Trotzdem mal die (von mir schon in dieser Form erwartete) Antwort der StA Köln:
Tja, substantiiert konnte ich wirklich nicht vortragen, warum gerade ich ein berechtiges Interesse habeVertreter der StA Köln hat geschrieben: "Ich bitte um Verständnis dafür, dass eine Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen aus Rechtsgründen nicht möglich ist.
Ob bei der hiesigen Behörde aufgrund einer Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, ist eine Information, die Ihnen nur dann gegeben werden darf, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung dieser Information darlegen und ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen an der Versagung der Auskunft nicht entgegen steht. Ein berechtigtes Interesse Ihrerseits an der Erteilung der von Ihnen begehrten Auskunft ist Ihrer E-Mail nicht zu entnehmen. Eine Auskunfterteilung kommt daher nicht in Betracht."
Sorry, also: weiter mit den Theorien
Gruss,
TaugeNix^hofft, irgendwann seine Stimme wiederzubekommen *röchel*