Wie gründet man in China eine Firma?

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Ecovis-beijing
Neuling
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Wie gründet man in China eine Firma?

Beitrag von Ecovis-beijing »

Angelockt durch das enorme Wirtschaftswachstum, strömen ausländische Unternehmen weiterhin auf den chinesischen Markt.
 
Im Nachhinein müssen jedoch viele Unternehmen feststellen, dass sie dem Projekt Markteintritt zu wenig Zeit zugeordnet haben und dass die gewählte Rechtsform für unangemessen ist in Bezug auf Verwaltung oder Steuern. Jegliche späteren Umformungen sind kosten- und zeitintensiv. Um diesen Fehler zu vermeiden, sollten sich Unternehmen erst über mehrere Punkte im Klaren sein und schließlich darauf aufbauend eine eindeutige Strategie wählen. Erst dann kann ein Unternehmen im nächsten Schritt die verschiedenen Direktinvestitionsmodelle evaluieren und entsprechend der Strategie die bestgeeignete Option wählen. Die weit verbreittesten Modelle werden folgend vorgestellt.
 
 
1. Repräsentanz
 
Mit einer Repräsentanz „präsentiert“ sich die Mutterfirma auf dem chinesischen Markt. Solche Repräsentanzen (Representative Offices – RO) sind einfach, günstig und schnell zu gründen. Sie sind deshalb eine beliebte Möglichkeit für ausländische Investoren, um in China Fuß zu fassen. Eine Repräsentanz kann zwar nicht selbst Produkte verkaufen und darf auch keine chinesischen Rechnungen (Fapiao) für den Absatz von Produkten ausstellen, sie kann aber chinesische Mitarbeiter einstellen, den Markt analysieren und Beschaffungsaktivitäten sowie das Marketing koordinieren.
 
Repräsentanzen sind nützlich für:
 
Marketingaktivitäten
Marktforschung
Geschäftsanbahnung
Entsendung von Mitarbeitern nach China (Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitsgenehmigung, Visa)
Einstellung chinesischer Mitarbeiter (nur über einheimische Personalagenturen/ HR Service Provider möglich, z. B. FESCO, China Star oder CIIC)
Kontaktanbahnung und -erhaltung
Präsentation und Einführung eines Produktes
Qualitätskontrolle
 
Repräsentanzen sind hilfreich und sinnvoll, wenn es darum geht, Handelsbeziehungen zwischen der Muttergesellschaft im Ausland und dem Vertragspartner in China aufzubauen, auszuweiten oder zu kontrollieren.
 
Für die Gründung einer Repräsentanz in China muss das Mutterunternehmen mindesten zwei Jahre existieren und es sollten zwei bis vier Monate eingeplant werden.
 
Folgende Formalitäten sind wichtig und sollten unbedingt beachtet werden:
 
Jedes Dokument muss im Format A4 eingereicht werden.
Alle Dokumente, die dem Staat vorgelegt werden, müssen mit einem schwarzen Füller unterschrieben werden.
Die Unterschrift auf dem Dokument muss mit der Unterschrift auf dem Reisepass übereinstimmen.
 
Repräsentanzen dürfen nur bestimmte Gebäude anmieten. Diese müssen als Gewerbeimmobilien zugelassen sein. In vielen Städten wird verlangt, dass Repräsentanzen nur erstklassige Gebäude, sogenannte Gebäude der Klasse A, anmieten. Der Nachweis über diese Gebäudeklasse wird vom Ministerium ausgestellt. Der Vermieter muss das Eigentum an den Geschäftsräumen durch eine Eigentumsurkunde nachweisen und eine Gewerbeerlaubnis zur Vermietung besitzen. Vorsicht bei ausländischen Vermietern: Sie dürfen oft nicht an Repräsentanzen vermieten, sodass deren Räume nicht zur Registrierung der Repräsentanz genutzt werden können. Aus europäische Sicht scheint dieser Punkt nicht essenziell, in China resultiert jedoch die Mehrzahl der Probleme für ein RO aus einer falschen Immobilienwahl.
 
 
2. Gesellschaft mit ausschließlich ausländischer Beteiligung (WFOE)
 
Circa 80% aller ausländischen Investoren gründen auf dem chinesischen Festland Gesellschaften mit ausschließlich ausländischer Beteiligung (WFOE, sprich „Wuufie“). Dies ist die beliebteste Unternehmensform für alle, die in China produzieren, Dienstleistungen anbieten oder Handel betreiben wollen.
 
Die Vorteile einer WFOE sind:
 
100% ausländisches Eigentum und Kontrolle möglich
beschränkte Haftung, ähnlich wie bei einer deutschen GmbH
Sicherheit von Technologien und geistigem EigentumMöglichkeit zu Vertragsabschlüssen
Möglichkeit der chinesischen Rechnungsstellung, sogenannter Fapiao
direkte Anstellung von Mitarbeitern
Anstellung beliebig vieler Mitarbeiter aus dem Stammland des Unternehmens oder anderer nichtchinesischer Nationalitäten
Möglichkeit der Gewinnrückführung
Geschäftsumfang
 
Der präzise und authentisch formulierte Geschäftsumfang, der zudem mit Ihren Zielen übereinstimmt, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gründung einer eigenständigen Firma. Er muss der genauen Prüfung von zwei Behörden standhalten. Eine falsche oder ungeschickte Wortwahl kann leicht das endgültige „Aus“ für Ihr Vorhaben bedeuten. Ihnen könnte sogar verboten werden, jemals wieder ein Unternehmen in China zu gründen. Auch die Steuerbehörden werden sich Ihren Geschäftsbereich genau ansehen, ihn sorgfältig überprüfen und daraufhin eines der Steuermodelle für Ihr Unternehmen festlegen. Mit einer WFOE können Sie ausschließlich in dem Geschäftsbereich agieren, der von den Behörden genehmigt wurde. Sie müssen ihn daher sehr genau formulieren. Bitte beachten Sie, dass in China generell auf höchste Genauigkeit in geschäftlichen Dingen Wert gelegt wird. Handeln Sie daher strategisch und mit Bedacht, wenn Sie Ihre Firma in China gründen.
 
Seit der Reform der Anforderungen für Mindestkapital 2014 gibt es, bis auf wenige spezielle Sektoren, keine gesetzlichen Mindestanforderungen mehr für Unternehmen. Das Grundkapital ist ein Werkzeug, um den Markteintritt nur für Unternehmen möglich zu machen, die finanziell gut aufgestellt sind.
 
Die drei wesentlichen Aspekte der Mindestkapitalanforderung:
 
Dieser Betrag beschränkt die Haftung der Gesellschaft und definiert deren Kreditwürdigkeit.
Eine höhere Investition per Stammkapital bietet den Vorteil, dass die Gesellschaft steuerfrei finanziert werden kann. Spätere Refinanzierungen (Eigenkapitalnachschuss) sind dagegen oft mit Steuern behaftet.
Die Bedeutung des Stammkapitals für operative Tätigkeiten in China ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Das Stammkapital muss genügend Spielraum lassen, um die Gesellschaft zu finanzieren, bis diese sich durch positiven Geldfluss (Cashflow) selbst trägt. Zu niedriges Stammkapital kann zu finanziellen Engpässen führen, bevor ein positiver Geldfluss erreicht wird. Nachträglich Geld in eine WFOE zu transferieren ist schwierig, da China eine sehr strenge Devisenpolitik verfolgt. Grundsätzlich gilt deshalb: je mehr Stammkapital, desto besser.
 
 
3. Ausländische Handelsgesellschaften (FICE)
 
Ausländische Investoren können auch Handelsunternehmen gründen. Diese werden teilweise als Foreign Invested Commercial Enterprise (FICE) bezeichnet oder einfach als Handels-WFOE. Eine Handelsfirma darf in China folgende Tätigkeiten ausführen:
 
Produktimporte nach China
Produktexporte nach Europa, USA, etc.
Handel innerhalb von China durch Geschäfte, Verkaufsautomaten oder Versand
 
Eine Handelsfirma garantiert die Kontrolle über den Handel, die Produktpräsentation und die Produktqualität. Sie kann Produkte selbst importieren und exportieren. Eine Hilfskraft für die Zollabwicklung muss nicht extra beauftragt werden. Für chinesische Kunden kann die chinesische Rechnung, die Fapiao, ausgestellt werden. Wichtig ist, dass nicht jedes Produkt frei nach China eingeführt und dort verkauft werden darf. Vielmehr muss der Import zuvor genehmigt werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird überprüft, ob das Produkt der chinesischen Bevölkerung oder der Umwelt schaden könnte. Der Handel mit bestimmten Produkten wie Büchern oder etwa Petroleum und Benzin ist stark eingeschränkt. Das Genehmigungsverfahren selbst kann sehr schnell gehen und in wenigen Tagen erledigt sein – aber auch mehrere Monate dauern. Das hängt vor allem von der Komplexität des Produktes ab. Viele Produkte sind mittlerweile bereits in China registriert und brauchen deshalb nicht noch einmal genehmigt zu werden. Dann erübrigt sich das Genehmigungsverfahren und man kann direkt mit dem Verkauf starten. Die äußerst umfangreiche Auflistung dieser Produkte wird jährlich von den Zollbehörden aktualisiert und in chinesischer Schriftsprache online veröffentlicht. Eine Handelsfirma in China (FICE) wird meist in Form einer WFOE geführt. Daher sind außerdem die oben erwähnten Ausführungen zu berücksichtigen.
 
 
4. Joint Venture – Gemeinschaftsunternehmen
 
Joint Ventures waren die erste Möglichkeit für ausländische Investoren, am chinesischen Markt teilzuhaben. Ein Joint Venture ist ein Unternehmen, das zum Teil einem chinesischen Investor und zum Teil einem ausländischen Investor gehört. Es gibt einige sehr erfolgreiche Joint Ventures, etwa im Automobilbereich oder im Schienenverkehr (z. B. BMW AG mit Brilliance China Auto). Wichtig ist, dass beide Seiten die gleichen Ziele verfolgen. Bedauerlicherweise war dies offenbar nicht immer der Fall, was sich darin widerspiegelt, dass die Zahl der Gründungen von Joint Ventures von 32,2% aller Neugründungen im Jahre 2004 auf 18,1% im Jahre 2012 zurückging. Allerdings bedeutet das nicht, dass die Unternehmensform des Joint Ventures dem Untergang geweiht ist. Insbesondere durch den starken Trend zu mehr Umweltschutz sind Joint Ventures seit einigen Jahren wieder im Kommen. Wichtig ist, dass Sie die Wünsche und Ansprüche Ihrer chinesischen Partner verstehen. Die auch als Sino Joint Venture bezeichneten Gemeinschaftsunternehmen werden in China gerne mit einer Ehe verglichen: „Dasselbe Bett, aber unterschiedliche Träume“. Stellen Sie daher sicher, dass Sie und ihr chinesischer Partner die gleichen Ziele vor Auge haben.
 
 
5. Personengesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern (Foreign Invested Partnerships)
 
In der internationalen Presse wurden Foreign Invested Partnerships (FIP) bereits als „dritter Weg nach China” gepriesen – eine neue Alternative zu den vorhandenen rechtlichen Strukturen, um leichter auf dem chinesischen Markt mit rund 1,3 Mrd. Menschen Fuß zu fassen und Geschäfte zu tätigen. Solche Personengesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern sind seit Anfang 2010 in China möglich. Zwar stammt die Rechtsgrundlage, das Partnership Enterprise Law, bereits aus dem Jahre 2007, doch erst durch den Erlass der „Administrative Measures for Foreign Enterprises and Individuals to Establish Partnership Enterprises in China (FIP Measures)“ und den „Administrative Regulations on Registration of Foreign Invested Partnership Enterprises (FIP Registration Regulations)“ im März 2010 sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gründung einer Personengesellschaft mit ausländischen Gesellschaftern gegeben. Die neuen Gesetze regeln im Prinzip alles, was notwendig ist, um geschäftlich aktiv zu werden.
 
Sie bestimmen:
 
das Gründungsverfahren der FIP,
das Verfahren bei Änderungen oder Ergänzungen der FIP 
das Verfahren zur Schließung der FIP.
 
Der Hintergrund für die Erlaubnis FIPs gründen zu dürfen ist Chinas aktueller Fünf-Jahresplan. Demnach sollen mehr ausländisches Management- und Technologie-Knowhow in das Land gebracht werden, um die Produktivität und die Nettomehrwertquote Chinas zu erhöhen. Ausländisches Kapital in den Markt zu bringen ist hingegen kein primäres Ziel der Regierung, da es mittlerweile genug reiche chinesische Unternehmen wie Lenovo, ICBC oder Sinopec bereits gibt.
 
 
6. Zweigniederlassungen (Branches)
 
Eine gute Expansionsmöglichkeit für bereits auf dem Festland ansässige Unternehmen ist die Eröffnung von Zweigniederlassungen oder Filialen, sogenannten Branches. Eine Branch ist leicht und schnell zu eröffnen. Voraussetzung ist, dass bereits eine WFOE, FICE oder ein Joint Venture in der VR China existieren. Alle großen Supermarkt-, Kaffee- und Restaurantketten nutzen dieses Rechtsmodell, um an unterschiedlichen Orten im Land Geschäfte zu eröffnen, Waren anzubieten und Mitarbeiter einzustellen.
 
 
Fazit
 
Anders als in vielen anderen Ländern bedeuten die unterschiedlichen Modelle verschiedenste Möglichkeiten was die geschäftlichen Tätigkeiten angeht. Wer bestimmte Bereiche des operativen Geschäfts klar auflistet, wird sich schnell mit einer engen Auswahl an Modellen konfrontiert sehen. Letztendlich genau die eine richtige zu finden ist jedoch ein Unterfangen, das den Blick aufs Detail fordert. So können beispielsweise zwei unterschiedliche Konstrukte ähnliche Anforderungen und Möglichkeiten bieten, jedoch zu stark unterschiedlichen Steuerlasten führen. Nur wer bei der Firmengründung alle Aspekte betrachtet und mit den entsprechenden Kenntnissen der chinesischen Spezifika die optimale Entscheidung beim Markteintritt trifft, schafft die Grundlage für Konkurrenzfähigkeit und nachhaltigen Erfolg.
 
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