.
Bei dieser ist es bei einer Lieferung unbeachtlich, ob es sich beim Empfänger um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt - die Ware muss nur nachvollziehbar den Gemeinschaftsraum verlassen haben.

Wie es sich bei Kleinunternehmern verhält, entzieht sich meiner Kenntnis.

Aber auch von mir nochmal:
Ohne einen Steuerberater würde ich damit nicht anfangen.

Re: Export nach China, Mehrwertsteuerbefreit?

Verfasst: 09.11.2017, 13:37
von tigerprawn
Auf keinen Fall mit Kleinunternehmerregelung ins export-Geschäft. Kein Vorsteuerabzug, dafür auch noch keinen Vorteil.

Re: Export nach China, Mehrwertsteuerbefreit?

Verfasst: 09.11.2017, 14:26
von beacor11
Super, vielen dank für die vielen Antworten. Meine Frau wird das Gewerbe nicht als Kleingewerbe betreiben, aber auch nicht als Gesellschaft. Vielmehr wird sie Einzelunternehmer.

Ich habe mich nochmals schlau gemacht, und bin mir ziemlich sicher das Ausfuhrlieferungen steuerbefreit sind. Wie "Roemer" bereits vermutete, bezog sich mein Zitat auf EU Lieferungen. Weiter unten stand nämlich genau das, was ich mir erhofft hatte :lol:

Einen Steuerberater haben wir auch schon gefunden, ich möchte mich nur auch selbst schon im Vorfeld schlau machen.

Re: Export nach China, Mehrwertsteuerbefreit?

Verfasst: 09.11.2017, 15:23
von tigerprawn
Meiner Meinung nach müsste in China Einfuhrmehrwertsteuer bezahlt werden.

Re: Export nach China, Mehrwertsteuerbefreit?

Verfasst: 10.11.2017, 02:11
von happyfuture
tigerprawn hat geschrieben:Meiner Meinung nach müsste in China Einfuhrmehrwertsteuer bezahlt werden.
du meinst sicherlich EINFUHRUMSATZSTEUER

Für die EuSt in China sind die Empfänger verantwortlich!

Ich würde so ein Business über eine HK Limited "abrechnen" und mir somit das Steuerprozdere in D sparen. Warenbeschaffung in D geht dann ohne MwSt (Ausfuhrnachweis muss erbracht werden)

und schon gar nicht an die große Glocke hängen ...
auf gar keinen Fall einen D Steuerberater einschalten!