Lohnsteuer

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Taiyang
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Lohnsteuer

Beitrag von Taiyang »

Ich hoffe jemand kennt sich damit aus.... Interessiert es das Finanzamt in Deutschland, dass ich mehrere Jahre in China (mit Lokalvertrag) gearbeitet habe und durchgaengig hier meine Lohnsteuer bezahlt habe? Bzw. waere es ratsam sich dafuer einen Nachweis ausstellen zu lassen?

Da ich hier nur fuer lokale Firmen gearbeitet habe, die zudem vorher noch nie mit Auslaendern zu tun hatten, kann mir irgendwie keiner eine praktische Auskunft geben. Meine alte Chefin telefonierte mit CITC (die haben damals die Lohngeschichten fuer die Firma abgewickelt), und ihr wurde dort gesagt ich braeuchte nur meinen Pass nehmen und zu irgendeinem 地税局 gehen... da war ich vorgestern auch, aber das eine war out of business, das andere hatte Druckerprobleme, und das dritte meinte nur 没有啊! und sagte ich muesse zu dem 地税局 gehen, wo meine Firma direkt die Steuern bezahlt hat weil Lohnsteuer fuer Auslaender nicht so behandelt wird wie Lohnsteuer fuer Chinesen. Leider ist das irgendwo am Ende von Ubahnlinie 6 und dank der guenstigen Oeffnungszeiten muesste ich da waehrend meiner Arbeitszeiten hin & wer weiss ob die da in der Lage sind mir irgendwas zu geben.

Daher bevor ich da hin fahre, und womoeglich wieder woanders hingeschickt werde, will ich erstmal herausfinden, ob so ein Nachweis (auf Chinesich...) ueberhaupt irgendeinen Nutzen hat.
Ich werde demnaechst China verlassen und weiter irgendwo in Europa arbeiten (noch nicht sicher wo, aber nicht Deutschland), und bis auf ein paar geringfuegig besteuerte Studentenjobs damals habe ich auch noch nie wirklich in Deutschland gearbeitet, daher habe ich von der ganzen Materie ungefaehr soviel Ahnung wie die Menschen im Tax Office hier. Anrufen wuerde ich da auch mal, aber womoeglich sind die Antworten da auch wieder flexibel.
Leider finde ich im Internet auch nur Antworten fuer Expats, die mit der 183 Tage Regel besteuert werden und wo sich die HR-Abteilung damit auskennt. Meh.

Vielleicht weiss ja hier jemand was. Waere sehr gut :mrgreen:
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Der neue Waiguoren
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Re: Lohnsteuer

Beitrag von Der neue Waiguoren »

Da du eh nicht nach Deutschland zurückkehrst und auch keine gewaltigen Summen nach Deutschland einführst...Wurscht. Das sind Einkünfte aus dem nicht europäischen Ausland, die das Finanzamt in Deutschland nichts angehen, da du ja dort nicht lebst.
Das hat mir jedenfalls eine Freundin gesagt, die Steuerbaraterin ist.
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canni
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Re: Lohnsteuer

Beitrag von canni »

Bist Du da nicht ein bisschen blauäugig Waigie?
Wenn ich das richtig weiß, hat GER mit CN ein Doppelbesteuerungsabkommen.
>ob das nur dann gilt, wenn man noch in GER den Wohnsithz hat,weiss ich nicht.
Hier gibt es sicher Cracks, die das besser wissen.
Das Leben ist manchmal wie jemand, der Dir eine Tafel Schokolade hinhält und wenn Du reinbeisst merkst Du, dass es eine Zitrone ist. Mogelpackung.
Wenn du eine Sprache nicht oder nicht richtig sprichst, solltest Du zumindest ein guter Pantomime sein....
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Taiyang
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Re: Lohnsteuer

Beitrag von Taiyang »

canni hat geschrieben: Wenn ich das richtig weiß, hat GER mit CN ein Doppelbesteuerungsabkommen.
>ob das nur dann gilt, wenn man noch in GER den Wohnsithz hat,weiss ich nicht.
Soweit ich das weiss gilt das DBA nur bei Leuten die sowohl in China, als auch in D arbeiten, aber nicht bei Leuten wie mir, die ausschliesslich und voellig unabhaengig von einer deutschen Firma in China arbeiten.

Trotzdem etwas konfus :?
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Der neue Waiguoren
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Re: Lohnsteuer

Beitrag von Der neue Waiguoren »

Taiyang hat geschrieben: Soweit ich das weiss gilt das DBA nur bei Leuten die sowohl in China, als auch in D arbeiten, aber nicht bei Leuten wie mir, die ausschliesslich und voellig unabhaengig von einer deutschen Firma in China arbeiten.

Trotzdem etwas konfus :?
So ist es.
Und Canni, das mit dem Wohnsitz hat mit dem Finanzamt nichts zu tun. Es geht darum wo das Geld verdient wurde und ob du dich länger als 180 Tage in Deutschland aufgehalten hast. Im Prinzip musst du dich eh sofort aus Deutschland abmelden, das ist aber für das Finanzamt nicht relevant.
Ich bin jedenfalls in Deutschland abgemeldet, habe nur eine postalische Adresse bei meinem Vater angegeben. Das Finanzamt interessiert sich erst wieder für mich, sobald ich wieder in Deutschland eine Arbeit aufnehme, was in absehbarer Zukunft nicht der Fall sein wird. Und wenn das passiert, haben die auch nichts mit dem Geld zu tun, welches ich vorher im Ausland verdient habe, außer natürlich, wenn ich höhere Beträge mit ins Land bringe, dann brauche ich selbstverständlich einen Nachweis über dessen Versteuerung.
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tigerprawn
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Re: Lohnsteuer

Beitrag von tigerprawn »

Falls Du zurück nach Deutschland gehen würdest: der Teil Deines Einkommens vor der Übersiedelung (aber im Jahr der Übersiedelung) geht in den Progressionsvorbehalt (nennt sich 'steuerfrei', kostet aber Geld; siehe z.B. auch Elterngeld) deiner Steuererklärung. Dazu kann auch ein Nachweis verlangt werden, dass Du in China Deine Steuern bezahlt hast.
Es kann gut sein, dass das Land in das Du ziehst ähnliche Regeln hat. D.h. Du bräuchtest am besten wenn Du 2015 umziehst eine Steuerbescheinigung aus China für 2015. Mit Pech gibt es die erst 2016.
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