Ein Kaufvertrag setzt sich aus zwei inhatlich übereinstimmenden Willenserklärungen zusammen.Haima hat geschrieben:
Einige mit einem Preis, der druchaus ok. ist, andere halt eben mit überteuerten Produkten.
Verkäufer: Diese Medizin kostet 800 Euro.
Käufer: Okay, die will ich haben. Zahlt.
Er hat also einmal mündlich und noch einmal konkludent handelnd in den Kaufvertrag eingewilligt.
Daß die Medikamente nicht dem vereinbarten Standard entsprächen, wurde mit keinem Wort erwähnt. Was soll das also?
Vertrag ist Vertrag!